Frage zur Einkommensauskunft - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Konkrete Fälle (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Frage zur Einkommensauskunft (/showthread.php?tid=11557) |
Frage zur Einkommensauskunft - Aufstieg - 11-07-2017 Hallo, ich hatte Herbst 2016 einen Gerichtstermin, wegen durch das JA gezahlten UHV. Ich musste da komplett die Hosen runter lassen (Auskunft zu meinem Einkommen) Jugendamt hat mich verklagt. Jetzt soll ich wieder Auskuft erteilen zu meinem Einkommen. Das Jobcenter hat angefragt, weil Junior Geld vom JC bekommt. Bin ich verpflichtet jetzt schon wieder Einkommensauskunft zu erteilen? (die zwei Jahresfrist ist ja noch nicht vorbei) Oder hat das JC einen eigenen Auskunftsanspruch? Gruss RE: Frage zur Einkommensauskunft - p__ - 11-07-2017 Wir hatten solche Fälle schon im Forum und es wurde auch von dem BSG einiges klargestellt. Zunächst mal ist zu prüfen, ob die Grenzen der Auskunftspflicht vielleicht schon überschritten sind. Dazu hat das BSG am 23.6.2016 in B 14 AS 4/15 R einiges geschrieben. Prüfe mal, was davon auf dich zutrifft. Ansonsten richtet sich der Auskunftsanspruch des Jobcenters nach § 60 Abs. 2 SGB II, setzt sich also über die zivilrechtlichen Grenzen hinweg. Gib mal dieselbe Auskunft, die du im Herbst 2016 bereit gegeben hast nochmal und warte ab, was sie machen. Damit machst du das, was du unzweifelhaft sowieso machen musst. RE: Frage zur Einkommensauskunft - Aufstieg - 11-07-2017 Hab gerade das Urteil gefunden. Bischen viel Stoff. Gibts eine Zusammenfassung? Oder einen Extract? RE: Frage zur Einkommensauskunft - p__ - 11-07-2017 Massenhaft... Google bringt sie alle. Beispiel: http://www.recht-e.de/auskunftspflicht-jobcenter/ RE: Frage zur Einkommensauskunft - Sixteen Tons - 11-07-2017 Zusammenfassend kann man sagen, daß ein Auskunftsanspruch auf jeden Fall besteht, wenn das JC an das Kind leistet. Das scheint hier ja der Fall zu sein. Steht auch so in dem Artikel, den P verlinkt hat: " Das BSg hat nunmehr klargestellt, dass eine Auskunftspflicht wegen einer Unterhaltsschuld für das Kind nur besteht, wenn das Kind selbst auch Hartz-IV-Leiostungen bezieht." RE: Frage zur Einkommensauskunft - Aufstieg - 11-07-2017 Danke. Keine Ahnung was jetzt schlau ist. RE: Frage zur Einkommensauskunft - p__ - 11-07-2017 Was spricht dagegen, den Tip in #2 zu befolgen? RE: Frage zur Einkommensauskunft - Aufstieg - 11-07-2017 Einfach keine Lust mehr. Meine Unterlagen sind Chaos. Weiss nicht mal wo meine Unterlagen sind. Zu zahlen hab ich eh nichts. Daher kann das egal sein. Ich habe dem JA schon mal Auskunft erteilt, dem JC, alles immer wieder. Denn hiess es bei Gericht ich hab keine Auskunft erteilt, was komplett gelogen war, daher muss ich die Gerichtskosten tragen. Wer hat da denn noch Lust wieder Auskunft zu erteilen. RE: Frage zur Einkommensauskunft - Sixteen Tons - 11-07-2017 Vielleicht mal im 1. Step zurückfragen, in welcher Höhe an das Kind geleistet wird. Behaupten kann man ja viel und dann immer diese Textbausteine... Danach dann, wenn konkrete Zahlen vorliegen, ggf. weiter mit "Gib mal dieselbe Auskunft, die du im Herbst 2016 bereit gegeben hast nochmal und warte ab, was sie machen. Damit machst du das, was du unzweifelhaft sowieso machen musst. " RE: Frage zur Einkommensauskunft - Aufstieg - 11-07-2017 (11-07-2017, 22:38)Sixteen Tons schrieb: Vielleicht mal im 1. Step zurückfragen, in welcher Höhe an das Kind geleistet wird. Behaupten kann man ja viel und dann immer diese Textbausteine... Ja das ist eine Idee. |