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Mein Sohn wird volljährig - Druckversion

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Mein Sohn wird volljährig - ehrensoldstattunterhalt - 06-01-2020

Mein Sohn wird übernächsten Monat volljährig. Er lehnt seit Jahren jeglichen Kontakt mit mir ab und es gibt daher auch keinen.

Ich zahle aktuell den Mindestunterhalt, obwohl es nach meinem Einkommen ein Mangelfall wäre.
Es besteht ein Titel über Mindestunterhalt bis zum 18. Geburtstag.

Jugendamt hat mich gerade angeschrieben und um Auskunft gebeten. Ich habe den Verdacht, dass sie vor dem Auslaufen der Zuständigkeit eine aktuelle Auskunft haben wollen. Soll ich noch darauf reagieren oder ist nicht zu erwarten, dass das Jugendamt noch etwas macht?

Mein Sohn wird noch ein paar Monate zur Schule gehen. Daher muss der Mindestunterhalt auf den Tisch. Ich hätte gern endlich Fairness und die Kindesmutter hälftig mit im Boot. Es ist nicht abzusehen, wieviel unterhaltspflichtiges Netto sie letztendlich hat. Die Wahrscheinlichkeit ist da, dass sie nicht leistungsfähig ist.

Ich werde also ca. 4 Monate zahlen müssen, danach geht der Selbstbehalt auf 1400€ hoch und ich bin drunter.
Was für eine Herangehensweise würdet ihr empfehlen?


RE: Mein Sohn wird volljährig - p__ - 06-01-2020

Die Auskunft musst du fristgerecht geben, sofern deine letzte Auskunft mindestens zwei Jahre her ist.
Gehört der Sohn gem. § 1603 BGB zu den privilegierten Unterhaltsrechtigten, steigt dein Selbstbehalt nach der Volljährigkeit nicht. Aber die Mutter ist dann ebenfalls unterhaltspflichtig. Du hast Glück, dass dein Titel auf die Volljährigkeit begrenzt ist.

Warte also die Volljährigkeit ab, bezahle dann gar nichts mehr und lass die Forderungen des Sohns eintrudeln. Dann siehst du weiter. Diese Forderungen müssen auch Auskunft über das Einkommen der Mutter enthalten, um eine Haftungsquote errechnen zu können.