Trennungsfaq-Forum
An Dreistigkeit nicht zu überbieten! JA fordert "angeblichen Rückstand" ab 07/2017! - Druckversion

+- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum)
+-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1)
+--- Forum: Konkrete Fälle (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=2)
+--- Thema: An Dreistigkeit nicht zu überbieten! JA fordert "angeblichen Rückstand" ab 07/2017! (/showthread.php?tid=12179)



An Dreistigkeit nicht zu überbieten! JA fordert "angeblichen Rückstand" ab 07/2017! - masku - 21-02-2019

Liebes Forum,

das ist ja absolut die Höhe und sowas habe ich in meiner langen 
"Unterhaltskarriere" noch nicht erlebt.

Heute flattert ein Schreiben der Beiständin ein, in dem Sie rückständigen
Unterhalt seit 07/2017 fordert.

Insgesamt 174,00 Euro.

Nie, wirklich NIE habe ich ein Schreiben bekommen in dem ich aufgefordert wurde
rückständigen Unterhalt zu begleichen- und damit auch nicht in Verzug gesetzt worden bin.

Ein Titel besteht auch nicht, wodurch auch nicht gepfändet werden kann.

Ein PDF dieser Forderung habe ich angehängt.

Könnt Ihr mir Tipps geben, wie ich mich nun verhalten soll?
Was ich Ihr schreiben kann?

Oder habe ich etwas übersehen was diese Forderung gerechtfertigt?


Vielen Dank für Eure Hilfe.


RE: An Dreistigkeit nicht zu überbieten! JA fordert "angeblichen Rückstand" ab 07/2017! - kay - 21-02-2019

Das siehst Du doch anhand der Tabelle, sie ist der Meinung dass Du eben seit dem 1.7. bis jetzt immer ein wenig zu wenig gezahlt hast. Die Differenzen hat sie adiert und das macht eben diese 174 Euro aus.

Wenn sie der Meinung ist, dass Du zu wenig bezahlt hast (kann ich nicht beurteilen) dann fordert sie Dich jetzt eben auf das zu begleichen. Dreist wuerde ich das nicht nennen, sondern ganz normal. Es liegt jetzt an Dir zu begruenden warum die Forderung nicht gerechtfertigt ist und fertig.


RE: An Dreistigkeit nicht zu überbieten! JA fordert "angeblichen Rückstand" ab 07/2017! - p__ - 21-02-2019

Sehr geehrte Kinderbussgeldstelle,

sie fordern in ihrem Schreiben vom x.xx.xx zur Zahlung von 174 EUR Kindesunterhaltsrückständen auf. Es liegen keinerlei Rückstände vor, deshalb werte ich das Schreiben als Fehler oder einen Betrugsversuch. Sofern sie einen ansatzweise Rechtskundigen im Hause haben, lassen Sie sich von ihm diesbezüglich beraten.

mit angemessenen Grüssen

Güldenreich Saus-Braus


Fang nicht an, deine Zeit zu verschenken und die kostenlos zu schulen. Kein Titel, keine frühere Auskunftsaufforderung -> keine Rückstände. Das sollen sie selber rauskriegen. Pfänden können sie nicht ohne Titel.


RE: An Dreistigkeit nicht zu überbieten! JA fordert "angeblichen Rückstand" ab 07/2017! - masku - 22-02-2019

Muss ich das bezahlen oder nicht?
Ich wurde nie zur Zahlung von Rückständen angeschrieben.

Hat jemand eine Rechtsgrundlage?
Im Netz finde ich leider keine adäquate Antwort.

Vielen Dank für Eure Hilfe.


RE: An Dreistigkeit nicht zu überbieten! JA fordert "angeblichen Rückstand" ab 07/2017! - Bitas - 22-02-2019

@masku, lies doch noch mal den Beitrag von P, mehr gibt’s dazu nicht zu sagen.


RE: An Dreistigkeit nicht zu überbieten! JA fordert "angeblichen Rückstand" ab 07/2017! - Nappo - 22-02-2019

masku, es gibt keinen Titel. ;-) Sie kann nichts machen. Sie müsste klagen. Lass sie doch. p hat`s vorgeschrieben. Ein Tip: Selbst wenn sie klagt, sie kriegt nicht Alles ;-) .... Wie gesagt: Soll das JA selbst raus finden. Ceep cool.


RE: An Dreistigkeit nicht zu überbieten! JA fordert "angeblichen Rückstand" ab 07/2017! - p__ - 22-02-2019

(22-02-2019, 08:14)masku schrieb: Muss ich das bezahlen oder nicht?
Ich wurde nie zur Zahlung von Rückständen angeschrieben.

Nochmal gaaaanz einfach:
Ein früherer Hinweis auf Rückstände löst keine Schulden und keine Zahlungspflicht aus. Dadurch entsteht keine Unterhaltspflicht über die behaupteten Beträge.

Schulden wären entstanden, wenn

- entweder ein Titel existiert hätte und du nicht exakt das bezahlt hättest, was da drin steht.
- oder eine frühere gültige Unterhaltsforderung bestanden hätte, die später bestätigt wird. Ein Beispiel: Herr Masku hat ein Kind und wird am 1.1.2018 vom Jugendamtsbeistand zur Einkommensauskunft aufgefordert damit seine Unterhaltspflicht und -Höhe festgestellt werden kann. Herr Masku gibt die verlangte Auskunft, am 1.2.2018 verlangt der Jugendamtsbeistand dann Unterhalt nach Stufe 2 Düsseldorfer Tabelle. Herr Masku akzeptiert und zahlt den ab 1.3.. Nachdem aber schon im Januar zurt Auskunft aufgefordert wurde, wird auch schon ab Januar Unterhalt fällig und ein Rückstand ist entstanden. Festgestellt wurde diese Tatsache freilich erst im Februar.


RE: An Dreistigkeit nicht zu überbieten! JA fordert "angeblichen Rückstand" ab 07/2017! - masku - 22-02-2019

Habe gerade gelesen, dass Unterhalt rückwirkend
ab dem Zeitpunkt gefordert werden kann,
zu dem der Unterhaltspflichtige aufgefordert wurde,
Auskunft über sein Einkommen zu geben.

Auskunft über mein Einkommen habe ich letztmalig 
im August 2016 geben müssen.

Demnach müsste ich also den Rückstand zahlen.

Oder habe ich einen Denkfehler?


RE: An Dreistigkeit nicht zu überbieten! JA fordert "angeblichen Rückstand" ab 07/2017! - p__ - 22-02-2019

Das muss aber nachträglich konkret geworden sein, durch Beschluss oder Vergleich oder freiwillige Anerkenntnis bestätigt worden sein!


RE: An Dreistigkeit nicht zu überbieten! JA fordert "angeblichen Rückstand" ab 07/2017! - masku - 22-02-2019

Im August 2016 habe ich Auskunft über mein Einkommen gegeben,
wodurch der Unterhalt neu berechnet wurde.

Diesen neu berechneten Betrag habe ich dann logischerweise immer überwiesen.

Versteht man das bereits unter "freiwilliges Anerkenntnis"?
Das man den Betrag zahlt, den das JA berechnet hat?

Sorry, stehe im Moment etwas auf dem Schlauch.


RE: An Dreistigkeit nicht zu überbieten! JA fordert "angeblichen Rückstand" ab 07/2017! - Nappo - 22-02-2019

Wenn Du eben diesen neu berechneten Betrag immer überwiesen hast, ist das Gekritzel des JA auf dem pdf das Du eingestellt hast, sowieso erledigt - und desweiteren sowieso nicht nachvollziehbar.

Ein Beispiel: Aus dem pdf geht hervor, dass Du 394 der DD in 2018 gezahlt hast. Das ist Stufe 2 bei einem Kind im Alter ab 12.
Dann ging es plötzlich hoch auf die Stufe 3. Scheinbar haben die dann aufgrund Deiner Auskunft Dich mal hoch gestuft.

Dann kommt ein weiteres Gekritzel von fehlenden 10 € usw.

Das Ganze ist völlig undurchschaubar. Wenn so eine Post zu mir kommt, gibts eine Watschen zurück.

Und nochmal, wie p sagte: Wenn kein Titel vorliegt, ist das Thema durch. Vollstreckbar ist da nichts. Also müssten sie klagen ;-)
Ein vollstreckbarer Beschluss seitens eines Gerichtes liegt (scheinbar) auch nicht vor.

Laß Dich doch nicht von denen verschaukeln.