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Einigungs-/Vergleichsverhandlung hingehen oder nicht? - Druckversion

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Einigungs-/Vergleichsverhandlung hingehen oder nicht? - Abgezockter - 22-11-2019

Hallo Jungs,

nach vielem Lesen hier im Forum als Gast habe ich mich nun angemeldet, denn auch mir brennt es unter den Nägeln...

Zur Situation:
Bin aus der EU und kein Schweizer, 45 und Vater von drei Kindern und lebe in der Schweiz. (H)exe und Kinder sind auch keine Schweizer. Seit 2016 bin ich getrennt und zahle bei einem Einkommen von ca. 6k mtl. 2.5k KUH, das Kindergeld 600Fr. geht direkt an die Ex. Das hört sich noch nicht weiter schlimm an im Verhältnis, aber bei der Trennung wurden mir auch zwei Kredite aufs Auge gedrückt, die ich weiter zu bedienen hatte. Die habe ich aber jetzt von der Backe. Habe im April letzten Jahres die Scheidung nach der Trennungszeit von 2 Jahren eingeleitet. Die Exe hat vor der Trennung (in der Klapse) einen neuen Seelenverwandten kennengelernt und wollte ihn nicht mit mir betrügen.
Seit der Trennung wollte sie die Kinder so oft wie möglich abschieben, um mehr Zeit für den Seelenverwandten zu haben. Es folgten immer häufiger (auch schon in der Ehe) wüsteste Beschimpfungen VOR den Kindern, danach habe ich den Kontakt abgebrochen. Danach Gespräche mit KESB und Vermittlung mit Mediation. Dann seit Frühjahr letzten Jahres ging es leidlich wieder mit dem Umgang, ich hatte die Kinder monatlich 1x. Bis zur letzten Anhörung im Herbst vor einem Jahr. Da wurde ich massiv unter Druck gesetzt (von RA und Richterin) und sollte die Kinder verpflichtend alle 2 Wochen nehmen (auf meine Kosten). Es wurde versucht, dass ich bei Nichteinhaltung des Besuchsrechtes an die Exe pro Wochenende Geld zu zahlen hätte wegen zusätzlichem Aufwand (Kino, Essen, Bespassung etc.) Diese Teilvereinbarung, hatte ich bei der Anhörung dämlicherweise unterschrieben, aber anschliessend widerrufen (was nicht ging), aber auch egal war, da ich den zweiten Teil der Verhandlung nicht anerkannte, bei dem es um die Finanzen ging und damit der erste Teil ungültig war. Somit wieder auf Feld 1.

Danach folgte ein Anwaltswechsel, da ich meiner Anwältin nicht mehr vertraute. Meiner Meinung nach hat sie meine Interessen nur oberflächlich vertreten. Bei der 5-stündigen Anhörung waren inkl. Gerichtsschreiberin 5 [Unterschreitung des Mindestniveaus] und gefühlt 4.5 gegen mich.
Der Anwaltswechsel wurde abgelehnt (keine Prozesskostenbeihilfe mehr). Ich bin trotzdem bei dem Anwalt geblieben, in der Hoffnung, der reisst da noch etwas. Kostenrahmen damals bis zur Hauptverhandlung 4k. Die sind jetzt schon aufgebraucht, obwohl er noch nicht mal richtig was gemacht hat. Die vor Lügen triefende Klageschrift habe ich zum Grossteil selber kommentiert und er hat für die Klageantwort noch ein bisschen drumherum geschrieben. Es gab eine Kindesanhörung, aus dem Protokoll ist klar erkennbar, dass die Kinder von der Exe manipuliert werden. Inzwischen hat auch der Seelenverwandte wieder die Fliege gemacht und die Exe ist nun damit beschäftigt einen Keil zwischen mich und die Kinder zu treiben (wollen nicht mehr zu mir, keine Telefongespräche usw.). Ich hatte seit dieser Anhörung die Kinder nicht mehr, d.h. seit über einem Jahr, was aber auch tlw. auf mich zurückfällt, da mich diese Situation emotional und psychisch extrem belastet und ich das nicht von den Kindern trennen kann (mit den Kindern kommen die Probleme zu mir nach Hause). Ich hatte auch das Gefühl, dass die Kinder mich ausspionieren wollten (verschiedene Fragen, untypisch für die Kinder).

Das Ziel ist aber schon, dass ich die Kinder wieder zu mir hole sobald sich alles wieder beruhigt hat.

Nächsten Montag habe ich eine weitere Anhörung (Vergleichs-/Einigungsverhandlung). Wenns da keine Einigung gibt, kommt irgendwann die Hauptverhandlung. Die Aussichten sind katastrophal. Existenzminimum liegt bestenfalls bei 1100Fr, kann aber bis 850Fr gesenkt werden, da ich mit meiner Freundin zusammenlebe. Dies ist Ermessenssache, da das Existenzminimum auf 850Fr gesenkt werden kann, wenn von einer "gefestigten Beziehung" ausgegangen werden kann. Insgesamt kann ich davon ausgehen, dass ich nach der Scheidung mind. 1000Fr. mehr zahlen muss.
Von dem Existenzminimum müssen noch die Steuern bezahlt werden, da diese (und Schulden) bei einem Mankofall nicht anerkannt werden. Zum Vergleich: Ich habe letztes Jahr knapp 5000Fr. Steuern gezahlt, meine Exe lachhafte 25Fr wegen "Verheiratetentarif". Miete (bei mir anteilig) und Krankenkassenprämie sind dafür bereits enthalten. Wegen 13. Gehalt und Bonus geht das Existenzminimum nochmal runter, da diese auf das Jahr aufgerechnet werden. Da kann man sich vorstellen, wovon man hier "leben" kann.

Mir gehts momentan echt besch... und ich überlege mich wegen Burnout krankschreiben zu lassen und erstmal in die Klapse zu gehen. Evtl. so das Arbeitspensum zu reduzieren, denn das stehe ich nicht über die nächsten Jahre durch.
Was passiert, wenn ich vor der Verhandlung noch krankschreiben lasse und dort nicht erscheine? Findet die dann ohne mich statt? Ich denke ich muss JETZT handeln, denn wenn einmal das Urteil da ist, wird eine nachträgliche Änderung wahrscheinlich ewig dauern. Andererseits mag ich meinen Job eigentlich (abgesehen vom Stress) und das Umfeld ist auch ok. Auf diese Weise riskiere ich, dass ich den Job verliere anstelle zu reduzieren.

Ich bin mir bis heute noch nicht im Klaren, welchen Weg ich gehen soll da ich die Folgen nicht so ganz einschätzen kann.
Was passiert mit der Pensionskasse, die gepfändet werden kann sobald diese ausgezahlt wird und ich Schulden habe.
Vielen Dank an Euch.



Heute stehe ich am Abgrund, morgen bin ich schon einen Schritt weiter...


RE: Einigungs-/Vergleichsverhandlung hingehen oder nicht? - Gast1969 - 23-11-2019

(22-11-2019, 18:03)Abgezockter schrieb: Mir gehts momentan echt besch... und ich überlege mich wegen Burnout krankschreiben zu lassen und erstmal in die Klapse zu gehen. Evtl. so das Arbeitspensum zu reduzieren, denn das stehe ich nicht über die nächsten Jahre durch.
Was passiert, wenn ich vor der Verhandlung noch krankschreiben lasse und dort nicht erscheine? Findet die dann ohne mich statt? Ich denke ich muss JETZT handeln, denn wenn einmal das Urteil da ist, wird eine nachträgliche Änderung wahrscheinlich ewig dauern. Andererseits mag ich meinen Job eigentlich (abgesehen vom Stress) und das Umfeld ist auch ok. Auf diese Weise riskiere ich, dass ich den Job verliere anstelle zu reduzieren.

Heute stehe ich am Abgrund, morgen bin ich schon einen Schritt weiter...

War ja erst kürzlich quasi in der gleichen Situation. Eigentlich bin ichs immer noch, geh aber inzwischen wieder Arbeiten. Mal ne Auszeit nehmen wegen Burnout kann nicht Schaden. Ansonsten: Bei den Kosten in der CH ist da ja noch drastischer wie in D  Huh


RE: Einigungs-/Vergleichsverhandlung hingehen oder nicht? - p__ - 23-11-2019

Ich frage mich angesichts deser ausgreifenden Liste von Fehlschlägen, was du eigentlich noch erreichen willst. Was hast du denn in der Hauptverhandlung genau beantragt? Gibt es überhaupt ein realistisches Szenario, mit dem du leben kannst?

Denn Deine Schilderung hört sich so an, als hättest du schon vor zwei Jahren alles gegen die Wand fahren müssen. Dann wärst du jetzt schon lange beim Neuaufbau. Du hast offenbar den typischen Fehler gemacht, den Schrecken ohne Ende zu wählen statt das Ende mit Schrecken. Klare, harte Brüche so früh wie möglich zeigen langfristig einen wesentlich besseren Verlauf. Auch wenn es dich den Job kostet. Das wird es jetzt früher oder später auch.


RE: Einigungs-/Vergleichsverhandlung hingehen oder nicht? - Alberto - 23-11-2019

https://www.beobachter.ch/geld/pensionskasse/pk-guthaben-gepfandet-plotzlich-ist-die-altersvorsorge-weg

Das sollte deine Frage beantworten. Übersteigt die AHV mit der Rente der Pensionskasse das betreibungsrechtliche Existenzminimum, wird der Rest gepfändet.

Steuern sind im betreibungsrechtlichen Existenzminimum übrigens NICHT enthalten, deswegen haben alle Scheidungsväter in der Schweiz irgendwann Schulden beim Staat und werden gepfändet.
Eine Lohnpfändung führt dazu, dass Dein Arbeitgeber Dich rauswirft und Du dann sowieso in die Schuldenspirale reinkommst.


RE: Einigungs-/Vergleichsverhandlung hingehen oder nicht? - Abgezockter - 23-11-2019

Vielen Dank an Euch für Eure Anregungen.
Den Artikel beim Beobachter habeich auch schon gelesen, und das hat mich schon erschreckt, was da abgeht. Leider werde ich das aus o.g. Situation nicht verhindern können, mich zu verschulden. Selbst wenn ich, und das mache ich bereits seit der Trennung, ein sehr bescheidenes Leben führe, reicht es momentan gerade so, dass ich noch über den Tellerrand schauen kann. Mit den 13er müssen halt die ganzen Löcher gestopft werden, die sich das Jahr über auftun. Ich habe meine Steuerschulden beglichen und zahle auch aktuell mtl. Steuerabschlag. Auf den Punkt gebracht heisst das, wenn für mich die finanzielle Situation so bleiben würde, könnte ich ein einigermassen normales Leben hier führen, keine Extras, kein Restaurant etc und auch wenig Geld, wenn die Kinder kommen. Aber 1x mtl. wäre ein guter Kompromiss, auch was meine Freundin und meine Zeit mit ihr betrifft. Sofern könnte ich mich arrangieren, auch mit dem Job.
Die Prognosen sind leider anders, ca. einen 1000er mehr abdrücken, die Kinder öfter. Das Perfide ist, die wollen auch an den Bonus, der aber leistungs- und motivationsabhängig ist. Wenn die wenigstens mir das lassen könnten, damit die Motivation bleibt auf Arbeit mehr zu geben, käme das vlt. auch den Kindern zugute. Denn dann könnte man auch mal über Ferien mit den Kindern nachdenken. Aber das wird nichts werden. Und mit nicht berücksichtigten Steuern, wenn ich keinerlei Reserve mehr habe, geht es zwangsläufig in das Schuldenloch. An die Kosten für Gericht und Anwalt mag ich noch gar nicht denken.

@Gast1969:
Wie war Dein Vorgehen und wieviel % arbeitest Du?
@p__:
Ich bin erst kürzlich auf das Forum gekommen. Bisher habe ich (leider) den Fehler gemacht und an das System mit den Gesetzen geglaubt und dachte, es wird schon irgendwie gehen. Ich habe auch meine Freundin hier und die gibt mir in der schweren Zeit auch seelisch den nötigen Halt. Wenn ich sie nicht hätte und jetzt die Informationen habe, was sich in der Realität für Abgründe auftuen bei all den Mitgliedern hier, dann wäre ich jetzt wohl schon längst über alle Berge.
@Alberto:
Was kann ich tun, damit das mit der Pensionskasse nicht so läuft?

Vielen Dank an Euch.


RE: Einigungs-/Vergleichsverhandlung hingehen oder nicht? - p__ - 23-11-2019

Vorsicht mit der neuen Freundin. Sowas ist nicht nur zeitweise stabilisierend, sondern damit erzeugst du auch neue Risiken. Man sollte erst den Kopf frei und die Dinge geregelt haben, bevor man sich wieder mit neuen Damen beschäftigt. Welche Anträge hat denn die Ex gestellt? Welche du?


RE: Einigungs-/Vergleichsverhandlung hingehen oder nicht? - Alberto - 23-11-2019

@Abgezockter:

Dein Nickname ist Dein Programm bzw. was die edle CH Justiz mit dir vorhat.
Wenn Du das genauer wissen willst, dann starte den Beitragsrechner der AHV:

https://www.ahv-iv.ch/de/Merkblätter-Formulare/Online-Rentenschätzung-ESCAL

Sehr wahrscheinlich wirst Du mit der Pensionskasse und der AHV ( bei gleichbleibendem Lohn ) unter dem Existenzminimum landen. Insofern würde ich mir um diesen Nebenschauplatz gar keine Gedanken machen.

Wenn Du sowieso pleite bist, dann tun Dir auch die zwangsläufig auflaufenden Schulden nicht mehr weh. Man muss aber damit gedanklich klar kommen, was viele Männer in der Schweiz nicht können. Ausstieg aus dem bürgerlichen Leben, Besuch vom Pfändungsbeamten etc, Briefträger erzählt in der Nachbarschaft herum.....
Deiner Beziehung gebe ich nicht die beste Prognose. Da Ihr gemäss deinen Angaben zusammenwohnt, wird Sie zwangsläufig sehr wahrscheinlich mit in Beschlag genommen=Kostensenkende Lebensgemeinschaft.
Sie zahlt somit auch Unterhalt an deine Ex.


RE: Einigungs-/Vergleichsverhandlung hingehen oder nicht? - tony30 - 23-11-2019

Input von mir: Teilzeitantrag vorbereiten, falls es sowas in CH gibt. In DE kannst du das nach 6 Monate Probezeit. Das macht deine finanzen nicht besser, aber ich kann dir aus diversen gescheiterten und extrem erfolgreichen Zeitexeperimenten sagen, dass selbst 0,5 weniger Täglich "Mühle" dir gut für dein EGO tun.

Ich hab mich bewusst gegen Burnout und Krankschreibung damals bei der Zwangstrennung entschieden.

Und werf die Fxxx raus aus der Wohnung. Leb alleine. Wirst du eh zwar eh nicht, aber die gleichen Prozesse wirst du in absehbarer zeit wieder haben.


RE: Einigungs-/Vergleichsverhandlung hingehen oder nicht? - Othmar - 23-11-2019

Bei IGM Schweiz haben sie eine Anwalt, der wirklich nicht schlecht ist. Niemals darf mann einen aus dem mainstream nehmen. Wahnsinn, was du Kohle in den Anwalt gesteckt hast. 4000 Fr. , habe ich das richtig verstanden? Es gibt in der CH doch gar keinen Anwaltszwang. Du könntest das ganze Geld sparen.

Dann ist mir nicht ganz klar, was mit den Kindern ist. Möchtest du sie sehen? Lieber nur einmal im Monat oder alle zwei Wochen? Das ist recht unklar. Und: wie alt sind die Kinder und was macht die (H) exe beruflich?

Ich kenne die ganze Geschichte, in der du drin steckst ziemlich gut. Das mit dem burnout wird dir nicht viel helfen. Behalte lieber den Job und mache keinen Bonus, wenn das jetzt noch geht. Was ich nicht glaube.

Teilweise arbeitsunfähig geschrieben werden, ist unglaublich schwierig hier in der CH. Da müsstest du jemanden finden, der dir ein Gefälligkeitsgutachten ausstellt.

Wenn du nicht hingehst, machen sie eine Verhandlung ohne dich. Sinn würde es höchstens mit einem Anwalt von IGM machen. Aber, ob das so kurzfristig geht, glaube ich nicht. Krankheit wäre ein Grund für eine Verschiebung der Verhanldung. Attest vom Arzt muss vorliegen.

Und ja, mein Mitgefühl hast du voll und ganz. Dieser gerichtliche Prozess ist wie so eine Art Vergewaltigung. Das Gute ist, man kann es überleben. Es hat nur kaum einer Verständnis dafür. Schön, dass es bei der Freundin anders ist. Allerdings: wie ist es bei ihr? Will sie nicht auch Kinder haben? .... Und falls ja .....