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Ehegattenunterhalt steuerlich absetzen - Druckversion

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Ehegattenunterhalt steuerlich absetzen - Maestro - 12-03-2019

Hallo,

kurze Frage: Muss der gezahlte Ehegattenunterhalt gerichtlich tituliert sein, um ihn von der Steuer über Anlage U absetzen zu können, oder genügt auch eine schriftliche Vereinbarung der beiden "Parteien" untereinander (ggf. notariell beglaubigt)?

Grüße
Maestro Cool


RE: Ehegattenunterhalt steuerlich absetzen - Austriake - 12-03-2019

es kommt darauf an, ob tatsächlich Geld fliesst. Dem Finanzamt ist es wurscht, auf welcher Grundlage gezahlt wird.


RE: Ehegattenunterhalt steuerlich absetzen - Maestro - 12-03-2019

Also könnte sich ein Trennungspaar, das sich einig ist, den Staat beschummeln, und sich so eine Steuerentlastung (auf fiktiven Unterhalt) rauslassen und die "Beute" untereinander aufteilen. Cool Big Grin Ja, ich weiß, das wäre Steuerhinterziehung und einig gibt es schon zweimal nicht. Darum nur so ein Gedanke. Das Finanzamt will vermutlich Kontoauszüge sehen. Also bliebe nur im Ring überweisen oder BAR abheben und dann dem Überweiser wieder zurückgeben. Wäre auch ein Geschäftsmodell für intakte Ehen. Allerdings aufgrund von Steuerklasse 3 fraglich, ob lohnenswert. Ihr versteht was ich meine oder: Der vermeintliche Unterhaltszahler tut nur so als ob er zahlt und die vermeintliche Unterhaltsempfängerin tut nur so, als ob sie etwas gezahlt bekäme, das ganze macht man dem Finanzamt dann gegenüber glaubhaft und schwubs gibt es dafür eine Steuerentlastung. Wäre doch ein interessantes Geschäft für intakte Ehen in denen beide Ehegatten ungefähr gleich viel verdienen. Wobei der Staat einem erst mal nachweisen muss, dass man nicht getrennt war und nur fiktiv. Big Grin


RE: Ehegattenunterhalt steuerlich absetzen - paule - 12-03-2019

Der Unterhalt muss dann aber vom Empfänger ( da einzeln veranlagt ) wie ein Einkommen versteuert werden! Also nichts mit Verschiebebahnhof !
Und der " Zahler " ist dazu verpflichtet dem Empfänger die Nachteile der Versteuerung auszugleichen !

Das Lohnt sich also nur wen der " Zahler " in einer so hohen Steuerstufe angekommen ist das da unterm Strich noch etwas übrig bleibt.

Im übrigen ist der Empfänger dazu verpflichtet dem " Zahler " diese Möglichkeit einzuräumen .

Muss halt jeder für sich durchrechnen ob das was bringt !


RE: Ehegattenunterhalt steuerlich absetzen - Austriake - 13-03-2019

Wer die vier Grundrechenarten beherrscht, kommt recht schnell drauf dass das eine Schnapsidee ist.

Die Lohnsteuerklasse hat nichts mit Unterhalt zahlen zu tun. Es ist also nicht so, dass der Unterhaltspflichtige die Steuerklasse 3 behalten darf, sondern er wird nach Steuerklasse 1 oder 2 veranlagt. Die Einkommenssteuer reduziert sich dann ein bißchen, wenn er Unterhalt zahlt und ihm dies per Anlage U bescheinigt wird.
Ist der Unterhalt so hoch, dass er den Steuerfreibetrag übersteigt, dann ist auf den Unterhalt Einkommenssteuer zu zahlen - aber nicht vom Empfänger, sondern vom Zahler!


RE: Ehegattenunterhalt steuerlich absetzen - paule - 13-03-2019

Wenn der Zahler bei 42 Prozent Steuer ist und der Empfänger sehr weit darunter gibt es gewisse Vorteile !


RE: Ehegattenunterhalt steuerlich absetzen - Maestro - 13-03-2019

Klar ist es eine Schnapsidee und ein Gedankenspiel.
Es gibt Konstellationen, wo es funktionieren würde. z.B. wenn sie nichts verdient, und er auch nicht sonderlich viel.
Dann bräuchte sie auf den erhaltenen Unterhalt keine Steuern zahlen und er hätte kaum Abschläge von Stkl3 zu 1.
Dann gäbe es unterm Strich für beide gemeinsam gerechnet mehr raus, als wenn sie verheiratet sind und Stkl3/5 praktizieren.
z.B. intakte Ehe ER in Stkl3 2200€ netto SIE 450€ Job - dann fiktive Trennung, ER rutscht in Stkl1 2000€ netto und zahlt monatlich 1000€ Unterhalt an sie, so ergibt sich unterm Strich ca. 3500€ Erstattung über Anlage U.
In so einem Fall bekäme er in StKl3 zwar 2400€ mehr, aber durch die fingierte Trennung sind es nochmal rund 1000€ extra dank Anlage U. Man sieht Armutsehen können etwas für sich haben. :-)

Wenn beide gut verdienen wiegt der Wegfall der Stkl3 und obendrein die von der Unterhaltsempfängerin zu bezahlende Steuern auf den Unterhalt schwerer, als der Erstattungsbetrag durch Anlage U,
und das ganze ist dann ein Verlustgeschäft.


RE: Ehegattenunterhalt steuerlich absetzen - paule - 13-03-2019

Die Steuerklassen sind ein Instrument der Finanzverwaltung um den Steuerpflichtigen zeitnah entsprechend abzuschöpfen !!!

Letzendlich zählt die Erklärung vorm Finanzamt am Jahresende ! Egal in welcher Klasse man seine Vorauszahlungen geleistet hat !

Viele verzichten aber darauf und verschenken Geld !


RE: Ehegattenunterhalt steuerlich absetzen - Maestro - 14-03-2019

Der Staat baut darauf, dass viele ihren Erstattungsanspruch an ihn verschenken.
Obendrein hat er das Steuerrecht so komplex gestaltet, dass den Steuerpflichtigen zwangsläufig Fehler bei ihren Erklärungen unterlaufen.
Schwupps ist man Hinterzieher und Unterschlager, und der Staat kann auf diese Art nochmal Strafen als Zusatzeinnahmen verbuchen.
Alles auf maximales Abschöpfen ausgelegt, wie eben das Scheidungsprozedere auch.
Und dann gibt es da noch Typen wie "Steinwerf-Joschka", die angeblich gesagt haben sollen: Egal wohin das dt. Geld geht, Hauptsache es landet nicht bei den Deutschen.