Umgangsregelung nach Scheidung. Klagemuster im Detail. - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Konkrete Fälle (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Umgangsregelung nach Scheidung. Klagemuster im Detail. (/showthread.php?tid=11617) |
Umgangsregelung nach Scheidung. Klagemuster im Detail. - knochenkarl - 08-09-2017 Moin. Wir sind nach mehrjährigem Trennungskrampf geschieden und die Scheidungsfolgenvereinbarung, ist auch von Familienrichterin durchgewunken worden. Umgang wurde darin einvernehmlich, nicht behandelt. Nächster Schritt. Da der Umgang mit den 3 Kindern, von KM nachhaltig torpediert wird, bla, bla, bla, möchte ich nun das Rad Umgangsregelung nach Scheidung, als eigenes Verfahren, drehen. TrennungsFAQ, habe ich verinnerlicht und meine Anwälte, ebenso nachhaltig entsorgt. Gibt es ein Antragstemplate, welches die Minenfelder im Umgangsverfahren berücksichtigt? Ich erstellle es auch gerne selber, aber doppelte Arbeit, ist doppelte Arbeit. Bin weiterhin unbescholtener Jäger und Vater und von allen Falschbeschuldigungen, freigesprochen. Gegenangriff, spare ich mir auf. Bin Preusse. Es geht mir zur Zeit, ausschließlich um eine belastbare, verlässliche und nachhaltig, durchsetzbare Umgangsregelung. Warum? Sie hält sich null an Absprachen und ich will die Hexe brennen oder suizidiert sehen. Schon wegen dem Kindeswohle. Gerne strenge ich Musterprozess an, wobei mir natürlich klar ist, das es den nicht gibt. Suche halt ein Template, welches die Standardfallstricke berücksichtigt, oder baue es gerne mit Unterstützung auf. Gibt es Hilfe, wer macht mit? Verlauf, wird gerne hier gepostet. Geld? Vergesst es, darum geht es nicht. Ratschläge, Hinweise, Interesse? PS: Bin im MM gesperrt. Selber schuld. War zu deutlich und habe Forenregeln umschifft. Soll mir hier nicht noch mal passieren. Das ist eine Ansage. Bin halt sehr deutlich. Warnungen, nehme ich gerne an. RE: Umgangsregelung nach Scheidung. Klagemuster im Detail. - joristra - 08-09-2017 Was soll das alles bringen ? Ich habe heute schweren Herzens meinen kleinen zurück lassen müssen obwohl er mitwollte aber Angst vor ihr hatte. Was heute passiert ist schreib ich nachher noch. Unfassbar. Ich dachte ich wöre in einer Folge The Walking Dead. Sie wollte dem grossen in den Kopf beissen ...... Ernsthaft. Auch wenn Geld keine Rolle spielt. Spar dir das. Erfahrungsgemäß sind die irgendwann so genervt von den kindern, dass sie froh sind wenn sie mal ein WE Ruhe haben. Sorry für das textformat ist vom Handy RE: Umgangsregelung nach Scheidung. Klagemuster im Detail. - knochenkarl - 08-09-2017 Oh, das tut mir leid für Dich und Deine Situation. Mein Thema hier, soll mir helfen, strukturiert und ohne Anwalt, das Umgangsverfahren zu durchlaufen. Wenn andere Betroffene daran partizipieren können, finde ich das im Kontext von trennungsFAQ und den Hilfen, welche hier geboten weren, sehr konstruktiv. Über Erfolgsaussichten, möchte ich nicht debatieren. Kopf hoch und durchhalten! RE: Umgangsregelung nach Scheidung. Klagemuster im Detail. - p__ - 08-09-2017 (08-09-2017, 17:58)knochenkarl schrieb: Gibt es ein Antragstemplate, welches die Minenfelder im Umgangsverfahren berücksichtigt? Nein. Das ist zu komplex. Die Situationen sind zu unterschiedlich für einen Musterantrag. Das kriegt man nicht unter. Ausserdem führt es auf falsche Pfade. Weitaus die meisten Väter machen den Fehler bei solchen Anträgen, viel zu viel reinzupacken und zu begründen. Das würde man mit langen Musteranträgen noch befeuern. Die Richter lesen das oft gar nicht. Meistens ist der beste Antrag einfach ein Antrag auf eine richterliche Umgangsregelung. Für eine Umgangsregelung gibts ein Muster in der faq. Zitat:Sie hält sich null an Absprachen und ich will die Hexe brennen oder suizidiert sehen. Schon wegen dem Kindeswohle. Das führt meistens nur dazu, dass du deine Ressourcen und schliesslich dich selbst verbrennst für etwas, das nicht annähernd erreichbar ist. Mit Emotionen erreichst du sowieso nichts, die halten dich in Nachtrennungsphasen die überwunden werden müssen. Was sind deine Prioritäten, Umgang oder jemand den du gar nicht mehr siehst brennen sehen? Zitat:War zu deutlich und habe Forenregeln umschifft. Soll mir hier nicht noch mal passieren. Das ist eine Ansage. Bin halt sehr deutlich. Warnungen, nehme ich gerne an. Hier im Forum gehts darum, konstruktiv mit typischen Trennungsväterproblemen umzugehen und bei der Lösung zu unterstützen. Die Regeln sind einfach. Halte etwas Niveau, sprachlich, inhaltlich, das hilft anderen Lesern statt sie abzuschrecken. Dass man mit strittigen Trennungen enorm emotional belastet ist und einem die Höflichkeit entgleiten kann, ist eh klar. Aber öffentliche Todesankündigungen sind nicht mehr unhöflich, sondern problematisch und kontraproduktiv für alle. Schildere mal chronologisch, was bisher geschah. Wie alt sind in etwa die Kinder? Lange Ehe? Rollenverteilung? Finanzielle Verhältnisse? Status der Kinder jetzt, Entfernung? Deine Ziele hinsichtlich der Kinder? Wie genau verweigert Ex? Umgang komplett unterbrochen? Wenn ja, wie lange? RE: Umgangsregelung nach Scheidung. Klagemuster im Detail. - Simon ii - 08-09-2017 Wichtig bei Umgangsregelungen ist ihre größtmögliche Klarheit; je strittiger, umso klarer. Beispiel: Nicht: Die Kinder sind abwechselnd an Weihnachten bei Vater und bei KM. Sondern: An Weihnachten 2017 sind die Kinder von Tag vor Heiligabend 15:00 bis Tag nach Zweiten Weihnachtsfeiertag 15:00 beim Vater. Im Jahr 2018 sind die Kinder von Tag vor Heiligabend 15:00 bis Tag nach Zweiten Weihnachtsfeiertag 15:00 bei der KM. Danach jährlicher Wechsel zu denselben Zeiten. Oder: Nicht: Die Kinder sind in den Sommerferien in der ersten Hälfte beim Vater und in der zweiten bei der KM. Sondern: Die Kinder sind in den Sommerferien jeweils am ersten Ferientag ab 15:00 beim Vater und bleiben in seiner Obhut bis zum 21. Ferientag 15:00. Als erster Ferientag gilt der erste Kalendertag nach dem letzten offiziellen Schultag. Kann ich deutlich machen, was ich meine? Beschreibe doch mal die von Dir gewünschte Regelung; dann können wir Dir bei der Formulierung helfen. Simon II RE: Umgangsregelung nach Scheidung. Klagemuster im Detail. - kay - 09-09-2017 Ist die Exe psychisch krank oder einfach nur "normal" boesaertig? Abhaengig davon koennte manN mehr Rat geben..... Ist sie nicht psychisch krank, kann ich nur empfehlen den gerichtlichen Weg zu vermeiden. Egal wie und was es kostet. RE: Umgangsregelung nach Scheidung. Klagemuster im Detail. - joristra - 09-09-2017 Meine ex ist eine borderlinerin mit narzisstischen Tendenzen. Da ist Hopfen und Malz verloren. Deswegen rate ich auch davon ab da irgendwas zu Unternehmen RE: Umgangsregelung nach Scheidung. Klagemuster im Detail. - Bitas - 09-09-2017 Da Du auf klare Worte stehst: Spende Dein Geld lieber.....oder verbrenne es.....aber Klagen, in diesen Fall, ist der sinnloseste Weg sein Geld los zu werden. Umgangsregelung nach Scheidung. Klagemuster im Detail. - CheGuevara - 09-09-2017 Umgangsanträge sind doch nicht so kompliziert. Außerdem kein Anwaltszwang. Lt meinem BGH-Beschluss müssen die Richter einen Beschluss treffen und können den Antrag nicht einfach ablehnen. Das hat dann zu einer Kostenaufhebung geführt - nachträglich. Amtsgericht hat damit ganze 27 EUR gekostet. Sende mir deine E-Mail als PN! RE: Umgangsregelung nach Scheidung. Klagemuster im Detail. - knochenkarl - 10-09-2017 Zitat:Schildere mal chronologisch, was bisher geschah. Wie alt sind in etwa die Kinder? Lange Ehe? Rollenverteilung? Finanzielle Verhältnisse? Status der Kinder jetzt, Entfernung? Deine Ziele hinsichtlich der Kinder? Wie genau verweigert Ex? Umgang komplett unterbrochen? Wenn ja, wie lange? Gerne. Hoffe es wird nicht zu lang und ich schaffe es in etwa und auch anonymisiert mit ca. Angaben bei den relevanten Daten. Antreiben tut mich, das ich mir später von den Kindern nicht vorwerfen lassen will, nicht alles versucht zu haben, den Kontakt zu halten und den Umgang zu pflegen. Das tue ich, soweit möglich, per Telefon, Post, Mail, zufälligen Begegnungen und dem Bestehen auf Umgang. Ferner bin ich über ein Urteil gestolpert, welches ein zwar aus meiner Sicht utopischen Ziel ist, jedoch wohl eben auch mal anders herum gelaufen ist. https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/elterliche-sorge-sorgerechtsuebertragung-auf-den-kindesvater-wegen-fehlender-bindungstoleranz-der-kindesmutter_idesk_PI17574_HI2556398.html Unsere Ehe bestand ca. 22 Jahre und es folgen 31 Monate Trennungskrampf bis zur Scheidung. Ich habe seit der 2ten Falschbeschuldigung, mein Haus auch nicht mehr betreten können. Bis auf den Termin zum Auslagern der jagdlichen Geräteschaften. Bin weiter unbescholten. Verfahren alle eingestellt, schon auf dem Weg zur Staatsanwaltschaft, vor Gericht, oder auch gar nicht erst bis dahin gelangt, da auch ein Einsatzleiter der Executive sehr schnell erkannt hatte, das meine Ex mich auf übelste Weise loswerden wollte. Habe auch das, dank Ruhe bewahrend und mit preussisch-stoischer Leidensfähigkeit gesegnet, überlebt. Gegen das NRW Gewaltschutzgesetz und falsche eidesstattliche Versicherungen der Kindesmutter, ist man zunächst machtlos. Wird zwar vor Gericht dann alles revidiert, aber Mann ist eben wegen Wohnungszuweisung, an die arme Mutter mit 3 Kindern, draussen. So wollte es das Gericht in seiner einstweiligen Anordnung, zu dem wir uns in der folgenden mündlichen Verhandlung, auf Rat meines 1ten Anwalts hin, verglichen haben. Was für einen Bärendienst er mir erwiesen hat und wie schnell er sein Geld per Einigungs-/Vergleichsgebühr verdient hatte, habe ich erst später kapiert. Nun, er ist nicht mehr mein Anwalt. Es sind 3 Kinder im Alter von 17, 13 und 7 bei der Kindesmutter im Haus verblieben. Bis zur Scheidung Mitte diesen Jahres, sah ich die Kinder vielleicht 5-6 mal per anno. Die Kinder sah ich in den ersten Monaten des Jahres 2015 gar nicht, da ich das Böse war, sowie diverse von ihr ausgelöste Verfahren gegen mich liefen. So verließ ich aus diesem Grunde, nach den Einstellungen und Freispruch, (mein Anwalt machte mir wenig Hoffnung), im Juli 2015 Deutschland, nicht ohne wichtige Dinge geregelt zu haben, sowie meinem damaligem Anwalt, freie Hand zu geben. Letzteres, war ein sehr großer Fehler. Stichwort Mandantenverrat, ist hier aber nicht Thema. In meiner Verzweiflung in 2015 und als persönlichen Rettungsanker, hatte ich u.a. auch einen weiteren Job in Anchorage/Alaska/USA und trug mich mit der finalen Auswanderung schwanger. Meine Frau und ich, wollten vor vielen Jahren schon mal auswandern. Greencard war vorhanden. Im September 2015 erhielt ich eine Mail von meiner Frau, das es meinem ältesten Sohn sehr schlecht geht und meine Anwesenheit benötigt wird. Ich befürchtete einen bevorstehenden Suizid meines Sohnes, zumal er in akut psychiatrische Behandlung verbracht worden war. Ferner befürchtete ich auch den Suizid meiner Frau, welcher mir in den Jahren der Ehe, mehrfach angekündigt wurde. Hintergrund meiner Gedankengänge waren u.a., der vollendete Suizid mittels Schusswaffe von Schwiegermutters Schwester, der Suizidversuch der anderen Schwester durch Ausstieg aus einem auf der Strasse fahrendem Auto und der längere Aufenthalt meines Schwagers in einer psychiatrischen Fachklinik. Ob meine Frau nicht ganz dicht ist, möchte ich nicht beurteilen. Das kann nur ein Arzt und objektiv Sachverständiger. Die tätlichen Angriffe im Streit, z.B. des Nachts mit Küchenmesser, seien nicht unerwähnt und wurden von mir abgewehrt. Habe nach außen hin, immer geschwiegen. Gleichwohl litt mein ältester Sohn sehr unter der Trennung und wollte auch zu mir ziehen. War alles in der Mache mit Anwalt, notariellen Schriftstücken der Willensbekundung, e.t.c. Ebenso vermisste die jüngste Tochter, damals 4, ihren heißgeliebten Papa. Das mit der jüngsten Tochter, wäre der aussichtsloseste Kampf, so der damalige Anwalt. So nahm ich, - akut in Angst um meinen Sohn versetzt -, den nächsten Flieger, ließ Alaska erst mal Alaska sein und nahm mir eine Wohnung am Wohnort der Familie. Sie lebte ja mit den Kindern im Haus, welches auch später teil einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung mit Grundbesitzübertragung wurde. Ich überließ ihr also das Haus, um der Kinder wegen ihres Zuhauses. Auch verpflichtete ich mich zur Zahlung von Kindesunterhalt nach DdT. Der Kindesunterhalt, wird für die nächsten Jahre, aus einem mündelsicherem treuhandtopf bestritten, aus welchem sie den Unterhalt entnehmen darf und am Ende eines Jahres, über den Verbleib der Gelder berichten muss. Die Kinder sind die Gesellschafter dieses Treuhandtopfes, vertreten durch die Kindesmutter. Alles um die Scheidungsfolgenvereinbarung vor dem FamG durchzubekommen, da die Kindesmutter keinerlei nachehelichen Unterhalt erhält. Ist auch durchgegangen und wir sind seit etwa Mitte diesen Jahres rechtskräftig geschieden. Eine Umgangsregelung wurde in der Scheidungsfolgenvereinbarung nicht getroffen und ist so auch ausdrücklich erwähnt. War auch nicht Teil des Scheidungsverfahrens. Ich wollte taktisch und strategischen Gründen, kein Umgangsverfahren innerhalb der Scheidungssache. Beide gaben an, das wir den Umgang einvernehmlich, ohne Gerichte und Anwälte, geregelt bekommen. Denkste Puppe! Wir reden also hier über ein isoliertes Umgangsverfahren nach Scheidung. Die Umgangsverweigerung gestaltet sich vielschichtig und durchtrieben. Manchmal subtil, zum Teil von den Kindern am Telefon vorgetragen. Mama steht daneben. Unter anderem weiterhin auch darin, das Kinder urplötzlich anderwertig verplant sind, keine Lust haben, spontan schwer erkranken, das Wetter zu schlecht ist, e.t.c. pp. Das übliche Theater. Kommunikation wird von der Kindesmutter und Exfrau weitestgehend blockiert. Mit dem ältesten Sohn kann ich über sein Handy und Mail kommunizieren. Wir haben ein gutes Verhältnis. Mit den beiden jüngeren Kindern, klappt das nur über die Mutter, was ja eben nicht funktioniert. Für dieses Wochenende z.B., wurde mir von der Mutter mal wieder per Mail mitgeteilt, das die Kinder keine Lust hätten, das Wetter schlecht wäre und sie ja nicht wüßten, was sie mit mir machen sollten. Gleichwohl waren sie auf einem Flohmarkt, bei einer Veranstaltung und einem Kindergeburtstag. Alles ganz plötzlich. Meinem Unmut machte ich auf freundliche Weise, per Mail, etwas Luft. Hallo Vorname, das ist Schade, das es mit den Kindern, wieder nicht zum Umgang kommt Es geht um Umgang, nicht um jede Menge Aktion und viel Geld ausgeben. Ich habe eine Wohnung. Da kann man spielen, basteln, zocken, kochen und einfach diese wichtige Zeit, miteinander (!), verbringen. Selbst mehrere Spielplätze sind vor und hinter der Haustür. Es gibt ein Schwimmbad. Es gibt ein Kino. Auch im Wald, ist es z.Z. sehr schön. Hier, direkt vor der Wohnung, könnten wir Kastanien sammeln. Auch am Baumraten, hatten die beiden Spass. Es wachsen jede Menge Pilze. Wetterfeste Kleidung ist ja wohl vorhanden? Selbst der kurze Spaziergang wäre wichtig für die Kinder und mich. Die Buslinien 123 und 456 fahren quasi von Haustür zu Haustür. Schon immer, seit ich hier, - nun schon fast 2 Jahre -, wohne. Es geht sogar ohne Auto. Schon immer! Wie dem auch sei, das Thema der systematischen Entfremdung des Vaters, wird von mir erneut, so wie auch Deine Bindungsintoleranz, kritisch gewürdigt. Wohin das bei Kind1 geführt hat, inkl. Therapie, habe ich gesehen und erlebt. Das ich Heute und auch in Zukunft, ein gutes Verhältnis zu Kind1 habe, habe ich nicht Dir zu verdanken. Das ist meine Arbeit und mein Erfolg. Das er sich bei Dir immer mehr zurückzieht, liegt vielleicht auch an Deinen direkten Vorwürfen und Anschuldigungen auf dem Niveau: "...Du bist wie Dein Vater...." Außerdem wird er mit fast 17, langsam erwachsen. Ich bekräftige meine Erwartung und fordere erneut von Dir, das Du den Kontakt der Kinder zu mir intensivst förderst. Das ist Deine, auch gesetzliche (!), Pflicht, als gute Mutter und z.Z. überwiegend betreuender Elternteil, da die Kinder auf Deinen Wunsch hin, zunächst (!), bei Dir verblieben sind. Das Wechselmodell hast Du rundheraus abgelehnt. Doch für das Wechselmodell, sowie die dann auch Dich zwingenden gesetzlichen Grundlagen, kämpfen Parteien, Väter und ich. Da geht es nicht um Geld, auch wenn Du das anders sehen willst und tust. Ich gehe jetzt davon aus, das es wieder nicht (!), zum für die Entwicklung und geistige Reife der Kinder, wichtigem (!), Umgang kommt. Doch ich gebe nicht auf, weil mir die gute Entwicklung der Kinder, wichtig ist. Dann wünsche ich Dir Vorname, noch ein schönes Wochenende. Den Kindern, richte dann bitte meine Grüsse aus. Gruss Knochenkarl ............. Selbstverständlich hätte ich mir die Mail auch sparen können, jedoch dokumentiere ich damit auch für später, was ich alles getan habe. Versuche der telefonischen Kontaktaufnahme scheitern, oder ich lande auf dem AB. Meine Versuche der Abstimmung des Umgangs, halte ich in einem Tagebuch fest. ferner rufe ich max. 1-2 mal in den Tagen vor dem Wochenende an. Informationen zum Gesundheitszustand der Kinder, bekomme ich max. über Krankenkasse, oder behandelnde Ärzte. In diesem Jahr habe ich meine Kinder max 4 mal gesehen. An Geburtstagen bleibe ich ebenso draussen, wie an sonstigen wichtigen Ereignissen. Einzige Lichtblicke der letzten Jahre, die Einschulung meiner Tochter im letzten Jahr, das konnte sie nicht verhindern und sogar die Kollegen der Executive haben mit mir gelacht und eingemeinsamer Urlaub mit meinem ältestem Sohn, dieses Jahr im Sommer. Die treffen sind meist mit Kinobesuch, Schwimmen und McDoof verbunden. In meiner jetzigen Wohnung, war keines der Kinder, öfter als 2-3mal. Übernachtung? Fehlanzeige. Ansonsten bin ich nur noch Geschenkepapa für Weihnachten und Geburtstage. Gesellschaftlich bin ich wegen ihrer Schmutzkampagnen erledigt. Geblieben sind 2 treue Jagdfreunde und ein Hund, welchen ich leider abgeben musste. Seufz. Ebenso die 9 Jagdfrettchen, an denen gerade die Tochter viel Freude hatte. Früher war ich viel mit den Kindern Angeln und im Wald. Bin selbst aus dem Osten und auf dem Meer, als auch im Wald sozialisiert worden. Sie ist für mich die schönste Rheinländerin und ich bin sehr froh, das wir auch die guten Zeiten hatten, als auch die 3 Kinder. Eigentlich war alles gut, bis sie abgedreht ist. Ob aus sich selbst heraus, oder durch Dritte beeinflusst, vielleicht auch durch mich induziert, das weiß ich nicht. Sie war ab der Geburt des ersten Kindes bald 14 Jahre zu Hause und nicht berufstätig. Wir hatten den Deal, ich arbeite und sie hält mir den Rücken frei. Der Klassiker halt. Irgendwann meinte sie sich selbst als Künstlerin verwirklichen zu müssen und ging auf die Kunstakademie. Ich immer mehr am Arbeiten. Früh weg, spät Heim, im [Unterschreitung des Mindestniveaus] halt. Dann kamen leere Kühlschränke, nicht gemachte Wäsche, weniger Sex e.t.c.. Ebenfalls alles Klassiker. 2008 erlitt ich einen schweren qualifizierten Dienstunfall mit reichlich OP´s und 50% Schwerbehinderung. An unser gewünschtes 3tes Kind war nicht zu denken und doch hatte die Natur ein einsehen. So kam 2010 das 3te und jüngste Kind. Die Geburten, bei denen ich immer dabei war, hätten meine Frau vor 20-30 jahren, noch ins Grab gebracht. Manuelle Plazentaablösung notwendig..... Irgendwas ist auß meiner Sicht, da in ihr kaputt gegangen. jetzt nicht physisch, das hat die Kunst der Ärzte gerettet. Innerlich eben, psychisch. Sie war danach eine andere Frau, so wie ich nach meinem Unfall. Wenn man 2 mal tot war, tickt man anders. Ist wie nach einer Weltumsegelung. 2012 dann erste Trennung. Sie zog zu ihren Eltern. ich wollte sie zurück. Ging noch mal in REHA und am letzten Tag der REHA, schoss ich im Revier eines Freundes, ein dickes Schwein. Reha erfolgreich, sie zog wieder ein. Alles gut!?!?! Dann kam die erste Falschbeschuldigung, dann trennung und der Versuch, die Trennung unter einem Dach zu durchleben. Ich hatte immer noch Hoffnung, sie wollte, das ich ausziehe. "Wieso? Zieh Du doch aus!" Dann die Nacht der langen Messer mit noch heftigerer Falschbeschuldigung. Ich war nicht mal zu Hause. Als ich Heim kam, nahm mich die Polizei in Empfang und erklärte mir, das ich mein Haus nicht mehr an diesem Abend betreten werde, als auch nicht in den nächsten 10 Tagen. Hallo? Falscher Film?........ Zurück zum Thema einer Umgangsregelung. Zunächst vielen Dank für die hilfreichen Beiträge. Ich habe verstanden, das es bei der Antragsstellung um Kürze und konkrete Formulierungen geht. Individuell, auf den Einzelfall bezogen. Natürlich, was ich will und nicht möchte. Das mit der Hexe ist eine Metapher gewesen und sie behauptet selbst von sich, eine Hexe zu sein. Sie war und ist doch eine gute Mutter. Wie könnte ich ihr da Schlechtes wünschen? Ob die Kinder in einem Heim besser aufgehoben wären? Weiß ich das? Wie schon oben erwähnt, fand ich das Urteil bei haufe und die Begründung, mehr als motivierend, auch noch diese Etappe der Nachtrennungsphase zu durchlaufen. Die dunklen Momente, durchkämpfe ich alleine mit mir selbst und die Tränenmeere, erspare ich dann mal trennungFAQ und seinen Lesern. Danke, bin dann zum Sport, der Stoffwechsel und Hirn bedient. Bis bald und Gruss, Knochenkarl Hier noch mal der Link, welcher mir Mut machte: https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/elterliche-sorge-sorgerechtsuebertragung-auf-den-kindesvater-wegen-fehlender-bindungstoleranz-der-kindesmutter_idesk_PI17574_HI2556398.html (08-09-2017, 20:58)Simon ii schrieb: Kann ich deutlich machen, was ich meine? Oh ja, das konntest Du und es geht genau in die Richtung. Den Rest habe ich noch in Bearbeitung. Danke. (09-09-2017, 00:29)kay schrieb: Ist die Exe psychisch krank oder einfach nur "normal" boesaertig? Abhaengig davon koennte manN mehr Rat geben..... Ist sie nicht psychisch krank, kann ich nur empfehlen den gerichtlichen Weg zu vermeiden. Egal wie und was es kostet. Nun, sie behauptet von sich selbst, eine Hexe zu sein. Früher habe ich drüber geschmunzelt und fand einiges an ihr, wie auch ihrer Hexenkunst ziemlich gut. Ob das als psychisch krank durchgeht, kann sicher nur ein Arzt objektiv beurteilen. Wer bringt sie dahin? (09-09-2017, 13:30)CheGuevara schrieb: Sende mir deine E-Mail als PN! Sie haben Post! Dankeschön. RE: Umgangsregelung nach Scheidung. Klagemuster im Detail. - knochenkarl - 10-09-2017 (09-09-2017, 07:59)Bitas schrieb: Da Du auf klare Worte stehst: Ich möchte dokumentieren, das ich es für die Kinder getan habe und alle (legalen) Möglichkeiten ausgereizt wurden. Geld verbrennen? Naja. RE: Umgangsregelung nach Scheidung. Klagemuster im Detail. - p__ - 10-09-2017 Es kann nur um das jüngste Kind gehen, Kind 3. Umgang mit Kind 1 und auch Kind 2 werden in einer Klage abgebügelt werden. Kinder sind so reif, dass man ihnen nichts mehr vorschreiben kann. Mit Kind 1 gibts offenbar auch keine Probleme. Bei Kind 2 brauchst du einen direkten Zugang. Hat das noch kein eigenes Telefon? Mit 13 ist man doch schon in 20 Whatsapp-Gruppen... Das hin- und her zwischen den Kontinenten, die lange Unterbrechnung des Kontakts sind schwere Gewichte gegen dich bei einem Umgangsantrag auf Umgang mit Kind 3. Ich würde nichtsdestotrotz einen Antrag stellen, nur auf Kind 3 beziehen, eine gerichtliche Umgangsregelung beantragen. Das erscheint mir in dem gesamten Fall aber das geringste Problem. Der Antrag wie schon geraten minimal. Der Richter möge folgende Umgangsregelung beschliessen: (Standardvorlage). Vor dem Antrag musst du nachweisen, dass du dich um eine aussergerichtliche Einigung bemüht hast. Dazu auffordern, Frist setzen. Das steht alles in der faq. Auch das wird noch machbar sein. Dein Verhalten gegenüber der eindeutig geistesgestört gewordenen Ex war inkonsequent, die Kommunikationsversuche völlig kontraproduktiv, du bist auf irgendeine Weise mit dieser Person immer noch sehr verstrickt. Einer Person, einer selbsternannten "Hexe", die einem zwei Falschbeschuldigungsanzeigen reingedonnert hat schreibt man keine Texte und liest keine von ihr. Man hält Abstand. Nach 22 Jahren Ehe verständlich dass du nicht vom kommunizieren lassen kannst, aber fatal. Wenn du Umgang beantragst und den auch probieren willst, muss das anders werden. Du musst dich von der Ex in jeder Hinsicht lösen, keine Brieflein mehr schreiben. Für die Umgangsregelung empfehle ich, das Kind direkt nach der Schule abzuholen und zu Schulanfang dorthin zurückzubringen. Distanz ist ein eminent wichtiger Faktor, damit der Exenwahn nicht auf einen überschwappt. Verrückte Frauen sind immer brandgefährlich. Männer kommen in die Geschlossene, Frauen wird für ihren Wahn freie Bahn geschaufelt und alles nachgesehen. Lass das nicht mehr zu dir durch. Wenn es nicht klappt, weil die Ex blockiert, mach es amtlich, aber setze dir eine eine genaue Grenze bis zu der du gehst. Genehmige dir einen Ordnungsgeldantrag, aber nicht mehr. Wenn die Ex so manipuliert, dass das Kind nicht zu dir will, gib auf und komm nicht wieder. Halte dann an nichts fest, sondern beschäftige dich mit der Neugestaltung deines Lebens. |