Rückwirkende Abänderung einer Verpflichtungserklärung die gar nicht mehr besteht - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Konkrete Fälle (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Rückwirkende Abänderung einer Verpflichtungserklärung die gar nicht mehr besteht (/showthread.php?tid=11895) |
Rückwirkende Abänderung einer Verpflichtungserklärung die gar nicht mehr besteht - masku - 09-06-2018 Liebes Forum, mich erreichte gestern ein Brief vom JA, der Beistandschaft meines Kindes, in dem folgendes steht: " Sie werden aufgefordert, eine Abänderung der bestehenden notariellen Unterhaltsverpflichtungserklärung vom 14.06.2012, URNr.: xxx/yyy des Notars xxx rückwirkend ab dem 01.01.2018 auf 110% des Mindestunterhaltes der jeweiligen Altersstufe, zu beurkunden". Folgende Fragen stelle ich mir dazu: 1. Der o.a. Titel vom 14.06.2012 ist am 01.10.2015 ausgelaufen, da es ein statischer Titel war der zeitlich begrenzt war. Einen Folgetitel wurde von mir nie verlangt, bzw. wurde wohl vom JA vergessen anzufordern. Wieso schreibt mir die Tante etwas von einer bestehenden Verpflichtungserklärung ? Der Titel ist ausgelaufen. 2. Kann das JA verlangen, dass ich einen Titel rückwirkend beurkunden lasse? Da ich seit Januar einen neuen und besser bezahlten Job habe und somit in eine höhere Einkommensgruppe eingestuft werde, würde ich mich diesen Geiern ja hoffnungslos aussetzen, da sie dann von mir rückwirkend ab Januar 2018 den höheren Unterhalt einfordern können. Sehe ich das richtig so? Meine Vorgehensweise wäre, ich gehe zum Notar und lasse 90% des Unterhaltes über einen Zeitraum von 1 Jahr beurkunden. Aber nicht rückwirkend. Da ich noch in der Probezeit bin, weiss ich nicht ob meine Firma mich behalten wird. Ach ja, woher weiss das Amt das ich einen neuen Job habe? Mitgeteilt habe ich das jedenfalls nicht. Wie würden denn die Profis unter Euch hier vorgehen? Was würdet ihr der Tante vom Amt schreiben? Vielen Dank für eure hilfreichen Hinweise. RE: Rückwirkende Abänderung einer Verpflichtungserklärung die gar nicht mehr besteht - p__ - 09-06-2018 Werte Fachfrauen, sie werden aufgefordert, Abänderungen ungültiger Titel zu unterlassen und erst den Titel vom 14.06.2012, URNr.: xxx/yyy zu lesen, bevor sie mich zu Änderungen zwingen wollen. Bei der Klärung des Begriffs "Laufzeitbegrenzung" sollte ihnen ein einfacheres Lexikon helfen. mit angemessenen Abänderungsgrüssen Maximus Bankrottus RE: Rückwirkende Abänderung einer Verpflichtungserklärung die gar nicht mehr besteht - masku - 10-06-2018 Das hört sich ja schon mal sehr gut an Aber wie ist das mit der rückwirkenden Titulierung? Kann die Feministin vom Amt von mir verlangen einen Titel rückwirkend zum 01.01.2018 zu unterschreiben? RE: Rückwirkende Abänderung einer Verpflichtungserklärung die gar nicht mehr besteht - p__ - 10-06-2018 Nur, wenn du zum 1.1.2018 schon dazu oder (berechtigt!) zur Auskunft aufgefordert wurdest. RE: Rückwirkende Abänderung einer Verpflichtungserklärung die gar nicht mehr besteht - masku - 08-08-2018 Wurde nicht zu einer Auskunft aufgefordert. Nachdem ich nun eine Frist schweigend habe auslaufen lassen, droht mir nun die Tante vom Amt mit einem gerichtlichen Verfahren. Wie geschrieben, ist die Urkunde am 01.10.2015 ausgelaufen. Soll ich mich weiter stumm verhalten oder soll ich darauf hinweisen das die Urkunde ausgelaufen ist? Am liebsten würde ich mich weiter stumm verhalten und warten was da kommt. Das Gericht wird bei Klageerhebung die Tante schon hinweisen das die Urkunde ausgelaufen ist. Kann ich gegen die Beiständin nicht wegen "Willkür" oder "Nötigung" vorgehen? Sie will mit aller Gewalt unter Androhung einer Klage die Änderung einer Urkunde, die gar nicht mehr besteht! Hoffe ihr könnt mir gute Tips geben, damit dieser Willkür und ausüben der Macht Einhalt geboten wird. RE: Rückwirkende Abänderung einer Verpflichtungserklärung die gar nicht mehr besteht - HeinrichH - 08-08-2018 Am peinlichsten wird es für die, wenn du gar nichts machst. Vorgehen bringt eh nichts. Ich habe lang genug im öffentlichen Dienst gearbeitet und wenn da ein Wutbürger kam und gegen einen der Kollegen vorgehen wollte, wurde das nur müde beim Morgenkaffee weggelächelt. Da wird keiner entlassen. Vor allem bei den Jungendämtern sitzen 80% Dilettanten in Kuschelathmosphäre. Frauen. RE: Rückwirkende Abänderung einer Verpflichtungserklärung die gar nicht mehr besteht - Simon ii - 08-08-2018 (08-08-2018, 08:14)masku schrieb: Wurde nicht zu einer Auskunft aufgefordert. Verstehe ich nicht: Wie kann sie Dir mit Klage drohen, wenn Du nicht zur Auskunft aufgefordert wurdest? (08-08-2018, 08:14)masku schrieb: Wie geschrieben, ist die Urkunde am 01.10.2015 ausgelaufen. Jetzt, nach drei Jahren, meldet sich das JA? Sorry, das Ganze ist suspekt. Was steht GENAU in dem Brief des JAs drin? Simon II RE: Rückwirkende Abänderung einer Verpflichtungserklärung die gar nicht mehr besteht - p__ - 08-08-2018 (08-08-2018, 08:14)masku schrieb: Soll ich mich weiter stumm verhalten oder soll ich darauf hinweisen Wenn die Sachlage wirklich wie geschildert ist, würde ich es so machen wie HeinrichH schon vorgeschlagen hat, warten ab ob sie klagen. Einen bereits erfolgten Hinweis auf die Laufzeitbegrenzung des Titels würde ich nicht wiederholen. Wenn sie es beim ersten Mal nicht interessiert, interessieren auch Wiederholungen nicht. Leider brauchst du einen Anwalt, wenn die klagen. Das Jugendamt klagt kostenrisikofrei nach Lust und Laune und du musst einen teuren Anwalt suchen und bezahlen. RE: Rückwirkende Abänderung einer Verpflichtungserklärung die gar nicht mehr besteht - masku - 08-08-2018 Der genaue Wortlaut des Schreibens ist folgendermaßen: Sie werden aufgefordert, eine Abänderung der bestehenden notariellen Unterhaltsverpflichtungsurkunde vom 14.06.2012 URNr... des Notars ..... rückwirkend ab dem 01.01.2018 auf 110% des Mindestunterhaltes der jeweiligen Altersstufe zu beurkunden. Diese darin gesetzte Frist habe ich schweigend auslaufen lassen, da die besagte Urkunde zeitlich bis zum 01.10.2015 begrenzt war und dementsprechend ausgelaufen ist. In einem Folgeschreiben schrieb mir die Tante: Wir nehmen nochmals Bezug auf unser Schreiben vom...... Hierin hatten wir Sie gebeten, eine Abänderung der bestehenden Unterhaltsverpflichtungsurkunde entsprechend den dort gemachten Angaben zu beurkunden. Sollten Sie unserer Aufforderung nicht nachkommen, wären wir gezwungen, den Unterhaltstitel gerichtlich anpassen zu lassen. Wir hoffen jedoch, dass dies nicht erforderlich sein wird. MfG die Tante vom Amt Das ist der genaue Wortlaut. Ich kann doch nichts anpassen was gar nicht mehr besteht? Oder sehe ich das falsch? Was würdet Ihr an meiner Stelle tun? Liebe Grüße masku RE: Rückwirkende Abänderung einer Verpflichtungserklärung die gar nicht mehr besteht - kay - 08-08-2018 Wenn Du wirklich soviel zahlen musst, waere es dann nicht eventuell schlauer einfach den Betrag zu zahlen ohne neu zu titulieren? Falls da Anspruch drauf besteht, werden die das frueher oder spaeter eh durchsetzen. RE: Rückwirkende Abänderung einer Verpflichtungserklärung die gar nicht mehr besteht - p__ - 08-08-2018 Klar besteht die Urkunde, aber sie berechtigt seit dem 1.10.2015 nicht mehr zur Vollstreckung und begründet kein neues Schuldverhältnis. Und klar kann die Gegenseite fordern, die Abändern zu lassen. Sie soll halt ergänzt werden mit neuer Laufzeit (ohne Laufzeitbeschränkung wärs denen sicher am liebsten) und neuem Betrag. Aber rückwirkend zum 1.1. geht das nicht, dazu müsstest du zum 1.1.2018 (berechtigt!) zur Auskunft aufgefordert worden sein. Grundlage jeden Unterhalts ist die Forderung danach, dann kommt die Forderung nach Auskunft und die Festlegung der Unterhaltshöhe. Zeiträume vor der Forderung berechtigen in der Regel auch nicht, für diese Zeiträume Unterhalt zu verlangen. RE: Rückwirkende Abänderung einer Verpflichtungserklärung die gar nicht mehr besteht - masku - 08-08-2018 (08-08-2018, 17:27)kay schrieb: Wenn Du wirklich soviel zahlen musst, waere es dann nicht eventuell schlauer einfach den Betrag zu zahlen ohne neu zu titulieren? Falls da Anspruch drauf besteht, werden die das frueher oder spaeter eh durchsetzen. Den hohen Betrag zahle ich ja. Aber um eine Titulierung werde ich wohl nicht herum kommen. (08-08-2018, 17:28)p__ schrieb: Klar besteht die Urkunde, aber sie berechtigt seit dem 1.10.2015 nicht mehr zur Vollstreckung und begründet kein neues Schuldverhältnis. Und klar kann die Gegenseite fordern, die Abändern zu lassen. Sie soll halt ergänzt werden mit neuer Laufzeit (ohne Laufzeitbeschränkung wärs denen sicher am liebsten) und neuem Betrag. Ups...das wusste ich nicht, dass die Urkunde weiterhin besteht. Dann werde ich wohl nicht drum herum kommen die Urkunde abändern zu lassen. Rückwirkende Abänderung einer Verpflichtungserklärung die gar nicht mehr besteht - CheGuevara - 08-08-2018 Mach wieder das selbe Spiel, das du schon einmal gemacht hast und lass‘ eine komplett neue Urkunde vom Notar aufsetzen. Die wirst du wieder entsprechend befristen. RE: Rückwirkende Abänderung einer Verpflichtungserklärung die gar nicht mehr besteht - masku - 08-08-2018 Genauso habe ich es mir auch gedacht. RE: Rückwirkende Abänderung einer Verpflichtungserklärung die gar nicht mehr besteht - Simon ii - 09-08-2018 (08-08-2018, 17:28)p__ schrieb: Klar besteht die Urkunde, ... Sorry, p, aber die Gesetzesstelle hätte ich gerne gesehen, die Deine Ansicht begründet! Wenn ein Titel befristet ist, dann "existiert" er nach Ablauf der Frist nicht mehr. Insofern kann das JA keine Abänderung verlangen, sondern höchstens die Neuausstellung eines Titels. Und da müßte es zunächst zur Einkommensauskunft auffordern, bevor es vor Gericht gehen kann. Ansonsten, masku, denke auch ich, daß der Tip von CheGuevara sinnvoll ist. Simon II RE: Rückwirkende Abänderung einer Verpflichtungserklärung die gar nicht mehr besteht - p__ - 09-08-2018 Wo soll denn der Unterschied liegen zwischen zwei identischen Texten? Der eine ausgedruckt 2012 und später zwei Klauseln geändert, der andere neu eingetippt. Bis auf das Aktenzeichen ist das wumpe. Rückwirkende Abänderung einer Verpflichtungserklärung die gar nicht mehr besteht - CheGuevara - 12-08-2018 Mit einer rückwirkenden Änderung werden auf einmal Beträge dokumentiert und pfändbar gemacht, die mit einer neuen Urkunde nicht zur Wirkung kommen RE: Rückwirkende Abänderung einer Verpflichtungserklärung die gar nicht mehr besteht - masku - 16-02-2019 Geehrtes Forum, ich werde nun einen Titel 10% unter dem geforderten Unterhalt der 3. Altersstufe anfertigen lassen und auf 2 Jahre begrenzen, in der Hoffnung, dass sich die Tante damit zufrieden gibt. Gestern flatterte wieder ein Brief ein, mit folgendem Wortlaut: Sehr geehrter Herr XY, wie Sie sicher bereits der Presse und Rundfunk entnommen haben, wurde zum 01.01.2019 der Mindestunterhalt angepasst. Unter Berücksichtigung der vorgenannten Änderung beträgt der Unterhaltsanspruch Ihres Kindes ab dem 01.01.2019 monatlich xxxx Euro. Wir bitten darum, Ihre monatliche Unterhaltszahlung entsprechend anzupassen. Weiterhin besteht noch ein Rückstand in Höhe von aktuell 174,00€ inklusive Unterhaltsänderung ab dem 01.01.2019. Wir fordern Sie auf, diesen spätestens mit der Zahlung für den nächsten Monat auszugleichen. 1. Hätte ich diesen Brief bzgl. der Erhöhung bereits im Dezember erwartet, da Unterhalt ja nicht rückwirkend gefordert werden kann. Somit entzieht die Beiständin meiner Tochter 10 € Unterhalt für den Januar 2019 2.Von einem Rückstand weiss ich nichts. Ich habe immer den geforderten Unterhalt gezahlt. Nun kommt die Feministin plötzlich mit einem Rückstand? Es steht auch nichts im Brief wie sich dieser angebliche Rückstand zusammen setzt! Bin völlig ahnungslos was ich der Tante schreiben soll. Hat jemand eine Idee wie ich Ihr (ironisch) antworten kann? RE: Rückwirkende Abänderung einer Verpflichtungserklärung die gar nicht mehr besteht - Arminius - 16-02-2019 (16-02-2019, 10:42)masku schrieb: Weiterhin besteht noch ein Rückstand in Höhe von aktuell 174,00€ inklusive Unterhaltsänderung ab dem 01.01.2019. ...würde sagen das ist der Rückstand ! Wenn das Verhältnis zwischen der Unterhaltsvorschusskasse und Dir noch stilmmt einfach ganz ruhig nach dem Rückstand fragen. RE: Rückwirkende Abänderung einer Verpflichtungserklärung die gar nicht mehr besteht - masku - 16-02-2019 Ich habe mit der Unterhaltsvorschusskasse nichts am Hut. RE: Rückwirkende Abänderung einer Verpflichtungserklärung die gar nicht mehr besteht - Arminius - 16-02-2019 (16-02-2019, 11:34)masku schrieb: Ich habe mit der Unterhaltsvorschusskasse nichts am Hut. ...und wer verlangt jetzt von dir den Unterhaltsrückstand ? RE: Rückwirkende Abänderung einer Verpflichtungserklärung die gar nicht mehr besteht - masku - 16-02-2019 Das JA. Daher ist es mir ja auch nicht erklärlich wieso das Amt mir jetzt so etwas schreibt. Siehe mein Posting #18. |