Erstes Gerichtsurteil: Frauenförderung in NRW illegal! - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Medien, Veranstaltungen (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=3) +--- Thema: Erstes Gerichtsurteil: Frauenförderung in NRW illegal! (/showthread.php?tid=11350) |
Erstes Gerichtsurteil: Frauenförderung in NRW illegal! - Simon ii - 22-02-2017 Gestern (21.02.2017) gab es das erste Gerichtsurteil zur Frauenförderung in NRW: OVG NRW zum Landesbeamtengesetz Frauenförderung in NRW verfassungswidrig Zitat:Die seit dem 1. Juli 2016 im nordrhein-westfälischen Landesbeamtengesetz enthaltene Vorschrift zur Frauenförderung ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen am Dienstag in sechs Musterverfahren entschieden (Urt. v. 21.02.2017, Az. 6 B 1109/16). Beförderungsentscheidungen können danach nicht auf die Neufassung des § 19 Abs. 6 Landesbeamtengesetz (LBG) NRW gestützt werden, weil diese den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Bestenauslese verletze. Prima! Simon II Ps.: P, da das Urteil nicht direkt etwas mit Vätersachen zu tun hat, habe ich es in der Rubrik "Medien, Veranstaltungen" veröffentlicht. RE: Erstes Gerichtsurteil: Frauenförderung in NRW illegal! - Sixteen Tons - 22-02-2017 Wer hat das eigentlich auf den Weg gebracht, also wer war Kläger? Das lese ich da gar nicht heraus. RE: Erstes Gerichtsurteil: Frauenförderung in NRW illegal! - Simon ii - 22-02-2017 (22-02-2017, 12:27)Sixteen Tons schrieb: Wer hat das eigentlich auf den Weg gebracht, also wer war Kläger? Das lese ich da gar nicht heraus. Steht aber im Text: Zitat:Mehrere Verwaltungsgerichte hatten Eilanträgen von im Beförderungsverfahren unterlegenen Männern stattgegeben (Hervorhebung durch mich) Simon II RE: Erstes Gerichtsurteil: Frauenförderung in NRW illegal! - Sixteen Tons - 22-02-2017 Ah, ok. Habe ich überlesen. RE: Erstes Gerichtsurteil: Frauenförderung in NRW illegal! - p__ - 22-02-2017 Gehört eigentlich in die Quasselecke... kurzfristig ist das Urteil für die Klagenden erfreulich, langfristig nicht. Das Gericht schreibt schliesslich recht genau, wie man verfassungsfreundlich weiterhin diskriminieren kann. In NRW wird das Gesetz einfach angepasst und dann gehts mit anderen Mitteln zum selben Ziel. Nur die Mittel werden geändert, nicht das Ziel. Ausserdem kann das Urteil auch noch vor dem EuGH gekippt werden. RE: Erstes Gerichtsurteil: Frauenförderung in NRW illegal! - Simon ii - 22-02-2017 (22-02-2017, 13:01)p__ schrieb: Gehört eigentlich in die Quasselecke... Dann verschiebe es einfach; ich war mit nicht sicher, wo ich es hintun sollte. Simon II RE: Erstes Gerichtsurteil: Frauenförderung in NRW illegal! - blue - 01-03-2017 (22-02-2017, 13:01)p__ schrieb: Das Gericht schreibt schliesslich recht genau, wie man verfassungsfreundlich weiterhin diskriminieren kann.Eine andere Stimme: https://www.djb.de/Kom-u-AS/K5/pm17-09/ Zitat:Sollte der Gesetzgeber in Erwägung ziehen, diesem Vorschlag Aber geht es nicht genau darum, Leistung zu zeigen? Ich frage mich immer wieder, was gegen Leistung spricht? Die jetzige "gesetzgeberische" Lösung ist veraltet! ;-) RE: Erstes Gerichtsurteil: Frauenförderung in NRW illegal! - Pfanne - 05-03-2017 (01-03-2017, 19:49)blue schrieb: Aber geht es nicht genau darum, Leistung zu zeigen? Ich frage mich immer wieder, Leistung interessiert keinen. Es zählt Luft und Liebe. Deswegen kann man problemlos auch Leuten fiktive Gehälter unterjubeln. |