Frage zum überobligatorischen Einkommen - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Konkrete Fälle (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Frage zum überobligatorischen Einkommen (/showthread.php?tid=12491) |
Frage zum überobligatorischen Einkommen - BOB - 14-11-2019 Hallo zusammen, angenommen man leistet den Mindestunterhalt für die Kinder nach DDT aus Vollzeittätigkeit und ist nebenberuflich noch auf 450 € Basis tätig oder selbständig - das wäre dann überobligatorisches Einkommen? Wenn die KM nun Mehrbedarf oder Sonderbedarf geltend macht (z.B. Kindergarten), kann dafür das überobligatorische Einkommen aus der Nebentätigkeit herangezogen werden? Wie ich es verstanden habe, geht das nur, wenn man nicht den Mindestunterhalt zahlen kann? RE: Frage zum überobligatorischen Einkommen - p__ - 14-11-2019 Um was gehts, Kindesunterhalt oder Unterhalt an die Ex? RE: Frage zum überobligatorischen Einkommen - BOB - 14-11-2019 Kindesunterhalt - Mindestsatz laut DDT wird bezahlt, wie oben beschrieben. RE: Frage zum überobligatorischen Einkommen - p__ - 14-11-2019 Ziemlich chancenlos. Guck dir mal die Ausführungen des BGH dazu an: https://openjur.de/u/639919.html RE: Frage zum überobligatorischen Einkommen - Gast1969 - 14-11-2019 BOB, wovon träumst Du? RE: Frage zum überobligatorischen Einkommen - BOB - 15-11-2019 (14-11-2019, 23:00)Gast1969 schrieb: BOB, wovon träumst Du? Von einer Perspektive... RE: Frage zum überobligatorischen Einkommen - Zahlesel_RUS - 15-11-2019 Schwarzarbeit ist die Lösung |