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Nichts wird sich ändern - Olivier - 29-04-2019 Laut Freie Presse: https://www.freiepresse.de/ratgeber/familie/weiss-ein-richter-was-gut-fuers-kind-ist-artikel10503549 Bleibt alles beim Alten, FDP mit Wechselmodell gescheitert, und Katrin Haller - Vorsitzende Familienrichterin macht es wie eine Richterin, beschreibt die Änderungen und lässt alles beim Alten. Weiterhin werden wir Männer ohne Rechte bleiben und uns der sexistischen Mutterlobby unterwerfen müssen. War aber irgendwie schon klar. RE: Nichts wird sich ändern - p__ - 29-04-2019 Die Frau sollte ins Marketing gehen. So wie sie die Aufgaben und Taten ihrer Berufskollegen erklärt, könnte sie auch Zigaretten als Mittel zur Gesundheitsvorsorge oder Roulette als gewinnbringende Anlageform verkaufen. RE: Nichts wird sich ändern - Absurdistan - 30-04-2019 Wie dämlich ist diese Richterin eigentlich? Leitbild gemeinsame Sorge bedeutet auch nicht gemeinsame Sorge für ALLE automatisch! RE: Nichts wird sich ändern - p__ - 30-04-2019 Das war nur eine der Verdrehungen... und noch dazu eine mit einer Ursache, für die ihre eigenen Kollegen vom BVerfG 2x verantwortlich waren. Deswegen ist das Gejaule über die gestiegenen Fallzahlen so was von hinterfotzig. Die zwingen den Vater auf den (natürlich kostenpflichtigen) Gerichtsweg, wenn er gemeinsames Sorgerecht will und jaulen hinterher, dass die Fallzahlen am Gericht gestiegen seien. Erst halte ich eine Strasse gesperrt und dann wundere ich mich, dass die Umleitungsstrecke so oft befahren wird. Juristen eben. Fragt eine Frau eine Freundin und junge Witwe: „Sag mal, warum bist du dir plötzlich so sicher, dass du deinen Erbschaftsstreit gewinnen wirst?“ Diese antwortet lachend: „Weil mein Anwalt mir nach Einsicht der Akten einen Heiratsantrag gemacht hat.“ RE: Nichts wird sich ändern - Austriake - 01-05-2019 In etwa so logisch wie die Verlängerung des Unterhaltsvorschusses von 12 auf 18 Jahre. Jetzt jammern die Kommunen herum, dass das Geld kostet - und verlangen die verschärfte Verfolgung der Unterhaltspreller! RE: Nichts wird sich ändern - p__ - 01-05-2019 Höchstförderdauer Unterhaltsvorschuss früher 6 Jahre, Altersgrenze 12 Jahre. Der hat sich also oft sogar mehr als verdreifacht. Bei höheren Kindesalter wird ja auch mehr gezahlt, die "späten" Jahre sind überproportional teuer. Das Gelüge dieser ehrlosen Nieten in Talaren ertrage ich einfach nicht. Und sowas hat den Kindeswohlbegriff restlos für sich umdefiniert und requiriert. |