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Kleine Klärung zur Unterhaltsberechnung - Druckversion

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Kleine Klärung zur Unterhaltsberechnung - HeinrichH - 16-12-2019

In ein paar Monaten wird wohl der Unterhalt neu berechnet. Wollte schon mal etwas vorarbeiten. Einige Posten sind mir unklar.
Ich mache eine einfache EÜR wo eigentlich alles draus hervor geht.
 
Kredite habe ich keine. Rente nur gesetzlich. Also keine Sonderposten. 

Jetzt tauchen hier in den Steuerbescheiden Freibeträge für Kinder auf. Dann Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und ein großer Posten an außergewöhnlichen Belastungen (Unterhaltsaufwendungen). 

Ich denke mal diese Posten muss ich raus rechen, richtig?  

Dann kommt logischerweise ein höherer Betrag bei "zu versteuerndes Einkommen" heraus. Gebe ich diesen Betrag dann in einen Einkommensteuerrechner ein, um den unterhaltsrelevanten Betrag für das entsprechende Jahr zu bekommen? 


Mir ist auch klar, dass ich die letzten drei Jahre nehmen muss. Ich habe mal gelesen in einigen Fällen können auch die letzten fünf genommen werden? Wie müsste ich sowas begründen?


RE: Kleine Klärung zur Unterhaltsberechnung - p__ - 16-12-2019

Blicke bei der Schilderung nicht ganz durch. Eventuelle Steuervorteile egal warum sind jedenfalls Einkommen, aus dem Unterhalt bezahlt werden muss. Einige dieser Vorteile können aber an anderer Stelle geltend gemacht werden, z.B Fahrtkosten zur Arbeit als berufsbedingte Aufwendungen. Welcher Zeitraum für die Berechnung des Einkommens relevant ist, ist eigentlich eine Einzelfallentscheidung. In der Praxis hat ein Richter weder Ahnung noch Lust, von den drei Jahren bei Selbständigen oder einem Jahr bei Nichtselbständigen abzuweichen. Ausser, eine Ex flüstert ihm ins Ohr, Abweichungen würden viel höheren Unterhalt bringen.


RE: Kleine Klärung zur Unterhaltsberechnung - HeinrichH - 17-12-2019

Ich hatte meinen Steuerbescheid vor mir liegen. Daher kamen die Punkte, zu denen ich Fragen hatte. Dann sehe ich es auch ähnlich.
Vor Gericht geht es hoffentlich nicht. Von meiner Seite her lohnt es nicht. Die von mir ausgerechnete Steigerung in der Düsseldorfer Tabelle wären ungefähr die Prozesskosten im ersten Rechtszug.

Aber nach Bereinigung des Einkommens wird noch der Einkommensteuersatz abgezogen? Angenommen ich hätte 90.000 Euro Einkommen. Davon könnte ich 10.000 Euro Steuervorteile unterhaltsrechtlich nicht geltend machen. Dann würde die Einkommensteuer von 100.000 Euro gerechnet und das Ergebnis wäre dann die relevante Summe für das Jahr, richtig?


RE: Kleine Klärung zur Unterhaltsberechnung - IPAD3000 - 18-12-2019

Du kannst all das nicht im Voraus berechnen. Du bist der Geldesel und wirst gemolken, bis dir so schwindlig wird, dass du nicht mehr weißt, warum das Wort „Selbstbehalt“ überhaupt noch im Duden steht.