Danke, Hallo & Jugendhilfe (Kostenbeteiligung) - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Konkrete Fälle (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Danke, Hallo & Jugendhilfe (Kostenbeteiligung) (/showthread.php?tid=12019) |
Danke, Hallo & Jugendhilfe (Kostenbeteiligung) - Patchwork65 - 17-09-2018 Hallo liebes Forum, seit langem lesen wir bei euch mit - jetzt wird es akut und wir benötigen Schwarm-Wissen bzw. jemanden der sich mit dem Thema Kostenbeteiligung beschäftigt hat. Wir haben in die Ehe je ein Kind mitgebracht. Für ein Kind bekommen wir keinen Unterhalt. Der Vater lebt in D, selbstständig und hat off. und wahrscheinlich auch sonst kein verwertbares Einkommen. Der Gerichtsweg wurde nie beschritten, es zerren schon ausreichend Menschen an seinen Konten für KFZ Steuer, Miete, Krankenversicherung usw., damit haben wir Frieden geschlossen. Das andere Kind aus einer lose Beziehung bekommt nach Vaterschaftstest und Beistandschaft (die ersten 10 Jahre) Unterhalt nach Stufe III. Das Kind ist 16. Bis vor 2 Jahren war die Schullaufbahn kein Thema, sehr gute Noten, Studium usw. angedacht - sprich KU nicht bis 18, sondern ggfls. etwas länger. Jetzt hat sich die Situation massiv geändert. Das Kind hat die Schule im letzten Jahr kaum besucht (9. Klasse) und auch dieses Jahr nach Schulwechsel kommt sie ihrer Pflicht nicht nach. Außerdem möchte sie nicht bei Mutter, Vater, Stiefvater oder sonstwem wohnen - sondern autark z.Zt bei Bekannten :-) der KSB beträt das Kind - Wohngruppen und ähnliches wurden angedacht, wird aber auch nicht gewünscht. Jetzt dreht sich das Karusell, der weitere Weg ist nicht absehbar - was passiert wenn sie sich doch von einer Organisation in "Obhut" nehmen läßt - betreutes Wohnen o.ä. - die Mutter liegt unter dem SB - aber ich fürchte wir bekommen eine Kostennote die deutlich über Stufe III KU liegt und die Frage ist - wie lange? Bis 18 ? Länger ? Mitwirkungspflicht des Kindes wäre ja Schulbesuch oder Ausbildung - beides findet gerade nicht statt. Was kann man mindernd absetzen bei wenn eine Kostenfestsetzung (lt. den Tabellen deutlich über 1000 Euro) kommt. Ich fürchte dann brauchen wir einen guten Anwalt - aber vorher würde ich jetzt auch Kosten/Einkommen usw. optimieren - ab jetzt und nicht erst in 3/6 Monate (nicht absehbar) Zur Zeit haben wir den Klassiker, 4/4, Eigentum, 1 Kind ohne KU, Altersvorsorge... |