Fristen - Ruhen eines familienrechtlichen Verfahrens - Wiederaktivierung - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Konkrete Fälle (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Fristen - Ruhen eines familienrechtlichen Verfahrens - Wiederaktivierung (/showthread.php?tid=12889) |
Fristen - Ruhen eines familienrechtlichen Verfahrens - Wiederaktivierung - DamnatioAdBestias - 14-01-2021 Hi Forumsgemeinde, wie lange kann ein Verfahren im Familienrecht maximal ruhen, bevor es verjährt? Meine Internetrecherche brachte zutage, dass die Hemmung der Verjährung sechs Monate nach der letzten Verfahrenshandlung der Parteien oder des Gerichts, d.h. dem Beschluss über die Anordnung des Ruhens des Verfahrens, endet. Gilt das auch im deutschen Familienrecht? Ich habe vor ein paar Monaten das Ruhen meines Verfahrens (Meine Erlangung der gemeinsamen Sorge) beantragt. Meinem Antrag wurde vom Gericht in einer Form einer "Abladung zur Anhörung" stattgegeben. Der Grund für meine Motivation das Verfahren erstmal ruhen zu lassen war, dass die Mutter meines Kindes Anzeige gegen mich wegen Stalking erstattet hat, was zur Folge hatte, dass die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen mich eingeleitet hat. Das war natürlich ein Trick der Schlange meinen Antrag zu kontern bzw. erst einmal auf Eis zu legen. Das hat offensichtlich auch gut geklappt. Nun wurde ich benachrichtigt, dass die Ermittlungen gegen mich erwartungsgemäß eingestellt wurden. Jetzt wo diese vom Tisch sind, möchte ich meinen Antrag wieder in Gang bringen, allerdings nicht zu früh, denn es müssen noch weitere Weichen gestellt und noch ein paar Sachen aus dem Weg geräumt werden. Ich nehme an, ich muss das Gericht wieder anschreiben, wenn ich das Verfahren bei Zeiten fortsetzen möchte?! Das Gericht wird den Schritt nicht von sich aus einleiten? Sind es max. sechs Monate, die ich habe, nachdem ich zuletzt vom Gericht in der Sache gehört habe? RE: Fristen - Ruhen eines familienrechtlichen Verfahrens - Wiederaktivierung - Austriake - 14-01-2021 Gestatte eine Frage vorab: dein Verfahren hast du angestrengt um gemeinsames Sorgerecht zu erhalten? Wozu? In der Praxis ist das wenig bis nichts wert, die Kindesmutter kann und wird weiterhin das machen was sie will und was sie für richtig hält, Sorgerecht hin oder her. Es gibt nur ganz wenige Dinge, die ohne Beteiligung des mitsorgeberechtigten Vaters NICHT gehen: Beantragung von Personalausweis oder Reisepaß, zum Beispiel. Aber alles andere macht Mutti alleine, wenn sie das will. Arzt, Krankenversicherung, KiTa, Schule, Sport - alles, alles geht wunderbar ohne dich. Also - wozu willst du das gemeinsame Sorgerecht? @Austriake - Voldemort - 14-01-2021 Moin, Beantragung von Reisepass oder Perso kann derjenige auch bei GSR OHNE Unterschrift des anderen ET machen, bei dem das Kind unstrittig lebt, also der Betreuungselternteil. Der UET dagegen braucht die Unterschrift des BET. V. RE: Fristen - Ruhen eines familienrechtlichen Verfahrens - Wiederaktivierung - p__ - 14-01-2021 Ruhen des Verfahrens ist in § 251 ZPO definiert. Dafür gibt es ausdrücklich keine Fristen. Sonderregeln im Familienrechr sind mir nicht bekannt. Wichtig ist die Erkenntnis, dass damit alle anderen laufenden Fristen nicht blockiert werden. Du kannst das Verfahren aber wieder in Gang setzen lassen, wenn die Gründe für das Ruhen sich geändert haben. RE: Fristen - Ruhen eines familienrechtlichen Verfahrens - Wiederaktivierung - Ruckzuckmaschine - 17-01-2021 Ich würde das Verfahren wieder aufnehmen und auf den Stalkingvorwurf nicht eingehen. Überhaupt würde ich über alle möglichen oder realen Konfliktfelder schweigen. Die gemeinsame Sorge ist heutzutage kaum mehr zu verhindern, es sei denn, man ist als Vater zu redselig und die "Experten" schmieden dann aus dem Gesagtem ein Kommunikationsproblem mit der Mutter. Gut ist, wenn Du zwei, drei Mails mit der Mutter hast, wo irgendwelche Absprachen (ohne Konflikt!) drinnen stehen. Die Kommunikation ist gegeben, sagtst Du dann und nichts anderes. Falls nach dem Grund des Aussetzens und der Wiederaufnehme gefragt wird, würde ich auf keinen Fall vom Stalkingvorwurf erzählen. Besser gar nichts dazu sagen. "Ist halt so" ist auch eine gute Antwort, denn daran ist nichts negativ auslegbar. Bei allem anderen wird nur immer weiter gelabert. Und zwar so lange bis 90% der Zeit der Verhandlung mit dem Stalkingvorwurf gefüllt sind..... und dann kann der Richter plötzlich nicht mehr anders als zu sagen, "oh, da müssen wir noch abwarten" (bzw. Gutachten etc.) RE: Fristen - Ruhen eines familienrechtlichen Verfahrens - Wiederaktivierung - IPAD3000 - 19-01-2021 Eins meiner Verfahren ruhte rund sechs Jahre, da e8ne Entscheidung in einem Parallelverfahren abzuwarten war. Da scheint es keine Grenzen zu geben. Der Richter freut sich, eine Akte mehr in die Ablage. RE: Fristen - Ruhen eines familienrechtlichen Verfahrens - Wiederaktivierung - DamnatioAdBestias - 17-07-2021 Hier ein kleines Update von mir, hab mich länger nicht gemeldet: Es ist tatsächlich so, wie p___ und IPAD300 es schilderten: im Familienrecht scheint es keine Fristen zur Wiederaufnahme von ruhenden Verfahren zu geben. Entweder der Antragsteller oder der Antragsgegner (wie jetzt in meinem Fall) initiiert die Wiederaufnahme. Ob das Gericht das in der Praxis von sich aus macht, weiß ich nicht. Letzteres ist für mich allerdings zumindest momentan nicht von Relevanz. Kleine Randnotiz: Wie berichtet, hat die Anwältin der Mutter mit Krallen und Zähnen versucht den fingierten Stalkingvorwurf voll auszuschlachten. Die Angelegenheit wurde von der StA völlig zurecht ad acta gelegt, aber natürlich tut die gegnerische Anwältin so, als sei ich nur durch einen blöden Zufall nicht zur Rechenschaft gezogen worden und der Ausgang somit unrechtmäßig. Die gespielte Empörtheit der Gegenseite ist so offenkundig, aber wie üblich stört sich das Gericht nicht an der Niveaulosigkeit der gegen Väter hetzenden Mütter und Anwältinnen. Anmerken wollte ich ebenfalls, wie wenig Ehrgeiz die Polizei + StA in der Aufklärung des Vorwurfs aufgebracht haben. Ich habe mir zwei mal Akteneinsicht verschafft. Die "Stalking" -Akte ist recht dick, aber im Grunde genommen besteht sie hauptsächlich aus sich wiederholenden Behördenformularen, die Personendaten enthalten. Theoretisch hätte man so viele Wege ausschöpfen können, um zu versuchen mich in die Enge zu treiben, man hat aber in einem Zeitraum von nahezu einem Jahr nichts - wirklich nichts - versucht, um ergebnisorientiert zu ermitteln. Alles was die Gegenseite mit dem "Nachstellungsvorwurf" erreichen konnte, war, den Sorgerechtsfall am FamGer um ein Jahr zu verschleppen. Im Übrigen habe ich es vorgezogen mich zu den Vorwürfen gegenüber den Ermittlungsbehörden nicht zu äußern. Lediglich im parallel ruhendem/laufendem FamGer Verfahren habe ich mich zu den Vorwürfen proaktiv schriftlich geäußert. Meine Einlassung wurde dann in die Stalking Akte aufgenommen, was sich allerdings aufgrund einer überzeugenden Darstellung garantiert entlastend auswirkte. @Austriake Ich schätze deine Beiträge sehr und habe schon so manches von dir gelernt. Du bist informiert und gibts immer gute Ratschläge. Vor allem hast du eine gesunde Grundhaltung hinsichtlich des ganzen Schweinesystems. Du hast völlig zurecht erkannt, dass wenn man gegenüber seiner Ex und ihren Gespielinnen als berechenbarer Pudel auftritt, man niemals Vernunft, Einsicht oder Kompromissbereitschaft erntet. Es hat einen Grund, warum türkische oder arabische Frauen tendenziell eher Skrupel davor haben den letzten Rest Anstand und Ehre über Bord zu werfen. Sie neigen weniger zu solchen abartigen Tabubrüchen, wie dem Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes oder dem fingierten Vorwurf des sexuellen Missbrauchs. Sie wissen, dass ihre Ex-Männer leidensfähig und bereit sind unangenehme Konsequenzen für sich über viele Jahre hinter Gittern hinweg zu ertragen. Wehrfähigkeit und Wehrbereitschaft schreckt ab - das gilt auch für kindesbesitzende Mütter. Da das nicht zeitgeistkonform ist und die hier sozialisierten Männer es mit sich machen lassen, haben wir zugelassen, dass wir hier solch ein väterverachtendes und letztlich kinderunfreundliches Klima haben. Ich glaube, aus dem Inneren wird sich das nicht mehr lösen - wenn dann frühestens erst in 25 Jahren, wenn die Bevölkerungsstruktur hier ganz auf den Kopf gestellt wurde. Es bleibt eher die Hoffnung, dass positive Einflüsse und Entwicklungen aus unseren Nachbarländern so heftig auf uns überschwappen, dass das hiesige System einfach keinen Ausweg sieht und sich einfach beugt. Last but not least: Dass das GSR wertlos ist, sehe ich überhaupt nicht so. Alleine schon wenn die alte vor den Bus läuft oder in die Klapse muss, wäre die Erlangung für mich Gold wert. Wenn ich das GSR nicht hab, kommt das Kind in solch einem Fall garantiert zu den mütterlichen Großeltern oder noch schlimmer in eine Pflegefamilie. Auch könnte ich die Dokumentation der Kita zur Entwicklung meines Kindes einfordern. Da gibt es noch zahlreiche andere Beispiele, die überzeugend veranschaulichen, warum es sich lohnt Anträge zu stellen. |