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Diskussion zu: Ein Kind ist geboren, in der Schweiz - p__ - 20-03-2018 Diskussion von http://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=11798&pid=190196#pid190196 Herzliches Beileid, ein Kind mit einer Borderlinerin ist der Jackpot im negativen Sinne. Die Vaterschaftsanerkennung war ein Fehler, wenn sie ohne Abstammungstest passierte. Borderliner täuschen Andere sehr gut, sehr gerne reiten solche Leute wieder beim Ex ein oder geben sich völlig wahllos in der Drogennacht anderen Idioten hin. Stabilität ist gerade das, das da überhaupt nicht vorhanden ist. Wenn, dann nur vorgetäuscht. Den Versuch, etwas zu klären kannst du mit so einer Person vergessen. Zum Glück hast du auch schnell gemerkt, dass du auf Selbstschutz schalten musst. Behalte das bei und ziehe eine klare Grenzlinie. Das Thema, das leider bleibt ist Unterhalt. Aber da wirds wenig Spielraum geben. Um Schuld oder sowas geht es da nicht. Was fordert denn der gegnerische Anwalt? Diskussion zu: Ein Kind ist geboren, in der Schweiz - CheGuevara - 20-03-2018 Ist die Anerkennung der Vaterschaft noch anfechtbar? Du Hast doch bestimmt erst vor wenigen Tagen mitbekommen, dass da ein Verhältnis zum Next bestand? RE: Diskussion zu: Ein Kind ist geboren, in der Schweiz - Mr.Smith - 21-03-2018 Ich starte mit einem Zitat: „ Ich habe solange ein Motivationsproblem, bis ich ein Zeitproblem habe.“ Das darf keine Entschuldigung sein eine Vogel- Strauss Taktik zu verfolgen. In diesem Kampf muss Mann immer auf der Hut sein. Seine Ziele verfolgen. Abstand suchen. Trauer bewältigen. Pläne schmieden. Allein. Wie beschrieben, konnte ich mich 1 jahr gut ducken und ganz in Ruhe wichtige Dinge erledigen. Mein Zeitproblem habe ich nun seit 4 Tagen. Das beleidigende und langweilige Anwaltsschreiben wurde mir gestern zugestellt. Glücklicherweise arbeiten Ämter sehr langsam und haben vor und nach Festtage wie zb. Ostern geschlossen. In dieser Zeit ruht die Frist. Zum Zeitpunkt der Klageeinrechung beim Amtsgericht hat der gegnerische Anwalt meine finanziellen Verhältnisse aufgrund von südostasiatischem Lebens und Einkommensverhältnissen berechnet. Dabei habe ich doch nur Urlaub gemacht in dieser schönen Region. Ach und ein Päckchen von dort an sie versendet. Mit einer Adresse. Dadurch stelle ich einen „Mankofall“ da. NOCH NICHTS von hypothetischen Einkommen. Anstatt über 2500fr fordert er aber wenigstens 700fr. Aber ich will mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen. Auch diese Summe empfinde ich als zuviel. Aber er gab sich Mühe. Einen interessanten Perspektivwechsel gebt ihr mir da. Danke! Vaterschaft anzweifeln?! Zeitlich wäre das wohl möglich. Begründen könnte ich das wohl auch. Meine Strategie umfasste die Suche nach einem Anwalt um adäquat auf die Unterhaltsforderung Einfluss zu nehmen. Wobei ich mein Geld lieber anders ausgebe. Die Anzweiflung der Vaterschaft würde ich mir zutrauen allein zu verfassen. Das bringt Zeit und Gewissheit, oder? RE: Diskussion zu: Ein Kind ist geboren, in der Schweiz - Theo - 21-03-2018 (21-03-2018, 22:03)Mr.Smith schrieb: Das bringt Zeit... , oder? Nö, Vaterschaftsanfechtung hemmt das Unterhaltsverfahren nicht. Aber Gewissheit ist ja auch 'was Nettes. RE: Diskussion zu: Ein Kind ist geboren, in der Schweiz - p__ - 22-03-2018 Wie werden denn die 700 Fr begründet? RE: Diskussion zu: Ein Kind ist geboren, in der Schweiz - Austriake - 22-03-2018 Die Anfechtung der Vaterschaft eröffnet einen neuen (Neben-)Kriegsschauplatz. Kostet die Gegenseite Zeit und Energie. Der clevere MAnn lässt vorher auf eigene Faust die Vaterschaft überprüfen. Es gibt in Österreich genug Labors, die zwei eingesandte Haarproben untersuchen und das Ergebnis per Post mitteilen. Das kostet zwar ein paar Euro, ist aber gemessen am sonstigen Risiko verkraftbar - und es gibt Sicherheit. RE: Diskussion zu: Ein Kind ist geboren, in der Schweiz - p__ - 22-03-2018 Das ist jetzt alles schwieriger, vor der Vaterschaftsanerkennung wäre es viel einfacher gewesen. Bei Borderlinerinnen ist ein Test immer angeraten, deren Lebensweise und ihr Verhältnis zu Ehrlichkeit ist einfach eine Alarmglocke. Bei den Folgen hinsichtlich Ärger und Unterhalt sollte man Alarmglocken ernst nehmen. Vor der Vatereschaftsanerkennung müssen die dir beweisen, dass du der Vater bist. Danach musst du beweisen, dass du es nicht bist. Kontakt zum Kind besteht ja offenbar nicht und ein normales Gespräch mit der Ex geht auch nicht, also muss man jetzt einen gerichtlichen Test initiieren. Der ist sehr teuer. RE: Diskussion zu: Ein Kind ist geboren, in der Schweiz - Petrus - 22-03-2018 Unter der Vorraussetzung, dass Du der Vater bist, hast Du mit 700 Franken pro Monat ziemlich viel Glück gehabt. Die Züricher Tabelleweist einen Betrag von 1235 Franken aus - aber wo nichts zu holen ist, spielt die Höhe des Betrages auch keine Rolle. Beim Umgang mit Behörden in der Schweiz ist es wichtig diese nicht zu provozieren. Das ist allerdings mit einem Deutschen Pass schon aufgrund der Herkunft fast unvermeidbar, denn Deutsche mögen sie nicht. Wenn es trotzdem gelingt, beschäftigen die sich im wesentlichen mit der Mutter und dem Kind. Wenn nicht, werden sie Dir das Leben schwer machen und der Mutter bei jeder Grenzüberschreitung ihre Absolution erteilen. RE: Diskussion zu: Ein Kind ist geboren, in der Schweiz - Mr.Smith - 22-03-2018 OK, ich verstehe. Ich würde einen Nebenkriegsschauplatz eröffnen. Auf die Klage kann ich nicht mit einer Anfechtung der Vaterschaft antworten?! Ist das so richtig. Um meinen „Seelenfrieden“ einigermaßen zu beruhigen, möchte ich auf den vom Anwalt beschriebenen Sachverhalt reagieren. Da ist einiges sehr drastisch, einseitig dargestellt. Das ändert nichts an der Unterhaltslast, erklärt aber meine Beweggründe warum ich das Land verlassen habe. Die Begründung des Anspruches wie folgt: Derzeit geht sie einer 60%igen Beschäftigung nach. Der Barbedarf des Klägers beträgt bis zum 10. Lebensjahr 2000fr vom 10-16. Lebensjahr 1600fr, ab dem 16. Lebensjahr 900fr. Dem beklagten wird ein hypothetisches Einkommen in SE- Asien von 1500fr/ Monat angerechnet. Aufgrund der Mankosituation seitens des Beklagten reduziert sich der zuzusprechende Unterhalt für die gesamte Zeitdauer, unter dem Vorbehalt einer wesentlichen Änderung der Verhältnisse auf 700fr. RE: Diskussion zu: Ein Kind ist geboren, in der Schweiz - kay - 22-03-2018 Ich kann Dir nur empfehlen, nichts grossartiges zu erklaeren, bringt eh nichts. Da kannst Du Deine Zeit sinnvoller einsetzen. Ein kurzer Satz reicht: "Die Behauptungen xxxx, xxxx und xxx entsprechen so nicht den Tatsachen". Du kannst auch von Glueck reden, dass die "Dame" arbeiten geht! Das ist nicht selbstversaendlich...... Konzentriere Dich auf die Vaterschaftsfeststellung, das ist z. Zt. das einzig sinnvolle meiner Meinung nach. RE: Diskussion zu: Ein Kind ist geboren, in der Schweiz - HeinrichH - 22-03-2018 Solche Schriftstücke sind immer besonders provokativ, einseitig und unwahr formuliert. Wie kay schon sagt, reagiert man mit einem knappen Satz auf so etwas. In Familiensachen sind die größten Anschuldigungen nur tägliches Geschäft. Und falls es wichtige Punkte gibt, erörtert man es in der Verhandlung. Aber klar, es greift einen an, soll mürbe machen und man lernt sich von einer ganz anderen Seite kennen. RE: Diskussion zu: Ein Kind ist geboren, in der Schweiz - Simon ii - 22-03-2018 (22-03-2018, 15:07)HeinrichH schrieb: Aber klar, es greift einen an, soll mürbe machen und man lernt sich von einer ganz anderen Seite kennen. Es gibt noch eine andere Funktion: Es sollen Nebelkerzen sein, die von der Hauptsache ablenken! Viele Väter fallen darauf rein, glauben, sich gegen solchen Müll verteidigen zu müssen, und lassen sich damit von den wirklich wichtigen Dingen ablenken. Mission erfolgreich! Simon II RE: Diskussion zu: Ein Kind ist geboren, in der Schweiz - Othmar - 23-03-2018 Würde an deiner Stelle versuchen eine Haarprobe vom Kind zu bekommen, wie auch immer. Und mir dann Gewissheit verschaffen. Dann würde ich NIEMALS auch nur ein einziges Wort zu dem Müll vom Anwalt schreiben. Das interessiert dich nicht. Vielleicht könnte man auch überlegen, dem Anwalt zu schreiben, dass er demnächst mit einer Meldung an die KESB zu rechnen hätte, wenn weiter solche Forderungen an dich gestellt werden. Allenfalls könntest du dich auf Fr. 400 einlassen. Inhalt der Meldung: Die Dame ist drogenabhängig und nicht in der Lage, sich um das Kind zu kümmern. Es muss fremdbetreut werden. RE: Diskussion zu: Ein Kind ist geboren, in der Schweiz - Mr.Smith - 23-03-2018 Danke für eure Meinungen und Ratschläge! Eine Strategie zu finden fällt mir im Moment schwer. Geld für Anwälte möchte/kann ich nicht aufbringen. Weder um eine Vaterschaftsklage anzustreben, noch um mich anwaltlich in der Unterhaltssache verteidigen zu lassen. Problematisch ist das die Klageschrift und die Forderung nicht meiner momentanen Lebensweise entspricht. Und ich darf mit den im Moment geforderten 700fr wohl zufrieden sein. Gefordert wird außerdem, dass ich mir innerhalb der Frist eine zustellfähige Adresse in der Schweiz zu besorgen habe. KESB Gefahrenmeldungen liegen parat, ziehe ich aber nur im „Extremfall“ aus der Tasche. Zwei Szenarien spiele ich durch: 1. Ich bleibe: Mein derzeitiges, „reales“ Einkommen ist gering. Laut den Richtlinien des betreibungsrechtlichen Existenzminimums mache ich weitere unumgängliche Berufsauslagen geltend. Reale Kosten. Fiktive Schulden. Sehr viel bleibt da nicht übrig. Aber, ich bin bereit zu zahlen, entsprechend meiner Leistungsfähigkeit. Die Frage wäre, ob es mir gelingt die BISHER geforderte Summe aufgrund meiner aktuellen Situation zu reduzieren. Eine weitere ist, wie lange es dauert von der landesübergreifenden Unterhaltsdurchsetzung bis hin zur Pfändung in Dland. 2. Ich verschwinde: Antworte auf das Schreiben. Bleibe bei dem vom Anwalt ausgehenden Annahmen dass ich mein Leben in Asien bestreite und ergänze sie um weitere belegbare Kosten. Ich bin nicht bei der Gerichtsverhandlung. Das Versäumnisurteil wird erteilt. Mehr oder weniger bin ich auf der Flucht, bzw. nicht auffindbar. Dagegen spricht die „Macht“ der Staaten (CH-DT-X) mit ihren ganzen Maßnahmen gegen nichtzahlende Unterhaltspflichtige. Aufenthaltsnachforschung grenzüberschreitend, bis hin zum 217 aufgrund der Nichtzahlung von Unterhalt. Wobei mir sehr bewusst ist, das mich „niemand“ findet wenn ich das nicht möchte. Das habe ich ja schon während meiner Testphase festgestellt. Mit dem Wissen der Verfolger und dem Druck muss Mann allerdings umgehen wollen und können. RE: Diskussion zu: Ein Kind ist geboren, in der Schweiz - kay - 24-03-2018 Option 2: Einem nackten Mann kann man nicht in die Tasche greifen. Wenn Du offiziell auffindbar nix hast, brauchst Du Dir auch keine Gedanken zu machen. Ist eben nichts zu holen, Schulden laufen eben auf. Mit der Situation haben sich hier einige komfortabel eingerichtet. Ist nicht jedermans Sache aber das geht wohl. RE: Diskussion zu: Ein Kind ist geboren, in der Schweiz - Mercedes_AMG - 24-03-2018 Ein Thema mit Bezug zur Schweiz. Schön. Dazu kann ich einiges erzählen. 1.) Die Rechtsgrundlage bzgl. zustellfähige Adresse in der Schweiz will ich mal sehen. Das Juristenpack soll gefälligst den Schriftenwechsel via Botschaft oder durch die zwischenstaatlichen Abkommen regeln lassen. Macht schön viel Aufwand bei denen. 2.) https://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Vater-in-Kambodscha-muss-keine-Alimente-zahlen/story/19176000 3.) So schlecht ist das Leben in der Schweiz auch nicht. Hohes Betreibungsrechtliches Existenzminimum, relativ günstige Wohnungen auf dem Land und ziemlich viele schlechte Juristen in den Behörden. Wer erfolgreich Unterhalt prellen möchte, muss nicht aus der Schweiz flüchten. Das man natürlich zu einem geringen Lohn irgendwo arbeiten geht und man sich pfändungssicher macht, sollte logisch sein. Denn das Leben sollte sich nicht nach dem Takt der Schizoiden und deren Anhang richten, sondern nur nach Dir. Wenn Du willst, dann schreib mit ne PN. Dann kann ich Dir dort erklären, "wie" du den Karren richtig an die Wand fährst. RE: Diskussion zu: Ein Kind ist geboren, in der Schweiz - Mr.Smith - 25-03-2018 Erst einmal Herzlichen Dank für eure Unterstützung! Das hilft mir sehr. Mein Schreiben ist fertig und raus aus dem Kopf. Mehr oder weniger... Auf jeden Fall: Datensparsam und gepaart mit kurzen Aussagen, dass diese und jene Behauptung nicht richtig sind. Zur Strategie. Ich bin am Vorbereiten von Option 2. @Kay: Danke. Mit Schulden umgehen zu müssen ist neu für mich. Ich denke auch dass es sich in der einen oder anderen Konstellation auch mit Schulden, aber ohne Hartz4 gut einrichten lässt. @Bodenseebursche: Danke Dir. Auf die zustellfähige Adresse bin ich in meinem Schreiben gar nicht weiter eingegangen. Sollen sie machen wie sie wollen. Hohe Kosten und Mehr- Aufwand zu generieren spricht mich an. Wobei es für mich eine nicht so große Option ist, wieder in die Schweiz zu gehen. Arbeit würde ich aber per sofort finden. Ich schreibe Dir eine PN. RE: Diskussion zu: Ein Kind ist geboren, in der Schweiz - Mr.Smith - 26-03-2018 Hier ist mein Schreiben an das Familiengericht. Darf ich euch um eine kurze Rückmeldung bitten: Gegen die Verfügung ein Zustelldomizil (ART 140 ZPO) zu bezeichnen widerspreche ich, da es zwischenstaatliche Vereinbarungen gibt und eine ladungsfähige Adresse bekannt ist. Zum Sachverhalt Die Behauptungen: „XX, XXX und XXXX entsprechen so nicht der Realität. Auf eine Gegendarstellung verzichte ich. Sollten sich ähnliche Falschaussagen seitens der Klägerin wiederholen halte ich es mir offen dagegen vorzugehen. Zur Vaterschaft Die Aussage dass die intime Liebesbeziehung seitens XXX ausschließlich monogam gelebt wurde, entspricht nicht der gelebten Realität. Dem Protokoll möchte ich hinzufügen, dass ich die Vaterschaftsanerkennung nur unter erheblichen Druck und massiven Drohungen seitens XXX unterschrieb. Zur Elterlichen Sorge Ich akzeptiere den Wunsch von XXX die elterliche Sorge alleine zu erfüllen. Telefonisch wurde mir das Umgangsrecht untersagt. Wenn es das erklärte Ziel der Mutter ist dem Kind den Kontakt zum Vater zu verweigern akzeptiere ich das. Es ist mir weder gesundheitlich noch finanziell möglich dagegen vorzugehen. Ungeachtet Ihrer Aussage, „XXX.“ Diese Aussagen sind so realitätsfern und grundlegend falsch, dass ich sie nicht kommentiere. ........... Ebenso halte ich es mir offen, zum Schutz meines Kindes Maßnahmen zu ergreifen um das Kindeswohl nicht noch weiter zu schädigen. Durch das rücksichtlose und egoistische Verhalten der Klägerin wurde das ungeborene Kind durch massiven tagtäglichen Betäubungsmittelmissbrauch vor und während der Schwangerschaft bereits massiv gefährdet. Diese Situation war und ist für mich nicht hinnehmbar. Einkommen Beklagter Das derzeitige Einkommen beträgt ca. 1200 Euro, netto. Vollzeit, 40h/Woche. Dagegen zurechnen sind erhöhte Mietkosten. Weiterhin ein erhöhter Nahrungsbedarf durch Schicht und Nachtarbeit von Fr 5.50 pro Arbeitstag (5.5*20). Überdurchschnittlicher Kleider und Wäscheverbrauch von Fr. 50.00 pro Monat. Private Kranken- Zusatzversicherung, 150 Euro/ Monat. Fahrten zum Arbeitsplatz mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, monatlich 100,50 Euro. Weiterhin gehen 4% meines Brutto Monatslohnes in die private Altersvorsorge. Anrechenbare Schulden bestehen: A: XXXX Euro / B: XXXX Euro zum Aufbau einer Existenz nach der räumlichen Trennung. In diesem Jahr sind Kosten für dringend benötigten Zahnersatz anzurechnen: XXXX Euro. Erstausstattung Die Aussage: „XXXXX“ entspricht nicht der Realität. Es mag sein, das XXX aufgrund ihres tagtäglichen Betäubungsmittelkonsums Dinge vergessen hat, bzw. verdrängt. Mit Anlage füge ich reale Quittungen bei: 1,2,3,4 Diskussion zu: Ein Kind ist geboren, in der Schweiz - CheGuevara - 27-03-2018 Damit hast du dokumentiert, dass Du trotz Zweifel die Vaterschaft anerkannt hast. Emotional geschrieben ohne Substanz - sorry. Einerseits geht das noch kürzer und verbindlicher. Du tust dir damit keinen Gefallen und schlägst Türen (Vaterschaftsanfechtung) zu. RE: Diskussion zu: Ein Kind ist geboren, in der Schweiz - Austriake - 27-03-2018 Da hättest du mal besser gar nichts geschrieben. Mit so einem Schreiben dokumentierst du, dass du ein abgehängter Looser bist, gerade mal noch gut genug für das Zahlen von Unterhalt. Ansonsten sollst du dich aber aus dem Leben der Ex und des Kindes verpissen. Wer will schon, dass so ein weinerlicher Verlierer auch noch Einfluss nimmt auf die Erziehung eines Kindes? RE: Diskussion zu: Ein Kind ist geboren, in der Schweiz - Mr.Smith - 27-03-2018 Genau diese Side-Kicks brauch ich. @CheGuevara Also lieber nichts schreiben. Abwarten? Kürzer und prägnanter formulieren. Die Anfechtung der Vaterschaft ungeachtet der Kosten anstreben?! @Austriake Wenn das, noch nicht abgeschickte, Schreiben so wirkt. Schrecklich. Jedoch ist es wohl so. Ein abgehängter, weinerlicher Looser bin ich durch die gesamte Situation geworden. Krass, das so direkt formuliert zu lesen! Meine Einstellung ist eine andere. Sehr Tagesabhängig. Lieber würde ich rebellisch agieren. Kämpfen. Aber um was? Eine vermeintliche Gerechtigkeit? In Geld aufgewogen. Das Kindswohl. Mehr Hass fördern. Mich widersetzen. Ich weiß es nicht. RE: Diskussion zu: Ein Kind ist geboren, in der Schweiz - Austriake - 27-03-2018 Es gibt nichts langweiligeres als die verlorenen Projekte von gestern. Die Zukunft liegt vor einem, nicht hinter einem. Bei mir ging es ab dann aufwärts, als ich den Schlußstrich gezogen, alle Brücken hinter mir abgebrochen habe und ins Ausland gegangen bin. Positivster Effekt: es ist niemand da, der einem zuhört. Es ist niemand da, der einem hilft. Mann lernt, sich auf sich selbst zu besinnen, und das Leben aus eigener Kraft zu stemmen. Das geht immer besser, von Tag zu Tag. Der Kopf wird frei, die Seele verliert den dunklen Schatten. Und irgendwann ist die Vergangenheit so weit weg, dass man nicht mehr gehemmt wird durch die negativen Erlebnisse. Ich bin mit damals 53 Jahren noch mal richtig durchgestartet, mir geht es gesundheitlich, beruflich und finanziell besser als je zuvor. Ein einziges Wochenende mit mir selbst und meinem Hund entschädigt für dreissig Jahre Scheiß-Ehe. Das ist nicht für jeden der richtige Weg, aber ein gangbarer. RE: Diskussion zu: Ein Kind ist geboren, in der Schweiz - kay - 28-03-2018 Konzentriere Dich auf das was noch nicht ganz verloren ist, Deinen finanziellen Untergang zu verhindern vor allem indem Du Gewissheit darueber bekommst, ob Du wirklich der Vater bist. Borderlinerinnen huepfen von Stengel zu Stengel, das ist einfach so. RE: Diskussion zu: Ein Kind ist geboren, in der Schweiz - HeinrichH - 28-03-2018 Ich finde den Text nicht schlecht. Es ist sachlich und geht nicht auf Mist der Gegenseite ein. Ein paar Spitzen seinen ihm doch gegönnt. Den Part mit der Vaterschaft vielleicht raus nehmen. Ist nun irrelevant. Entweder offiziell gesondert anfechten, oder heimlich machen. Letzteres scheidet wegen der Distanz wohl aus. Die Anfechtung der Vaterschaft wäre vielleicht das einzig gut investierte Geld um den Dreck vom Schuh zu bekommen. Chance steht 50-50. RE: Diskussion zu: Ein Kind ist geboren, in der Schweiz - Mercedes_AMG - 28-03-2018 Ich muss dazu sagen, dass ich das Schreiben nicht gelesen hatte sondern mit dem TS "PN"s austgetauscht hatte. Das liest im Gericht kein Mensch. Sondern nur das mit dem man Ihm eins reinwürgen kann. Mit den 40/Stunden pro Woche und dem Betäubungsmittelmissbrauch der Mutter? reitet sich der TS erst richtig in die Kacke. Über so etwas freut sich das Gericht. 40 Stunden pro Woche malochen, aber nicht genug Geld verdienen. Die arme Mutter. Wahrscheinlich hat der TS auch noch den Substanzmittelmissbrauch ausgenutzt um rumzuvögeln und jetzt soll die arme Mutter und der CH-Staat die Zeche zahlen. . Eine ganz miese Nummer. Da wird gerade mal ein hypthetisches Einkommen festgesetzt, wenn er Pech hat mit Strafandrohung. Besser ist es da, garnichts zu schreiben und abzutauchen. Im Zweifel dort, wo man Ruhe hat. |