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Was zuerst? Gem. Sorgerecht o. ges. gereg. Umgangsrecht? Recht auf Übernachtungen? - Druckversion

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Was zuerst? Gem. Sorgerecht o. ges. gereg. Umgangsrecht? Recht auf Übernachtungen? - Kimme und Korn - 25-01-2020

Verehrte Leidensgenossen Undecided,

ich bin Vater eines 2,5 Jahre alten Jungen. Die Mutter und ich haben uns getrennt als der Kleine drei Monate alt war. Mein Sohn ist nachvollziehbarerweise bei ihr geblieben. Wir sind/waren nicht verheiratet.
Zum Kind habe ich regelmäßigen Kontakt (wir wohnen alle in derselben Großstadt) - allerdings ist der gewährte Umgang so gering, wie es das Gericht vermutlich gerade noch als hinnehmbar einstufen würde.

Das Verhältnis zur Ex ist unterirdisch, und ich glaube auch nicht daran, dass es jemals besser wird.
Ich sehe meinen Sohn alle zwei Wochen am WE samstags von morgens bis spätnachmittags, zudem hole ich ihn jede Woche an einem festen Tag früher vom Kindergarten ab, und darf dann 3 Stunden mit ihm gemeinsam verbringen.
Letzteres ist in den warmen Jahreszeiten voll OK, denn dann unternehmen wir was bei schönem Wetter in seiner Wohnnähe.
Um mit ihm zu mir nach Hause zu fahren reicht die Zeit nicht, der Feierabendverkehr machts unmöglich. Wenns kalt ist und regnet erfordert es schon etwas mehr Kreativität die Zeit so gemeinsam zu füllen, dass wir sie nicht mit lästigen Autofahrten verplempern, und der kleine Mann die Zeit mit seinem Vater sowohl unstressig als auch wertvoll empfindet.
Ohne Frage haben die langen, wenn auch wenigen, Ganztagstermine eine ganz andere Qualität, weil man dann nicht krampfhaft die Zeit mit Ablenkung füllt, sondern die ganz normalen Dinge mit dem Kind gemeinsam macht, die einem sonst verwehrt bleiben:
erst einmal hat man das Kind im väterlichen Refugium - man hat einen vertrauten Rückzugsort samt Spielsachen etc., man kann zusammen frühstücken, das Kind in den Mittagsschlaf wiegen, dem Kleinen was vorlesen, das Kind beim aufwachen erleben, es baden, es aufs Töpfchen setzen, anziehen, etc.
Diese Dinge mögen für manche irgendwie banal wirken, aber wenn man das sonst fast nie erleben kann, dann sind sie unbeschreiblich wertvoll und einzigartig. Man merkt bei diesen längeren Umgängen, wie die Bindung zwischen Vater u Kind richtig gedeiht, so ist auch die Trennung bei der Abgabe des Kindes viel heftiger, als bei den kurzen Umgangsterminen.

Von Anfang an appelliere ich an die Ex mir das Kind häufiger zu überlassen. Vor allem wünsche ich mir, ihn mehr ganztägig bei mir zu haben.
Beim Jugendamt hat die Mutter - wie so häufig - ein Stein im Brett. Die Vogelscheuchen haben schon bei der Verhandlung zum gemeinsamen Sorgerecht, die ich [font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]nebenbei [/font]aufgrund des heftigen Widerstands der Mutter nicht gewinnen konnte, ordentlich Stimmung gegen mich gemacht.
Da brauch ich zwecks Umgangserweiterung erst gar nicht anzurücken. Die werden mir unverhohlen sagen: zahlen sie mehr, dann können sie das Kind auch mehr sehen!


Allerhöchstens bietet mir die Ex einen weiteren Nachmittag unter der Woche an, was aber aus o.g. Gründen und div. anderen nicht sinnvoll ist. Obendrein wäre es für mich auch zeitlich kaum möglich einen weiteren Nachmittag fest für den Kleinen freizuhalten.
Würde es dazu kommen, dass ich - trotz rechtzeitiger Vorankündigung - einen Termin nicht einhalten würde, so würde die Ex das ohne wenn und aber gegen mich ausschlachten.
Spätestens beim nächsten Anlauf zum gemeinsamen Sorgerecht, würde sich die Gegenseite die Hände reiben, und würde mir vorhalten, ich sei unzuverlässig, verantwortungslos und könnte der Mutter keine Planbarkeit garantieren.
In dem Sinne könnte das Annehmen der Brotkrümel sich im Großen und Ganzen sogar noch gegen mich wenden. Deshalb habe ich bisher dankend abgelehnt.

Bisher hat es die KM sogar erfolgreich verhindert, dass seit dem wir getrennt sind der Kleine bei mir übernachten kann.
Dass er ein Jahr lang gestillt wurde, das liegt nur mal in der Natur der Dinge, da habe ich natürlich auch nichts Unmögliches verlangt.
Aber dann im Anschluss im Zuge meines Antrags auf gemeinsames Sorgerecht hat sie tatsächlich behauptet ich sei schlafmittelabhängig und hätte einen verantwortungslosen Umgang mit Alkohol, und daher hätte sie Angst das Kind bei mir übernachten zu lassen, denn ich könnte nachts nicht wahrnehmen, wenn es schreit.
Der Kleine soll erst bei mir schlafen dürfen, wenn er sich deutlich genug artikulieren kann,
und der Mutter somit im Nachgang berichten kann, ob ich nachts auf seine Rufe reagiert habe. Erst wenn er so weit ist, dass er ihr dies bestätigen kann, wäre sie geneigt ihn bei mir übernachten zu lassen. Auf ein Alter möchte sich sich da natürlich auch nicht festlegen.

Das mit den Schlafmitteln und dem Alk ist natürlich hanebüchener Bullshit, aber zog als Randanekdote vor Gericht so gut, dass ihr in der Summe insg. mehr Glaubwürdigkeit zugesprochen wurde als mir.
Das war nebenbei nur die Spitze des Eisbergs, den Rest lasse ich aus Zeitgründen hier weg.

Wenn ich hier so im Forum querlese, dann bekomme ich den Eindruck, dass mir selbst bei einer väterverachtenden Richterin ein klein bisschen mehr Umgang gewährt würde, wenn ich den Antrag auf Umgangsregelung beim Gericht stellen würden
Häufig liest man von dem (nebenbei trotzdem abartig mageren) Modell:
Jedes zweite Wochenende samt Übernachtung beim Vater und einen Nachmittag pro Woche mit dem Vater. Das wären immerhin zwei Tage mehr im Monat als bisher. 

Der Grund warum ich bislang das Umgangsrecht nicht vom Gericht hab regeln lassen war, weil ich angenommen habe, dass es vorteilhafter wäre zuerst das gem. Sorgerecht in der Tasche zu haben, und damit gleichzeitig die haltlosen Vorwürfe der KM aus der Welt zu schaffen.
Auf dieser Basis könnte ich mir eine günstigere Ausgestaltung des Umgangs durch das Gericht vorstellen.

Demnächst möchte ich den nächsten Anlauf fürs gemeinsame Sorgerecht wagen. Die Ausgangslage ist jetzt eine bisschen andere, weshalb es dieses mal möglicherweise klappen könnte. Die Mutter hat inzw. so häufig überzogen, dass sie ihre Glaubwürdigkeit zunehmend verloren hat. Da sind inzw. ein paar Dinge für sie nach hinten losgegangen. Sie hat sich quasi selbst entlarvt.
Inzw. scheint sogar dem Verfahrensbeistand als auch dem Familienberater bewusst geworden zu sein, dass sie diejenige ist die die Befriedung vereitelt und den Konflikt bewusst aufheizt, um eben das gem. Sorgerecht vorsätzlich zu verhindern.


So oder so. Ich bin nicht bereit mich mit der jetzigen Situation abzufinden. Noch nicht!
Ich will das gemeinsame Sorgerecht, und ich will mehr ganze Tage mit meinem Sohn verbringen können.

Meine Fragen hierzu sind:

1)

Würde ein Richter die Übernachtungen beim Vater alleine aufgrund der (Falsch)Aussagen der Mutter verwehren?
Gibt es da eine Altersgrenze der Kinder, an der sich Richter orientieren, wann ein Kind beim Vater schlafen kann? Und wenn ja, ist die mit 2,5 Jahren erreicht?

2) 
(ggf. ließe sich die Situation, bei meinem Verzicht, etwas zu meinen Gunsten wenden )
Ob sich eine Richter möglicherweise auf folgenden Vorschlag von mir einlassen würde?

Ich würde für das Seelenheil der KM (vorerst) auf Übernachtungen verzichten, dafür aber im Gegenzug den Kleinen jedes Wochenende einen ganzen Tag fordern. Weiterhin würde ich den einen Nachmittag pro Woche beibehalten wollen.
Wie realistisch ist es, dass dem richterlich entsprochen wird?

3)
Anmerkung: Mir ist klar, dass die Ex bei diesem Modell kein ganzes WE mehr für sich und das Kind hätte, aber vielleicht könnte man mit ihr -  bei rechtzeitiger Vorankündigung - einzelne WE-Tage tauschen.
Hat hier jmnd. schon mal sowas praktiziert?



Ich finde nicht, dass meine Umgangs-Vorstellungen zu überzogen sind, aber ich lese hier immer wieder, dass die Familienrichter bei den Vätern sehr geizig sind. Ich bezweifle, dass ich mehr erreiche, wenn ich mit Maximalforderungen anrücke.
Wie ist es mit all den anderen Tagen, an denen mir das Kind theoretisch zusteht?

4)
Kann ich bereits im jetzigen Alter des Kindes hälftige Feiertage und Ferien (er hat drei Wochen Sommerferien, usw.) samt Übernachtungen einfordern?

5)
Kann man sich gerichtlich auch die Teilnahme an allen Kindergarten und Schulveranstaltungen zusichern lassen?


RE: Was zuerst? Gem. Sorgerecht o. ges. gereg. Umgangsrecht? Recht auf Übernachtungen? - p__ - 25-01-2020

Willkommen im Forum. Es gibt also einen Verfahrenspfleger und einen Familienberater und du hast bereits ein Gerichtsverfahren geführt, in dem du gemeinsames Sorgerecht beantragst hast und damit gescheitert bist. Es wurde gegen dich entschieden. Mit welcher genauen Begründung? Gibts weitere Streitfelder, Kindesunterhalt, Betreuungsunterhalt? Was ist das für ein Familienberater, wie steht die Mutter zu ihm? Trefft ihr euch dort, hört sie ihm zu oder bist du dort Alleinkunde? Welche Kommunikationswege gibts zwischen dir und der Ex?

Deine Fragen:

1. Buchstäblich alles ist möglich im Familienrecht und Richter können gemäss ihrem Darmgasdruck entscheiden, wenn ihnen danach ist. Altergrenze gibt es keine, aber spätestens mit dem Kindergarten sind Übernachtungen durchaus üblich. Behauptete Defizite des Vater sollten eigentlich keine grosse Rolle spielen, sie werden als Zeichen eines hohes Konfliktpotentials gesehen aber eher nicht so ernt genommen. Ich rede hier aber nur von Wahrscheinlichkeiten, es kann aber auch ganz anders laufen.

2. Der Handel steht und fällt mit der Bereitsschaft der Ex, ihn einzugehen und einzuhalten. Was der Richter so sieht, ist noch lange nicht Praxis. Praxis ist, dass die Ex eine unagreifbare Göttin ist und gegen ihren Willen einfach gar nichts läuft, Beschlüsse hin oder her. Sie kann sabotieren oder befürworten und das ist das Gesetz. Eine bittere Realität, die viele hier lernen mussten.

3. auch hier: Möglich ist alles, der Knackpunkt ist aber erst mal die Ex und nicht der Richter. Der wird euch sowieso erstmal in allerlei Beratungen schicken, vielleicht einen teuren Umgangspfleger installieren.

4. Fordern kannst du alles. Es schadet auch nicht, mit weitreichenden Vorstellungen vom Umgang anzukommen.

5. Das wird nicht vor Gericht entschieden. Veranstaltungen sind sowieso keine Sorgerechtsveranstaltungen, sondern Elternveranstaltungen. Der Kindergarten wird dich da nicht ausschliessen, ausser die Ex betreibt explizit deinen Ausschluss.

Du bist noch sehr in der Denke, etwas offen und mit Gericht regeln zu können. So läufts aber selten. Du wirst von einer Veranstaltung z.B. gar nicht erst etwas erfahren, weil das Kind den Einladungszettel nur zur Mutter bringt und die natürlich auch nichts sagt. Wenn die Mutter nicht will, wird sie bewährte Sabotage betreiben, du wirst immer am Rand stehen und irgendwann dort destabilisiert und entnervt verhungern.


RE: Was zuerst? Gem. Sorgerecht o. ges. gereg. Umgangsrecht? Recht auf Übernachtungen? - Wiederankläger - 25-01-2020

Hallo in der Runde,
Also so wie ich das erlebe, hast du wenn Kind anerkannt ist, das Sorgerecht sowieso.
Ist ja auch jedem Recht, da du dann zahlen musst.
Bei dem Aufenthaltsrecht sieht das natürlich anders aus.
Wenn du Umgang hast, kann dieser ausgeweitet werden auch mit Übernachtungen, bei mir fing das auch mit 2 Jahren das WE an.
Dieses kann man normalerweise bei Jugendamt anfragen, wo du aber nicht unbedingt was erreichen wirst.
Hier hängt alles von der Mutter ab, und wie sie drauf ist.
So auch das Wechselmodell, was nur bei unstrittigen Eltern verordnet wird.
Heist im Klartext, macht die Alte Stunk, wird das eh nichts. Also hat sie wie immer den Hebel in der Hand.
Könntest sie allerhöchsten versuchen zu überrumpeln und schon mit allen Anträgen und Belegen nur noch zu unterschreiben hereinlegen.
Ansonsten würde ich direkt vor Gericht das Wechselmodell anfragen und auf keinem Fall irgendwo nachgeben.
Wer wie ich damals zu nett ist und auch noch auf die Ex gefühlvoll achtet, hat schon verloren, da laut Richter es bei freiwilligem Verzicht auf Umgang es so angesehen wird, dass du nicht so stark unter der Trennung leidest.
Die drehen dir jedes Wort rum und wenden es gegen dich.
Also verlange das Maximum und mit etwas Glück kriegst du die Hälfte.

Ansonsten alles normal, die Vorwürfe bekam ich auch, sogar mit Drogen, dass ich zum Test musste, wieso auch immer sie diesen nicht machen musste.
Permanente Vorwürfe werden immer kommen, die tauschen sich ja auch aus und geben Ratschläge den Ex auszuschalten.
Ein Richter wird immer zur Mutter halten und jeden erdenklichen Grund oder Annahme finden dir so wenig wie möglich Umgang zu geben.
Dies hat den Grund, das dies die Kassen füllt und womöglich noch Arbeitsplätze schafft für Gutachter, Psychologen, Hilfekurse usw.
Hier ist für den Staat eine Win Win Situation. Hauptsache die nutzlosen Tanten kriegen was zu tun und kosten dir richtig Geld.
Da kommt man auch nicht raus, es sei denn man verdient zu wenig, dann bezahlen halt die Steuerzahler den ganzen Schwachsinn.


RE: Was zuerst? Gem. Sorgerecht o. ges. gereg. Umgangsrecht? Recht auf Übernachtungen? - Bitas - 25-01-2020

Lies mal quer hier im Forum.
Die Kindesbesitzerin entscheidet ob du Umgang hast oder nicht, nicht das Gesetz oder ein Richter.
Mein Rat, wenn die Mutter nicht will das du Kontakt hast, den Kontakt komplett abrechen und ein neues Leben beginnen.


RE: Was zuerst? Gem. Sorgerecht o. ges. gereg. Umgangsrecht? Recht auf Übernachtungen? - Kimme und Korn - 25-01-2020

Vielen Dank schon mal für das Feedback. Es sind immer wieder sehr wertvolle Infos und Erfahrungsberichte hier zu finden.
Um sich Orientierung, Strategien und eine Zielsetzung zu verschaffen ist der Austausch hier zig mal effektiver,  als das Aufsuchen von Beratungsstellen, Sozialarbeitern oder Anwälten.


@p__


Die Begründung des Fam.gerichts: "zw. den Elternteilen besteht keine Vertrauensbasis, keine sachliche Kommunikation und Kooperation."

Es wurde eine Familienberatung angeordnet, der sich die Ex mit nach langem Verschleppen mit einer inneren Ablehnung gestellt hat.
Bisher gab es nur wenige Termine, wir sitzen dort beide vor Ort.
Dort zeichnet die Ex ein düsteres und völlig verzerrtes Bild von mir.
Ich denke, es gelingt mir den Nonsense durch Argumentation und Zuhilfenahme von Gegenbeweisen zu entkräften. Mein Eindruck ist, dass der Fam.berater die Masche der Ex durchschaut.
Auch glaub ich, dass sie realisiert hat, dass sie dort kein leichtes Spiel hat, anders als beim
Jugendamt. Der Fam.berater hat die (getrennte!) Teilnahme am Kurs "Kinder im Blick" als Bedingung für die Fortführung der Familienberatung gesetzt. Der Kurs fängt im März an. Erwartungsgemäß ist die Alte alles andere als happy darüber.
Es kann gut sein, dass ihr der Preis für Ihre Bockigkeit so langsam zu hoch wird.
Es würde mich nicht wundern, wenn sie sowohl die Beratung als auch den Kurs demnächst hinschmeißt.


Die Kommunikation zw. mir und der Ex läuft fast ausschließlich über Textnachrichten. Das kommt mir ganz gelegen, denn ich versuche mich beim Schreiben selbstverständlich nur von der besten Seite zu zeigen, so dass ich den Vorwurf der mangelnden oder unangemessenen Kommunikation durch Vorlage der Ausdrucke ganz gut ausräumen kann.
Während sie sich extrem schmallippig und bedeckt gibt, suche ich in gesunden Abständen die Kommunikation, und versuche mich so respektvoll, verlässlich und verantwortungsbewusst zu präsentieren, wie es eben geht.
Jedenfalls versuche ich unbedingt Fehler aus meinem ersten Sorgerechtsverfahren zu vermeiden.
Dort habe ich mich rückwirkend betrachtet zu naiv und ungeschickt angestellt. Ich habe unnötig viel Angriffsfläche geboten, die dem Gericht natürlich auf dem Silbertablett serviert wurde.


Laut Urteilsbegründung gibt es zwar offiziell keine weiteren Streitfelder.
Fakt ist aber, dass die Ex mit der Unterstützung des Jugendamtes die Höhe meiner Kindesunterhaltszahlungen moniert. Das wurde sowohl in den ganzen Anwaltsschreiben als auch vor Gericht immer wieder aufgekocht. Die Gegenseite versucht dies mit Vehemenz immer wieder in die Waagschale zu werfen.

Da ich die viele Kohle einfach nicht habe, zahle ich freiwillig (noch!) unter dem Mindestsatz der Dü.dorfer Tabelle.
Ich gehe sehr stark davon aus, dass schon bald ein Unterhaltstitel gegen mich erwirkt wird.
Da ist im Hintergrund garantiert schon was in der Mache.


Ich muss anfügen, dass die KM bislang keine ernsthafte Umgangsvereitelung betrieben hat.
Der knappe zw. und vereinbarte Umgang wurde von ihrer Seite fast gänzlich eingehalten! Sie hält auch penibel über jedes Detail Protokoll. Terminababänderungen/Verschiebungen sind nur auf Monate im voraus möglich.
Auch nur der Hauch einer Flexibilität ist nicht gewünscht und wird rigoros abgeschmettert.
Ich erhoffe mir, dass wenn mir seitens des Gerichtes ein "zumindest leicht umfangreicheres" Umgangsrecht eingeräumt würde, sie sich weiterhin veranlaßt sehen würde dies - wenn auch zähnkirschend - in Tat umzusetzen.

Um ihren Wesenskern etwas zu veranschaulichen:
Sie ist mir gegenüber natürlich alles andere als wohlgesonnen, gleichzeitig ist sie so in ihren kruden Vorstellungen gefangen, dass ich zunehmend davon überzeugt bin, dass sie an die ganzen Dinge, die sie mir zulasten legt, wirklich selbst glaubt. Das ist eine seltene Art von Verblendung, gegen die vermutlich kein Kraut gewachsen ist.
Zudem ist sie eine unfassbare Korinthenkackerin, Prinzipien- und Paragraphenreiterin.
Für sie zählen "menschliche Aspekte" nicht, es geht um das jeweils gültige Recht, und wie man es maximal zu seinen Gunsten für sich ausschöpfen kann. Ohne Rücksicht auf das Wohl des Kindes oder des Vaters!


Der Grund warum sie mir den Umgang (noch) nicht völlig versagt, ist nicht weil sie es für unser Kind tut - geschweige denn für mich.
Nein, sie tut es, weil sie weiß, dass sie damit riskieren würde sich rechtlichen Ärger einzuhandeln.
Sie weiß, dass ich dann alle Hebel in Bewegung setzen würde, um sie bloß zu stellen.
Dafür ist sie nicht hartgesotten genug.
Um wirklich bis zum Äußersten zu gehen fehlen ihr die Eier.
Ich meine damit Dinge wie z.B. Vortäuschung von Krankheit des Kindes inkl. Umgangssabotage, Vorwurf des psychischen Missbrauchs des Kindes durch den Vater, körperlicher / sexueller Missbrauch, Gewalt oder Androhung gegenüber der Mutter, etc.
Nicht dass sie nicht das maligne Potenzial dafür hätte! Nein, schlichtweg die Angst damit auf [Unterschreitung des Mindestniveaus] zu fallen, hält sie von dem "Aufs Ganze gehen" ab.
Möglicherweise auch die Tatsache, dass sie weiß, dass ich - wenn es hart auf hart kommt - unangenehm unberechenbar werden kann.



Grundsätzlich will sie ihre Ruhe haben, den Ex weit möglich verbannen, und sich auf ihr neues Leben mit Kind und neuen Partner konzentrieren.
Ich denke, sie will Folgendes einfach gerichtlich durchsetzen, damit es offiziell ist und sie sich den Wisch an die Wand hängen kann, um für sich selbst immer eine Rechtfertigung parat zu haben, warum ihr Handeln legitim ist:


1. Kein Sorgerecht für den Vater!
2. So wenig Umgang für den Vater, wie nur gesetzlich möglich!
3. Zementierter Unterhaltstitel, damit mit dem Vater keinerlei Abklärungen für die Zukunft mehr nötig sind!


Mein Ziel hingegen wäre es erstmal eine großzügigere Umgangsregelung im Rahmen der Fam.beratung mit ihr zu treffen.
Wg. der Umgangsregelung will ich nicht um jeden Preis vor Gericht gehen. Besser wäre es, wir einigen uns erstmal untereinander.
Wenn das dann paar Monate lang klappt, hätte ich vermutlich eine günstigere Ausgangsposition für künftige Umgangsverfahren vor Gericht.
Das Sorgerecht wird sie mir nicht freiwillig herausgeben - Beratung hin oder her.
Das werde ich mir Wohl oder Übel juristisch erstreiten müssen. Da überlege ich aber eben, ob es nicht strategisch besser wäre noch ein paar Monate damit zu warten.
So z.B. wenn der neue erweiterte Umgang nachweislich gut geklappt hat, die Beratung/der Kurs zu Ende ist bzw. von ihr boykottiert wurde.

Aufgrund meiner Einschätzung des Wesens der KM versuche ich es überhaupt noch meine Ziele auf dem beschwerlichen rechtlichen Wege zu erreichen. Noch bin ich bereit so viele Ressourcen und Zeit dafür zu investieren. Ob die KM es auch ist, wird sich erst zeigen.
Noch ist der Zeitpunkt nicht gekommen, die Flinte ins Korn zu schmeißen.


Viel zu gewinnen gibt es wirklich nicht, aber ich bin noch voll motiviert mir das Bisschen zu sichern, und der KM zumindest auf Papier zu zeigen, dass sie nicht auf allen Fronten gesiegt hat.
Es schriftlich zu haben, dass das gemeinsam-gezeugte Kind wirklich nicht “ihres” ist, sondern "unsers" ist, kann auch nicht schaden.
Selbst wenn es nur auf dem Papier steht!


@Oli


Nein, du liegst falsch. Eine Vaterschaftsanerkennung geht nur mit Pflichten einher, nicht mit Rechten. Das gemeinsame Sorgerecht gibt es bei unverheiratetene Vätern in Deutschland nicht automatisch. Damit ist Deutschland - meines Wissens nach - nur eins von fünf Ländern in der EU, das das so praktiziert.
Eine völlig hinterwäldlerische Praxis.


Wechselmodell kommt momentan aus beruflichen Gründen nicht in Frage. Das Gericht würde auch zahlreiche andere Voraussetzungen bei mir nicht erfüllt sehen. Für die Zukunft wäre das überlegenswert aber momentan nicht umsetzbar.
Deinen Hinweis mit den Fallstricken im Zusammenhang mit der Ablehnung von Umgangsoptionen, werde ich mir unbedingt merken!
Da muss ich mir ein solides Argumentationsgerüst schaffen.



@Bitas


Möchtest du mir wirklich, in meiner jetzigen Ausgangslage, raten den Kontakt zum Kind abzubrechen?
Du meinst wirklich: wenn ich nicht das volle Paket haben kann, dann lieber gar nichts nehmen? Alles oder nichts? Ernsthaft?


RE: Was zuerst? Gem. Sorgerecht o. ges. gereg. Umgangsrecht? Recht auf Übernachtungen? - kay - 25-01-2020

Wenn Deine Exe noch Respekt vor Gerichtsurteilen hat, kann es durchaus sinnvoll sein vor Gericht zu gehen. Die meisten Kinderbesitzerinnen haben das nicht mehr weil die Urteile das Papier nicht wert sind auf dem sie geschrieben stehen. In der Praxis haben Kinderbesitzerinnen kaum Konsequenzen zu fuerchten. Umgang wird gegen den Willen der "Mutter" nicht durchgesetzt.


RE: Was zuerst? Gem. Sorgerecht o. ges. gereg. Umgangsrecht? Recht auf Übernachtungen? - VaterOhneKind - 25-01-2020

Also ich würde an deiner Stelle auf dem Gerichtsweg erst einmal gar nichts weiter machen. Das Sorgerechtsverfahren ist durch, die Mutter konnte sich dort gut darstellen, das Gericht ist auf ihrer Seite - und ohne neue Fakten wird sich daran auch erstmal nichts ändern (leider). Aber deine Situation ist dennoch nicht schlecht. Du kannst sie gerade auf 2 Wegen aktiv beeinflussen:
Am wichtigsten ist der Umgang zu deinem Sohn. Du hast zwar wenig Umgang aber dennoch hast du welchen und kannst an eurer Bindung weiter arbeiten, dich um ihn so gut kümmern, dass er gerne bei dir ist. Wird er älter, wird er das auch äußern können, was dann vor Gericht für Umgang / Sorgerecht positive Erwähnung finden wird.
Die Famillienberatung ist auf jeden Fall auch ein wichtiger Faktor gerade. Du kannst dort zeigen, dass du ein guter Vater bist bzw. sein möchtest und auch bereit bist, mit der Mutter so gut es geht zusammenzuarbeiten. Sprich für dich und nicht gegen die Mutter - bleib so friedfertig, wie es nur igendwie geht. Ich würde dort auch meine Wünsche bezüglich Umgangserweiterung, Sorgerecht, etc. ansprechen, aber noch nichts gerichtlich machen. Das würd ich dann erst machen, wenn die Beratung abgeschlossen ist und womöglich auch eine Stellungnahme zu deinen Gunsten vorliegt.


RE: Was zuerst? Gem. Sorgerecht o. ges. gereg. Umgangsrecht? Recht auf Übernachtungen? - Wiederankläger - 25-01-2020

Tschuldigung, das wusste ich nicht.
Bei mir auch nicht verheiratet und Kind in Deutschland geboren war das Sorgerrecht von Anfang an auf beide.
Ich war auch schon in deiner Situation und meinte hier spricht alles für mich.
Die Alte machte ja was sie will, hält sich an keine Beschlüsse, Abmachungen und Regelungen.
Selbst das Jugendamt und Umgangspflegerin beschwerten sich über das Verhalten der Mutter.
Leider änderten alle das Verhalten vor Gericht und lügen bis sich die Balken biegen, trotz Beweise meinerseits.
Nach etlichen Prozessen, ich mache zwar weiter aber man lernt, dass vor Gericht Mann nur ein Straftäter ist sich still zu halten hat, das Maximum bezahlen soll und auf Knien dankbar sein darf, sein Kind ein paar Tage im Monat zu sehen.
Habe es auch anfangs nicht geglaubt, aber es ist einfach so.
Wieso hier noch keiner die Familienrichter unter die Lupe genommen hat und ihre Vorgehensweise in Frage stellt ist mir echt zweifelhaft.
Fakt ist nur, das ich unzählige Medien schon angeschrieben habe aber alle ohne Ausnahme auf meine Anfragen mir eine Absage erteilten.
JA sogar Politiker auf höchster Ebene schweigen und machen nichts.
Nur einer, der ganz oben ist, sagte mir, dies zu machen wäre sehr gefährlich und traute sich auch nicht gegen die Mütterschützer anzugehen.


RE: Was zuerst? Gem. Sorgerecht o. ges. gereg. Umgangsrecht? Recht auf Übernachtungen? - Bitas - 25-01-2020

Momentan läßt die Besitzerin ja noch Umgang zu, also nutze den.

Mit meinem jetztigen Wissen, würde ich nicht vor Gericht kämpfen oder höchstens einmal, wenn der Richter auf der Seite der Besitzerin ist, aufgeben.
Ich würde sie fragen wie oft ich das Kind sehen DARF, wenn ich mit ihrem Vorschlag nicht einverstanden bin, KOntakt komplett beenden.
Wenn die Mutter wirklich nicht will, wirst du dir die Zähne ausbeißen, viel Geld und noch schlimmer, viel Nerven verlieren und am Ende mit nichts dastehen, eventuell Krank sein.
In Deutschland bist du als entsorgter Mann zum zahlen da, mehr nicht.

Aber klar machst du deine eigenen Erfahrungen und eventuell hast du ja großes Glück....ich Wünsche es dir.


RE: Was zuerst? Gem. Sorgerecht o. ges. gereg. Umgangsrecht? Recht auf Übernachtungen? - p__ - 25-01-2020

(25-01-2020, 15:56)Kimme und Korn schrieb: Um wirklich bis zum Äußersten zu gehen fehlen ihr die Eier.

Das kann sich leicht ändern. Angenommen, du schaffst das Kunststück, einen Beschluss mit einer Umgangsregelung zu erwirken, die was taugt aber ihr überhaupt nicht passt. Dann braucht bloss mal irgendeine Abweichung zu passieren, Krankheit, Zwischenfälle, irgendwas. In dem Moment wird sie merken, dass sie bestehende Regelungen sanktionslos untergraben kann, dass die in Umgangsbeschlüssen angedrohten Ordnungsgelder überhaupt nicht verhängt werden. Hat sie das gelernt, macht sie was sie will und nicht, was du oder ein Beschluss will.


RE: Was zuerst? Gem. Sorgerecht o. ges. gereg. Umgangsrecht? Recht auf Übernachtungen? - Othmar - 27-01-2020

Wie alle, die es mit einer rachsüchtigen, engherzigen, niederträchtig auf finanzielles Ausschlachten fixierten ExFrau zu tun haben, und UNFÄHIG sind, zu erkennen, wie SCHLECHT diese Art [Unterschreitung des Mindestniveaus] sind, machst du dir viel zu viele Hoffnungen!!! Du kannst mit "gutem Verhalten" , mit perfekt geschriebenen SMS usw. .... bei diesem Weib NICHTS erreichen. Erzielst du einen besseren Umgangsbeschluss, wird sie ihn, sobald dies möglich ist und der Unterhalt neu fixiert ist, SOFORT unterlaufen.

Es gilt dieser Satz hier voll und ganz. NICHTS ANDERES:

" Praxis ist, dass die Ex eine unagreifbare Göttin ist und gegen ihren Willen einfach gar nichts läuft, Beschlüsse hin oder her. Sie kann sabotieren oder befürworten und das ist das Gesetz. Eine bittere Realität, die viele hier lernen mussten."