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Zuweisung der Wohnung (eidesstattliche Erklärung) - Druckversion

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Zuweisung der Wohnung (eidesstattliche Erklärung) - Iwes2202 - 20-04-2018

Hallo,

ich hab Vorgestern bei meiner Anwältin eine eidesstattliche Erklärung abgegeben mit Gründen warum es für mich nicht mehr zumutbar ist mit meinem Nochehemann zusammen zu wohnen, damit sie einen Antrag bei Gericht auf Zuweisung der Wohnung stellen kann. 

Meine Frage wäre, ob mein Nochehemann erfahren wird, was da drin steht?

Vielen Dank schon mal im Voraus. 

Lieben Gruß


Zuweisung der Wohnung (eidesstattliche Erklärung) - CheGuevara - 20-04-2018

Natürlich wird er es erfahren!

Entweder die Richterin winkt den Antrag durch, dann erhält er den Antrag und den Beschluss ...

oder die Richterin hat Zweifel und hält einen Erörterungstermin ab. Auch da wird vorab zugestellt.

Schließlich kann der Ex auch noch gegen den vorläufigen Beschluss vorgehen.


Zu glauben, einen Trennungskonflikt mit der strategischen Atombombe Gewaltschutzverfahren erfolgreich eröffnen zu können ist ein Trugschluss!

Hier verhaken sich die Menschen unnötig und Gewinner sind nur die Anwälte.

... habe das alles auch hinter mir, Polizeieinsatz, Gewaltschutzverfahren, ... über 20 Verfahren und gerade lasse ich die Hütte der Ex versteigern. Natürlich hat das viel Energie und Ressourcen gekostet, mir und ihr.

Es wäre besser, ihr sucht das gemeinsame Gespräch, jeder nimmt Freund bzw. Freundin mit und ihr klärt das untereinander.

Zu glauben, einem Mann kann Frau etwas aufzwingen, das geht üblicherweise schief.

Es gibt genügend Strategien der Ausweichreaktion, lies nach bei Leutnant Dino im Männermagazin. Die Zeiten, wo die nicht aufgeklärten Männer zügig obdachlos werden und umkommen sind dank einer immer aufgeklärteren Öffentlichkeit langsam vorbei.


RE: Zuweisung der Wohnung (eidesstattliche Erklärung) - Iwes2202 - 20-04-2018

Danke für die Antworten.
Ich werde mit meiner Tochter nicht ausziehen. Alleine kann er sich die Wohnung eh nicht leisten. Außerdem sind mein Nochehemann und ich uns einig dats ich die Wohnung behalte. 
Ich finde es schade, dass ich hier verurteilt werde, ohne das einer von euch auch nur annähernd den Grund für den Antrag kennt.
Wir sind im übrigen schon seit Dezember getrennt und seit dem ist viel passiert. Da ich aber leider das Gefühl habe, dass hier eh lieber gleich die Frauen verurteilt werden, als Lügner, werde ich nicht näher drauf eingehen...


RE: Zuweisung der Wohnung (eidesstattliche Erklärung) - Iwes2202 - 20-04-2018

Wir haben beide darüber gesprochen und waren uns einig, dass unsere Tochter bei mir bleibt und auch das meine Tochter und ich in der Wohnung bleiben und er auszieht.
Das war allerdings nicht meine Frage


RE: Zuweisung der Wohnung (eidesstattliche Erklärung) - p__ - 20-04-2018

(20-04-2018, 20:39)Iwes2202 schrieb: Außerdem sind mein Nochehemann und ich uns einig dats ich die Wohnung behalte.

Dann ist doch alles schon geregelt - ihr seid euch einig. Ein extra Antrag auf Zuweisung der Wohnung wäre dann Geldverschwendung. Anträge gehen im übrigen immer auch an die Gegenseite. Wie sollte das sonst laufen? Im Zivilrecht streiten immer zwei Parteien. Ein Verfahren, dass eine Partei gar nicht erfährt, was die andere Partei will, wäre ziemlich widersinnig.

Ausnahme Eilverfahren, einstweilige Verfügung, aber eine besondere Eilbedürftigkeit auf vorläufigen Rechtsschutz hast du nicht begründet. Und auch dagegen kann angegangen werden und deine Anträge werden bei der Gegenseite landen. Zivilrecht heisst Interessenausgleich und nicht Schnellverurteilung von jemand, der gar nicht weiss warum gegen ihn geklagt wird.


Zuweisung der Wohnung (eidesstattliche Erklärung) - CheGuevara - 20-04-2018

@Ines...

Wo habe ich Dich verurteilt?

Willst Du gerade das Opfer-Abo buchen?


RE: Zuweisung der Wohnung (eidesstattliche Erklärung) - Iwes2202 - 20-04-2018

Wisst ihr, ich hab eine einfache Frage gestellt. Zugegebenermaßen hätte ich mir die Antwort mit etwas Nachdenken selber geben können. 

Sollte es nicht so böse gemeint gewesen sein, wie ich es aufgefasst habe, tut es mir leid. Ich bin da etwas empfindlich.

Ich selber habe lange mit mir gehardert, ob ich dieses Weg gehe. Rücksprache mit vielen Menschen gehalten. Auch mit Außenstehende und sogar mit Freunden von ihm, die die Geschichte auch von ihm schon kannten. Alle haben mir zu diesem Schritt geraten.

Zugegebenermaßen hätte ich unsere Tochter nicht einfach bei ihm gelassen. Ich liebe sie. Sie ist mein Leben. Trotzdem bin ich mir bewusst das ihr Papa sie genauso liebt und deshalb bin ich meinem Nochehemann mit vielem entgegen gekommen und werde, was den Umgang angeht dies auch weiter tun. Meine Tochter liebt ihren Papa und braucht ihn. Diese Bindung werde ich nicht zerstören  UND ER HAT VON VORNHEREIN GESAGT  DASS ER EH NICHT WILL  DASS SIE BEI IHM LEBT, DA ER DAS MIT SEINEM JOB NICHT VEREINBAREN KANN. 
Die Wohnung hätte ich aufgegeben  wenn ich nicht wüsste, dass er sie sich eh nicht leisten kann und er mir gesagt hätte er möchte sie haben. Das hat er nie getan und ihm bedeutet weder die Wohnung  noch die Gegend etwas, im Gegensatz zu mir und meiner Tochter  

Ihr könnt euch sicher sein, dass ich bestimmt nicht die Opferkarte ausspiele nur um zu bekommen was ich will.  Trotzdem muss ich nicht alles mit mir machen lassen. Die Taten von häuslicher Gewalt hat er im Übrigen zugegeben. Und dort habe ich nicht mal alles zur Anzeige gebracht, auch wenn mir auch dazu geraten wurde. Ich möchte ihm nicht mehr Steine in den Weg legen, als unbedingt nötig, aber ich muss ihm auch zeigen, dass ich nicht alles mit mir machen lasse. Das ich mich von ihm nicht kaputt machen lasse (sowohl körperlich als auch psychisch). 

Ich habe jetzt 4,5 Monate vieles ertragen  Die Trennung war für mich hart. Aber ich habe es nun akzeptiert, dass er mich nicht mehr liebt und das es für unsere Ehe keine zweite Chance gibt. 

Trotzdem ist es jetzt wichtig, dass er gezwungen wird etwas intensiver eine Wohnung zu suchen, damit sowohl ich, aber was noch viel viel wichtiger ist, unsere Tochter zur Ruhe kommt. Denn dort sind wir uns einig für sie ist es nämlich alles am schwersten.


RE: Zuweisung der Wohnung (eidesstattliche Erklärung) - p__ - 20-04-2018

(20-04-2018, 22:31)Iwes2202 schrieb: Trotzdem ist es jetzt wichtig, dass er gezwungen wird etwas intensiver eine Wohnung zu suchen, damit sowohl ich, aber was noch viel viel wichtiger ist, unsere Tochter zur Ruhe kommt. Denn dort sind wir uns einig für sie ist es nämlich alles am schwersten.

Dir geht es also nur um die Beschleunigung einer sowieso schon gemachten Vereinbarung? Habt ihr denn keinen Zeithorizont vereinbart?


RE: Zuweisung der Wohnung (eidesstattliche Erklärung) - Iwes2202 - 21-04-2018

Vereinbart war, dass er zum 01.02. auszieht. Hätte er such aber zusammen gerissen und wäre nicht handgreiflich geworden hätte ich natürlich von weiteren Schritten abgesehen. So ist für mich ein zusammenleben aber nicht mehr möglich.


RE: Zuweisung der Wohnung (eidesstattliche Erklärung) - p__ - 21-04-2018

Die Frage ist, woran es liegt. Möglicherweise lebt ihr ja in einer der vielen Regionen, in denen es extrem schwierig ist, eine Wohnung zu fnden. Nachdem ihr euch ja eigentlich einig seid, wer in der jetzigen Wohnung bleibt gibts auch keinen sonstigen rationalen Grund, mit dem Auszug zu warten. Zu gewinnen gibt es nichts dabei, den Umzug hinauszuzögern. Aber diese Erkenntnis nutzt nichts bei einem schwierigen Wohnungsmarkt.

Sollte er wirklich von sich aus handgreiflich geworden sein (meistens ist Gewalt aber eine systemische Erscheinung), ist er ziemlich dumm. Wir raten hier Männern in Trennungsvorgängen, strikten Abstand zu halten, zu lächeln, glatt und distanziert, das verhindert unbedachte Worte und noch unbedachtere Taten. Andernfalls steigt die Gefahr, mittels Gewaltschutzverfahren ganz schnell untergebuttert zu werden. Das auch gerne genutzt wird, um ganz ohne Gewalt unliebsame Expartner eine reinzutreten, mit tatkräftiger Mithilfe der Gerichte. Das würde auch dir einen Sieg jetzt bescheren und ihn aus der Wohnung schaffen, aber rechne dann im weiteren Verlauf der Scheidung mit allen nur möglichen fiesen Retourkutschen.

Deshalb würde ich ihm gegenüber nochmal Verständnis für eine sich hinziehende Wohnungsuche äussern, aber betonen dass auch deine Grenzen jetzt erreicht sind, drei Monate über dem vereinbarten Auszugstermin. Du hättest keine Lust dazu, aber dir bleibe bald nur noch der Antrag auf vorläufige Zuweisung der Ehewohnung, über dessen Erfolgsaussichten in eurer Situation solle er sich mal mit seinem Anwalt beraten.

Es geht ja jetzt nicht um Entscheidungen, sondern nur um die Umsetzung bereits getroffener Entscheidungen.


Zuweisung der Wohnung (eidesstattliche Erklärung) - CheGuevara - 21-04-2018

@iwes

Du zahlst die Miete für die Wohnung allein Miete und Nebenkosten und er könnte sich eine eigene Wohnung problemlos leisten - nach Trennungs- und Kindesunterhalt ?

Hast Du dann so einen gut bezahlten Job oder wartest Du nur, dass mit seinem Auszug die Bedarfsgemeinschaft aufgehoben wird und die Allgemeinheit bzw. der Ex für die Miete aufkommt?

Gib Deinem Ex den Link zu dem Forum - da wird ihm geholfen - Experten fürs Aufstocken und was auch immer tummeln sich hier!