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Unterhaltserhöhung, Kindesunterhaltserhöhung - Druckversion

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Unterhaltserhöhung, Kindesunterhaltserhöhung - Wiederankläger - 30-09-2019

https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2019-09/alimente-unterhalt-unterhaltszahlungen-trennungskinder

So manches Trennungskind hat langsam mehr im Monat als der arbeitende Vater,  schön für die Kinder, da werden ja noch so manche Väter absteigen müssen.
Finde es aber auch wirklich unglaublich, dass der Selbstbehalt nach 5 facher Kindergelderhöhung immer noch nicht steigt.
Sieht aber so aus als ob der Staat keine Lust hat für faule Mütter weiter ein zuspringen.
Über 500€ pro Monat für ein Kind??? 
Kommentiere später weiter, dass muss erst mal sacken.


Deutschland sollte  mal mehr Männer wählen.


Mindestunterhalt steigt weiter 2020 und 2021 - Geraldo123 - 30-09-2019

https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2019-09/alimente-unterhalt-unterhaltszahlungen-trennungskinder

21 Euro 2020
15 Euro 2021

Steigt auch das Existenzminimum für Männer in der gleichen Höhe?


Gruss
GERALDO

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RE: Kindesunterhaltserhöhung - p__ - 30-09-2019

Es steht im Bundesanzeiger:
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl119s1393.pdf%27%5D__1569875215653

Zweite Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung.
Unterzeichnet von der Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Christine Lambrecht, Sozialdemokratische Partei Deutschlands.
Die Selbstbehaltssätze regelt die Ministerin nicht. Das macht die zweite Gesetzgeberin aus Düsseldorf in der Düsseldorfer Tabelle.
Nun wirds auch mehr Unterhaltsvorschuss geben :-)


RE: Kindesunterhaltserhöhung - p__ - 01-10-2019

1.1.1989: 128 EUR
1.1.2005: 204 EUR
1.1.2009: 281 EUR
1.1.2013: 317 EUR
1.7.2015: 328 EUR in zwei Jahren +3,47%
1.1.2016: 335 EUR in einem Jahr +2,13%
1.1.2017: 342 EUR in einem Jahr +2,09%
1.1.2018: 348 EUR in einem Jahr +1,75%
1.1.2019: 354 EUR in einem Jahr +1,72%
1.1.2020: 369 EUR in einem Jahr +4,24%
1.1.2021: 378 EUR in einem Jahr +2,44%

Wobei die Erhöhungen auf der Kassiererinnenseite tatsächlich grösser sind, denn das Kindergeld wurde auch etwas erhöht, das halbe Kindergeld kommt auf den Bedarf noch drauf.

Reallohnindex das letzte Jahrzehnt pro Jahr < +1%


RE: Kindesunterhaltserhöhung - Wiederankläger - 01-10-2019

Erwerbstätig nicht erwerbstätig
Grundbedarf nach Regelsatz (399 € in 2015 + 10%) 440 € 440 €
Wohnkosten 380 30 €
Versicherungspauschale 30 € 480 €
pauschaler Puffer 30 € 430 €
Erwerbstätigen-Selbstbehalt 200 € 480 €
Gesamtsumme Selbstbehalt 1.080 € 880 €

Kindergeld 204€ die Hälfte gleich 102€ plus 378€ Unterhalt machen 480€ pro Monat für ein Kind.
Ein Arbeitender Vater hat dann laut Gesetz weniger zu Verfügung.
Wobei die angegebenen Kosten auch ein Witz sind, oder stellen die Politiker einem Wohnungen für die angegebene Summe zu Verfügung?
Arbeiten lohnt sich nicht mehr, dumm stellen und faulenzen, wenn man schon nicht erfolgreich sein darf.
Das Letzte was ich mache ist arbeiten um es einer Kindesentführerin in den Popo zu stecken damit sie sich ein schönes Leben macht.
Wenn der Staat so entscheidet, dann werde ich später mal meinem Sohn erklären, warum er in so ärmlichen Verhältnissen aufwachsen muss. Hier habe ich auch kein schlechtes Gewissen mehr, da kann sich Jugendamt und Richter selber an die Nase fassen.


RE: Kindesunterhaltserhöhung - Sixteen Tons - 01-10-2019

(01-10-2019, 11:38)Oli schrieb: Wobei die angegebenen Kosten auch ein Witz sind, oder stellen die Politiker einem Wohnungen für die angegebene Summe zu Verfügung?

Die Richter wissen das sehr gut, argumentieren aber so, daß man ja noch Wohnungen mit einer Warmmiete von 380 Euro finden könnte.
Das ist natürlich nicht gelogen, kommt aber den Bedürfnissen des Unterhaltspflichtigen und den amputierten Trennungskindern kaum entgegen.
Ansonsten habe ich erst neulich gelesen, daß die Richter auch so eingestellt sind, daß der Vater besser in einem Rattenloch wohnt, damit reichlich Geld
in den mütterlichen Haushalt fließt. Den Kindern ist damit mehr gedient, als das sie ein eigenes Zimmer bei dem Vater hätten. Die müssen dann eben
auf der Luftmatratze schlafen.

Interessant finde ich in dem Zusammenhang, daß auf dem Familiengerichtstag damit laboriert wird, den Erwerbstätigenbonus abzuschaffen.
Der Erwerbstätigenbonus im Sozialrecht ist jetzt und ohnehin höher als der im Unterhaltsrecht und wenn das kommt, dann werden sich die Fallzahlen
vervielfachen, daß Erwerbstätige mit Hartz IV aufstocken müssen.


RE: Kindesunterhaltserhöhung - p__ - 01-10-2019

Gibt es denn Konstellationen, in denen der Unterhaltspflichtige wegen Ehegattenunterhaltspflichten zum Aufstocker wird? Der Erwerbstätigenbonus betrifft ja nur die Unterhaltsberechnung beim gegenüber Kindesunterhalt nachrangigen Ehe- und Betreuungsunerhalt.


RE: Kindesunterhaltserhöhung - Wiederankläger - 01-10-2019

Fakt ist, dass uns die Hosen ausgezogen werden bis nichts mehr zu holen ist, den Kindern Bzw. Müttern alles geschenkt wird.
Was aber keiner sieht, ist, dass das Kindergeld von den Müttern aus dem Fenster geworfen wird, und am Ende beide Eltern in ärmlichen Verhältnissen leben müssen, somit dann auch die Kinder, welche wiederum für die Eltern aufkommen müssen.
Wo steht das Wohl des Kindes hier im Vordergrund?
Es ist nur eine Spirale der Armut, welche über Generationen weitergeleitet wird.
Dabei könnte mein Sohn in einer normalen Kita und bald in eine normale Schule gehen, würde gefördert und bekäme alles was er benötigte von mir, aber lieber der Mutter alles zuschieben, welche noch nie gearbeitet hat, Geld aus dem Fenster wirft, Kindergeld veruntreut und und meinen Sohn so gut wie möglich zurückgeblieben erzieht um noch mehr Förderungen zu bekommen.
Trauriger geht es nicht mehr.


RE: Kindesunterhaltserhöhung - Sixteen Tons - 01-10-2019

(01-10-2019, 12:39)p__ schrieb: Der Erwerbstätigenbonus betrifft ja nur die Unterhaltsberechnung beim gegenüber Kindesunterhalt nachrangigen Ehe- und Betreuungsunerhalt.

Achso. Ich dachte, der soll ganz weg. Ja, es gibt auch Konstellationen von Aufstockern wg. Ehegatten- , bzw. Trennungsunterhalt. Ich kenne aber keine genauen Zahlen. Letztes Jahr hat einer vor dem Landessozialgericht NDS-Bremen prozessiert. Er hat eine Unterhaltsvereinbarung mit seiner Exfrau (getrennt lebend) getroffen. Allerdings war da schon eingermaßen absehbar, daß er die vertraglich festgelegte Summe an die Ex-Gattin gar nicht aus seinem Einkommen und Vermögen tragen konnte. Er hätte quasi seine ganzen Einkünfte an die Ex verschoben und sich dann selber aus Staatsmitteln finanziert. Das LSG hat den Pakt nicht mitgemacht und als "selber schuld" verbucht.

Die Presse dazu:

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lsg-niedersachsen-bremen-l11as1373-14-unterhaltsvereinbarung-notariell-hartz-iv-rente-anrechnung-armut/


RE: Kindesunterhaltserhöhung - p__ - 01-10-2019

Vielleicht überrascht uns die Gesetzgeberin aus Düsseldorf ja noch mit einer Abschaffung des Erwerbstätigenselbsthalts :-) Ein Selbstbehalt für alle, 880 EUR. Das würde dann in der Tat zu einer Aufstockerlawine führen. Das ist sicher der einzige Grund, wieso die das nicht tun werden.

Die Düsseldorfer Tabelle 2020 und 2021 wird einfach nur die Unterhaltssätze erhöhen, denke ich. Die beiden Erhöhungen des Mindestunterhals betragen rund 6,6%, das wird in den höheren Stufen wie immer nachgeführt. Ein 12jähriger, der nach Stufe 6 Unterhalt bekommt wird dann statt 610 EUR 650 bekommen. Der Student statt 735 dann 784 EUR.

Spannend wird, inwieweit der bereits begonnene Abschwung sich auf Lohn, Arbeitslosenzahlen und Jobwechselquoten auswirkt. Senkungen und Lücken werden in vielen Fällen sofort in die persönliche Pleite führen, weil titulierter Unterhalt kaum mehr zu senken ist.


RE: Kindesunterhaltserhöhung - Vater Morgana - 01-10-2019

(01-10-2019, 12:44)Oli schrieb: Dabei könnte mein Sohn in einer normalen Kita und bald in eine normale Schule gehen, würde gefördert  und bekäme alles was er benötigte von mir, aber lieber der Mutter alles zuschieben, welche noch nie gearbeitet hat, Geld aus dem Fenster wirft, Kindergeld veruntreut und und meinen Sohn so gut wie möglich zurückgeblieben erzieht um noch mehr Förderungen zu bekommen. 
Trauriger geht es nicht mehr.
Du sprichst mir aus der Seele. Das wichtige Wörtchen "Väterinvestition" in Verbindung mit dem Kindeswohl kennt die Helferbande nicht. Man peinigt den Vater, bis er sich total verweigert und gibt ihm dann auch noch die Schuld, wenn er sich weigert, jeden Tag einen doppelten Salto vorwärts mit halber Schraube für ein paar Peitschenhiebe weniger auf den nackten Rücken zu machen. Währenddessen verpulvert die Unterschichts-Exe Startkapital und Zukunftschancen der Kinder für "Brot und Spiele", weil sie endlich auch "normal" leben und den Kindern "sozialen Status" bieten möchte. Aber darüber sprechen zu wollen ist frauenfeindlich und verkennt ihre "Mutterleistung"... Für meine Jungs sehr bedauerlich, aber ich bin durch mit dem Schrotthaufen von Mutter. Ich brauche denen später auch nichts zu erklären, was sie sowieso nicht verstehen können werden. Dodgy

VM Cool


RE: Kindesunterhaltserhöhung - Wiederankläger - 01-10-2019

Oh, Kinder sind nicht dumm, erkläre auch schon meinem Sohn, dass Mama ihm alles kaufen soll, da sie ja auch 500€ pro Monat für ihn bekommt.
Das ist jede Menge Lego.
Sobald er reif genug ist alles zu verstehen, werde ich ihm schon erzählen was in Deutschland passiert und ihm raten Zu Papa zu kommen und bloß keine deutsche Frau zu nehmen.
Ein Land wo Männer keine Rechte haben, wird auch ein Pubi verstehen und auswandern.


RE: Kindesunterhaltserhöhung - Bitas - 02-10-2019

Frau ist Frau, (fast) Weltweit.....keine Heirat, kene KInder, kein gemeinsamer Wohnsitz....nur so kann ein Mann sich schützen, wenn er das denn möchte!


RE: Kindesunterhaltserhöhung - IPAD3000 - 02-10-2019

Wie reagiert ein Türke, wenn du ihn beleidigst?
„Du Rassist“
Wie reagiert eine Frau, wenn du sie beleidigst?
„Bist wohl Frauenfeindlich“
Wie reagiert ein Mann, den eine Frau beleidigt?
„Wieviel kostet es diesmal?“


RE: Kindesunterhaltserhöhung - IPAD3000 - 02-10-2019

Die Rechnungen zum Bedarf des Kindes sind nicht korrekt, denn eines wird gern übersehen:

Frau schuldet Unterhalt durch Pflege und Erziehung. Mann in Bar.
Was fehlt also in der Aufstellung?
Stimmt, der Faktor x2

Denn einerseits steht dem Kind eine „Erzieherin“ zur Verfügung, dessen Geldwert die Bar-Unterhaltspflicht des Zahlemanns theoretisch aufwiegt. 

Das Kind erhält also bei z.B. 500 Euro Barunterhalt zusätzlich 500 Euro an Dienstleistung beiseite gestellt. Der reale Unterhaltsbedarf welchen die DDT und Gerichte regelmäßig ausurteilen, liegt hier somit bei effektiv 1.000 Euro pro Kind. Plus Kindergeld = 1200 Euro!

Und genau dort liegt der Hase begraben. Denn kein Kind verursacht unter normalen Lebensumständen solch hohe Kosten. Vielleicht zwar die Barwerte laut DDT, doch da Mami die Hälfte an Arbeitsleistung erbringt, dürfte unsere Zahllast nur die Hälfte abz. halbes Kindergeld betragen. Ich denke mit solch einer Berechnung könnten sich viele Väter deutlich besser anfreunden. In diesem Beispiel bliebe eine Zahllast von nur noch 200 Euro (Quatsch 500/2=250 - KG 100=150 Euro). Und die halte ich persönlich auch für Realistisch.

Realität ist jedoch: 200 (150) Euro schluckt das Kind, den übrig gebliebenen Tausender verbucht die Mama für sich.


RE: Kindesunterhaltserhöhung - MasterOfDesaster - 02-10-2019

Im Vergleich, wenn das Kind bei dir wohnt und es wird knapp mit dem Geld dann kannst du entscheiden, dass du den Monat weniger ausgibst. Dann gibts für die Kinder halt mal nur aus der Dose ?.

Wohnt das Kind nicht bei dir kommt gleich der Mann mit dem Kuckuck.


RE: Kindesunterhaltserhöhung - IPAD3000 - 02-10-2019

Nun könnte man drüber streiten, was billiger ist. Eintopf frisch gekocht für drei Tage kostet mich vielleicht 4 Euro. Dieselbe Menge in Dosen sicherlich das Doppelte. Leider haben viele Frauen verlernt richtig zu kochen. Kann man sie nun wegen resultierender Fast- und Dosenfoodernährung in Unterhaltsverzug setzen, gar eine gesunde Ernährung vollstrecken? Nein. Nur Bares ist pfändbar. Mangelernährung oder -betreuung leider nicht.


RE: Kindesunterhaltserhöhung - Wiederankläger - 02-10-2019

Zu der Rechnung von Ipad3000 fällt mir spontan zu ein, dass wenn ich also ehrenamtlich wo arbeite, diese Stunden in fiktivem Gehalt berechnen darf und diese Summe dann fiktiv zu meinen fiktiven Kosten als Bemerkung in der Überweisung fiktiv Zahle. Dann wäre dies ja Gesetzlich gesehen rechtens oder?
Das JA fand das nicht so lustig als ich in der Bemerkung die mir fiktive Summe auch fiktiv überwiesen habe.


RE: Kindesunterhaltserhöhung - IPAD3000 - 02-10-2019

... bissle weit hergeholt. Da hat meine Rechnung eher Chancen auf zustimmende Meinungen.

Wie wärs?

50 oder mehr Väter hier führen mit meiner Argumentation eine Musterfeststellungsklage gegen die Bundesrepublik Deutschland. Wir werden nicht gewinnen, doch das mediale Interesse auf unserer Seite haben. So wie betrogene VW-Käufer derzeit auch.


Ich weiß, wird nie geschehen. Jeder kämpft halt alleine auf verlorenem Posten. Wie sollten wur uns auch nennen? Männliche Antifeministische Vereinigung?


RE: Kindesunterhaltserhöhung - Wiederankläger - 02-10-2019

Bin dabei, wohne eh nicht in Deutschland, das ärgert die eh schon dass die mit mir nicht machen was sie wollen.
Habe schon angekündigt, so lange ich lebe werde ich denen das Leben schwer machen.
Querdenker, die Fliege in der Suppe und die Mücke im Schlafzimmer.
Das denen der Appetit vergeht und schlaflose Nächte bekommen.
Bekenne mich öffentlich und nenne auch Namen, ist halt in Belgien anders mit der Immunität.
Lasse es drauf ankommen, bis sich endlich einer mal der Sache annimmt.
Noch laufen die Anträge in Belgien und EU-Gerichtshof.
Mein Vorteil der Sprachen.
Kann jedem nur raten so viel Ärger zu machen wie Möglich, sei es auch noch so schwachsinnig und aussichtslos, Hauptsache die sind beschäftigt.


RE: Kindesunterhaltserhöhung - Theo - 02-10-2019

(02-10-2019, 19:46)IPAD3000 schrieb: Und genau dort liegt der Hase begraben. Denn kein Kind verursacht unter normalen Lebensumständen solch hohe Kosten.  500/2=250 - KG 100=150 Euro). Und die halte ich persönlich auch für Realistisch.

Na ja, ganz so ist es ja nicht. Wenn Du die Betreuungsleistung in Geld umrechnest, dann musst Du beim Bedarf berücksichtigen, dass Du die Vollzeitbetreuung wieder dazu kaufen musst. Und Vollzeitbetreuung entspricht eben einem Internat. Und da ist der Betrag ganz schnell zusammen, ich kann davon ein Lied singen.


RE: Kindesunterhaltserhöhung - IPAD3000 - 03-10-2019

Nicht jedes Kind benötigt eine Vollzeitbetreuung. Aber guter Hinweis, denn je älter ein Kind, desto weniger Zeitaufwand für die Betreuung. Merkwürdig, dass die Bar-Unterhaltssätze entgegengesetzt ansteigend sind. Muss wohl an den zusätzlichen Kosten für Apple-Produkte liegen, ohne die viele Teenager in der Schule nicht ausreichend prahlen können?


RE: Kindesunterhaltserhöhung - Arminius - 03-10-2019

(02-10-2019, 22:43)Oli schrieb: Kann jedem nur raten so viel Ärger zu machen wie Möglich, sei es auch noch so schwachsinnig und aussichtslos, Hauptsache die sind beschäftigt.

Leider sehe ich das auch als einziges Mittel. Habe auch festgestellt gehst Du in die Offensive hast Du so gut wie kein Kontakt mehr mit der Unterhaltsindustrie.
Machst Du alles mit...Zahlst Du dich dumm und dämmlich.


RE: Kindesunterhaltserhöhung - Wiederankläger - 03-10-2019

Oh ja, momentan noch vor Gericht mit dem Jobcenter, welches damals 100€ Unterhalt von mir haben wollte und den Rest sollte ich ans JA zahlen.
Seit der letzten Erhöhung zahle ich nichts mehr, da ich unter dem Selbstbehalt lag.
Vor Gericht mit dem Jugendamt musste ich dann doch 185€ = 150€ + Rückwirkend 15€ Monatlich zahlen.
Jetzt mit dem Jobcenter vor Gericht,die anfangs noch 1850€ haben wollten, dann 1200€ und nach einschalten eines Anwaltes waren es noch 250€.
Wobei sich raus stellte, dass die 200€ Kindergeld von Belgien an die Mutter von meinen Zahlungen abgezogen werden müssen.
Das kriegt jeder Arbeitnehmer ob Kinder oder nicht in Belgien vom Brutto abgezogen.
Da kam der Beschluss, dass ich nun noch 50€ + Rückstände von 1500€ zahlen solle.
Gehe nun wieder in Berufung, da nicht wie angegeben 150€ von Belgien an das Jugendamt fließt, sondern 200€ woher die Richterin auch immer die 150€ nimmt.
Zudem rechnet man mir 5% Zinsen an, aber die seit Jahren gezahlten Unterhalte von Belgien ergeben bei mir, dass ich seit 3 Jahren Monatlich 200€ zu viel zahlte und die geforderte Monatliche Summen sich auf 35€ und nicht auf 50€ beträgt.
Somit verlange ich erstmal meine 4500€ zu viel gezahlt zurück, mit Zinsen natürlich, da Richterin die Unterhaltszahlungen seit Anfang an nicht berücksichtigt hat.
Dazu kommt dass mir ein monatliches Gehalt von 1500€ angerechnet wird, aber ich immer etwas weniger verdient habe, Berufsbedingte Kosten, sowie Tilgungen und Zinsen meines Kredites wurden auch nicht anerkannt.
Man sieht, dass eine Richterin sich wieder nicht an Gesetze hält und zu Staates Gunsten schön aufrundet.
Damit Richterin aber keine Langeweile bekommt, lege ich ihr dann beim nächsten Verfahren meinen Lohnzettel von 950€ vor, welchen ich seit 3 Monaten bekomme.
Dann können wir nochmal von vorne anfangen.
Mit denen reden bringt nichts, habe ich am Anfang versucht. Die lachen dich nur aus.
Also sofort am Anfang schon Lohnzettel von 1250€ Monatlich vorgelegt und somit sogar Verfahrenskostenhilfe bekommen.
Fanden die von Jobcenter dann auch nicht lustig aber ich hab ihnen gesagt, dass die von mir nichts bekommen.
Schnell mal eine Firma gegründet und Eigentumswohnung wie Auto, Motorrad, alle elektronischen Geräte sowie Möbel über Firma gekauft, somit besitze ich außer Kleidung nichts, also nichts zu holen. Versicherungen, Rentensparen usw. gehen vor Lohnauszahlung ab, genauso wie Kapitalinvestierungen die man in Belgien später Steuerbegünstigt privat raus holen kann.
Den Steuerunterschied der Privatnutzung werden vor Lohnauszahlung abgezogen und bereinigen den Nettolohn zusätzlich.
Zahlungen über Internet und Virtuelle Währungen gleichen den Lohn nicht überprüfbar aus, was Privatkunden auch nicht sehr stört.
Und die Steuererklärung auf französisch von einem großen Unternehmen, wo nur Nummern stehen statt Erklärungen machen die Sache noch lustig dabei.
Da bin ich mal auf das Endergebnis gespannt, wird aber bestimmt etwas dauern.
Werden bestimmt mehrere Verhandlungen werden.
Schwimme mit dem Strom und du bist schneller und gehst nicht unter.


RE: Kindesunterhaltserhöhung - Alberto - 03-10-2019

Ja, mit dem Ärger machen kenne ich mich gut aus. Habe seit über 2 Jahren nichts mehr gehört.
Für meine Ex hat sich die Trennung "richtig" gelohnt. Sie hat 2 nervige Kinder an der Backe, ist Single, wurde aus der Sozialhilfe hochkant rausgeworfen, muss wieder arbeiten um den Unterhalt für sich und die Kinder sicherzustellen.
Die Scheidungsverhandlung war super. Vom lauten Geplärre der Ex hatte irgendwann auch der Richter genug. Da kamen dann so Sprüche wie:
"Sie sehen doch dass Ihr Mann kein Geld hat, hören Sie doch bitte auf mit Ihren Unterstellungen" ( Sass völlig ruhig im Massanzug und mit Schuhen für 1000K ) und "Ihr Mann kann vermutlich nie wieder arbeiten gehen" ( also legal.... )

Mein Anwalt und ich haben nur gegrinst.

Den Zynismus haben manche Schweizer echt bis unter die Zehenspitzen.