Vortäuschen einer Schulausbildung - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Medien, Veranstaltungen (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=3) +--- Thema: Vortäuschen einer Schulausbildung (/showthread.php?tid=11332) |
Vortäuschen einer Schulausbildung - p__ - 14-02-2017 Ist zwar Werbung, aber illustriert realistisch das, was passiert wenn man bei volljährigen Kindern nicht auf Schulbescheinigung und Überweisung aufs Konto des Kindes besteht: https://www.kurtz-detektei-nuernberg.de/2017/02/11/kindesunterhalt-vortäuschung-einer-schulausbildung-ermittlungen-unserer-detektei-in-würzburg/ RE: Vortäuschen einer Schulausbildung - Pfanne - 14-02-2017 Danke fürs Teilen. Was ich aus dieser Geschichte lerne:
RE: Vortäuschen einer Schulausbildung - p__ - 14-02-2017 Das sollte man nie generalisieren, aber immer damit rechnen. Und vor allem auf den wenigen Pflichten bestehen, die Unterhaltsberechtigte haben. RE: Vortäuschen einer Schulausbildung - Austriake - 15-02-2017 Na, dann bin ich ja gespannt. Wenn man sich vergegenwärtigt, welche kriminelle Energie die Kindsmutter über Jahre aufgewendet hat, um den Taterfolg ihres Betruges zu sichern - und dann sieht, welches Strafmaß man gegen sie verhängen wird (wenn überhaupt, ich glaube eher nicht) - und dann mal vergleicht was einem widerfährt, der ein Bier zuviel getrunken hat und sich ins Auto setzt - dieses Land hat fertig. RE: Vortäuschen einer Schulausbildung - p__ - 15-02-2017 Nicht die Durchsetzung der Pflichten nach dem Betrug, sondern vorher. Hinterher ist alles zu spät, da hast du recht. Wer weiter Unterhalt auf der Konto der Mutter überweist, ist selber schuld, wird jeder Richter sagen. Auf eine getrickste Schulbescheinigung und getrickste Kontaktblockaden kann man reinfallen, aber weiter die Kontonummer der Mutter zu benutzen ist wirklich der eigene Fehler. Gläubiger ist immer das Kind. Ab Geburt, nur darf Mutti bis 18 alles auf sich umbiegen. Dann nicht mehr. Dieser Bevollmächtigtenwechsel führt aber trotz eindeutiger Fomulierungen im Titel ("Unterhalt zu Händen der Mutter Frau XYZ") nicht zu einer Ungültigkeit des Titels, da der Staat in seinem Unterhaltsmaximierungswahn eifrig alle Vollstreckungshindernisse weggeräumt hat. Wie immer im Unterhaltsrecht ist es der Staat, der diesen Betrug ermöglicht. |