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Abänderungsklage zum nachehelichen Ehegattenunterhalt - Austriake - 27-10-2018 Hallo zusammen, ich bin im November 2014 rechtskräftig geschieden worden und vom OLG Stuttgart zu lebenslänglichem nachehelichem Unetrhalt verurteilt worden, in den Folgejahren habe ich als Selbstständiger im Ausland gelebt. Den Unterhalt liess ich über das Konto einer Verwandten (mit gleichem Nachnamen) immer pünktlich überweisen. Zum Ende diesen Jahres will ich mein Unternehmen verkaufen und nach Deutschland zurückkehren, weil meine Ex keine Ruhe gibt und mich zum wiederholten Male wegen Unterhaltspflichtverletzung nach §170 StGB angezeigt hat. Dies hat zur Folge, dass ich aktuell zur Fahndung ausgeschrieben bin und beruflich nicht mehr reisen kann, auf jedem Flughafen werde ich festgehalten. Nach dem Verkauf meines Unternehmens wird mich der neue Eigentümer als Angestellten weiterbeschäftigen, in Deutschland. Da ich aber gesundheitlich schwer angeschlagen bin (schwerst traumatisiert durch Scheidung, Verlust der Kinder, Zerstörung meines Lebenswerks) bekomme ich als Gehalt nicht mehr als 1.500.- € brutto im Monat. Netto ist das kaum mehr als Erwerbsunfähigkeitsrente - aber es ist ein bißchen mehr, also arbeite ich weiter. Drei bis vier Jahre habe ich noch, bis ich endgültig aufhören kann. Logischerweise werde ich bei einem zu erwartenden Netto-Einkommen von ca. 1.200.- € kaum mehr leistungsfähig sein zu nachehelichem Unterhalt, deshalb will ich eine Abänderungsklage führen. Aus meinem Scheidungsverfahren, welches sich über fast fünf Jahre hinzog, weiss ich noch ziemlich genau, wie die Dinge so beim Familiengericht ablaufen. Ich will und werde daher mein Einkommen der letzten Jahre NICHT offenlegen. Auskunft werde ich einfach keine erteilen, weil es für die Festlegung des KÜNFTIGEN Unterhalts unerheblich ist, was in der VERGANGENHEIT an Einkommen erzielt wurde. Selbst wenn ich in diesen vier Jahren zehn Millionen verdient und verpraßt hätte - für den künftigen Unterhalt kann das ja keine Rolle spielen. Denn es geht ja bei einer Abänderung nicht um den rückliegenden Zeitraum, sondern um die Zukunft. Ich kenne meinen Richter - sobald Zahlen auf dem Tisch liegen, fängt der an mit dem Taschenrechner herumzuspielen und (gem. dem Prinzip der Unterhaltsmaximierung) auszurechnen, was er mir abknöpfen kann. Schon alleine deshalb bekommt er keine Auskünfte über die vergangenen Jahre. Gibt es hier jemand, der schon mal eine Abäderungsklage zum Ehegattenunterhalt geführt hat? Welche Rolle spielen hierbei die Einkünfte der Vergangenheit? RE: Abänderungsklage zum nachehelichen Ehegattenunterhalt - Mercedes_AMG - 27-10-2018 Wenn Du keine Auskunft erteilst, ist das für das Gericht kein Problem. Einfach "annehmen was du verdienen könntest" und dann kommt der ganze Rest. Fiktives Einkommen und so..... Der Fehler liegt für mich darin: "Mein Unternehmen "Verkaufen" ; "Als Angestellter im verkauften Unternehmen weiter arbeiten." Klingt alles ziemlich konstruiert. Erklär das mal einem Richter ;-) Vor allem: Kannst du Alles beweisen, was Du behauptest? Also Gutachten bzgl. Arbeitsunfähigkeit etc? usw. usw. RE: Abänderungsklage zum nachehelichen Ehegattenunterhalt - ExistenzImSack - 27-10-2018 Kurzw Zwischenfrage? Ich dachte der 170er zieht nur beim Prellen von Kindesunterhalt? Desweiteren wieso 170er wenn du den Unterhalt regelmässig bezahlt hast? Grüsse RE: Abänderungsklage zum nachehelichen Ehegattenunterhalt - p__ - 27-10-2018 Wie kommts, dass du wegen Unterhaltspflichtverletzung verfolgt wirst, obwohl der Unterhalt immer pünktlich eingetroffen ist? Die Begründung für die Abänderungsklage ist die tatsächlich eingetretene Änderung deiner wirtschaftlichen Verhältnisse. Aber es braucht keine hellseherischen Fähigkeiten, dass die Verweigerung von Auskünften dem Richter ein entspanntes Lächeln aufs Gesicht zaubern wird, weil damit ein Beschluss recht einfach wird. Eine Änderung kann ja nur durch Nachweis von Einkommen Vorher und Einkommen Nachher begründet werden. Wenn das "vorher" nicht rausgerückt wird.... RE: Abänderungsklage zum nachehelichen Ehegattenunterhalt - Austriake - 28-10-2018 (27-10-2018, 19:55)p__ schrieb: Wie kommts, dass du wegen Unterhaltspflichtverletzung verfolgt wirst, obwohl der Unterhalt immer pünktlich eingetroffen ist? Warum die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren einleitet, weiss nur die Staatsanwaltschaft. Ich habe keine Ahnung. Möglicherweise behauptet die Ex auch nur, keinen (oder zu wenig) Unterhalt zu bekommen. Zum Nachweis von Einkommen vorher/nachher: es gibt keine Dokumente wie Einkommenssteuerbescheide, Lohn- oder Gehaltsabrechunungen o.ä., die ich vorlegen könnte. Es existieren diese Dinge schlichtweg nicht. Zur Berechnung des bisher gezahlten Unterhalts lagen ja meine Einkommensverhältnisse aus 2014 zugrunde. Den ausgeurteilten Unterhalt haben dann Freunde, Verwandte usw. für mich bezahlt, um mich vor Strafverfolgung zu schützen. Das ist jetzt aber vorbei. Ich bin wieder zurück in Deutschland, und erziele wieder eigenes Einkommen - wenig zwar, aber ich falle keiner Sozialkasse zur Last. Zudem- was nützt eine Kenntnis über frühere Einkommensverhältnisse, wenn es um die Berechnung von Unterhalt in der Zukunft geht? Die Grundlage für den bisher bezahlten Unterhalt ist aktenkundig. Und fiktives Einkommen für Kindesunterhalt ist nicht unüblich, für nachehelichen Ehegattenunterhalt eher unwahrscheinlich. Zumindest finde ich im Web keine Urteile hierzu. RE: Abänderungsklage zum nachehelichen Ehegattenunterhalt - p__ - 28-10-2018 Relevant ist der Gewinn deiner Firma und wie üblich die steuerlich beachtlichen Aufwendungen getrennt von den unterhaltsrechtlich abzugsfähigen Aufwendungen. Dass du Aufwendungen und Gewinn deiner eigenen Firma nachweisen kannst, wird dir ein Richter wohl unterstellen. Mit den Zahlen von 2014 zu kommen kannst du probieren, vielleicht klappt es ja. Bald wirst du ja auch die Einschätzung eines Anwalts dazu bekommen, es herrscht bekanntlich Anwaltspflicht für so ein Verfahren. Ich würde mich mal um die Unterhaltspflichtverletzung kümmern. Natürlich nicht, weil das Verfahren für dich wichtig wäre, sowas ist eh witzlos. Aber deshalb, weil du das vielleicht für den Ehegattenunterhalt nutzen kannst. Wenn ganz klar und nachweisbar Unterhalt geflossen ist, ist das eine Falschanzeige der Ex. Verleumdungen und andere sonstige falsche Anschuldigungen sind ein weitere Stein in der Mauer, die den Unterhalt verwirkt. Erst muss die Anzeige erledigt sind, dann Ehegattenunterhalt angehen. RE: Abänderungsklage zum nachehelichen Ehegattenunterhalt - Austriake - 29-10-2018 Danke für den Tipp. Das Unterhaltsthema werde ich trotzdem zeitnah angehen, an den §1579 BGB glaube ich nicht mehr. Zwei Jahre noch, dann nehme ich die Regelung mit den 63 Jahren / 45 Beitragsjahre in Anspruch. Bis dahin muss ich die Unterhaltspflicht losgeworden sein. By the way: wenn ich nicht abschlagsfrei in Rente gehen kann, weil evtl. ein Jahr Versicherungszeit noch fehlt - meine Rente ist eh schon gepfändet, mehr als 1.200 € wird man mir eh nicht lassen, dann kann ich doch auch Abschläge bei der Rentenhöhe hinnehmen, oder? Ist unterm Strich eh wurscht. RE: Abänderungsklage zum nachehelichen Ehegattenunterhalt - Bitas - 29-10-2018 Ja klar, wenn eh gepfändet wird, dann können Dir die 0,3% pro Monat egal sein. Lass dir mal eine aktuelle Rentenauskunft zuschicken, bzw. Lass dich von der DRV beraten. RE: Abänderungsklage zum nachehelichen Ehegattenunterhalt - p__ - 29-10-2018 Wieso ist die Rente schon gepfändet, wenn du bis jetzt den Unterhalt bezahlt hast? Auch Falschpfändungen sind eine der Begründung für eine Unterhaltsverwirkung. Ich habe das Gefühl, an dem Fall hängt noch mehr dran. Es ist auch seltsam, dass dir eine Unterhaltspflicht in die Rente hinein auferlegt wurde, die Rentenanteile wurden dir ja bereits durch den Versorgungsausgleich auf deine Kosten weggenommen und gleichgeschaltet. 2014 lag in dem kleinen Fenster, in dem lebenslanger Unterhalt kaum zu erreichen war, erst die nächste "Reform" hat das wieder erleichtert. Wenn das in deinem Fall trotzdem letztinstanzlich passiert ist, müssen also ziemlich starke Gründe dafür vorgebracht worden sein. Das könnte bedeuten, dass die Gründe auch jetzt schwer wiegen und bei der richterlichen Abwägung deine grundlose Einkommensverminderung aus dem Feld schlagen. Grundlos ist sie dann, wenn du die gesundheitlichen Gründe nicht fundiert nachweisen kannst. Die Gefahr besteht auch, dass der Richter ein Gutachten anfordert. Es gibt da mehrere Routen wie der Fall anzugehen ist und mögliche Kompromisse, je nach dem was dir möglich und wichtig ist. In deiner Darstellung kommt der Fall zu vereinfacht geschnitzt an. Zunächst würde ich mich auf die Suche nach einem Anwalt begeben, der bei Ehegattenunterhalt etwas drauf hat und auch bereit ist, das in eine weitere Instanz zu tragen. RE: Abänderungsklage zum nachehelichen Ehegattenunterhalt - Austriake - 29-10-2018 Der einzige Grund für den lebenslangen Unterhalt war: langdauernde Ehe. 34 Jahre. Und ein windiges Gutachten, das der Exe wegen schlechter Laune infolge Scheidung eine verminderte Erwerbsfähigkeit bescheinigt hat. Letztlich spielt es keine Rolle, ob eine der Krähen meint, da wäre mehr bei mir zu holen - es ist nichts mehr da. Sachwerte und Güter habe ich schon lange nicht mehr, das Letzte war mein Haus, das im Februar 2016 zwangsversteigert wurde. Die können mit Einkommensfiktionen andichten wie sie wollen - das Geld wird einfach nicht beizutreiben sein. Wie gesagt - selbst wenn ich die letzten Jahre Millionen verdient und wieder ausgegeben hätte - sie wären jetzt weg. Nix, nada, nickese, nichts mehr da. Meine Firma im Ausland war ein Ein-Personen-Unternehmen. Handy, Laptop, Kreditkarte. Mehr nicht, Autos zum Reisen geliehen oder gemietet. Das ist nix Verwertbares dran, ausser meinem Namen und meinen guten Kundenbeziehungen. Die Pfändung in meine Rentenansprüche ging von einem geringfügigen Unterhaltsrückstand aus. Der Familienrichter hatte im Mai 2014 eine krasse Falschberechnung der Unterhaltshöhe abgeliefert, die das OLG Stuttgart im November 2014 dann korrigierte. Nach unten. Letztinstanzlich. In der Zeit von Mai bis November habe ich keinen Trennungsunterhalt bezahlt, weil das die Anerkennung der Unterhaltshöhe bedeutet hätte. In dieser Zeit habe ich nur den Kindesunterhalt bezahlt. Die Exen-Anwältin hat für den Betrag von ca. 3.500.- € sofort einen PfÜB und Lohn-/Gehaltspfändung erwirkt, was mich meinen Job bei dem damaligen Arbeitgeber gekostet hat. Insofern war ich quasi in die Selbstständigkeit gezwungen worden. Und wegen des horriblen SCHUFA-Scores ging das im Inland nicht mehr, ich hätte ja nicht mal mehr einen Handy-Vertrag bekommen. Gewinne hat mein Ein-Personen-Unternehmen zwar abgeworfen, sonst wäre ich ja verhungert. Aber nicht so viel, dass ich mich jetzt wegen Reichtums zur Ruhe setzen könnte. Durch die neuerliche Strafanzeige nach §170 StGB (die letzte wurde erstattet im Februar 2015 wegen der oben erwähnten 3.500.- €, aber im Mai 2015 eingestellt nach §153 StPO) habe ich jetzt einfach keine Lust mehr, mich schikanieren zu lassen. Jetzt wird ein Knopf dran gemacht, zu verlieren habe ich eh nichts mehr. P.S.: die Exe ist in 2014 zum Sozialamt marschiert und bezieht seither Hartz4. Und das Amt wiederum will das Geld von mir wiederhaben, war aber nicht in der Lage, mich ausfindig zu machen und Auskünfte über mein Einkommen einzuholen. Bei diesem Amt werden sicherlich auch noch ein paar Euro aufgelaufen sein, die sie von mir holen werden (wollen). RE: Abänderungsklage zum nachehelichen Ehegattenunterhalt - p__ - 29-10-2018 Jetzt geht es dir ja um ein offizielles Ende oder Senkung des Unterhalts. Der Nachweis, dass nichts zu holen ist ist da nur eine der Voraussetzungen. Wo du lebst, ist auch egal, sobald du Rente aus D beziehst, könnte der pfändungsfreie Anteil gepfändet werden. Das passiert direkt an der Quelle, also in Deutschland. Würde dein Einkommen durch die Rente später sowieso an der Pfändungsgrenze liegen, wäre eh alles egal, denn du bist ansonsten pfändungsfest, wie du schreibst. Klar ist es trotzdem nicht geworden. 2014 hast du noch gar keine Rente bezogen, also kann da auch keine gepfändet werden. Es existierten nur Rentenanwartschaften, die sind als sogenntes Stammrecht immer unpfändbar. Gepfändet werden nur künftig entstehende Versorgungsansprüche. Anders gesagt, da pfändet jemand 2014 in die Zukunft hinein das Geld, das du zum Beispiel 2020 von der Rentenversicherung bekommst. Bis 2020 kann natürlich kein Geld zum Gläubiger fliessen, 2020 dann mit der Rente brauchts keine neue Pfändung, dann kassiert der Gläubiger sofort. Der Punkt ist wichtig. Das bedeutet nämlich, dass die Rentenpfändung 2020 bereits feststeht, wenn die Schulden zwischenzeitlich nicht bezahlt sind und die Vollstreckbarkeit beseitigt. Ein gewonnenes Verfahren mit Unterhalt 0 ab 2019 ändert gar nichts mehr daran, du müsstest zuerst mal mit Priorität den Altfall der Pfändung abarbeiten. Solche Punkte gibt es noch mehrere in deinem Fall, deshalb rate ich, mit Hilfe eines befähigten Anwalts (ich weiss, ist schwer) erst mal einen Überblick zu erreichen, der nicht auf Wünschen sondern auf bestehenden Realitäten basiert. Auch das Sozialamt muss abgearbeitet werden. Du hast schliesslich den ausgeurteilten Unterhalt bezahlt, es gibt ein OLG-Urteil, damit existiert keine Grundlage für einen Rückgriff. Klar, die versuchens trotzdem, aber in dieser Konstellation wäre das gescheitert. Ich schliesse aber daraus, dass die Ex sogar mit deinem Unterhalt bedürftig ist, eine Unterhaltssenkung würde also sofort höhere staatliche Leistungen verursachen. Wie allergisch die Richter auf sowas sind, weisst du ja. Einen Versuch kannst du trotzdem starten, aber die Anwalts- und Gerichtskosten solltesn dich nicht reuen, wenn es dann schiefgeht. Wann wäre denn der Renteneintritt der Ex? Würde sie eine bedarfsdeckende Rente erhalten? RE: Abänderungsklage zum nachehelichen Ehegattenunterhalt - Austriake - 29-10-2018 Die Rente, die die Ex per Versorgungsausgleich von mir bekommt, sind keine 500.- € monatlich. Also bleibt sie wohl bis an ihr Lebensende vom Amt abhängig - dieses wiederum versucht den Rückgriff bei mir oder den Kindern. Oder gar beides, wenn bei mir nicht genug zu holen ist. Der nacheheliche Unterhalt ist halt auch nicht bedarfsdeckend, ebenfalls weniger als 500.- €. Wenn die Unterhaltssenkung bei der Ex höhere staatliche Leistungen zum Ergebnis hat - so what? Keine Unterhaltssenkung bedeutet meinen Ruin - dann bin ich auch beim Amt. Als Aufstocker oder weiterer Sozialfall. Die ganze Sch..sse rührt doch daher, dass man meiner Ex die simulierte angebliche Erwerbsunfähigkeit hat durchgehen lassen. Jetzt reißt die faule S.u alles mit sich. Die eigene Mutter, bei der sie als Pflegerin kostenfrei wohnt (und das Pflegegeld nach Stufe 2 abgreift, ohne allerdings das Sozialmat darüber zu informieren), den Ex-Mann und die drei Kinder. Am Ende verlieren alle. Hätte man der Frau gesagt, dass sie jetzt für sich selbst zu sorgen hat, dann wäre es nie zu so einem Desaster gekommen. Jetzt ist es eben so. Zur Pfändung der Rente: ich habe von der Rentenversicherung die Kopie des PfÜB bekommen. Zunächst beschränkt sich die Pfändung auf den oben genannten Betrag von ca. 3.500 €. Logischerweise auf die künftige Auszahlung, so ich sie noch erlebe. RE: Abänderungsklage zum nachehelichen Ehegattenunterhalt - Austriake - 31-10-2018 (29-10-2018, 10:24)Bitas schrieb: Ja klar, wenn eh gepfändet wird, dann können Dir die 0,3% pro Monat egal sein. Das hab ich gemacht. Vorgestern erfuhr ich dann, dass ich in meinem derzeitigen Aufenthaltsland ab Oktober 2019 in Pension gehen kann. 42 Beitragsjahre in Deutschland plus 5 Jahre in XXXXXXland reichen. Ich werde mir die schriftliche Pensionszusage mit Datum und Zahlbetrag geben lassen. Wenn ich mit diesem Dokument die Abänderungsklage einreiche - wegen Pensionierung Änderung der Einkommensverhältnisse - dann dürfte doch wirklich das Einkommen der zurückliegenden Jahre nicht mehr relevant sein? RE: Abänderungsklage zum nachehelichen Ehegattenunterhalt - p__ - 31-10-2018 Solche Abänderungklagen könnten sich normalerweise nur auf Sachverhalte stützen, die tatsächlich eingetreten sind. Man kann also nicht im voraus klagen (du könntest ja nach einer gewonnenen Klage auch sagen, dass du jetzt beschlossen hast, noch etwas weiterzuarbeiten). Verjährung nachehelicher Unterhalt - Austriake - 19-11-2018 Während der Jahre meines Auslandsaufenthalts hat meine Exe wohl ein Abänderungsverfahren zum nachehelichen Unterhalt geführt, muss wohl im ersten Halbjahr 2016 gewesen sein. Ich weiss davon auch nur vom Hörensagen. Da ich nicht zu finden war, erging sehr wahrscheinlich ein Versäumnisurteil zu meinen Lasten. In diesen Jahre habe ich über Verwandte stets pünktlich und regelmässig den vom OLG im November 2014 ausgeurteilten nachehelichen, unbefristeten Unterhalt bezahlen lassen. Vermutlich ist aus dem Versäumnisurteil von 2016 ein vollstreckbarer Titel geworden, allerding hat die Gegenseite davon noch keinen Cent eintreiben können. Frage an die Experten hier: tritt in so einem Fall eine Verjährung ein? Wenn ja, wann? Mittlerweile bin ich nach Deutschland zurückgekehrt, da mich die Exe mit Strafanzeigen nach §170 StGB überzieht - daran arbeiten wir gerade, habe aber noch keine Akteneinsicht bekommen. In 2015 bin ich schon mal angezeigt worden nach §70 StGB, die damalige Anzeige wurde nach §153 StPO von der Staatsanwaltschaft eingestellt, weil ich nachweislich Unterhalt gem. Urteil zahle. Aber halt nicht so viel, wie die Exe gerne hätte. Tritt da nicht irgendwann so etwas wie ein Strafklageverbrauch ein? Kann mich die Exe jetzt jedes Jahr aufs Neue anzeigen wegen Unterhaltspflichtverletzung? Falls ja, höre ich auf damit, Unterhalt zu zahlen. Ich werde ja sowieso kriminalisiert, ob ich zahle oder nicht. Ich beziehe jetzt ALG 1, deutlich über dem Selbstbehalt von 1.200.- €. Die Differenz werde ich wohl abgeben müssen, es stellt sich nur die Frage wie damit umgehen. Mittlerweile wird ja der nacheheliche Unterhalt nicht mehr unbefristet ausgeurteilt wie in meinem Fall, ich bin da genau in dieses Zeitfenster gefallen als dies möglich war. Wenn ich nun die Unterhaltskette unterbreche, zum Beispiel durch die Aufnahme einer Beschäftigung zu einem Lohn , der netto unter dem Selbstbehalt liegt, muss die Exe dann irgendwann (zum Beispiel, wenn ich Altersrente beziehe) eine Unterhaltsforderung nach nachehelichem Unterhalt neu begründen und neu einklagen? Damit hätte ich ja die Chance, ein neues Urteil nach aktuellem Recht zu bekommen anstelle des Lebenslänglich-Urteils aus November 2014? Oder hänge ich da irgendwelchen Wunschträumen nach? RE: Verjährung / Abänderung nachehelicher Unterhalt - p__ - 19-11-2018 Identische Themen zusammengeführt. (19-11-2018, 09:57)Austriake schrieb: Vermutlich ist aus dem Versäumnisurteil von 2016 ein vollstreckbarer Titel geworden, allerding hat die Gegenseite davon noch keinen Cent eintreiben können. Frage an die Experten hier: tritt in so einem Fall eine Verjährung ein? Wenn ja, wann? Siehe §199 Abs. 1 Nr. 2 BGB. Die Frist beginnt erst zu laufen, wenn der Gläubiger dich erreichen kann. Flucht schützt nie vor Schulden, die Unerreichbarkeit verhindert nur die Vollstreckung auf praktischem Wege. (19-11-2018, 09:57)Austriake schrieb: Tritt da nicht irgendwann so etwas wie ein Strafklageverbrauch ein? Kann mich die Exe jetzt jedes Jahr aufs Neue anzeigen wegen Unterhaltspflichtverletzung? Falls ja, höre ich auf damit, Unterhalt zu zahlen. Ich werde ja sowieso kriminalisiert, ob ich zahle oder nicht. Für neue Zeiträume kannst du jederzeit neu angeklagt werden. Wenn du was klaust und das Verfahren wird eingestellt oder du wirst verurteilt, bist zu trotzdem nochmal dran, wenn du anschliessend erneut klaust. Da wir nicht wissen, was in der neuen Strafanzeige steht bleibt es Spekulation, ob eine Anklage überhaupt möglich ist. (19-11-2018, 09:57)Austriake schrieb: Damit hätte ich ja die Chance, ein neues Urteil nach aktuellem Recht zu bekommen anstelle des Lebenslänglich-Urteils aus November 2014? Oder hänge ich da irgendwelchen Wunschträumen nach? Abänderungsklagen sind immer möglich. Um erfolgreich zu sein müssen neue Tatsachen entstanden sein. Auf alten Tatsachen ein neues Urteil bekommen ist nicht drin. Versuche jetzt mal, das Chaos zu entwirren. Du bist in ziemlich ungünstiger Lage. Zu gehen, aber nur wenige Jahre, Versäumnisbeschlüsse, dann wieder zurück, da ist alles nicht nur heiss, sondern es hat sich sogar noch mehr angehäuft. Verjährung / Abänderung nachehelicher Unterhalt - CheGuevara - 19-11-2018 Auf der anderen Seite könnte es problematisch sein, trotz veränderter Rahmenbedingungen nichts zu unternehmen ... oder? RE: Verjährung / Abänderung nachehelicher Unterhalt - p__ - 19-11-2018 Erst mal muss klar sein, was überhaupt Stand der Dinge ist. Was steht in der Anzeige, was steht im Versäumnisbeschluss? Die Schulden aus dem Versäumnisbeschluss bleiben auf jeden Fall, auch wenn jetzt geklagt und gewonnen wird. Wie hoch sind die? RE: Verjährung / Abänderung nachehelicher Unterhalt - Austriake - 19-11-2018 (19-11-2018, 12:04)p__ schrieb: Erst mal muss klar sein, was überhaupt Stand der Dinge ist. Was steht in der Anzeige, was steht im Versäumnisbeschluss? Die Schulden aus dem Versäumnisbeschluss bleiben auf jeden Fall, auch wenn jetzt geklagt und gewonnen wird. Wie hoch sind die? Wenn es denn in dem Versäumnisurteil so steht wie ich vermute, sind inzwischen ca. 30.000.- € aufgelaufen, zusätzlich zum bereits gezahlten Unterhalt. Werde ich aber nie mehr abzahlen können, ich gehe aus der Arbeitslosigkeit in den Ruhestand. Wozu auch arbeiten, wenn eh nix bleibt? P.S.: ich wurde aus der eigenen Familie an die Exe verraten, sonst hätte sie keine zweite Strafanzeig nach §170 StGB erstattet. Die Polizei wusste ziemlich genau, wo sie mich finden konnte. RE: Verjährung / Abänderung nachehelicher Unterhalt - Austriake - 23-04-2019 Update: In 2016 lief der Abänderungsantrag ins Leere, offensichtlich. Die Anwältin der Exe ist ohnehin nicht die hellste Kerze auf der Torte, aber frech und feministisch unverschämt. Sei´s drum - sie hat es wohl verbockt. ich war im Ausland, und es erging offenbar KEIN Versäumnisurteil (warum, verstehe ich eigentlich nicht.). Der zweite Strafantrag nach §170 StGB wurde jetzt von der Staatsanwaltschaft eingestellt, wie der erste aus 2014 auch schon. Nur das Sozialamt ist noch hartnäckig an mir dran. Aber damit werde ich irgendwie auch noch fertig. Zum aktuellen Stand morgen mehr, bin gerade in Eile. RE: Verjährung / Abänderung nachehelicher Unterhalt - Sixteen Tons - 24-04-2019 Kling doch erst einmal ganz (unerwartet) positiv. RE: Verjährung / Abänderung nachehelicher Unterhalt - Austriake - 24-04-2019 Unerwartet hartnäckig ist das Sozialamt. Exe bezieht zu Unrecht Sozialleistungen (nachehelicher Unterhalt von mir + fiktives Einkommen lt. OLG-Urteil machen in Summe ca. 950.- € monatlich. Dazu wohnt sie mietfrei, und kassiert Pflegegeld Stufe drei für ihre Mutter und werkelt noch ein bißchen schwarz nebenbei. Und bezieht noch obendrein Sozialhilfe, in mir nicht bekannter Höhe). Ich habe das Sozialamt davon unterrichtet, mit Daten, Fakten, Zeugen und Belegen. Das Sozialamt macht aber keinerlei Anstalten, den unrechtmässigen Sozialleistungsbezug zu beenden, sondern will das Geld von mir wiederhaben. Interesse daran. die Exe strafrechtlich zu verfolgen, besteht ganz offensichtlich nicht. Insofern machen sich die beiden Damen vom Sozialamt selbst strafbar nach § 257 StGB, meiner Meinung nach. ich werde mal mit meiner Anwältin besprechen, ob ich die Strafverfolgung nicht selbst betreiben muss. Mich würde Eure Einschätzung interessieren: zwei Mal hat meine Exe mich angezeigt nach § 170 StGB, beides Mal hat die Staatsanwaltschaft eingestellt wegen Unschuld. Die Exe betrügt das Sozialamt, letztlich erwächst mir daraus der Nachteil eines Vermögensschadens. Reicht das für eine Verwirkung nach § 1579 BGB Abs. 4 & 5 ? Oder zumindest für eine Befristung der Unterhaltspflicht wegen Unbilligkeit - ich soll jemanden alimentieren, der mir mit allen legalen und illegalen Mitteln versucht mir Schaden zuzufügen? Gibt es eigene Erfahrungen hierzu? RE: Verjährung / Abänderung nachehelicher Unterhalt - Austriake - 04-09-2019 Wieder mal ein Update: Ich bin durch Vermittlung der Arbeitsagentur incl. Zahlung einer Eingliederungsbeihilfe wieder in Lohn und Brot. Mit 62 Jahren. Nach einem totalen Burnout im Jahre 2014 mit anschliessender vollkommener Erwerbsunfähigkeit bis Juli 2019..... Leider, leider verdiene ich diesem neuen Job nur 1.600.- € brutto, macht 1182.- € netto. Habe im Juli die Zahlung von nachehelichem Unterhalt eingestellt und ExenAnwältin aufgefordert, den vollstreckbaren Titel aus 2014 auszuhändigen (den anderen Titel über die Unterhaltsrückstände habe ich schon...) und auf weitere Unterhaltsforderungen zu verzichten, weil unter Selbstbehalt. Wenn sie nicht einverstanden sein sollte, muss sie vor Gericht wg. Abänderungsklage. Sollte sie so unverschämt sein und VKH beantragen, zeige ich sie sofort wegen Betruges und Täuschung des Gerichts an. Exe darf ruhig mal nach einem verlorenen Verfahren die Gerichts- und Anwaltskosten selbst zahlen. Habe ich jahrelang machen dürfen in unserem fünf Jahre dauernden Scheidungs- und Unterhaltsverfahren von 2009 bis 2014. Wen sie unrichtige Angaben macht über ihre Einkommensverhältnisse beim VKH-Antrag (und das muß sie, sonst fliegt sie beim Sozialamt auf), dann habe ich sie dort, wo sie hingehört. Beim Mühle-Spiel nennt man das eine Zwickmühle, glaube ich. RE: Verjährung / Abänderung nachehelicher Unterhalt - p__ - 04-09-2019 Gratulation zum neuen Job, du bist also wieder "eingegliedert" :-) Ich bin echt gespannt, wie das weitergeht. RE: Verjährung / Abänderung nachehelicher Unterhalt - suppenkasper - 10-09-2019 @Austriake habe gerade mal deine Geschichte hier gelesen...ist ja krass, wohin man kommen kann in unserem Staat und das nach so vielen Jahren in "Lohn und Brot"- ich wünsche dir alles Gute, wirst du denn nun im Oktober in Rente gehen oder erst mal weiterarbeiten? Ich habe leider noch ein paar Jährchen und gottseidank musste ich für meine Ex nie Unterhalt bezahlen, sie haute ab mit dem neuen Stecher und hat ihn sofort geheiratet...das war großes Glück für mich, bestimmt bereut sie das schon lange, denn dieser hat sie auch mit 2 kleinen neuen Kinderchen abserviert, jetzt ist sie alt und hässlich und keiner will sie mehr. So kanns auch gehen...viel Glück, dass du sie bald los bist! |