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Erörterungstermin zur Vermögenssorge - Druckversion

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Erörterungstermin zur Vermögenssorge - A.Netrem - 14-03-2017

Hallo zusammen,
mein Mann hat eine Einladung vom Gericht zu einem Erörterungstermin wegen der Vermögenssorge erhalten.

Die Vorgeschichte: Er sollte für die Kinder-und Jugendkonten seiner Kinder unterschreiben.
Da er in der Vergangenheit hohe Schulden durch seine Ex hatte, verweigerte er die Unterschrift, da ja auch seine Exfrau Zugriff auf die Konten hätte.

Meine Fragen sind:

1. Was bedeutet Erörterungstermin
2. Welche Kosten erwarten ihn
3. Kann er erfolgreich Gerichtskostenhilfe beantragen, obwohl er wieder verheiratet ist.

Zur Erläuterung:
Wir sind beide EM Renter, haben allerdings keine Schulden mehr und ich verfüge über ein paar Ersparnisse, die ich für die Instandsetzung meiner Eigentumswohnung verwenden möchte.

LG

A.


Erörterungstermin zur Vermögenssorge - CheGuevara - 14-03-2017

Es geht vermutlich darum, dass Ex Konten für Kids eröffnen möchte.

Ist dein Mann formal aufgefordert worden, zuzustimmen?

Erörterungstermin ist der Laber-Termin, wo der Richter erklärt, dass alle anderen Deppen sind!

Gegenstandswert dürfte 3.000 EUR sein, d.h. Gerichtskosten 54 EUR plus irgendwo 780 EUR ... Anwaltskosten. Aber es dürfte kein Anwaltszwang herrschen.

Hatte so nen Mist auch vorgehalten bekommen - die ach so kompetente Richterin hat in anderem Verfahren angekündigt, wie sie gegen mich entscheiden würde. Habe daraufhin klar gemacht, dass ich allem zustimme auch wenn es pädagogisch sinnlos ist.

Kinder müssen zunächst den Umgang mit Bargeld lernen bevor virtuelles Geld erlernt werden soll - aber Richterin hat Klugheit mit der Schaufel gefressen! Sei es drum.

Seitdem ich meine Zustimmung angekündigt habe mit Hinweis auf Pädagogik ist Ruhe. Wenn die Alte was vorlegt, unterschreibe ich. Nachdem dann aber Voraussetzung für Prozess mit VKH entfallen ist, hat auch der schlaue Anwalt kein Interesse mehr.

Fazit: es geht nicht um die Sache sondern ums Recht haben!

Scheint so, als ob die über Verfahrenskostenhilfe nur wieder eine neue Sau durchs Amtsgericht jagen wollten.

Insofern Position beziehen und einem Vergleich zustimmen, dann kostet es 27 EUR und gut ist es!


RE: Erörterungstermin zur Vermögenssorge - A.Netrem - 14-03-2017

Danke für die schnelle Anwort.

Die Kinder haben ihrem Papa den Wisch zum unterschreiben gegeben und Papa hat sich geweigert zu unterschreiben. Die Große ist 17 und fängt dieses Jahr noch eine Ausbildung an. Den Ausbildungsvertrag hätte Papa selbstverständlich unterschrieben. Falls man ihn gefragt hätte.
Dann häte das mit dem Konto auch ohne Unterschrift der Eltern geklappt. Vorlage Ausbildungsvertrag reicht.

Bisher klappte immer alles ohne Papas Unterschrift. Die Ex lebt in "Weit, weit, weg". Papa sieht die Kinder nur in den Ferien. Aber ein Kinderkonto geht scheinbar nur mit Papa.

Formal aufgefordert war das bestimmt nicht.

Das ganze ist total albern. Nur leider kann ich nicht darüber lachen, denn meinem Mann geht es zur Zeit aufgrund seiner Erkrankung ziemlich schlecht.

Er hat einen Brief an das Gericht geschrieben, dass er auf sein Sorgerecht verzichtet.
Erst hat man ihm das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen, jetzt kommt die Vermögenssorge und wegen dem Rest wurde er eh nie gefragt.

Jetzt hofft er das die Sache damit erledigt ist. Denn zum Prozeß reisen kann er aus gesundheitlichen Gründen sowieso nicht.


RE: Erörterungstermin zur Vermögenssorge - Austriake - 15-03-2017

So ganz ohne ist das mit dem Konto für die Kinder nicht.

Meine Ex hat das Konto des Jüngsten benutzt, um innerhalb von zwei Jahren über 60.000 Euro zu verschieben.

Wenn dein Mann aber ansonsten von seinem Sorgerecht sowieso nichts hat, dann kann er auch darauf verzichten, insofern die richtige Entscheidung.