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Trennung und gemeinsamer Mietvertrag und Harz IV - Druckversion

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Trennung und gemeinsamer Mietvertrag und Harz IV - Zahlesel_RUS - 26-06-2018

Hallo zusammen,
bei mir gibt wieder was neues Smile

Also die hExe schickte meinen Sohn mit einem Schriftstück, den ich unterschreiben sollte.
Das ist "Entlassung aus dem Mietverhältnis"
Ich habe dies schon letztes Jahr unterschrieben im Januar von 1.11.2016 bis 15.1.2017 habe ich bei meiner Schwester gewohnt.
Nach dem ich meinen Mietvertrag unterschrieben habe, habe ich mich umgemeldet und die Entlassung unterschrieben und der hExe gegeben.
Also Jobcenter brauch den Mietvertrag nur auf Ihren Namen, Pech für sie Smile
Aus meiner Sicht Jobcenter hat die Leistungen ohne Grund gezahlt, da ich immer noch in dem Mietvertrag stehe.
Bei der persönlichen Nachfrage von der hExe, habe ich gesagt, dass es kein Problem sei, nur ich brauche die Kaution in voller Höhe zurück und die Reparaturkosten von meinem iMac, den sie im Jahr 2016 runtergeschmissen hat (670 Euro).

Antrag auf Scheudung hat sie noch nicht gestellt.
Wohnungszuweisung Antrag(2016) lief auf eine Vereinbarung (ich ziehe zur Schwester)

Was glaubt ihr, hat JC und die hExe ein Problem? 
Hat JC ohne alle dazugehörigen Vorraussetzungen bezahlt?
Wie kriegt man mich aus dem Mietvertrag raus?
Ich glaube wenn es einen neuen Mietvertrag geben würde, dann kommt neuer Mietpreis ins Spiel was JC nicht zusichern würde.
Um die Kinder mache ich mir keine Sorgen, die Jungs können alle zu mir ziehen und weiter hin die gleiche Umgebung haben Smile


RE: Trennung und gemeinsamer Mietvertrag und Harz IV - Sixteen Tons - 26-06-2018

Zitat:Hat JC ohne alle dazugehörigen Vorraussetzungen bezahlt?

Welche Voraussetzungen sollen das sein? Es muß ein Mietverhältnis für sie bestehen. Sie muß nur glaubhaft belegen, daß ihr getrennt von Tisch und Bett wart und du nicht in der Wohnung.
Und sie wird auch wohl auch glaubhaft belegen können, das du die Miete nicht (auch nicht teilweise) gezahlt hast. Das war's auch schon. Die Leistungen sind zu Recht bewilligt worden. Das Geld für die Miete wollen die indirekt von dir durch in Form von Unterhalt wiederbekommen.

Mietverhältnis kann nur durch Vermieter oder durch beide Eheleute gemeinsam gekündigt werden. Mit einer Entlassung aus dem Mietvertrag muß auch der Vermieter einverstanden sein. Das können die Eheleute nicht einfach untereinander regeln. Das wäre eine Vertragsänderung.

Wenn Sie eine Wohnungszuweisung beim Gericht gestellt hat und das Gericht dem Antrag statt gegeben hat, dann bist du aus dem Mietvertrags raus und nur noch KM die Miete schuldig. Daran kann auch der Vermieter nichts ändern. Darüber müsste es dann ein Gerichtsurteil geben.

An den sonstigen Was-Wäre-Wenn-Spielchen beteilige ich mich nicht.


RE: Trennung und gemeinsamer Mietvertrag und Harz IV - Zahlesel_RUS - 27-06-2018

Danke für deine Antwort.
Es gab keinen Urteil, sondern Vereinbarung.
Warum kommt sie dann zu mir, wenn es alles auch ohne mich laufen kann...


RE: Trennung und gemeinsamer Mietvertrag und Harz IV - Sixteen Tons - 27-06-2018

Die Vereinbarung hat keine Rechtskraft ohne Zustimmung des Vermieters.
Vielleicht solltest du sie fragen, wofür sie die erneute Entlassung braucht. Da kann das Forum auch nur Rätselraten spielen.


RE: Trennung und gemeinsamer Mietvertrag und Harz IV - p__ - 27-06-2018

Solche Vereinbarungen werden unterschrieben, damit die Mitwirkungsbereitschaft des Unterschreibenden nachgewiesen werden kann, aus dem Mietvertrag rauszukommen (also das Vorspiel für eine Kündigung durch Beide, neuer Vertrag mit Einem). Und dann gibts noch §1568a BGB bei der Scheidung. Durch das Scheidungsurteil kann das Vertragsverhältnis, ohne dass der Vermieter damit einverstanden sein muss, nur mit dem verbliebenen Ehegatten fortgesetzt werden. Gibts schon eine Vereinbarung, wirds mit §1568a erst recht flutschen.

Aber, wie 16t schon bemerkt hat, zu viele Rätsel, zu viel Raten. Unproduktive Sache, das. Rate nicht, sprich mit den Leuten, verfolge nur das weiter was relevant ist.


RE: Trennung und gemeinsamer Mietvertrag und Harz IV - Zahlesel_RUS - 27-06-2018

Also laut hExe JC verlang von ihr den Mietvertrag nur auf ihren Namen.(wozu genau ist mir nicht bekannt)
Ich will aber nichts unterschreiben, warum soll ich ihr das Leben einfacher machen? Smile
Wie es aussieht die letzte Austrittserklärung vom Jahr 2017 wird vom Vermieter nicht anerkannt


RE: Trennung und gemeinsamer Mietvertrag und Harz IV - kay - 28-06-2018

Meine Guete, wenn es fuer Dich keinerlei Nachteile hast, unterschreib ihr das doch und gut ist. Du begibst Dich ansonsten genau auf das Niveau der uebelsten Kinderbesitzerinnen.


RE: Trennung und gemeinsamer Mietvertrag und Harz IV - Zahlesel_RUS - 28-06-2018

Ich will meine Kaution wieder Smile
Ihre Anwältin hat meine Unterhaltsschulden berechnet und glaubst du das es ein Euro plus gab?
Kosten die von meinem Konto abgebucht wurden
z.B. 3 Mieten? Natürlich nicht!


RE: Trennung und gemeinsamer Mietvertrag und Harz IV - p__ - 28-06-2018

Kindesunterhalt schuldest du dem Kind, damit kann man keine Mietschulden verrechnen, die die Ex dir schuldet.


RE: Trennung und gemeinsamer Mietvertrag und Harz IV - Zahlesel_RUS - 28-06-2018

Dann schuldet sie mir noch viel mehr als ich dachte


RE: Trennung und gemeinsamer Mietvertrag und Harz IV - Antragsgegner - 04-07-2018

Würde erstmal den Vermieter ansprechen, ob er deinen Austritt aus dem Mietverhältnis denn akzeptiert.

Oder ist die Austrittsvereinbarung aus dem Vertrag, die Du unterschreiben sollst, bereits vom Vermieter unterschrieben.

Ich habe damals ein Wisch fertig gemacht, dass meine Exe aus dem Vertrag austritt und der Mietvertrag so fortgesetzt wird, als hätte ich ihn allein geschlossen. Das habe ich von Exe und vom Vermieter unterschreiben lassen und fertig.

Wenn Sie dir da noch Geld schuldet, würde ich meine Unterschrift entsprechend als Druckmittel nehmen - logischerweise.

(26-06-2018, 22:43)Sixteen Tons schrieb: Mit einer Entlassung aus dem Mietvertrag muß auch der Vermieter einverstanden sein. Das können die Eheleute nicht einfach untereinander regeln. Das wäre eine Vertragsänderung.

Das stimmt so nicht. Man kann natürlich untereinander vertraglich regeln, wer im Innenverhältnis (also unter allen Mietern) inwiefern haftet und ersatzpflichtig ist.
Hatte das Konstrukt mal, als meine letzte Exe wohnen bleiben wollte, ich raus bin aber der Vermieter mich nicht entlassen wollte, weil er meine Exe aus der Wohnung haben wollte.
Habe dann der Exe angeboten, einen Vertrag zu machen, dass Sie im Innenverhältnis das Wohnrecht bekommt, ich die Wohnung nicht mehr betrete etc. und sie im Gegenzug vollumfänglich für alle Forderungen aus dem Mietvertrag haftet und sollte der Vermieter mich in die Zahlungspflicht nehmen (was er ja immernoch kann) sie mir entsprechend schadenersatzpflichtig ist.

Birgt natürlich das Risiko, wenn Exilein Scheiße baut und ich durch den Vermieter in Haftung genommen werde, Exe aber keine Kohle hat, ich trotzdem drauf sitzen bleibe. Ganz raus ist man also nicht, aber ein Stück weit.

Seis drum, kam bei mir dann eh anders.


RE: Trennung und gemeinsamer Mietvertrag und Harz IV - Zahlesel_RUS - 04-07-2018

Jetzt ist der Plan
entweder Geld: Kaution + 3 Mieten inkl Strom/Telefon usw +Rechner Reparatur , die ich bezahlt habe und als Unterhalt an sie zurücküberweise Smile
Sie hat fetten MINUS und ich die erste Unterhaltszahlung

oder das der Vermieter den Mietvertrag kündigt und sie raus muss, weil im neuen Mietvetrag werden neue Kosten verlangt, die JC nicht übernimmt. So soll sie eine neue Wohnung suchen und ich versuche 3 Jungs zu mir zu bekommen JA oder wieder Gerichtsweg


RE: Trennung und gemeinsamer Mietvertrag und Harz IV - JahJahChildren - 04-07-2018

(04-07-2018, 07:53)Zahlesel_RUS schrieb: So soll sie eine neue Wohnung suchen und ich versuche 3 Jungs zu mir zu bekommen JA oder wieder Gerichtsweg

Und die neue Wohnung findet sie dann in 500km Entfernung. Wink


RE: Trennung und gemeinsamer Mietvertrag und Harz IV - p__ - 04-07-2018

(04-07-2018, 07:53)Zahlesel_RUS schrieb: und ich versuche 3 Jungs zu mir zu bekommen

Auf den Erfolg dieses Versuchs würde ich nicht bauen.


RE: Trennung und gemeinsamer Mietvertrag und Harz IV - Zahlesel_RUS - 04-07-2018

(04-07-2018, 09:12)JahJahChildren schrieb: Und die neue Wohnung findet sie dann in 500km Entfernung. Wink
nein, sie hat die nächsten zwei Jahre eine schulische Ausbildung Smile
Die kleinen gehen dieses Jahr in die zweite Klasse, also aus meiner Sicht sie sollen in der Nähe von der Schule leben, also bei mir






(04-07-2018, 09:28)p__ schrieb: Auf den Erfolg dieses Versuchs würde ich nicht bauen.
Diesen Freitag gibt es eine gerichtliche Sitzung. Mal schauen was sich ergibt bezüglich des Wechselmodels.
Dann schaue ich weiter.

Alles was passiert, passiert zum Besten!


RE: Trennung und gemeinsamer Mietvertrag und Harz IV - JahJahChildren - 04-07-2018

(04-07-2018, 10:09)Zahlesel_RUS schrieb:
(04-07-2018, 09:12)JahJahChildren schrieb: Und die neue Wohnung findet sie dann in 500km Entfernung. Wink
nein, sie hat die nächsten zwei Jahre eine schulische Ausbildung Smile

Und die 2 Jahre schulische Ausbildung kann sie ohne eine Wohnung zu haben durchziehen?
Alternativ bekommt sie als ALG II Bezieherin in schulischer Ausbildung (mit Schulden?) problemlos eine neue H4 konforme Wohnung? Dann ist ja gut, und du musst dir keine Sorgen machen, dass sie alles hinschmeisst und mit Kind woanders von vorne anfängt. 

Du willst ein Wechselmodell am Freitag vor Gericht besprechen/festzurren und glaubst, dass die Schwarzkutte dein weibisches Gezicke um den Mietvertrag als positive Voraussetzung für ein WM sieht?


RE: Trennung und gemeinsamer Mietvertrag und Harz IV - Zahlesel_RUS - 04-07-2018

(04-07-2018, 10:45)JahJahChildren schrieb:  problemlos eine neue H4 konforme Wohnung?
Klar, sie hat 6  Monate Zeit nach neuer Wohnung zu suchen.
4 Zimmer (93qm) für 800 EUR warm wird sie aber in der Gegend nicht finden, da ich für 70qm 690 bezahle

(04-07-2018, 10:45)JahJahChildren schrieb: Mietvertrag als positive Voraussetzung für ein WM sieht?
Natürlich nicht, ich war bis zum letzten Antrag kooperativ, sie hat es als Kommuniukation Problem dargestellt, also egal was ich tuhe, ich bin Schuld Smile


RE: Trennung und gemeinsamer Mietvertrag und Harz IV - JahJahChildren - 04-07-2018

Der Vater hat immer Schuld, seh das sportlich. Meines Erachtens ist das aber kein Grund, sich selbst untreu zu werden. Mann begibt sich nicht auf das Niveau der Ollen. Im Grunde zappelst du noch an den Fäden, die sie in der Hand hält. Sicherlich hat sie Spass dran. Du beschäftigst dich mit ihr. Egal, ob im positiven oder negativem Sinn.

Edit: Eines noch. Du warst bis zum letzten Antrag kooperativ. Und jetzt kurz vorm Schluss gibst du auf und wirst wie sie?


RE: Trennung und gemeinsamer Mietvertrag und Harz IV - kay - 04-07-2018

Aus Sicht des Gerichtes bist Du ein Querulant der Mutti schikaniert. Und so ein wenig kommt das hier auch genaus rueber. Du hast als Vater eh keine Chancen auf Wechselmodell wenn es Mutti nicht will und wenn manN sich dann auch noch so "anstellt" wie Du schon garnicht.


RE: Trennung und gemeinsamer Mietvertrag und Harz IV - Zahlesel_RUS - 04-07-2018

(04-07-2018, 11:42)JahJahChildren schrieb: Und jetzt kurz vorm Schluss gibst du auf und wirst wie sie?
Ja, ich habe aufgegeben brav zu sein und mache ab jetzt so wie ich es will.
Warum soll sie durch meine Unterschrift weniger Probleme haben?

Dazu kommen noch Umgangsprobleme. die sie verursacht und ich habe gezeigt, dass mir alles was Gericht verschreibt scheiß egal ist und ich meine Kinder direkt nach der Schule immer sehen kann und auch abholen, wenn die Kinder es so wollen.

(04-07-2018, 12:18)kay schrieb: Aus Sicht des Gerichtes bist Du ein Querulant der Mutti schikaniert. Und so ein wenig kommt das hier auch genaus rueber. Du hast als Vater eh keine Chancen auf Wechselmodell wenn es Mutti nicht will und wenn manN sich dann auch noch so "anstellt" wie Du schon garnicht.
Es stimmt, aber ich habe viel Zeit mit 20 Stunden Woche und produziere Arbeit für den Staat
1.Beschwerde ->OLG
2.Strafanzeigen gegen Mutti

Und dann werde ich mich mit noch mehr Sport und Sauna beschäftigen Smile


RE: Trennung und gemeinsamer Mietvertrag und Harz IV - JahJahChildren - 04-07-2018

Du hörst dich gelangweilt und rachsüchtig an. Sicher, dass du und deine Frau nicht doch gut zueinander passen? Vielleicht versucht ihr es nochmal miteinander?


RE: Trennung und gemeinsamer Mietvertrag und Harz IV - Zahlesel_RUS - 04-07-2018

Rache... ne, ich bin für Gerechtigkeit, vielleicht finde ich sie im Strafrecht Smile


RE: Trennung und gemeinsamer Mietvertrag und Harz IV - JahJahChildren - 04-07-2018

Ich glaube ja, dass du noch an deiner Ex hängst - so viel Zeit, wie du in sie und ihre Angelegenheiten investierst. Smile
Hopp! Noch stehst du ja im Mietvertrag. Zieh zu ihr zurück! Smile


RE: Trennung und gemeinsamer Mietvertrag und Harz IV - Zahlesel_RUS - 04-07-2018

Ich kann mich jederzeit wieder in der Wohnung anmelden als Hauptwohnsitz, dann hat sie Probleme mit dem JC.
Aber dies wäre Rache Smile


RE: Trennung und gemeinsamer Mietvertrag und Harz IV - Pfanne - 04-07-2018

Ich glaube, ich weiß worauf JahjahChildren hinaus will: Sämtliche Aktionen, die kaum realistische Erfolgschancen haben und primär der Rache dienen, sind vergeudete Lebenszeit. Man befasst sich nämlich in der Zeit, die man für seiner eigenen seelischen Rehabilitation braucht, mit irgendwelchen hExen.