Trennungsfaq-Forum
Betreuungsunterhalt, Jobcenter & Pfändung - Druckversion

+- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum)
+-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1)
+--- Forum: Konkrete Fälle (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=2)
+--- Thema: Betreuungsunterhalt, Jobcenter & Pfändung (/showthread.php?tid=12115)



Betreuungsunterhalt, Jobcenter & Pfändung - BOB - 03-01-2019

Hallo zusammen,

an erster Stelle vielen Dank an euch für dieses unheimlich wertvolle Projekt. Ich konnte mir auf den Seiten von trennungsfaq.com einen sehr guten Überblick über die Lage von Vätern nach der Trennung schaffen.

Bevor ich meine Frage stelle ein paar Eckdaten zu meiner Person und der aktuellen Lage:
- Alter Mitte 30
- nicht verheiratet
- Zwillinge (knapp über 1 Jahr alt)
- geteiltes Sorgerecht
- lebe noch in gemeinsamer Mietwohnung (kurz vor Auszug)
- ich bin voll berufstätig im Angestelltenverhältnis und habe ein nebenberufliches Kleingewerbe
- Ex neigt zu Gewaltausbrüchen und hysterischen Tobsuchtsanfällen

Die Elternzeit meiner Ex endet bald, sie hat bereits Hartz4 beantragt. Sie war schon immer Geringverdiener und recht bequem, daran wird sich wahrscheinlich nie etwas ändern. Ich kann für die Kinder derzeit nicht den vollen Mindestunterhalt zahlen, wir konnten uns auf einen Betrag von 400€ einigen und haben diesen schriftlich festgehalten (wir haben zur Berechnung einen Unterhaltsrechner aus dem Internet benutzt). Einen Betreuungsunterhalt fordert sie nicht von mir (noch nicht).

Wird das Jobcenter von mir verlangen den Betreuungsunterhalt trotzdem zu bezahlen?
Falls ja, was passiert wenn mir das nicht möglich ist?
Können Immobilien hierfür gepfändet werden? (würde gern ein Gartengrundstück erwerben und niedrige Raten abzahlen - ist billiger als Miete - jedoch kein Hauptwohnsitz, Briefkasten würde bei Freunden hängen)
Falls ja, wie kann die Pfändung verhindert werden (zweite Person im Grundbuch z.B. eigene Mutter?)?

Viele Grüße
BOB


RE: Betreuungsunterhalt, Jobcenter & Pfändung - Austriake - 03-01-2019

Wenn nicht das Jobcenter, dann irgendeine andere Sozialbehörde wird versuchen, an dein Geld zu kommen.

Falls du unterhaltspflichtig sein solltest, musst du mit ALLEN MITTELN Unterhalt leisten. Ob aus Arbeitseinkommen, Vermögen, Erbschaft, Lottogewinn - ganz egal. Natürlich können (und werden) dafür auch Immobilien gepfändet. In meinem Fall schützte noch nicht einmal ein eingetragenes Leibwohnrecht vor der Zwangsvollstreckung und -versteigerung.

Sieh zu, dass die Exe schnellstmöglich wieder arbeitet. Das ist der einzige wirksame Schutz.


RE: Betreuungsunterhalt, Jobcenter & Pfändung - p__ - 03-01-2019

In so einer Situation solltest du keine Immobilie kaufen. Wenn, dann über einen nahestehenden Dritten, zum Beispiel deine Eltern. Pfändungen verhindert man nur durch Nichtbesitz. Sieh dir an, wie die Pleiteexperten machen, die über Staat und Gläubiger lachen. Da läufft alles über den Clan, die Familie und wird geeignet herumgeschoben.

Wenn du den Mindestunterhalt nicht zahlen kannst, solltest du dich mit der Aufstockeroption beschäftigen.