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Obergericht Basel-Stadt - Druckversion

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Obergericht Basel-Stadt - Mercedes_AMG - 02-10-2017

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Der Vater hat vergeblich gekämpft. Jedoch nicht gegen seine Exfrau. Sondern gegen das korrupte System welches KESB heisst. Immerhin darf der Staat blechen.


Obergericht Basel-Stadt - CheGuevara - 03-10-2017

Hier geht es um Sohn, 2008 geboren.

Umgang wird seitens der Mutter systematisch hintertrieben. Vater und Umgangs-Beistandschaft lassen sich auf dieses Spiel ein.

Es kommt wie es kommen muss ... die sogenannten Experten von der Beistandschaft wissen keine andere Lösung, als die Beistandschaft zu beenden.

Begründung: gegen den Willen der Mutter ist Umgang nicht durchsetzbar. Um die Sache auch vor dem EGH f. Menschenrechte "haltbar" zu machen, wird auch der Vater noch mit Dreck beworfen; er wäre an nicht abgesagten Terminen (wo nach meinem Verständnis das Kind auch nicht da war) nicht erschienen.

Vergleichbare Entscheidungen gibt es auch vom Bundesgerichtshof und vom Bundesverfassungsgericht.

Wenn die Duschlampen vom Jugendamt nicht mehr weiter kommen, entspricht es dem Kindeswohl, dass die Situation zur Ruhe kommt - und Väter den Kontakt endgültig verlieren bzw. aus dem Sorgerecht fliegen.