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Kindesunterhaltsverzicht seitens der Mutter im Ausland - Druckversion

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Kindesunterhaltsverzicht seitens der Mutter im Ausland - ExistenzImSack - 12-06-2018

Hallo zusammen,

vor etwa einem Jahr habe ich hier meine Geschichte gepostet. Nun habe ich eine konkrete Fragestellung, vlt könnt ihr mir helfen.

Die Kindsmutter in Brasilien möchte für unsere gemeinsame Tochter keinen Unterhalt weil ich verweigert habe, dass sie meinen Namen bekommt da sie auf Entschluss der Mutter ohne ihren Vater aufwachsen soll. Ich habe mehrmals schriftlich deklariert, dass ich meinen Unterhaltsverpflichtungen nachkommen möchte und dafür Kontonummer und/oder Adresse benötige. Ich habe die Aussage der Frau schriftlich, dass sie auf Unterhalt verzichtet. Nun steht ja der Unterhalt dem Kind zu und ich lege dies auch monatlich zurück (Titel etc. gibt es alles zum Glück "noch" nicht). In wie weit kann sie dies doch noch nachträglich verlangen, bzw. wie belastbar sind ist der schriftliche Nachweis des Verzichts?

Vielen Dank vorab für alle Infos.

Grüße

EiS


RE: Kindesunterhaltsverzicht seitens der Mutter im Ausland - p__ - 12-06-2018

Wenn es keinen Titel gibt und keine Forderung, brauchst du nichts weiter zu unternehmen. Schulden häufen sich dann keine an. Es könnte aber sein, dass später doch noch die Mutter oder das Kind kommen und Forderungen stellen, das ist dann aber nur für laufenden Unterhalt möglich, Rückstände gibt es nicht.


RE: Kindesunterhaltsverzicht seitens der Mutter im Ausland - ExistenzImSack - 12-06-2018

Hi p_,

super vielen Dank für die schnelle Antwort. D.h. sie kann dann nur ab dem Moment der Forderung (per Einschreiben, Anwalt o.ä.) Unterhalt verlangen und dies auch nicht rückwirkend?


RE: Kindesunterhaltsverzicht seitens der Mutter im Ausland - p__ - 12-06-2018

Es muss keine Forderung sein, bereits die Aufforderung zur Auskunft über die Einkommensverhältnisse zählt.


RE: Kindesunterhaltsverzicht seitens der Mutter im Ausland - ExistenzImSack - 12-06-2018

Ok, verstanden. Aber nicht rückwirkend korrekt?


RE: Kindesunterhaltsverzicht seitens der Mutter im Ausland - p__ - 12-06-2018

Es gibt Ausnahmen, aber im Prinzip ja.