STIMME: „Gemeinsame elterliche Sorge lässt sich nicht durchsetzen“ - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Medien, Veranstaltungen (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=3) +--- Thema: STIMME: „Gemeinsame elterliche Sorge lässt sich nicht durchsetzen“ (/showthread.php?tid=11352) |
STIMME: „Gemeinsame elterliche Sorge lässt sich nicht durchsetzen“ - p__ - 25-02-2017 Thomas Penttilä, Vorsitzender des Vereins "Trennungsväter" gibt in einem Interview Ratschläge für Väter. http://www.stimme.de/heilbronn/nachrichten/region/Gemeinsame-elterliche-Sorge-laesst-sich-nicht-durchsetzen;art16305,3776363 Das Meiste kennen wir gut, zum Beispiel die Tatsache, dass sich gemeinsame Sorge nicht durchsetzen lässt. "Gemeinsame elterliche Sorge lässt sich de facto nicht durchsetzen, wenn die Mutter die Entscheidungen alleine treffen will. Wenn der Vater seine Rechte als Sorgeberechtigter durchsetzen will, entzieht das Familiengericht ihm in der Regel die elterliche Sorge völlig oder in Teilbereichen. Schulen, Kindergärten und sogar Ärzte verlassen sich auf die Behauptung der Mutter, sie sei alleine sorgeberechtigt bzw. dass der Vater mit ihren Entscheidungen einverstanden sei." Bei Umgangsproblemen die "Professionellen" besser ganz weglassen und sich der Mutter unterwerfen: "Wir raten an, möglichst die Probleme ohne Hinzuziehung von Jugendamt und Gericht zu regeln und auch schlechte Kompromisse einzugehen. Jeder weitere Schritt – Jugendamt, Gericht – verschärft den Konflikt." Und wenn was nicht klappt: Aufgeben. "Loslassen, die Situation akzeptieren. Andere Hilfsmittel sind nicht wirksam. Die Alternative lautet jahrelang zu prozessieren, bis man zermürbt ist. Arbeitsunfähigkeit, Alkoholismus, Depressionen, Obdachlosigkeit, geschlossene Psychiatrie, Selbstmord. Rufen Sie doch den örtlichen Gerichtsvollzieher an und fragen Sie ihn, was für Gestalten er findet, wenn er Unterhaltszahlungen einzutreiben versucht. Am besten einen Gerichtsvollzieher einer kleineren Ortschaft – denn dieser kennt einige der Väter aus der Zeit vor der Trennung und weiß, dass sie erst durch die Trennung ruiniert wurden. In einigen wenigen Fällen hat sich der Gerichtsweg jedoch gelohnt." Sein Optimalantrag vor Gericht: „Ich (Name, Adresse) will Umgang mit meinem Kind (Name, Geburtsdatum, Adresse).“ Unterschrift und fertig. RE: STIMME: „Gemeinsame elterliche Sorge lässt sich nicht durchsetzen“ - Pfanne - 26-02-2017 Sehr traurig, aber offensichtlich ist es das, was unsere Gesetzgeber sich wünschen (dem deutschen Volke...) Was Penttilä schreibt, ist sehr ernüchternd. Ich schließe für mich daraus, dass ich für mein Kind in einem normalen Maß kämpfe (1. für mein Kind und 2. um ein schlechtes Gewissen meinerseits zu reduzieren), jedoch ohne meine Zukunft dadurch zu sehr zu beeinträchtigen. Mein ungutes Gefühl ist, dass es am Ende eh keiner dankt, am wenigsten vermutlich das eigene Kind. RE: STIMME: „Gemeinsame elterliche Sorge lässt sich nicht durchsetzen“ - p__ - 26-02-2017 Bevor man als Trennungsvater Dank für irgendwas erwartet, sollte man besser auf Eier vom Osterhasen hoffen, das ist wahrscheinlicher. Penttilä ist aktiver Praktiker mit Erfahrung aus vielen begleiteten Fällen. Seine Aussagen sind im Prinzip richtig, aber für das Interview natürlich sehr verkürzt, sonst wäre ein Buch draus geworden. Um es mal ein bisschen zu relativieren und zu ergänzen: - Es gibt einen grossen Unterschied zwischen ein, zwei Versuchen vor Gericht und der abschüssigen Bahn multipler Gerichtsverfahren, was man ohnehin nur mit hohem Ressourcenvorrat übersteht, wie er ganz richtig sagt. - Sein Beispielgerichtsantrag ist nur für Umgangsverweigerung gut. Wenn das Kind kommt und man wünscht, dass es auch übernachtet besteht mit diesem Antrag kein Rechtsschutzbedürfnis, denn Umgang besteht. Der Richter wird nachfragen und dann muss man doch wieder konkreter werden. - Seine Zahlen über anhaltende Hochstrittigkeit sind zu niedrig. Sie stimmen, wenn man sie auf "laute" Hochstrittigkeit bezieht, die Hochstrittigkeit mit Gerichtsdonner und Robenrauschen, aber die "stille" Hochstrittigkeit ist viel häufiger. Und hat dieselben Folgen. Sein Rat zu kurzen Gerichtsanträgen ist trotzdem völlig richtig, begleitet von der Erfahrung dass Richter die Schriftsätze ohnehin kaum lesen. Naja, vielleicht die von Müttern etwas mehr. Oft genug wird irgendein Schwachsinnsvorwurf der Mutter in der Breite diskutiert, während der eigentliche Umgangsantrag des Vaters mit weit weniger Energie drunter liegen bleibt. RE: STIMME: „Gemeinsame elterliche Sorge lässt sich nicht durchsetzen“ - Pfanne - 26-02-2017 (26-02-2017, 12:10)p__ schrieb: Sein Rat zu kurzen Gerichtsanträgen ist trotzdem völlig richtig, begleitet von der Erfahrung dass Richter die Schriftsätze ohnehin kaum lesen. Naja, vielleicht die von Müttern etwas mehr. Oft genug wird irgendein Schwachsinnsvorwurf der Mutter in der Breite diskutiert, während der eigentliche Umgangsantrag des Vaters mit weit weniger Energie drunter liegen bleibt. Wie bringt man dann komplexere Zusammenhänge vor? Das Schreiben kurz halten und die komplexeren Argumente als Anhang dazu? RE: STIMME: „Gemeinsame elterliche Sorge lässt sich nicht durchsetzen“ - p__ - 26-02-2017 Man bringt sie nicht vor. Man bringt vor, dass man die Kinder in den halben Ferien haben will oder über Nacht am Wochenende. RE: STIMME: „Gemeinsame elterliche Sorge lässt sich nicht durchsetzen“ - blue - 26-02-2017 (26-02-2017, 14:32)Pfanne schrieb: Wie bringt man dann komplexere Zusammenhänge vor? Das Schreiben kurz halten und die komplexeren Argumente als Anhang dazu?Komplexere Zusammenhänge interessieren das Gericht nicht. Im Zweifelsfall wird ein teures Gerichtsgutachten in Auftrag gegeben, welches: 1.) Der Vater selbst bezahlen darf 2.) Vom Gericht in Auftrag gegeben wird von den bekannten "gleichgesinnten" GutachterInnen RE: STIMME: „Gemeinsame elterliche Sorge lässt sich nicht durchsetzen“ - Pfanne - 26-02-2017 Ich lebe immer noch in dieser Illusion, dass man durch vernünftige Vorträge vor Gericht etwas erreichen kann. Zumindest bin ich mir dessen bewusst, dass es eine Illusion ist. Andererseits denke ich mir: Wenn ich jetzt nicht mein Bestes gebe, mache ich mir später Selbstvorwürfe. RE: STIMME: „Gemeinsame elterliche Sorge lässt sich nicht durchsetzen“ - p__ - 26-02-2017 Dein "Bestes" beinhaltet optimale Anträge. Also kurze. RE: STIMME: „Gemeinsame elterliche Sorge lässt sich nicht durchsetzen“ - Austriake - 26-02-2017 (26-02-2017, 19:09)Pfanne schrieb: Ich lebe immer noch in dieser Illusion, dass man durch vernünftige Vorträge vor Gericht etwas erreichen kann. Zumindest bin ich mir dessen bewusst, dass es eine Illusion ist. Was soll denn das werden? Prozessiererei zur Beruhigung des eigenen Gewissens, als "Beweis" sich als Vater gekümmert oder zumindest gekämpft zu haben? Diese Gerichtsakten werden irgendwann in irgendeinem Keller verschimmeln, und das Kind, für das du all diese Aktenordner für teuer Geld gefüllt hast, wird sie nicht mal sehen wollen. RE: STIMME: „Gemeinsame elterliche Sorge lässt sich nicht durchsetzen“ - bio - 04-03-2017 Das Kind sollte im Normalfall diese Akten im Keller niemals zu Gesicht bekommen. Ist mein Fazit derzeit. Dennoch sind solche Akten ein Beweisstück. RE: STIMME: „Gemeinsame elterliche Sorge lässt sich nicht durchsetzen“ - Pfanne - 05-03-2017 Mein Kind soll ruhig die Akten in Ruhe studieren. Auch wenn es nicht den Weg zu mir findet, dann soll es zumindest erkennen, was für eine vertrauensunwürdige, hinterhältige Schlange die eigene Mutter ist. "Wer von der Lüge lebt, muss die Wahrheit fürchten!" RE: STIMME: „Gemeinsame elterliche Sorge lässt sich nicht durchsetzen“ - Sixteen Tons - 06-03-2017 Ich erwähnte das hier schon häufiger, aber die Akten bringen ein Kind kein Stück der Wahrheit näher. Weil es keine eindeutige Wahrheit gibt. Es gibt immer mehrere Wahrheiten. Natürlich haben die Eltern von ihrem jeweiligen Standpunkt aus immer in bestem Wissen und Gewissen gehandelt und durchweg edle Motive gehabt. Aus den Akten liest man das nicht heraus. Zumal es im Familienrecht kein Verschuldungsprinzip gibt, wie sonst in den meisten anderen Rechtskreisen um das BGB herum immer noch üblich (z. B. Verkehrsrecht, Strafrecht). Das Kind bekommt von jedem Elternteil die "richtige" Wahrheit erklärt. Als Teenager habe ich bei dem Aktenstudium bei meinem Vater schon wenige Zeilen nach "In dem Verfahren X gegen Y, vertreten durch... wegen Z" aufgehört zu lesen. Ein junger Mensch begreift gar nicht, was es für einen Durchschnittsverdiener bedeutet, ein Jahresgehalt in Rechtsstreitigkeiten zu verballern und wie sehr die aufgezwungene Prozessiererei überhaupt an die Nerven geht. Man kann die Akten natürlich aufheben, falls da mal Anfragen kommen. Quasi wie für einen unerwarteten Besuch eines Betriebsprüfers. Fleißkarten bekommt man dafür aber keine, daß sollte man sich bewußt machen. RE: STIMME: „Gemeinsame elterliche Sorge lässt sich nicht durchsetzen“ - Zuschauer - 07-03-2017 (06-03-2017, 23:49)Sixteen Tons schrieb: ...Das Kind bekommt von jedem Elternteil die "richtige" Wahrheit erklärt. Da hast du absolut recht, ich sehe das inzwischen genau so. RE: STIMME: „Gemeinsame elterliche Sorge lässt sich nicht durchsetzen“ - Austriake - 07-03-2017 (05-03-2017, 23:47)Pfanne schrieb: Mein Kind soll ruhig die Akten in Ruhe studieren. Auch wenn es nicht den Weg zu mir findet, dann soll es zumindest erkennen, was für eine vertrauensunwürdige, hinterhältige Schlange die eigene Mutter ist. Wie du weiter oben schon geschrieben hast - das ist eine Illusion. RE: STIMME: „Gemeinsame elterliche Sorge lässt sich nicht durchsetzen“ - Pfanne - 07-03-2017 Jetzt seid nicht so hart. Im Zweifel tapezier ich damit meine Wohnung... RE: STIMME: „Gemeinsame elterliche Sorge lässt sich nicht durchsetzen“ - p__ - 07-03-2017 Mir tut es gut, dass im ziemlich ausgedünnten Ordner links unten im Regal meine Gerichtsanträge und die Ergebnisse ruhen. Da steht drin: Ich habs versucht, ernsthaft, ehrlich, deutlich. Aber ich habe keinerlei Drang, damit das Kind oder sonst jemand zu konfrontieren. Es ist nur ein Souvenir für mich selbst. Kurze Anträge sind übrigens auch nach Jahren noch treffend. Das lange Begründungsgelaber versteht man später nicht mal mehr richtig. RE: STIMME: „Gemeinsame elterliche Sorge lässt sich nicht durchsetzen“ - Sixteen Tons - 07-03-2017 (07-03-2017, 15:04)Pfanne schrieb: Jetzt seid nicht so hart. Im Zweifel tapezier ich damit meine Wohnung... Heb's auf, wo du nicht jeden Tag dran vorbeikommst und gut ist. RE: STIMME: „Gemeinsame elterliche Sorge lässt sich nicht durchsetzen“ - Theo - 07-03-2017 (05-03-2017, 23:47)Pfanne schrieb: Mein Kind soll ruhig die Akten in Ruhe studieren. Auch wenn es nicht den Weg zu mir findet, dann soll es zumindest erkennen, was für eine vertrauensunwürdige, hinterhältige Schlange die eigene Mutter ist. Wenn das Kind erwachsen ist, wird es vermutlich 18 Jahre mit der Mutter verbracht haben. Sein Bild der Mutter dürfte in dieser Zeit ein ziemlich realistisches sein, das all ihre guten und ihre negativen Seiten umfasst. RE: STIMME: „Gemeinsame elterliche Sorge lässt sich nicht durchsetzen“ - p__ - 08-03-2017 Erwachsen gewordene Kinder "wachen nicht einfach auf", reflektieren und durchschauen Ereignisse ihrer Kindheit. RE: STIMME: „Gemeinsame elterliche Sorge lässt sich nicht durchsetzen“ - p__ - 26-05-2017 DIE ZEIT ringt sich den jährlichen Artikel über PAS ab, worin auch Jugendpsychiater Michael Schulte-Markwort vorkommt. Sein Rat ebenfalls: Sein lassen, aufgeben. Schulte-Markwort rät Vätern immer davon ab, vor Gericht zu ziehen. Er zitiert gerne Berthold Brechts Parabel vom Kaukasischen Kreidekreis: Eine Amme und eine Mutter streiten um ein Kind, was bei der Amme aufgewachsen ist. Die Mutter will das Kind zurück. Sie gehen vor Gericht und der Richter malt einen Kreidekreis auf den Fußboden, stellt das Kind hinein und sagt beiden Frauen: "Und nun zieht." Sie ergreifen jeweils eine Hand des Kindes – die Amme lässt die Hand los. Daraufhin spricht der Richter das Kind der Amme zu. "Wer zieht, verliert", sagt Schulte-Markwort. "Das ist der Lehrsatz, den ich Eltern mit auf den Weg gebe. Phasen kindlicher Abgrenzung sind nach Trennungen bis zu einem gewissen Grad normal. Aber auch als Vater sollte man darauf setzen, dass ein Band zwischen ihm und dem Kind bei der Geburt entstanden ist. Prozessieren bringt nur Stress und Eskalation." Der Rest des Artikels ist ZEIT-typisch staatstragende Treue und Betroffenheit. Man bringt zwar PAS-Beispielfälle, vermeidet aber im Gottes willen jegliche Frage, warum das in unserem Lande so leicht durchzuziehen ist und was das für eine Rechtspflege ist, von der man allgemein abrät, obwohl sie jede familiäre Angelegenheit durch und durch verrechtlicht hat. Kritik, Konstruktivität, Vergleiche - nein danke. Das überlässt man den Kommentaren, die ebenfalls ZEIT-typisch so kaputt wie möglich gemacht sind, damit sie nicht am Artikel kratzen können. Stark zensiert, absichtlich unübersichtlich, Sortierfunktion abgeschaltet (gab es früher durchaus). http://www.zeit.de/zeit-magazin/leben/2017-05/eltern-kind-entfremdung-psychologie-vaeter STIMME: „Gemeinsame elterliche Sorge lässt sich nicht durchsetzen“ - CheGuevara - 26-05-2017 @schulte-Markwort: Pfui Teufel, du jämmerlicher Lump! |