Pfändung nach 850d - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Konkrete Fälle (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Pfändung nach 850d (/showthread.php?tid=12712) |
Pfändung nach 850d - Kaymueller - 10-07-2020 Bei einigen hier im Forum lese ich immer wieder über die Pändung nach 850d und das einem so ca 800 bis 900 verbleiben. Diese Summe ist doch aber unter Hartz4 satz, jedenfalls wenn derjenige arbeitet. Wenn jemand nach 850d gepfändet wird hätte er doch sofort Anspruch auf Hartz4 oder? Mal rein Spekulativ 400 miete, 432 leben und natürlich ca. 300 erwerbstätigkeitsfreibetrag. wie sind eure Erfahrungen damit? RE: Pfändung nach 850d - p__ - 10-07-2020 Naja, es gibt rund vier Millionen ALG II - Bezieher in Deutschland. Verhungen tun die auch nicht, aber man sucht sich eben so seine Wege drumrum. RE: Pfändung nach 850d - IPAD3000 - 15-07-2020 Ich kenn deine Einkommensverhältnisse nicht. Bist du zu klamm um Unterhalt zu zahlen, lohnt der Weg zur Hartzer Tante vom Amt im Vorwege schon. Stocke dein Einkommen auf, dann kannst du lfd. Unterhalt schon mal zahlen. Was die Forderungen aus der Pfändung angeht, wird es wohl um Rückstände gehen, weil du vorher nicht auf die Idee gekommen bist, aufzustocken ?! RE: Pfändung nach 850d - Kaymueller - 15-07-2020 (15-07-2020, 02:42)IPAD3000 schrieb: Ich kenn deine Einkommensverhältnisse nicht. Bist du zu klamm um Unterhalt zu zahlen, lohnt der Weg zur Hartzer Tante vom Amt im Vorwege schon. Stocke dein Einkommen auf, dann kannst du lfd. Unterhalt schon mal zahlen. Was die Forderungen aus der Pfändung angeht, wird es wohl um Rückstände gehen, weil du vorher nicht auf die Idee gekommen bist, aufzustocken ?! Nein es geht nicht um mich, mich interessirt das nur da bei hartz4 nur das als Einkommen berücksichtigt wird was einem zufließt. Wenn jemanden nach 850d der Lohn gepfändet wird rutscht er doch unter Hartz4 Satz und von daher hätte derjenige doch anspruch auf hartz. Regelsatz Miete ganz wichtig Erwerbstätigkeitsfreibetraag bei 1500 Brutto sind das schon 330 Euro plus zb. 400 Miete plus 432 Regelsatz RE: Pfändung nach 850d - Sixteen Tons - 15-07-2020 (15-07-2020, 13:51)Kaymueller schrieb: Wenn jemanden nach 850d der Lohn gepfändet wird rutscht er doch unter Hartz4 Satz und von daher hätte derjenige doch anspruch auf hartz. Man hat nicht automatisch Anspruch auf Hartz IV, wenn man unter das soziokulturelle Existenzminimum gepfändet wird. Auch erhöht sich das pfändungsgeschütze Einkommen nicht, wenn man mit mehreren Personen in einer Bedarfsgemeinschaft im Sinne des SGB lebt. BGH, Az. IX ZB 100/16 , 19.10.17 - Keine Erhöhung des Pfändungsschutzes in BG https://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=12134&pid=194805#pid194805 Der BGH hat klargestellt, daß Sozialleistungen grundsätzlich auch pfändbar sind und dem Schuldner für die verschärfte Vollstreckung nur die Mittel nach dem 12. Sozialgesetzbuch zu belassen sind. Wer einen Unterhaltstitel hat, kann den bedienen und dann Arbeitslosengeld II aufstockend beantragen. Die Unterhaltszahlung erkennt das JC einkommensmindernd an, nicht hingegen Pfändungen auf rückständigen Unterhalt. Beispielrechnung (einfach): Einkommen Brutto 1.800 Euro Einkommen Netto: 1.304,63 Euro (Steuerklasse I, 1/2 Kinderfreibetrag, Kirchensteuer, Standardsozialversicherungen) Sozialrechtlicher Bedarf: Regelsatz 432 Euro (alleinstehend) Warmmiete: 590 Euro _____________________________ 1022 Euro Gesamtbedarf Einkommensbereinigung: Nettoeinkommen 1.304,63 abzl.: - Bestehender Unterhaltstitel für 1 Kind 12 Jahre, über Höhe des Unterhaltsvorschuß: 293 Euro - Erwerbstätigenfreibetrag für AN mit einem Kind: 330 Euro Bereinigtes Einkommen: 681,63 Euro Bedarf abzgl. bereinigtes Einkommen: 1022 Euro - 681,63 Euro monatlicher ALGII Anspruch: _________________________ 340,37 Euro Vielleicht noch interessant: Kindesunterhalt zum Nulltarif https://www.ra-koblenz.de/kategorie1/uki-zum-nulltarif/index.html Der Aufstockerthread https://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=11106&pid=178313#pid178313 RE: Pfändung nach 850d - Zahlesel_RUS - 15-07-2020 Warmmiete 600€ wird doch JC nie anerkennen. Zahlesel/Harz4 Empfänger soll maximum 400€ für die Wohnung ausgeben RE: Pfändung nach 850d - Sixteen Tons - 15-07-2020 (15-07-2020, 15:37)Zahlesel_RUS schrieb: Warmmiete 600€ wird doch JC nie anerkennen. Das werden sie wohl anerkennen müssen, oder soll der TE umziehen ins Obdachlosenheim? Sie können ihm allenfalls eine Kostensenkungsaufforderung zuschicken. Dann müssen Sie bis zu einem möglichen Umzug, mindestens jedoch 6 Monate, die Kosten bis dahin übernehmen, wenn er nicht gerade zufällig vorher 1. Lage an der Hamburger Alster angemietet hat. RE: Pfändung nach 850d - Zahlesel_RUS - 16-07-2020 Zitat:[font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]mindestens jedoch 6 Monate[/font]ich bin der Meinung maximum 6 Monate Zeit hat er um eine neue Unterkunft zu finden und dann gelten andere Ausnahmeregeln. nix passendes, alles zu teuer usw |