Nachweis von Unterhaltszahlungen gem. Leitlinien !? - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Konkrete Fälle (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Nachweis von Unterhaltszahlungen gem. Leitlinien !? (/showthread.php?tid=12906) |
Nachweis von Unterhaltszahlungen gem. Leitlinien !? - Arminius - 08-02-2021 Hallo Gemeinde, weiß irgend jemand wie man den Nachweis von Unterhaltszahlungen bewerkstelligen muss/soll. Wenn man als Bsp. Zwangsvollstreckungen, Insolvenzverfahren und ähnlichen hat. lg A. RE: Nachweis von Unterhaltszahlungen gem. Leitlinien !? - p__ - 08-02-2021 Kontoauszug, der die Zahlung zeigt. RE: Nachweis von Unterhaltszahlungen gem. Leitlinien !? - Sixteen Tons - 08-02-2021 Als Lohnabhängiger steht auf dem Lohnzettel der abgeführte Pfändungsbetrag, wenn es eine Lohn-/Gehaltspfändung (z. B. wegen Unterhalt) ist. RE: Nachweis von Unterhaltszahlungen gem. Leitlinien !? - Arminius - 08-02-2021 (08-02-2021, 11:47)p__ schrieb: Kontoauszug, der die Zahlung zeigt. Das ist gerade mein Problem...wollte mal ein paar Zahlungen überprüfen und musste feststellen das auf dem "Umweltbewussten" Thermopapier die Zahlungen (Beträge) verschwunden sind. @sixteen Tons ...nur Kontopfändung. Lg A. RE: Nachweis von Unterhaltszahlungen gem. Leitlinien !? - p__ - 08-02-2021 Man kann Kontoauszüge von der Bank erneut anfordern, könnte aber etwas kosten. RE: Nachweis von Unterhaltszahlungen gem. Leitlinien !? - Arminius - 08-02-2021 (08-02-2021, 11:59)p__ schrieb: Man kann Kontoauszüge von der Bank erneut anfordern, könnte aber etwas kosten. "Etwas" ist gut...Die nehmen vom Lebendigen... Weiß auch nicht wieviel Jahre zurück das geht.... RE: Nachweis von Unterhaltszahlungen gem. Leitlinien !? - Nappo - 08-02-2021 Gibts noch Thermopapier? Ja, das Zeug ist übel und die Schrift verschwindet irgendwann. Ist auch als Geheimpapier aus dem Zauberkoffer der Kinder geeignet... Je weiter zurück die Anforderung von nachträglichen Kontoauszügen geht, desto teurer wird es. Wird wohl keinen anderen Weg geben RE: Nachweis von Unterhaltszahlungen gem. Leitlinien !? - Arminius - 08-02-2021 (08-02-2021, 13:24)Nappo schrieb: Je weiter zurück die Anforderung von nachträglichen Kontoauszügen geht, desto teurer wird es. Wird wohl keinen anderen Weg geben Ich habe die Zahlungen in einer meiner Ermittlungsakten gefunden als Zusammenstellung f. die Staatsanwaltschaft. Kosten f.den Staat damals 28,00 Euro. Dann sagt noch einer so ein 170er hat keine Vorteile.... |