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BAFÖG Vorschuss, Titelrückgabe bei Volljährigkeit - Druckversion

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BAFÖG Vorschuss - IPAD3000 - 11-08-2019

Gesetzt den Fall, die Tochter wird volljährig, beendet ihr Abi erfolgreich, will nun studieren. Der Unterhalt ist strittig am OLG, zumindest besteht ein Titel, der NICHT auf Volljährigkeit begrenzt ist. Somit aktuell schwebend wirksam und vollstreckbar.

Tochter schickte nun Mama vor, ich solle den Bafögantrag ausgefüllt zurücksenden. Frist bis Ende August. Ich erwiderte, die Tochter ist volljährig, müsse die Auskunft selbst bei mir einfordern. Dies tat sie nicht. Statt dessen beantragte sie Bafög ohne mir Auskunft abzuverlangen, hat dies bewilligt bekommen, wohl als Vorschussleistung, da ich angeblich die Auskunft nicht zur Verfügung stellte.

Tochter verweigert den Verzicht auf den Titel, obwohl ich bekanntermaßen nicht leistungsfähig bin, mit dem Status „nicht mehr privilegiert“ kann mir kein fiktives Einkommen oder erhöhte Erwerbsobligenheit abgefordert werden. Einkommen deutlich unter Selbstbehalt.

Meine Tochter (ihre Mutter?) stemmt sich gegen den Unterhaltsverzicht, da werde ich langsam böse, überlege, ob ich gegen den Bafögbescheid Widerspruch einlege. Schließlich hätte sie (ist das so?) vorab versuchen müssen, mir selbst Auskunft abzuverlangen. Zudem kollediert die Tatsache, auf den Alttitel nicht verzichten zu wollen, mit ihrem Antrag. Sie erhofft sich scheinbar noch Ansprüche durchsetzen oder pfänden zu können, womit etwaige bezogene Bafögleistungen zum Sozialbetrug führen (doppelt kassieren). Im Moment hab ich zwar kein Geld, kippt meine Mutter aber morgen tod um, würde ich erben, und es wäre doch was zu holen (was ich dann durch ausschlagen zu verhindern wissen werde, aber das weiß sie ja nicht).

Wie kann ich dem Bafög-Bescheid hier wirksam widersprechen? Ungern schmeiss ich zwar meiner Tochter Knüppel zwischen die Beine, leider ist sie nur Marionette ihrer Herrin, haut selbst mit dem Knüppel auf meine Existenz. Es wird Zeit, dass sie merkt, wer hier nur ihren Hass auslebt, ohne Rücksicht auf Verluste.


RE: BAFÖG Vorschuss - kay - 11-08-2019

Egal was in der Vergangenheit vorgefallen ist, Du wuerdest Dir wohl keinen Zacken aus der Krone brechen die Bafoeg Auskunft zu geben. Egal wer sie nun anfordert. Mit ein wenig gutem Willen koennten ev. ja auch andere Wogen geglaettet werden und der Titel ohne weitere Kriegshandlungen rausgegeben werden. Soll das ewig so weitergehen? Willst Du Dir das wirklich antun oder irgendwann auch mal einen Schlusstrich ziehen?


RE: BAFÖG Vorschuss - IPAD3000 - 11-08-2019

Genau den Schlussstrich kann ich wohl erst ziehen, wenn mir der Titelverzicht erklärt wird. Ansonsten bin ich gezwungen trotz laufendem Verfahren am OLG nochmals Stufenklage am FG einzureichen, denn das OLG prüft nur ein Urteil welches aus Zeiten ihrer Minderjährigkeit stammt. Ich backe mir doch nicht Monat für Monat noch weiter auftürmende Unterhaltsschulden ans Bein, nur weil der Titel nicht freiwillig zurückgeben wird.


RE: BAFÖG Vorschuss - kay - 11-08-2019

Ich wuede den Titel wohl auch nicht freiwillig zurueckgeben wenn mir Steine in den Weg gelegt werden..... Setzt Dich mit der Kindesbesitzerin an einen Tisch und rede, bzw. verhandel. Ist wohl alles besser und guenstiger als klagen.


RE: BAFÖG Vorschuss - IPAD3000 - 11-08-2019

Hää? Steine bekomme ich seit über fünf Jahren in den Weg gelegt. Aber du kennst meine Geschichte sicher nicht. Im Übrigen ist die Kindesbesitzerin raus aus ihrer Sorgeverantwortung, wie gesagt ist die Tochter volljährig und war reif genug, angebotene Gespräche abzulehnen, dafür Vollmacht ihrer Rattin zu zeichnen.


RE: BAFÖG Vorschuss - Asltaw - 11-08-2019

(11-08-2019, 22:15)kay schrieb: ... Willst Du Dir das wirklich antun oder irgendwann auch mal einen Schlusstrich ziehen?

Das fängt gerade erst an. FB3 muss er ausfüllen und die Einkommensnachweise vorlegen. Man kann das verzögern, aber dann kommt halt irgendwann die Zwangsgeldandrohung. Die Mutter muss auch Auskunft leisten. Der BAföG-Bescheid ergeht dann an die Tochter und nur die könnte wenn sie wollte Widerspruch einlegen. Wenn er leistungsfähig ist und dennoch keinen Unterhalt zahlt, kann die Tochter BAföG-Vorschussleistungen - so wie hier wohl geschehen - beantragen. Das wird dann versucht 1:1 plus Zinsen bei ihm wieder einzutreiben (theoretisch sollte dies bei beiden Elternteilen je nach Leistungsfähigkeit erfolgen) ohne Rücksicht auf Leistungsfähigkeit. Bei mir z.B. wollte das BAföG-Amt als erste Forderung X Euro und die dann nach Gerichtsverfahren auf ca. X/3 reduziert wurden, die ich zahlen musste. Also aufpassen und selber gut rechnen, zumal sich die BAföG-Förderung zum August 2019 geändert hat.


RE: BAFÖG Vorschuss - Nappo - 12-08-2019

Klar, wollen die nicht den Titel zurück geben. Den Grund hast Du selbst geschrieben: Sie hofft, noch "Ansprüche" durch zu setzen. Sie hängt am Bännel der Mutter. Die hatte Jahre Zeit, die Tochter von ihr abhängig zu machen. Wer verzichtet da schon auf sprudelnde Quellen die zu versiegen beginnen?

Das Problem ist, richtig zu handeln, ohne sich Steine in den Weg zu legen. Die OLG Sache ist das Eine. Aber die Sache mit dem Volljährigenunterhalt nun das Andere. Da Du was beim OLG liegen hast, hast Du scheinbar auch einen Anwalt? Ich würde ganz vorschriftsmäßig vorgehen. So, wie es nun mal beim Thema 18+ ist:

Nicht zu verhindern sein, dürfte eine Unterhaltsabänderungsklage bzw. der Antrag auf Herausgabe des Titels. Natürlich hast Du Recht, dass Deine Tochter die Ansprechpartnerin ist. Aber kneif mal nem Ochs ins Horn! Die ist mit der Mutter symbiotisch verbunden. Selbst wenn sie wollte. Die kann nix alleine. Gar nichts. Unsicher, unselbständig, hilflos, aber große Klappe. Auf dem Weg ins Erwachsenenleben zwar nicht gerade eine gute Voraussetzung, aber überall anzutreffen.

Um Dir nicht selbst zu schaden, gib Ihr halt Auskunft. Die schickst Du natürlich an die Tochter, auch wenn die Aufforderung von der Mutter kam. Egal. Dem BaföG Antrag würde ich nicht widerprechen. Herzlichen Glückwunsch zur Bewilligung. Du weißt, dass das den Anspruch sowieso schon mal mindert. Der Rest steht ja im Forum.

Wenn Du schön brav Auskunft gegeben hast, forderst Du gleichzeitig die Tochter auf, auch Auskunft der Mutter einzuholen und mitzuteilen. Je nachdem wieviel Du selbst machen willst. Um aus der Knechtschaft heraus zu kommen, wirst Du um ein Verfahren nicht herum kommen.

Wenn Du zu lange wartest, fliegt Dir das Ding am Ende noch um die Ohren und kostet umsonst Nerven. Pfändungsversuche - auch wenn nicht gerechtfertigt - und alle Schikanen die man sich denken kann. Lieber kurz und schmerzlos die Sache nun zu Ende führen


RE: BAFÖG Vorschuss - Gast1969 - 12-08-2019

+++++++++++Die ist mit der Mutter symbiotisch verbunden. Selbst wenn sie wollte. Die kann nix alleine. Gar nichts. Unsicher, unselbständig, hilflos, aber große Klappe. Auf dem Weg ins Erwachsenenleben zwar nicht gerade eine gute Voraussetzung, aber überall anzutreffen.
+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

Ey, woher kennste meine Tochter???


RE: BAFÖG Vorschuss - IPAD3000 - 13-08-2019

Bis auf „große Klappe“ war das ein Volltreffer. Statt dessen eingeschüchtertes Mädchen, hoffentlich bringt ihr der Abstand zur liebsten Herrin mit Aufnahme des Studiums mehr Klarheit.


Trotz Bafög wird Titelverzicht verweigert - IPAD3000 - 27-09-2019

Frage: Ist das nicht auch Sozialbetrug? Immerhin laufen Ansprüche mir ggü. auf, welche jederzeit vollstreckbar wären, zugleich werden staatliche Beihilfen in Anspruch genommen, die den Bedarf bereits decken. Kann ich damit Druck ausüben, dass Bafögamt hierüber in Kenntnis zu setzen? Hier wird offensichtlich versucht, doppelt zu kassieren. Ich suche halt nach Wegen, eine Abkürzung nehmen zu können, statt (wieder) vor Gericht ziehen zu müssen.


RE: Trotz Bafög wird Titelverzicht verweigert - IPAD3000 - 27-09-2019

Ich habs mal so verpackt:

Sehr geehrte Frau XY,

aufgrund der mir grob bekannten Einkommensverhältnisse auch der Kindesmutter gehe ich von einem Förderbetrag in maximaler Höhe für meine Tochter aus. Hieraus resultiert, dass mir meine Tochter im Gegenzug einen Titelverzicht ab Studiumsbeginn zu erklären hat, da damit ihr Unterhaltsbedarf gemäß Düsseldorfer Tabelle voll gedeckt ist.

Leider versperrt diese sich diesbezüglich vehement. Sie verweigert die Herausgabe des Titels, bzw. mir den Verzicht mit Studiumsbeginn zu erklären, trotz anwaltlich dreimaliger Aufforderung.

Somit besteht Anlass, den Antrag auf Ausbildungsförderung ihrerseits nochmals zu hinterfragen. Denn solange von meiner Tochter auf meiner Seite weiter Unterhaltsansprüche in bisheriger Höhe gesehen werden, diese jederzeit bei mir vollstreckt werden könnten, ob erfolgreich oder nicht, kassiert meine Tochter doppelt ab. Zumindest laufen Unterhaltsrückstände zu ihren Gunsten auf, dessen Realisierung sie wohl nicht als unmöglich ansieht, denn ansonsten hätte sie den Titelverzicht sicherlich erklärt. Ich denke, sie spekuliert auf das baldige Ableben meiner betagten Mutter und ein hieraus resultierendes Erbe.

Solange dem so ist, hätte meine Tochter allenfalls Anspruch auf Ausbildungsvorschuss gehabt. Ihr Antrag auf Ausbildungsförderung ist unter den gegeben Umständen in meinen Augen nicht statthaft, solange diese auf Ansprüche mir gegenüber nicht zeitgleich verzichten mag.

So sehr ich auch meiner Tochter das Studium gönne, in dem Moment, wo ich sehe, dass hier versucht wird zweischienig zu kassieren, bleibt mir nichts anderes übrig, als sie darüber in Kenntnis zu setzen. Was Sie daraus machen, liegt ganz in ihrem Ermessen. Ich bin meiner Verantwortung nachgekommen, ihnen die Sachlage zur Kenntnis zu bringen. Schließlich geht es hier um Steuergelder, welche womöglich zu Unrecht abgefordert werden.

Mit freundlichen Grüßen



Auf die Reaktion bin ich gespannt.  Angel


RE: Trotz Bafög wird Titelverzicht verweigert - Petrus - 27-09-2019

@IPAD3000
Ziemlich dumme Idee. Ggf. entzieht ihr das Bafög-Amt die Unterstützung und sie versucht dann den Titel zu vollstrecken. Der korrekte Weg wäre, auf die Herausgabe des Titels zu klagen. Die Tochter muss dann die Prozesskosten übernehmen und das Bafög-Amt bleibt aussen vor. Da aber Eltern unabhängiges Bafög nur in Ausnahmefällen gewährt wird, kann es sein dass der Sprössling gar keinen oder nur verminderten Anspruch auf Bafög hat (Details hier:  https://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/ ). Es liegt aber bei der Tochter das zu klären. Ich würde vermuten, dass Papa zahlen muss.


RE: BAFÖG Vorschuss, Titelrückgabe bei Volljährigkeit - p__ - 27-09-2019

Thread mit identischem Fall und Thema zusammengelegt. Wie es Nappo schon sagte: "Nicht zu verhindern sein, dürfte eine Unterhaltsabänderungsklage bzw. der Antrag auf Herausgabe des Titels.". Und dabei Vorsicht, unbezahlte Schulden des Titels führen dazu, dass du nur die Titelhöhe herunterklagen kannst (auch auf Null bei entsprechenden Voraussetzungen), aber die Auslieferung des Titels kannst du nicht fordern. Denn der Titel ist das Werkzeug, um die unbestrittenen Alterschulden noch einzuziehen.

Ich würde wirklich den direkten Weg gehen. Alles andere verzögert nur, macht mehr Schaden und führt zu nichts.


RE: BAFÖG Vorschuss, Titelrückgabe bei Volljährigkeit - IPAD3000 - 27-09-2019

Ich weiß, dass sie volles Bafög kassiert. Und für dumm halte ich nur meine Tochter, sich gegen eine logischen Handlung zu versperren. Bzw. ihre liebste Mama welche weiter am Ruder steht.

Bei mir ist nichts zu holen, von daher soll sie doch vollstrecken.

Und ja, Abänderungsantrag ist längst überfällig. Da der ursprüngliche Titel jedoch beim OLG liegt, dessen zukünftige Rechtmäßigkeit noch nicht abschließend geklärt ist, hadert mein Anwalt damit, etwas ändern lassen zu wollen, dessen Anspruchshöhe noch unbekannt ist. Wobei der Alttitel netterweise keinem Vollstreckungsschutz gewährt wurde. Tolle Wurst ?


RE: BAFÖG Vorschuss, Titelrückgabe bei Volljährigkeit - IPAD3000 - 27-09-2019

@Petrus

Wenn überhaupt wird ihr Bafög statt als Förderung dann als Vorschuss ausgezahlt. Mit der Folge, dass die Ansprüche aus dem Titel auf das Bundesland übergehen. Das Bafögamt widerum kennt mein Einkommen, denen blieben dann nur zwei Wege: Unterhalt (vergeblich) vollstrecken oder mit Übernahme der Rechte aus dem Alttitel sinnigerweise auf diesen als neuer Rechteinhaber selbst zu verzichten.

Ich denke, mit meinem Schreiben werde ich das Amt ziemlich ins Schleudern bringen. Mal schauen, wie und ob die reagieren.


RE: BAFÖG Vorschuss, Titelrückgabe bei Volljährigkeit - p__ - 27-09-2019

Bei dir ist vielleicht schon was zu holen, wenn du erbst. Eine Abänderung eines Titels, dessen Status ungeklärt ist weil er beim OLG "behandelt" wird, ist natürlich kein gerader Weg. Ich weiss nicht, ob es da geeignete Verfahrenswege gibt. Du hast auf jeden Fall ein Rechtsschutzbedürfnis, Schulden nicht weiter auflaufen zu lassen.


RE: BAFÖG Vorschuss, Titelrückgabe bei Volljährigkeit - IPAD3000 - 27-09-2019

Ich erbe nur theoretisch, praktisch wird das anders aussehen, denke ich. Aber Oma musste sich selbst bereits anhören, dass auf ihre Erbmasse geschielt wird. Sie hat es geschluckt, noch ein paar Burger für ihre frech-ehrlichen Enkelkinder nachgeordert. Denn die sind nur glücklich, wenn sich Spendierhosen um sie kümmern.