Trennungsfaq-Forum
Hilft minimale Rückzahlung gegen die Pfändung? - Druckversion

+- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum)
+-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1)
+--- Forum: Konkrete Fälle (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=2)
+--- Thema: Hilft minimale Rückzahlung gegen die Pfändung? (/showthread.php?tid=12833)

Seiten: 1 2


RE: Hilft minimale Rückzahlung gegen die Pfändung? - Austriake - 21-07-2021

Also,

wenn du ab nächster Woche hier nichts mehr schreibst, dann wissen wir warum.


RE: Hilft minimale Rückzahlung gegen die Pfändung? - JahJahChildren - 21-07-2021

@Zahlesel... Dein Name ist nicht geschwärzt!


RE: Hilft minimale Rückzahlung gegen die Pfändung? - Zahlesel_RUS - 21-07-2021

Danke

und zweiter Versuch
[Bild: image-1786.png]


RE: Hilft minimale Rückzahlung gegen die Pfändung? - ExistenzImSack - 21-07-2021

Sieht für mich so aus wärst du der Bewährungsauflage schuldhaft nicht nachgekommen, da nicht und/oder zu wenig bezahlt. Dementsprechend Haftbefehl?


RE: Hilft minimale Rückzahlung gegen die Pfändung? - Zahlesel_RUS - 22-07-2021

Arminius meinte es ist keine Bewährungsauflage mehr
https://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=12279&pid=206163#pid206163
im vorherigem Beschluss war die Auflage klar und deutlich als solche definiert

[Bild: Bildschirmfoto-2021-07-22-um-00-21-07.png]

ich habe Stellungnahme reingeworfen, dass ich dem JC nichts schulde, mal sehen, was daraus wird


RE: Hilft minimale Rückzahlung gegen die Pfändung? - Zahlesel_RUS - 19-08-2021

Also schreibe hier nochmal
meine Zahlungen in der Höhe von 10 EUR Statt 100 haben zu keiner Pfändung geführt.
Ich gehe davo aus, dass der JC/Incasso nichts gegen mich haben.
Ich habe keinen Titel von den Unterschrieben.
UVK im Unterschied zu JC hat eine Titelteilausfertigung und kann Pfänden


RE: Hilft minimale Rückzahlung gegen die Pfändung? - Ruckzuckmaschine - 19-08-2021

Im obigen Schreiben steht sogar 1000,-€ monatlich...

Es ist eine Bewährungsauflage.
Wenn Du der Meinung bist, Du schuldest dem JC nichts, dann hättest DU nach meinem Verständnis unter Vorbehalt zahlen müssen, ausdrücklich nur um die Bewährungsauflage zu erfüllen.
Gleichzeitig hättest Du dann eine Rückforderung ans JC gestellt.
Des Weiteren hättest Du einen Widerspruch/Einspruch bzw. Antrag auf Streichung dieser Bewährungsauflage stellen müssen.


RE: Hilft minimale Rückzahlung gegen die Pfändung? - Zahlesel_RUS - 19-08-2021

Es war eine Bewährungsauflage, wurde abgeändert
Ich zahle sowohl an JS als auch an UVK unter Vorbehalt. Ausdrücklich ist es bei mir nicht.

Jobcenter habe ich im Dezember angeschrieben mit dem Verweis auf ein Urteil, wo es um SGB2 geht und dass es kein fiktives Einkommen eingerechnet werden darf. Die Schweine interessiert es nicht.
Aber in allen Jahren haben sie keinen Pfändungsversuch unternommen.

Ich höre zum ersten Mal von dem Antrag auf Streichung der Auflage, aber habe es aber anders hinbekommen.

Die Idioten wollen von mir 29K EUR
[Bild: fetch?id=4427&d=1614800663]

es kam zu keiner Pfändung, wieseo?