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Abwehr von Pfändungs- und Überweisungsbeschluss - Druckversion

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RE: Abwehr von Pfändungs- und Überweisungsbeschluss - Zahlesel_RUS - 17-10-2018

(17-10-2018, 00:05)Arminius schrieb:
(16-10-2018, 22:59)Gast1969 schrieb: Wüsste aber nicht, was man dagegen machen kann?

Zwangsvollstreckungsabwehrklage, Erinnerung, sofortige Beschwerde ect...Klage vor Gericht Berufung, Revision...Bei den Beträgen bist Du sowieso erledigt !...Da lohnt sich das Kämpfen !
Klingt gut, gibt es dilatierte Aufschlüsslung was genau man in welchem Fall.
Ich warte auf Lohnpfändung vom JC, laufender Unterhalt 1288 EUR, Unterhaltrückstand kann JC vergessen Smile

1. Zwangsvollstreckungsbeschluss -> Zwangsvollstreckungsabwehrklage
Vor dem Beschluss soll es sowas wie eine Mahnung kommen, auf die ich ein Widerspruch einreichen kann oder?
Sonst vor der Pfändung soll JC den Titel auf sich umschreiben lassen, bin ich richtig informiert? Das wird wohl auch eine Wile dauern und ich kann eine Beschwerde einreichen, wenn es zur Titelumschreibung kommen sollte.


RE: Abwehr von Pfändungs- und Überweisungsbeschluss - Sixteen Tons - 17-10-2018

Das macht in deinem Fall vermutlich keinen Sinn, weil du nicht beschwert bist. Den Übergangsanspruch hat das JC in deinem Fall
zweifelsohne. Per Gesetz. Die müssen keine Titel schreiben für Beträge, die sie für deine zu alimentierende Verwandschaft leisten. Das können die so pfänden.


RE: Abwehr von Pfändungs- und Überweisungsbeschluss - Arminius - 17-10-2018

(17-10-2018, 11:16)Zahlesel_RUS schrieb:
(17-10-2018, 00:05)Arminius schrieb:
(16-10-2018, 22:59)Gast1969 schrieb: Wüsste aber nicht, was man dagegen machen kann?

Zwangsvollstreckungsabwehrklage, Erinnerung, sofortige Beschwerde ect...Klage vor Gericht Berufung, Revision...Bei den Beträgen bist Du sowieso erledigt !...Da lohnt sich das Kämpfen !
Klingt gut, gibt es dilatierte Aufschlüsslung was genau man in welchem Fall.

Selbst Rechtsanwälte, Richter und Staatsanwälte stehen mit der Materie auf Kriegsfuss...Du brauchst einen Rechtsanwalt der Ahnung vom Zivilrecht hat.

Welches das beste Mittel ist kann dir nur ein Anwalt sagen...Dazu kommt ja bei Unterhalt der berühmte § 850 d zpo...In der Praxis die ultimative Waffe!

Wenn Du arbeit hast und Geld hast verlierst Du IMMER ! Nur wenn Du im A**** bist hast Du Chancen einen richtigen "Rechtskrieg" zu führen.

Da wissen die Richter bzw. Staatsanwälte aber auch...deswegen lassen Sie die in Frieden.


RE: Abwehr von Pfändungs- und Überweisungsbeschluss - Zahlesel_RUS - 17-10-2018

(17-10-2018, 11:20)Sixteen Tons schrieb: Das macht in deinem Fall vermutlich keinen Sinn, weil du nicht beschwert bist. Den Übergangsanspruch hat das JC in deinem Fall
zweifelsohne. Per Gesetz. Die müssen keine Titel schreiben für Beträge, die sie für deine zu alimentierende Verwandschaft leisten. Das können die so pfänden.
Danke!
Klingt nicht so gut für mich, aber mal schauen wann der JC sich wieder bei mir meldet und was Arbeitsagentur Inkasso mit mir vor hat Smile