Frist vom Gericht - Fristsetzung - Grobe Orientierung oder wortwörtlich? - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Konkrete Fälle (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Frist vom Gericht - Fristsetzung - Grobe Orientierung oder wortwörtlich? (/showthread.php?tid=12852) |
Frist vom Gericht - Fristsetzung - Grobe Orientierung oder wortwörtlich? - Siggi_Sorglos - 17-12-2020 Hallo Väter, meine Ex hat einen Antrag auf Regelung des Umgangs bei Gericht für unser dreijähriges Kind gestellt. Das Kind lebt bei ihr und sie weiß, dass ich selbigen Antrag jederzeit selbst einreichen wollte. In ihrem Antrag geht es hauptsächlich darum, dass sie einen Umgangspfleger beantragt und auf keinen Fall den bisherigen kümmerlichen Umgangsrahmen für mich ausweiten will. Dem an mich persönlich adressierten Antrag ist ein Deckblatt des Richters angefügt. Er läßt mich wissen, dass ich 10 Tage Zeit habe, um auf den Antrag zu antworten. Mein Problem ist, ich war jetzt zu lange nicht an meinem Briefkasten!!!! Der Wisch kam vor 9 Tagen als Einwurfeinschreiben, ich habe ihn erst heute aus dem Briefkasten gefischt. Morgen läuft die Frist ab. Bis morgen kriege ich keine gescheite Antragserwiderung hin! Dann ist WE, dann sollte die Zeit zum Schreiben eigentlich ausreichen. Wie am besten verfahren wg. der Fristverstreichung? Soll ich morgen eine kurze Antragserwiderung per Fax schicken mit dem Hinweis, dass ich die dazugehörige Begründung zeitnah nachreiche? Oder setze ich mich damit in die Nesseln? RE: Frist vom Gericht - Fristsetzung - Grobe Orientierung oder wortwörtlich? - kay - 17-12-2020 Hallo, Du schreibst ans Gericht, dass Du um Fristverlaengerung bittest da Du den Brief eben erst jetzt erhalten hast weil Du beruflich oder aus sonst einem guten Grund nicht zuhause warst. Bitte um Verlaengerung bis zum 29. oder so. Das schickst du am besten per Fax hin, zur Not auch per Email. Dann rufst Du einen Tag spaeter an und bittest um Bestaetigung der Verlaengerung wenn Du ganz sicher sein willst. RE: Frist vom Gericht - Fristsetzung - Grobe Orientierung oder wortwörtlich? - p__ - 17-12-2020 Hilfsweise lehnst du ihren Antrag ab. RE: Frist vom Gericht - Fristsetzung - Grobe Orientierung oder wortwörtlich? - Siggi_Sorglos - 17-12-2020 Hallo Kay, danke dir für den Hinweis. Ich muss zugeben, dass ich vermutlich keinen wirklich für das Gericht plausiblen Grund liefern kann. Coronabedingt hat sich das mit meinem Job erledigt. In den letzten Tagen ist viel Mist passiert, ich bin echt depri gewesen und hab meinen Briefkasten wortwörtlich gemieden. Denkst du, ich könnte meine Fristverlängerung damit begründen, indem ich schreibe, dass ich innerhalb der kurzen Frist keinen Anwalt gefunden habe, der mein Mandat annehmen wollte? Mir kommt die 10 tägige Fristgewährung ohnehin sehr kurz vor. Meine Ex hatte in der Vergangenheit immer vier Wochen!!! Zeit um auf meine Anträge zu reagieren. Wenn ich das morgen(Feitag) dahin faxe, kann ich mich schlecht am Samstag rückvergewissern, dass meiner Bitte auf Fristverlängerung entsprochen wurde. Ich würde erst am Montag wieder jemanden bei Gericht erreichen. RE: Frist vom Gericht - Fristsetzung - Grobe Orientierung oder wortwörtlich? - netlover - 18-12-2020 schick ein fax oder email - aber machs! schriftsatzfrist bis 15.1.2021 und gut ist. bb netlover RE: Frist vom Gericht - Fristsetzung - Grobe Orientierung oder wortwörtlich? - IPAD3000 - 18-12-2020 Mach dir keinen Kopf, Fristverlängerungen sind völlig normal und werden mit lapidarer Begründung, du wärst ortsabwesend gewesen, regelmäßig genehmigt. Eine Rückversicherung ist da keinesfalls notwendig. Per Email würde ich jedoch nicht empfehlen, die Gerichte sind regelmäßig nicht bereit, über Mail solche Schriftsätze anzunehmen. Fax wäre das beste, besser noch, zugleich auch per Post raus, dreifach versteht sich, die Richter kopieren ungern selbst. RE: Frist vom Gericht - Fristsetzung - Grobe Orientierung oder wortwörtlich? - Siggi_Sorglos - 19-12-2020 OkiDoki, danke euch für Hinweise. Habe den Antrag abgelehnt und zeitgleich um Fristverlängerung gebeten mit der Begründung, dass ich innerhalb dieser kurzen Frist bisher keinen Rechtsanwalt finden konnte bzw. kein Beratungsgespräch möglich war. Werde mich am Montag erkundigen, ob die Fristverlängerung akzeptiert wurde. Ich berichte falls nicht. RE: Frist vom Gericht - Fristsetzung - Grobe Orientierung oder wortwörtlich? - netlover - 19-12-2020 so schnell genehmigt das keiner...ruf nach weihnachten an...oder du hast schon post mit der terminsbestimmung zu deiner öffentlichen enthauptung und wo du dich einzufinden hast. vergiss nicht das geld für den henker mit zu bringen, zahlungs- aufschub bekommst du nicht, die kosten für die stadtreinigung sind dem schergen zu übergeben, der schindanger ist kostenlos. wennst dem henker eine handvoll mehr euros gibst...nimmt er ein scharfes schwert... |