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Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Druckversion

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RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Ruckzuckmaschine - 18-08-2021

(18-08-2021, 16:14)Zahlesel_RUS schrieb: Ich kenne es nur so: Knast droht dem, der nichts bezahlt und auf Schreiben nicht antwortet und oder bei der Verhandlung die Schuld nicht anerkennt und behauptet weiter hin nichts zu zahlen.

Das ist nicht richtig. Sondern:
Knast droht dem, der die rechtlichen Bedingungen für einen Aufenthalt im Knast erfüllt.

Man muss Anwälte nicht mögen. Aber gerade für solche Formalgeschichten sind sie wichtig!

Sie werden Dich in diesem Fall mit Deinem (und unserem) unzureichendem juristischen Wissen ohne Anwalt kalt eindosen sowie herzhaft über Deine Briefchen und Deine Rechtsauslegung schmunzeln.

Überleg es Dir nochmal mit einem Anwalt.
Lass Dich nicht verheizen. Die Kraft fehlt dann an anderer Stelle.


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Seditionist - 19-08-2021

(18-08-2021, 16:14)Zahlesel_RUS schrieb: Ich bin der Meinung, es wäre ein Problem wenn ich gar nichts an JC und JA bezahlt hätte, ist aber nicht so.
Wenn die Antwort auf die Beschwerde kommt, dann kann ich schauen, was zu tun ist.

GAb es hier viele die im Knast trotz der Zahlungen gelandet sind? Wer?
Ich hätte gern wenigstens ein Beispiel mit dem Sachstand wie es dazu gekommen ist.

Ich kenne es nur so: Knast droht dem, der nichts bezahlt und auf Schreiben nicht antwortet und oder bei der Verhandlung die Schuld nicht anerkennt und behauptet weiter hin nichts zu zahlen.

Ich vermute dein Problem ist, dass dir gerichtlich bereits nachgewiesen wurde, dass du leistungsfähig bist.

Es wurde gerichtlich festgestellt dass du um 1300€ netto verdienst und damit 200€ über dem Selbstbehalt liegst.

Da du nicht die 200€ die du leistungsfähig wärst zu bezahlen bereit warst wird man dich einknasten.

Wärst du nicht leistungsfähig, dass heist dein Einkommen läge unter dem Selbstbehalt hätte das zahlen von 10€ dich geschützt.


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Zahlesel_RUS - 19-08-2021

Ich betreue 3 Kinder zu 50%, es ist eine ganz andere Nummer
Mein minimum was für mich und meinen 3 Kindern zusteht liegt denke ich bei ca. 2000 EUR und der JobCenter wollte mir diesen Betrag nicht nennen.

Ich frage mal wieder, wer ist hier dank den minimierten Unterhaltsrückzahlungen in den Knast gelandet?
Aslo ich habe 110 statt 200 bezahlt und habe versichert ab Ende des Monats wieder 200 zu bezahlen

Wer wurde für Unterhalsschulden trotz der Zahlung des laufenden Unterhalts eingesperrt?


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Austriake - 19-08-2021

Du wirst nicht wegen Unterhaltsschulden eingesperrt.

Man hat Dich, nachdem du dich selbst wegen Unterhaltspflichtverletzung nach §170StGB angezeigt hattest, zu einer Bewährungsstrafe verurteilt und dir Auflagen zu dieser Bewährung gemacht. Diesen Auflagen bist du vorsätzlich nicht nachgekommen. Und dafür wirst du einfahren.
Wenn man es dir zur Bewährungsauflage gemacht hätte, 200 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten und du wärst nicht hingegangen, dann hätte man auch da die Bewährung widerrufen und dich eingelocht. Die Haftstrafe hat nur indirekt was mit deinem Schuldenstand zu tun.


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Zahlesel_RUS - 19-08-2021

Ich verstehe es.
Nun mich interessiert ein ähnliches Beispiel, wo durch die Einlochung die Rückzahlung gestoppt wurde und UVK wieder im Spiel war = Spaß auf Staatskosten ohne Sinn und Zweck.
Ihr meint, dass es im Strafverfahren NULL Logik gibt?
und jeder dank der Nichterfüllung der Teile der Auflagen in den Knast landete?

630 EUR Rückstand in Folden für den Staat(Monatskosten)
3000 Knast Aufenthalt
0 EUR Rückzahlungen
800 EUR UVK (müssen nicht zurückgezahlt werden, da keine Beschäftigung)
400 EUR Wohnung. JC übernimmt Miete (in meinem Fall anteilig)


Hinter Gittern: Was kostet eigentlich ein Häftling?
https://www.gelbeseiten.de/ratgeber/rf/Hinter-Gittern-Was-kostet-eigentlich-ein-Haeftling
etztes Update am:
31.01.2020
Zitat:Rechnet man die Werte auf den Monat hoch, kommt man bundesweit für 2010 auf rund 3.300 Euro. Heute dürfte die Marke von 4.000 Euro bereits gerissen sein.

Dann bin ich so teuer wir 4 Afganer, die bald nach EU kommen Wink

[Bild: Bildschirmfoto-2021-08-19-um-14-35-21.png]


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Ruckzuckmaschine - 19-08-2021

(19-08-2021, 14:28)Zahlesel_RUS schrieb: Ihr meint, dass es im Strafverfahren NULL Logik gibt?


Nein. Es ist eine andere Logik.

Eine mögliche negative Kostenbilanz hat NICHTS mit der Strafe zu tun.
Es gibt keine Verknüpfung.
Der Staat "gönnt" sich hier ohne Probleme auch hohe Ausgaben. Weil die Strafe in jeden Fall verfolgt werden soll.

Wenn Du hier mit Kosten argumentiert, kann ich Dir sogar ein Kostenargument von staatlicher Seite her nennen:
Dein Knastaufenthalt hat abschreckende Wirkung auf sagen wir mal 10.000 unterhaltszahlende Väter, die vielleicht hier auch gerne alles hingeworfen hätten.
1 Fall (Deiner) kostet. Aber 10.000 andere potentielle Fälle bringen durch die Sanktionierung Deines Falles weiterhin Geld sowie "gesellschaftliche Ordnung".


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Zahlesel_RUS - 19-08-2021

Vergiss nicht, dass es bei mir um die Vergangenheit geht.
Ich bin zur Zeit braver Vater, der seine Kinder bestreut und der Staat(UVK) zahlt für meine Kinder(16,10,10) seit fast 3 Jahren keinen Cent mehr.
Eigentlich bräuchte ich eine Rehabilitierung und nicht die Einlochung Smile
Mein Fall ist zu speziell und kann gar keinen Anderen einschüchtern.

Ohne Wechselmodell wäre Knast für mich ein guter Weg zu HARZ4 zu wechseln, jetzt brauche ich sowas nicht mehr.


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Ruckzuckmaschine - 19-08-2021

(19-08-2021, 17:20)Zahlesel_RUS schrieb: Eigentlich bräuchte ich eine Rehabilitierung und nicht die Einlochung Smile
Deshalb ja die dringende Empfehlung zu einem Anwalt.

Es geht um Formalien, Anträge etc.

Du siehst ja, dass wir Dir hier kaum helfen können. Niemand kann Dir sagen....mache genau diesen und jenen Antrag, ging bei mir auch gut.

(19-08-2021, 17:20)Zahlesel_RUS schrieb: Mein Fall ist zu speziell und kann gar keinen Anderen einschüchtern.
Denkst Du...
Außerdem ist es dem Staat egal. "Kollateralschaden" gibts immer.
Ob jetzt genau 0, einer oder 10.000 eingeschüchtert werden....juckt niemanden.

Du hast gegen Bewährungsauflagen verstoßen. Das ahnden sie.
Wenn da gestanden hätte...einmal täglich im Kreis hüpfen, würdest Du auch einfahren, wenn Du nicht im Kreis gehüpft bist.
Das Infragestellen von Bewährungsauflagen ist nach meinem Rechtsverständnis ein anderer Verwaltungsakt. Hier hättest Du aktiv werden müssen bzw. kann es vielleicht noch --> Anwalt.


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Zahlesel_RUS - 19-08-2021

Alles steht im Schreiben, was man gegen diese Enscheidung tun kann.

[Bild: Bildschirmfoto-2021-08-19-um-17-53-58.png]

Ich habe wie letztes Mal sofortige Beschwerde eingereicht, dafür muss ich kein Geld an Anwalt bezahlen.
Ich warte auf die Antwort und dann mal schauen, wie ich reagieren kann.

Wenn ich ohne Anwalt bin, sind die Richter verpflichtet mir die Auskunft zu geben, was mir droht usw.
(Gerichtliche Hinweispflicht)


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Surajin - 20-08-2021

Wenn ich ohne Anwalt bin, sind die Richter verpflichtet mir die Auskunft zu geben, was mir droht usw.

Was für ne Auskunft? Haben die doch, die Bewährung wurde widerrufen.
Womit hast du die direkte Beschwerde denn begründet?


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Zahlesel_RUS - 20-08-2021

Ich habe die Wahrheit geschrieben, dass ich erfahren habe, dass ich dem JC keine extra 16K EUR schulde für due Wechselmodell Zeit und wollte damit die Pfändung provozieren, damit ich gerichtlich gegen diese Forderung vorgehen könnte.
Dass ich den Dauerauftrag wieder auf 100 EUR gestellt habe.
Dazu habe ich geschrieben dass es mir nicht so richtig klar war, dass es in dem abgeänderten Beschluss um eine Auflage ging
Dass ich an UVK weiterhin 100 EUR bezahlt hatte.
Dass mein Selbstbehat mit der Betreuung der Kinder bei ca. 2000 EUR liegt und meine Einsperrung niemandem was bring außer Staatkosten, die der Richter so oft erwähnt hat.

Wenn ich weg bin, dann zahlt der Staat für mein Aufenthalt und UVK wieder für meine Kinder, was nicht in Ordnung ist.
Dazu kommen noch die Folgen wie Jobverlüst und HARZ4

Jetzt weiss ich, dass Arminus unrecht hatte Smile es war doch eine neue Auflage
[Bild: Bildschirmfoto-2021-08-16-um-18-30-15.png]


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Arminius - 22-08-2021

Ich bin hier raus !   Confused Huh ...Dir wünsche ich alles gute !!!


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Surajin - 22-08-2021

Das ist keine Begründung, das sind persöhnliche Befindlichkeiten.

Du kannst höchstens aufgrund von Justizfehlern Beschwerde einlegen, aber solange du bzgl. JC kein Urteil hast das die falsch berechnet haben, kannst du dich darauf nicht berufen.
Die Beschwerde wird wohl abgeschmettert, zurecht


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Zahlesel_RUS - 22-08-2021

Dann erwarte ich morgen pünktlich zum Geburtstag ein rotes Brieflein.
Alles was uns nicht tötet, macht uns stärker Smile
Die Ex kann sich sich auf +1000 EUR/Monat freuen (volles KD und UV)
Da ich nicht arbeiten kann, werde ich an die UVK diese Gelder nicht zurück zahlen müssen.

Nach 2 Urlaubswochen habe ich noch eine und ich habe gar kein Bock zur Arbeit zu gehen.
Der Sommer ist vorbei und es kommt die 4 Welle, kann man in Sicherheit und viel Personenkontakten absitzen.
Beste Möglichkeit ohne Impfung zu überleben.
Ein paar positive Sachen gibt es auf jedem Fall

(22-08-2021, 12:10)Arminius schrieb: Ich bin hier raus !   Confused Huh ...Dir wünsche ich alles gute !!!

Danke


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Ruckzuckmaschine - 23-08-2021

(22-08-2021, 23:23)Zahlesel_RUS schrieb: Dann erwarte ich morgen pünktlich zum Geburtstag ein rotes Brieflein.
Alles was uns nicht tötet, macht uns stärker Smile
.....

Hey, ich bewundere Deine kämpferische Haltung, gleichzeitig ist es aber auch unvernünftig als einziger aus dem Schützengraben zu springen, wenn ein Kugelhagel tobt.

Dein "Mut" in allen Ehren, aber gleichzeitig bist Du mit Deiner Haltung genauso unflexibel und statisch wie diese Bürokraten, die Dir das Leben schwer machen.

Die Kunst liegt darin, den "Gegner" auch mal mit anderem Verhalten zu überraschen.
Denn nur dann sind Bürokraten gezwungen, auch mal umzudenken. Das können sie nicht, weshalb sie dann durchaus scheitern können und Du den Kampf gewinnen könntest.

Im Klaxtext:
Die Bürokraten wissen, dass Du ein sturer Kopf bist, der ohne Anwalt mit dem Kopf durch die Wand rennt. Darauf haben sie sich eingestellt und Dich zum Abschuß freigegeben.
Überrasche sie, indem Du zeitweise mal mit Anwalt kommst und Kreide frisst.


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - p__ - 23-08-2021

Zum jetzigen Zeitpunkt ist das alles ziemlich durch. Der Zug, der dich ins Vollpension-Urlaubsgebiet einfährt rollt schon. Nett sein und mit süsser Stimme sprechen ist jetzt nicht mehr drin. Erst dann wieder, wenn es beispielsweise um offenen Vollzug geht. Dazu stehen ja schon genug Hinweise in den vorigen Beiträgen. Schaden kann es natürlich auch nicht, nochmal einen Anwalt zu beauftragen, der eventuell verbleibende Möglichkeiten abschnüffelt. Dem steht das Risiko gegenüber, nochmal Kosten zu haben um einen lustlosen Juristen zu bezahlen.


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Zahlesel_RUS - 23-08-2021

Für mich ist wichtig, dass viele aus diesem Thread Informationen bekommen können und zwar nicht wie es theoretisch sein sollte, sonder aus meiner Praxis. Diese Erfahrungen sind unbezahlbar.
Leider ist es so, dass viele Väter sehr wenig berichten.

Ich habe gelernt, dass gegen dem Fehlbetrag als Staatsschulden man nichts vornehmen kann und bis zum Verwaltungsgericht habe ich nicht geschafft.
Ich wollte vom Staat keinen Cent, es war die Ex die 50% Betreueung abgelehnt hat und die Gesetze die 33% Betreuung zu 100% Unterhaltspflicht aufzwingen.
Dazu kommen noch 20 Monate im Wechselmodell mit 1500 Netto zu 20x900EUR Schulden bei dem JC. Nö, damit bin ich nicht einverstanden.


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - p__ - 23-08-2021

Ja, berichten ist wichtig, egal was und wie es läuft. Davon profitieren viele Andere.


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Vater Morgana - 25-08-2021

Moin @Zahlesel_RUS,

Du spielst mental in einer anderen Liga als der gewöhnliche Zahlvater. Typen wie Du sind selten und deshalb bleibt dir nichts anderes übrig, als deinen Weg zu gehen und deine Möglichkeiten selbst zu erkennen und zu nutzen. Kühlen Kopf bewahren und dann wird es auch in dieser Situation irgendwie weitergehen. стоящий мужик.

VM Cool


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Zahlesel_RUS - 04-09-2021

@Vater Morgana
Danke

Bis heute gab es keine Einladung zur Kur.
Dauert es immer so lange?


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - 6Lover - 05-09-2021

Die Gesetze in DE sind klar und eindeutig, an die (einheimische) Ex ist zu zahlen, hinzu kommt noch Wohnsitz und Arbeit in Deutschland, das war doch klar das sowas schiefgeht.

Ich will jetzt nicht sagen das ich irgendetwas besser gemacht habe, nach 4 Wochen Party und PAY6 meine Urlaubsfreundin SOFORT zu importieren.

Jetzt 8 Jahre später sind wir immer noch zusammen, Sex genauso wie vorher, gemeinsames Kind haben wir auch, hatte damals einfach ein gutes Gefühl mach es, nimm Sie mit

Meine Eltern wollten immer das ich eine anständige bodenständige Frau heirate, zum Glück haben mich diese Frauen nie interessiert, man sieht nur zu gut das dies keine Garantie ist.

Was mich schockiert ist zu sehen, das Zahlesel_Rus wegen der einheimischen Ex einfährt,

Im Gegensatz zu mir kannte man sich doch bestimmt lange Zeit, und nicht nur 4 Wochen,

spricht die gleiche Sprache, Kultur, Land etc., und dann wird der Vater der Kinder so an die Wand zu gefahren.

Unglaublich


Als Nachtrag: Wir wohnen seit 2016 nicht mehr in Deutschland







.


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Ruckzuckmaschine - 05-09-2021

(05-09-2021, 01:17)6Lover schrieb: ...
Was mich schockiert ist zu sehen, das Zahlesel_Rus wegen der einheimischen Ex einfährt,
...und dann wird der  Vater der Kinder so an die Wand zu gefahren.

Zahlesel fährt nicht wegen der Ex ein. Zahlesel fährt wegen ein wegen einer Mischung aus Persönlichkeit und politischem Widerstand.
Die Ex hatte nichts beantragt, meines Wissens nach.

Jeder muss seinen Weg gehen. Zahlesel, ich bewundere Deine Entschlossenheit und Du stehst für eine gute Sache ein, aber gleichzeitig lässt Du Dich regelrecht "verheizen" und das bedeutet, Du wirst an anderer wichtiger Stelle fehlen.

Zahlesel wird auch nicht an die Wand gefahren. Denn er hat per Gericht schon erfolgreich das Wechselmodell erstritten. Das WM wird ja praktiziert. Es ist seine Entscheidung, ob man diese Errungenschaft erstmal absichert und nach erfolgter Absicherung später den Kampf fortsetzt oder ob man absolut und immer aufs Ganze geht. Zahlesel macht eben Letzeres.


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - wunder007 - 05-09-2021

Mann muss ihm zugute halten das er aber auch einen max. Schaden verursacht. Wenn es denn Staat so richig weh tut in Euros ändert sich auch etwas. z.b. Hartz4 usw.


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - p__ - 05-09-2021

(05-09-2021, 12:48)Ruckzuckmaschine schrieb: Zahlesel fährt nicht wegen der Ex ein.

Seine Ex war im Vergleich zu den meisten anderen Exen sogar fast sowas wie ein Positivfaktor. Hat wenig Ärger gemacht, keine fiesen Methoden probiert.

Bie Zahlesel waren es das eigene Vorgehen kombiniert mit dem Rechtssystem, dessen Mechanismen Manche anhaltend unterschätzen.

An sich schon gut, nur nicht wenn man in der Position eines Wechselmodellelternteils ist. Dann gibts viel Schaden bei einem selber.


RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Zahlesel_RUS - 05-09-2021

Ich wollte nur so schnell wie möglich versuchen 18.000 EUR die JobCenter von mir für 20 Monate WM haben will, zu blockieren.
Wenn ich dies nach 5 Jahre gemacht hätte würde jeder sagen- du hast die Forderung so akzeptiert.
Ich finde alle Forderungen zu übertrieben, da die EX WM verweigert hat, und ich hatte meine Ausgaben bei der 33% Betreuung.
900EUR Unterhalt im WM beim 1.500 Netto, dafür finde ich kein passendes Schimpfwort in russisch Smile

[Bild: 293c9f3216f50c138d0b9e340b6a9a90.jpg]