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Kostgeld und Wechselmodell - Nemo - 26-11-2018 Wir leben mit unseren drei minderjährigen Kindern seit der Trennung ein paritätisches Wechselmodell. Ein Kind ist nun 17 Jahre alt und hat eine Ausbildungsvergütung von monatlich 900 Euro. Ich bin der Meinung, dass es sich mit einer Art Kostgeld an den Haushaltskosten beteiligen sollte, nicht nur wegen des pädagogischen Aspekts. Im Netz wird von 10-30% der Höhe des Einkommens geschrieben. Beim Wechselmodell würde sich der Betrag dann halbieren. Ist Kostgeld zeitgemäß? Wenn ja, wie hoch sollte es sein? Gibt es Erfahrungen dazu? Die Mutter ist der Meinung, dass kein Kostgeld gezahlt werden muss. Eine Kommunikation mit der Mutter ist nicht möglich. Wie soll ich mich hier verhalten? Wenn ich Kostgeld fordere, weil wir sonst nicht mehr über die Runden kommen, dann bin ich der Böse. Vielen Dank für jede Anregung. RE: Kostgeld und Wechselmodell - Austriake - 27-11-2018 In meinem Fall war es so, dass der jüngste Sohn beim Antritt des zweiten Lehrjahres über 900.- € verdient hat und somit sein Bedarf gedeckt war. Ich musste für ihn dann keinen Kindesunterhalt mehr zahlen. RE: Kostgeld und Wechselmodell - Theo - 27-11-2018 Also, ich würde mir von meinem Kind nicht meinen Haushalt mitfinanzieren lassen wollen. Was den pädagogischen Effekt betrifft, so würde ich viel eher darauf bestehen, dass es einen bestimmten Betrag, z.B. 150 oder 200 €im Monat in einen Fondssparplan einzahlt. Auf diese Weise lernt es, einen neuen Teil seines Gehalts zu sparen und hat für später, wenn es beispielsweise ausziehen möchte, schon einmal eine solide finanzielle Basis. RE: Kostgeld und Wechselmodell - p__ - 27-11-2018 Es gibt keine gesetzliche Regelung. Dass ein bereits verdienendes Kind etwas von seinem Einkommen zur klammen Haushaltskasse beisteuert statt ausschliesslich die Früchte zu geniessen (essen, wohnen, waschen, putzen) ist ein legitimer Wunsch. Im Wechselmodell wird es allerdings schwierig, wenn der andere Elternteil ganz anderer Ansicht ist. In der Situation sehe ich mehrere Möglichkeiten: - das Kind zahlt zwar nicht an dich, aber übernimmt Kosten, die im Haushalt anfallen. Es beteiligt sich an der Haushaltsführung, von der es profitiert. Dafür ist die Einsicht oft grösser wie Bargeld an die Eltern zu zahlen. - Aussitzen. Wechselmodell mit 17, na ja, das ist wohl mehr ein formaler Zustand. Die Volljährigkeit steht vor der Tür und damit vielleicht auch ein Auszug. Dann sind die Kosten weg und Unterhalt fliesst auch keiner bei 900 EUR Ausbildungsvergütung. Das wäre schon jetzt so, wenn das Kind ganz beim anderen Elternteil einzieht. Schlage ihm das doch vor. |