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Unterhaltsvorschuss - Pistachio 00 - 08-05-2019 Hallo, bisher ging es bei mir hier ja immer um Umgang und Sorgerecht. Jetzt habe ich aber mal eine Frage zum Unterhalt. Die KM erhält schon seit geraumer Zeit Unterhaltsvorschuss für unser Kind. Sie wechselte zwischen ALG II, kurzer Beschäftigung, ALG 1 und mehreren vom Amt bislang nicht abgeschlossenen Ausbildungen, derzeit wieder mal in Ausbildung. Ich beziehe konsequent ALG II + Nebentätigkeit. Es existiert ein statischer Titel in Höhe von 111 €. 2013 habe ich mich - weil ich keine Lust auf ein Unterhaltsverfahren hatte - zu einer Ratenzahlung der bisher aufgelaufenen Unterhaltsvorschussleistungen (ca. 2000 €) entschlossen, die ich seitdem brav einhalte. Die letzte Einkommensauskunft von mir an das JA war in 09/2017. Nun kam wieder vom JA die Aufforderung zur Auskunftserteilung, für den Zeitraum 11/2017 - 05/2019. Ist das alles so i.O. und geht auch weiter so ? RE: Unterhaltsvorschuss - p__ - 08-05-2019 Im Unterhaltsrecht gibts nur alle zwei Jahre Auskunft. Aber die Jugendämter streuen in allen möglichen Situationen gerne Glasperlen aus, für sie die dann öfter Auskunft wollen. Beispiel: Du hast Schulden und das Jugendamt bietet "grosszügig" an, vorerst nicht zu vollstrecken. Zum Ausgleich für diese "Wohltat" kommt dann alle paar Monate eine Auskunftsbogen von denen. RE: Unterhaltsvorschuss - Pistachio 00 - 09-05-2019 Danke, dann weiß ich Bescheid. Die aktuelle Aufforderung ist also rechtens. |