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Ein neuer Fall... - Egal - 27-09-2021

Hallo liebe Foren Gemeinde

Vor einigen Tagen bin ich auf dieses tolle Forum gestoßen und konnte mich bereits bisschen einlesen, bevor ich mich hier angemeldet habe.

Auf diesem Wege wollte ich aufgrund einiger Themen die Meinungen sowie Erfahrungen von euch gedienten Veteranen im Bezug auf eine anstehende KU Forderung erfragen und hoffe das sich jemand ein bisschen Zeit nehmen könnte??

Zum Fall:

Ich hatte eine S*xbeziehung mit einer Bekannten, bei der immer verhütet wurde bis auf einmal bei dem ich beschwichtigt wurde das man sowieso die Pille nehmen würde und es ausgeschlossen sei das was passiert und ich es dummerweise tatsächlich geglaubt habe. Einige Zeit verging und ich bekam von dieser Person eine Nachricht, dass man sich dringend treffen solle da man unbedingt was besprechen muss. Es handelte sich eine Schwangerschaft, was ein totaler Schock war da mein Leben nicht gerade in geregeltem Maße verläuft (um es mal so auszudrücken) und es für mich immer nur etwas lockeres war und anderes von meiner Seite schon immer komplett auszuschließen war.

Lange Rede kurzer Sinn

Die Geburt steht bald bevor und es wurde bereits angekündigt, dass eine Vaterschaftsanerkennung auf mich zukommen wird.

Auf diesem Wege wollte ich erfragen
Welche Möglichkeiten es gibt den Unterhalt zu drücken sowie weitere Anregungen, da sich schon verlauten ließ, dass ich lediglich als Zahlvater dienen soll und kein Kontakt mehr besteht.

Die Gegenseite hat eine abgeschlossene Ausbildung und hat vor der Schwangerschaft sehr gut verdient ( 2500-2800€ netto/ Monat)

Zu meiner Person:
-  28 Jahre
- Keine abgeschlossene Ausbildung
- GdB 30 aufgrund der Wirbelsäule/ sowie diagnostizierte Depression seit 2019
- Teilzeit beschäftigt ( max. 1100€ netto/ Monat
- aktuell vorübergehend wohnhaft bei Eltern


Danke an die jenigen die sich Zeit nehmen um sich das durchlesen und jemandem in Not helfen.


RE: Ein neuer Fall... - p__ - 27-09-2021

(27-09-2021, 15:39)Egal schrieb: Ich hatte eine S*xbeziehung mit einer Bekannten, bei der immer verhütet wurde bis auf einmal bei dem ich beschwichtigt wurde das man sowieso die Pille nehmen würde und es ausgeschlossen sei das was passiert und ich es dummerweise tatsächlich geglaubt habe.

Eine Story, die man sehr oft hört. Ich würde ja einen Smiley dahintersetzen, für dich wird das leider kaum zum lachen sein.

Erstmal bietest du an, ohne weitere Verzögerung eine Vaterschaftsanerkennung zu unterschreiben, sobald ihr einen einvernehmlichen Vaterschaftstest gemacht habt. Solche "Damen mit Kinderwunsch" fahren gerne mehrgleisig, damit es auch pünktlich zum Beginn des Wunschtermins für ihr Kinderprojekt klappt. Damit sind dann alle Zweifel bezüglich der Vaterschaft beseitigt. Wenn du es bist, unterschreibe die Anerkennung, jedes weitere Zögern bringt dir dann nicht mehr.

Und bei dir wirds wohl eng. Um den Mindestkindesunterhalt wirst du nicht herumkommen. Betreuungsunterhalt wirst du nicht zahlen müssen und können. Allerdings wärs nach Bekanntgabe der Schwangerschaft Zeit gewesen, sich zu überlegen ob du nicht doch eine Ausbildung machst. Eine Erstausbildung aus perkärer Situation heraus ist eines der wenigen Dinge, die Chancen haben vom Unterhalt für die Dauer der Ausbildungszeit runterzukommen. Es ist also eine gute Gelegenheit, einerseits verpasste Qualifikationen nachzukolen und andererseits etwas Unterhalt zu sparen.

Deine suboptimale Gesundheit ist kein Grund. Die verknacken auch Rollstuhlfahrer. Wenn du bei den Eltern wohnst, ist das ein dicker Grund, dich erst recht zu verknacken, denn du sparst die Miete, wird man dir sogleich unterstellen.

Was hast du bezüglich des Kindes vor? Wirst du dem Wunsch der Mutter nachgeben, nicht beim gemeinsamen Kind anwesend zu sein? Oder bist du noch unschlüssig?


RE: Ein neuer Fall... - Nappo - 27-09-2021

Sich um den Unterhalt zu "drücken", ist eine Idee, die du schnell vergessen solltest. Du bist - wie viele andere auch - gedankenlos und leichtsinnig auf ein Weiblein herein gefallen, die das Ganze nicht nur plante, sondern Du auch nicht der Erste warst, bei dem man Solches versucht hat. Leider sterben die Männer nicht aus, die nur siegreiches darin sehen, mal wieder ein ansehnliches Geschöpf abgeschleppt zu haben und denken dann nicht mehr mit dem, welches eigentlich zum Denken da ist ,-)

Nun gut. Der Drops ist gelutscht. Deine 30% GdB beeindrucken keinen Richter. Mit viel Glück wirst Du zum Mangelfall, was Dich nicht von jedweder Leistung befreit und Teilzeit schreit nach fiktiver Festsetzung und somit nach zukünftigem Vollzeiterwerb.

Die einzige Chance ist, nun erst einmal die Vaterschaft anzuzweifeln und die Vaterschaftsanerkennung nicht zu unterschreiben. Marschiert die Madame dann weiter vor, wird das Gericht einen Vaterschaftstest anordnen und Du hast jedenfalls Gewissheit. Solche Mädels haben i.d.R. mehrere, denen sie die gleiche Story aufbinden um ihre Chancen auf "ihr Kind" zu erhöhen.

-----------

Da war ich fast zeitgleich mit dem Kommentar von "p" ,-)


RE: Ein neuer Fall... - Simon ii - 27-09-2021

Solltest Du tatsächlich der Vater sein, so denke daran, daß das Kind das Recht hat, durch Dich auch erzogen zu werden.

Hier entsteht eine zusätzliche Verpflichtung für Dich.

Manche Mütter unterstützen das, andere wollen das verhindern.

Wenn sie es unterstützt, bin ich der Meinung, daß Du dann auch Deine Vaterschaft im Interesse des Kindes leben solltest.

Unterstützt sie es nicht; naja, allzuviel Energie brauchst Du dann nicht aufzuwenden, denn sie ist eh sinnlos.


RE: Ein neuer Fall... - Ruckzuckmaschine - 27-09-2021

Hallo,

der Pillenbetrug wird oft praktiziert und genauso oft wird dem Mann dafür dreckig ins Gesicht gelacht.

Seit jüngster Zeit gibt es bei Feministinnen die Forderung, dass das heimliche Abziehen des Kondoms durch den Mann beim Geschlechtsverkehr als Vergewaltigung der Frau geahndet werden muss.
Über das heimliche Absetzen der Pille (bzw. Vortäuschen sie zu nehmen) wird weiterhin geschwiegen. Wenn es dann doch angesprochen wird, gilt: Hier sei natürlich der Mann schuld, weil er einfach mal zu "gierig" ist. Er muss halt aufpassen. Soll er sich doch selber um die Verhütung kümmern. Der Vertrauensaspekt wird ignoriert.


An Deiner Stelle solltest Du erstmal gut hinhören, was die Frau konkret will und was für ein Typ sie ist.
Ich unterscheide zwischen....
-alleinerziehendem Gluckentyp und
-Geldtyp
(manche sind auch beides)

Der Gluckentyp braucht Dich nicht als aktiven Part und ist -wenn genug Geld vorhanden- absolut auf alleinerziehend gepolt.
Hier könntest Du klarstellen, dass Du bei einer bestätigten Vaterschaft um Dein Kind kämpfen wirst. Umgang. Gemeinsame Sorge. Mitspracherecht. Gerne über Jahre, falls es nicht gleich klappt. Du hast sowieso nichts zu verlieren und die Verfahrenskosten in eigenvertretung sind preiswert.
Bleibt die Vaterschaft aber unbestätigt, gäbe es für Dich keine Chance auf Mitsprache.
Einige solcher Frauen ziehen es dann vor den Vater als "unbekannt" zu lassen. Denn nur so bleiben sie ganz sicher 100% alleinerziehend.

Der Geldtyp wird immer die Vaterschaftsanerkennung mit der ganzen Kette auf Beistandschaft etc. einfordern. Das finanzielle Abmelkprogramm also.
Dafür hättest Du hier die Chance öfters das Kind zu bekommen und schöne Zeiten zu erleben.
Ich lese herraus, Du willst keine aktive Vaterschaft. Aber wenn man sowieso zahlt, dann kann die Kinderzeit schon ganz nett sein. Insbesondere, wenn die Mutter mit Geld zufrieden ist und Dir nicht in die Erziehung reinredet.

Geld- und Gluckentyp vereint ist krass.

Versuche erstmal gegenüber der Frau und ihren Helfern nichts über Dich preiszugeben, sondern checke (!) erstmal ganz genau, was sie will, was ihre Prioritäten sind, damit man dann später analysieren kann, wo die besten Angriffs-/Verhandlungsstellen liegen.

Ich tippe auf Gluckentyp, weil Du mit "Keine abgeschlossene Ausbildung, GdB 30, max. 1100€" für den Geldtyp eher schlechte Wahl bist.


RE: Ein neuer Fall... - kay - 27-09-2021

Auf keinen Fall irgendwas anerkennen ohne Vaterschaftstest. AUF KEINEN FALL!!!!!


RE: Ein neuer Fall... - p__ - 28-09-2021

Natürlich will sie Geld. Da sie ja offensichtlich ihr Kinderprojekt ohne väterliche Beteiligung geplant hat, wäre es sonst viel einfacher gewesen, gar keine Vaterschaftsanerkennung einzufordern. Dann wäre der Vater wahrscheinlich sogar froh gewesen, keinen finanziellen Verpflichtungen zu unterliegen und die Frage nach Kontakt zum Kind wäre gar nicht aufgekommen, dazu hätte er keine Rechte.

Frauen sind opportunistisch. Sie erwartet sicher keinen reichen Geldfluss, aber was rauszuholen ist wird sie mitnehmen. So wars auch in meinem Fall. Sie hat sich früh abgefunden, dass ich finanziell nicht mitspiele und alles der von ihr eingerichteten Jugendamtsbeistandschaft überlassen. Es könnte auch sinnvoll sein, ihr klarzumachen dass man nach der Anerkennung selbstverständlich nach Kräften eine gelebte Vaterschaft anstrebt und durchsetzen wird. Wer weiss, wie sie reagiert.


RE: Ein neuer Fall... - Egal - 28-09-2021

Vielen Dank für die vielen verschiedenen Antworten, hätte nicht gedacht, dass so viele schreiben werden. 

(27-09-2021, 16:02)p__ schrieb: Eine Story, die man sehr oft hört. Ich würde ja einen Smiley dahintersetzen, für dich wird das leider kaum zum lachen sein.

Solche Geschichten hatte vor dem Vorfall auch schon gehört gehabt aber das es einem selbst passiert das glaubt man, wie so viele hier, nicht. Jetzt aber leider zu spät.

Zitat:Erstmal bietest du an, ohne weitere Verzögerung eine Vaterschaftsanerkennung zu unterschreiben, sobald ihr einen einvernehmlichen Vaterschaftstest gemacht habt. Solche "Damen mit Kinderwunsch" fahren gerne mehrgleisig, damit es auch pünktlich zum Beginn des Wunschtermins für ihr Kinderprojekt klappt. Damit sind dann alle Zweifel bezüglich der Vaterschaft beseitigt. Wenn du es bist, unterschreibe die Anerkennung, jedes weitere Zögern bringt dir dann nicht mehr.

Wie würde es sich denn verhalten wenn man auf die Vaterschaftsanerkennung nicht reagiert und es zu einer Klage kommt. Wird diese Klage dann vom Jugendamt veranlasst oder muss sich die Gegenseite selbstständig darum kümmern?( d.h. selbst zum Anwalt gehen usw.)

Zitat:Und bei dir wirds wohl eng. Um den Mindestkindesunterhalt wirst du nicht herumkommen. Betreuungsunterhalt wirst du nicht zahlen müssen und können. Allerdings wärs nach Bekanntgabe der Schwangerschaft Zeit gewesen, sich zu überlegen ob du nicht doch eine Ausbildung machst. Eine Erstausbildung aus perkärer Situation heraus ist eines der wenigen Dinge, die Chancen haben vom Unterhalt für die Dauer der Ausbildungszeit runterzukommen. Es ist also eine gute Gelegenheit, einerseits verpasste Qualifikationen nachzukolen und andererseits etwas Unterhalt zu sparen.

Mit meiner schulischen Laufbahn wird sich wohl keine gescheite Ausbildung ergeben ( hatte es mehrfach versucht, die Bewerbungen wurden jedoch lediglich mit Absagen beschieden), da diese durch bestimmte Faktoren, auf die ich nicht eingehen möchte, sehr ernüchternd ausfiel. Wie würden denn die Chancen aus gerichtlicher Sicht stehen auf eine Tätigkeit im Rahmen eines Minijobs zu wechseln, da die jetzige Tätigkeit sowieso aufgrund der vorhandenen Behinderung vom Arzt schriftlich als nicht leidensgerecht eingestuft wurde oder auf Teilzeit nur vormittags und z.b. Eine Weiterbildung (Abendgymnasium/ Abendrealschule) anzustreben. Könnte sowas durchgehen ohne belangt zu werden? ( in Form von Schulden oder Pfändungen etc.)

Denn ich vermute das die Ausgangssituation nach einer Ausbildung aufgrund der schulischen Laufbahn nicht erheblich vorteilhafter sein wird außer vllt. Statt den Mindestkindesunter den vollen Unterhalt zu zahlen und trotzdem am Existenzminimum sein Leben dahin zu fristen. Plus vielleicht noch Betreuungsunterhalt zu zahlen bzw. Nachzahlen.

Und wird der gesparte Unterhalt während der Ausbildungszeit nicht iwie nachträglich verrechnet oder würde es dann einfach verfallen?

Zitat:Deine suboptimale Gesundheit ist kein Grund. Die verknacken auch Rollstuhlfahrer. Wenn du bei den Eltern wohnst, ist das ein dicker Grund, dich erst recht zu verknacken, denn du sparst die Miete, wird man dir sogleich unterstellen.

danke für die Information bezüglich der Miete dann muss ich das schnellstmöglich ändern.

Zitat:Was hast du bezüglich des Kindes vor? Wirst du dem Wunsch der Mutter nachgeben, nicht beim gemeinsamen Kind anwesend zu sein? Oder bist du noch unschlüssig?

Die letzte Nachricht der Gegenseite war sinngemäß, dass das einzige was ich sehen werde ein Brief bezüglich der Vaterschaftsanerkennung sein wird und danach nie wieder was . Dann soll es so sein.

(27-09-2021, 16:10)Nappo schrieb: Nun gut. Der Drops ist gelutscht. Deine 30% GdB beeindrucken keinen Richter. Mit viel Glück wirst Du zum Mangelfall, was Dich nicht von jedweder Leistung befreit und Teilzeit schreit nach fiktiver Festsetzung und somit nach zukünftigem Vollzeiterwerb.

Auch wenn ein Arzt bescheinigt hat das Eine Beschäftigung in vollzeit aufgrund der einhergehen Beschwerden verursacht durch die Behinderung nicht möglich ist und die jetzige Tätigkeit nicht leidensgerecht ist?

Zitat:Die einzige Chance ist, nun erst einmal die Vaterschaft anzuzweifeln und die Vaterschaftsanerkennung nicht zu unterschreiben. Marschiert die Madame dann weiter vor, wird das Gericht einen Vaterschaftstest anordnen und Du hast jedenfalls Gewissheit. Solche Mädels haben i.d.R. mehrere, denen sie die gleiche Story aufbinden um ihre Chancen auf "ihr Kind" zu erhöhen.

Resultieren aus der gerichtlichen Anordnung der Anerkennung Gerichtskosten zu meinem Nachteil oder muss der Kläger die Kosten dafür übernehmen. Oder wie läuft das denn ab?


(27-09-2021, 18:27)Simon ii schrieb: Wenn sie es unterstützt, bin ich der Meinung, daß Du dann auch Deine Vaterschaft im Interesse des Kindes leben solltest.

Unterstützt sie es nicht; naja, allzuviel Energie brauchst Du dann nicht aufzuwenden, denn sie ist eh sinnlos.

Die Ansicht der Gegenseite wurde mir bereits mehrfach vollumfänglich mitgeteilt und es wird auf letzteres hinauslaufen.


(27-09-2021, 21:28)Ruckzuckmaschine schrieb: An Deiner Stelle solltest Du erstmal gut hinhören, was die Frau konkret will und was für ein Typ sie ist.
Ich unterscheide zwischen....
-alleinerziehendem Gluckentyp und
-Geldtyp

Ich lese herraus, Du willst keine aktive Vaterschaft. Aber wenn man sowieso zahlt, dann kann die Kinderzeit schon ganz nett sein. Insbesondere, wenn die Mutter mit Geld zufrieden ist und Dir nicht in die Erziehung reinredet.
Geld- und Gluckentyp vereint ist krass.

Bedauerlicherweise scheint es die vereinte Variante zu sein. Erst hieß es das man ja zusammen ziehen kann und alles zusammen machen kann und zusammen in den Urlaub fahren kann usw. ( einen auf happy Familie machen) was für mich eher was von einem Horrorfilm hatte jeden Tag mit dieser Person zu verbringen.

Als von der Gegenseite realisiert wurde, dass es für immer nur eine Fiktion ihrerseits sein wird, änderte sich das Verhalten ins gegenseitige extreme.
Zitat:Versuche erstmal gegenüber der Frau und ihren Helfern nichts über Dich preiszugeben, sondern checke (!) erstmal ganz genau, was sie will, was ihre Prioritäten sind, damit man dann später analysieren kann, wo die besten Angriffs-/Verhandlungsstellen liegen.

Die Prioritäten sind meiner Meinung nach ganz klar definiert: Rache, Geld, Geld und… Geld ?


(27-09-2021, 22:43)kay schrieb: Auf keinen Fall irgendwas anerkennen ohne Vaterschaftstest. AUF KEINEN FALL!!!!!

Das werde ich auf keinen Fall tun. Ich habe im forum gelesen, dass es problematisch werden kann da wieder rauszukommen falls sich nach der Unterzeichnung herausstellt dass man nicht der leibliche vater ist. Das werde ich auf jeden Fall beachten, danke

Wie verhält es sich denn, wenn das Einkommen des betreuenden Elternteils wesentlich höher ist als das Einkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils?

Wäre unter diesen Umständen die Möglichkeit gegeben, dass der besser verdienen Elternteil sich am Unterhalt beteiligen wird? Sodass die Unterhaltspflicht reduziert oder gar ausfällt oder gilt das nur bei ehelichen Eltern?

Siehe hier:
https://www.scheidung-online.de/unterhalt/kindesunterhalt/hoeheres-einkommen-des-betreuenden-elternteils/

Der aktuelle Selbstbehalt laut DDT beträgt 1.081€. Ist davon auszugehen, dass es in diesem Rahmen bleiben wird ? Da ich öfter auch was von 880€ lese.


RE: Ein neuer Fall... - p__ - 28-09-2021

Wenn sie nicht auf deine Aufforderung zu einem einvernehmlichen Vaterschaftstest reagiert und du die Vaterschaft nicht anerkennst, wird sie zur Kinderbussgeldstelle gehen (heisst auch "Jugendamt"). Die verklagen dich ruckzuck und du musst einen gerichtlich angeordneten Test machen. Bist du der Vater, kostet dich das rund 1000 EUR. Ärztliche Aufsicht, teuer zertifizierte Labors, Gerichtskosten etc. Machst du einen privaten Test, kostet dich das 100-150 EUR.

Die Klarheit über die Vaterschaft kostet dich also vierstellig oder gerade so dreistellig - je nach dem, ob die Dame auf maximalen Schaden aus ist oder ob sie noch Resthirn hat.

Kleiner Job und nebenher Schule kannst du ebenso probieren. Du musst sogar, wenn dein jetziger Job sich nicht mit deiner Behinderung verträgt. Und wenn du früher aus irgendwelchen Gründen noch nicht einmal ein Schulabschluss erreicht hast, dann los. Du hast doch nichts zu verlieren! Die werden dich sowieso zu Mindestunterhalt verurteilen, wenn du so wie jetzt als Teilzeitbeschäftigter 28jähriger bei Mutti wohnst. Was übrigens ein tolles, gutes Sicherheitsnetz ist, sei froh dass dir Eltern noch zur Verfügung stehen. Dein Kind ist noch nicht mal geboren und das genau das bereits verloren.

Wenn nicht mehr Unterhalt gefordert wird, entstehen über den geforderten oder ausgeurteilten oder beurkundeten Betrag hinaus keine Rückstände, auch wenn sich hinterher herausstellt, dass du mehr zahlen hättest können/sollen. Wirst du als Mangelfall akzeptiert während du weiter Schule/Ausbildung machst, laufen keine Schulden auf.

Die Behinderung... argumentieren kannst und sollst du damit schon, aber erfahrungsgemäss zieht das fast nie. Irgendwelche ärztlichen Bescheinigungen werden nicht anerkannt. Da müsste schon ein aufwendiges Gutachten her in Kombination mit einem verständnisvollen Richter (haha), Glück und ein GDB von >80.

Es gibt noch eine andere Option, eine Wette auf die Zukunft. Bei stark unterschiedlichen Einkommensverhältnissen kann es sein, dass die Barunterhaltspflicht ganz oder teilweise der betreuende Elternteil tragen muss. Wenn Mutti zum Beispiel netto das Dreifache verdient wie Vati. Sollte Mutti also irgendwann weiter Karriere machen und du nicht erreichen, kann ein Fall eintreten, der dich auch beim Unterhalt entlastet.

Zitat:Erst hieß es das man ja zusammen ziehen kann und alles zusammen machen kann und zusammen in den Urlaub fahren kann usw. ( einen auf happy Familie machen) was für mich eher was von einem Horrorfilm hatte jeden Tag mit dieser Person zu verbringen.

Sehr unklug reagiert. Immerhin hatte sie einen Vorschlag, aus dem eine Elternebene hätte sich entwickeln können. Natürlich macht man keine WG mit einem Menschen den man nicht aushält. Aber in so einer Situation zeigt man sich erfreut, bleibt unverbindlich, hilft, spricht übers Eltern sein. Du bist in einer extrem miesen Position, so dass du so viel (kostenlose) Kreide fressen solltest wie möglich. 5 Minuten Rittmeister, 25 Jahre Zahlmeister. Die fünf Minuten sind rum, du bist jetzt in der 25-Jahre-Phase, die der Staat für unser Geschlecht vorgesehen hat.


RE: Ein neuer Fall... - Ruckzuckmaschine - 28-09-2021

(28-09-2021, 12:38)Egal schrieb:
(27-09-2021, 21:28)Ruckzuckmaschine schrieb: Geld- und Gluckentyp
Bedauerlicherweise scheint es die vereinte Variante zu sein. Erst hieß es das man ja zusammen ziehen kann und alles zusammen machen kann und zusammen in den Urlaub fahren kann usw. ( einen auf happy Familie machen) was für mich eher was von einem Horrorfilm hatte jeden Tag mit dieser Person zu verbringen.

Als von der Gegenseite realisiert wurde, dass es für immer nur eine Fiktion ihrerseits sein wird, änderte sich das Verhalten ins gegenseitige extreme.
Zitat:Versuche erstmal gegenüber der Frau und ihren Helfern nichts über Dich preiszugeben, sondern checke (!) erstmal ganz genau, was sie will, was ihre Prioritäten sind, damit man dann später analysieren kann, wo die besten Angriffs-/Verhandlungsstellen liegen.
Die Prioritäten sind meiner Meinung nach ganz klar definiert: Rache, Geld, Geld und… Geld ?

Hallo,

Du hast sie enttäuscht. Sie hatte einen Plan und entsprechende Erwartungen.

Jetzt nimmt sie Rache. Geldforderungen sind erstmal Mittel zum Zweck.

Was Du meines Erachtens jetzt machen solltest....
- schmiere ihr Honig ums Maul
- sei charmant (aber ohne Dein Ziel aus den Augen zu verlieren)

Sage ihr z.B. , dass sie eine tolle Frau ist und nur Du selber irgendwie nicht fähig für eine Familie bist. Das macht Dich selber ganz traurig.


RE: Ein neuer Fall... - Kaymueller - 29-09-2021

Hallo Egal
Ich an deiner Stelle würde mir (egal was pasirt) erstmal eigene Wohnung nehmen. Dann versuchen eine Ausbildung zu machen, und ganz wichtig setze dich mit dem Thema Alg2 aufstockung und Unterhalt auseinander. Gerade dieses Aufstocken ist eine der tollen Möglichkeiten die uns zahldeppen vor dem Ruin schützt. Dein gdb30% ist auch gut ,aber noch besser wäre es wenn du dazu bei der Arbeitsagentur noch einen Gleichstellungsantrag machst und den auch durchsetzt. Warum ist ganz einfach, mit Gleichstellung kommst du bei ALG2 in die Rehaabteilung und diese Sachbearbeiter sind nach meiner Erfahrung recht umgänglich.


RE: Ein neuer Fall... - Egal - 02-03-2022

Hallo liebe Forengemeinde,

Vielen Dank für die zahlreichen Ratschläge die ich sehr schätze, auch da sich in meinem Umfeld keiner damit so richtig auskennt.
Nach längerer Auszeit von diesem nervigen Thema, welche man definitiv gebraucht hat, kam heute der zu erwartende gelbe Brief vom JA bezüglich der Beistandschaft. Zudem noch bezüglich der Frage der Vaterschaftsanerkennung, welche natürlich nicht freiwillig anerkannt wird.

In der Zwischenzeit habe ich eine eigene Wohnung bezogen und der Gleichstellungsantrag wurde von der Arbeitsagentur bewilligt.

Mein Einkommen beträgt aktuell 965€
Die Miete (warm) beträgt 662€
D.h. Es bleiben 303€ übrig.

Jetzt wollte ich fragen, ob jemand weiß was unter diesen Umständen auf mich voraussichtlich bezüglich der Unterhaltsforderungen zukommen würde.
Und wenn es auf einen Unterhaltsvorschuss hinauslaufen würde, kommen dann Pfändungen in Frage?

Zudem hatte ich im Internet recherchiert und bin auf folgendes gestoßen:
https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/ehe-familie/ungleiches-einkommen-kindesunterhalt-an-reichen-elternteil-zahlen?full=1

Dort heißt es, dass der Barunterhaltspflichtige Elternteil vom Unterhalt befreit werden kann, wenn der betreuende Elternteil über ein deutlich höheres Einkommen verfügt. Die Antragstellerin hatte vor der Entbindung einen viel höheres monatliches Gehalt(knapp 2800€ Netto) als ich. Deswegen wollte ich hier nachfragen, ob sich jemand mit dieser Regelung genauer auskennt bzw. selbst Erfahrungen damit oder im Bekanntenkreis gemacht hat. Könnte man irgendwie einen Gehaltsnachweis anfordern oder nachträglich wenn die Antragstellerin die Arbeit wieder aufnehmen würde? ( z.b wenn schon ein Titel bestehend ist)

Ich hoffe, dass jemand vielleicht weiterhelfen kann und bedanke mich im voraus.


RE: Ein neuer Fall... - Voldemort - 02-03-2022

Moin,

was die Antragstellerin VOR der Gerburt verdient hat ist total egal.
Jetzt ist da ein ziemlich junges Kind und sie wird auf absehbare Zeit diesen Verdienst nicht mehr erwirtschaften und niemand wird sie dazu verdonnern.
Also vergiss diese Idee gleich wieder.

V.


RE: Ein neuer Fall... - Austriake - 02-03-2022

Ich würde die Option, dass die Mutter alleine kindesunterhaltspflichtig wird, an deiner Stelle nicht weiter in Betracht ziehen. Das ist nur vorstellbar, wenn die Mutter Lufthansa-Pilotin ist und der Vater bei der Putzkolonne arbeitet, die den Flieger zwischen den Flügen durchwischen. Um mal ein krasses Beispiel zu nennen. Zudem hatte die Mutter dieses Einkommen VOR der Geburt; an der Erzielung solcher Einnahmen ist sie ja jetzt wegen Betreuung des Kindes gehindert....
Allerdings wird es dich wohl vor Betreuungsunterhalt bewahren. Wie ist denn der Stand der Vaterschaftsfeststellung? In Österreich gibt es Labors (selber googeln), die machen das für 100-150 Euro, und dort muss man nicht erst die Einverständniserklärung der Mutter vorlegen. Zwei Haarlocken oder benutzte Taschentücher genügen. Hast du diesbezüglich schon was unternommen? Dies dient der Klärung der Situation - bist du nicht der biologische Vater, Problem gelöst. Bist du es, macht weiterer Widerstand gegen die Unterhaltspflicht einfach keinen Sinn.
Bei deinem jetzigen Einkommen würde ich dazu raten, im Falle der Bestätigung der Unterhaltspflicht die Variante "Aufstocker nach SGB II" zu wählen. Du gehst zum Jobcenter und beantragst Leistungen nach Hartz 4, weil dein Einkommen nach Zahlung des Kindesunterhalts zum Leben nicht mehr ausreicht. Ist ein bißchen Schreiberei beim Erstantrag, aber danach kommen sie nur noch alle sechs Monate und prüfen die aktuelle Situation. Diese Variante hat für den Kindesvater den Charme, dass keine Unterhaltsrückstände entstehen und keine Unterhaltsschulden auflaufen. Aber Achtung: das Jobcenter könnte etwas dagegen haben, die Vaterschaft (und damit das Eingehen der Unterhaltsverpflichtung) vorschnell und allzu freiwillig anzuerkennen. Gespräch mit deinem Fallmanager führen!


RE: Ein neuer Fall... - p__ - 02-03-2022

(02-03-2022, 03:38)Egal schrieb: Jetzt wollte ich fragen, ob jemand weiß was unter diesen Umständen auf mich voraussichtlich bezüglich der Unterhaltsforderungen zukommen würde.
Und wenn es auf einen Unterhaltsvorschuss hinauslaufen würde, kommen dann Pfändungen in Frage?

Vermutlich fordern sie den Mindestunterhalt gemäss Düsseldorfer Tabelle. Ansonsten hat sich nichts an den bereits weiter oben gemachten Ausführungen geändert: "Wirst du als Mangelfall akzeptiert während du weiter Schule/Ausbildung machst, laufen keine Schulden auf".

Mit grossem Glück akzeptiert die Unterhaltsvorschusstelle oder die Beistandschaft oder die Ex (je nach dem, wer das Recht hat, den Unterhalt zu fordern, wem die Ex das Recht gegeben hat) den Mangelfall. Zumindest für eine Zeitlang. Solange laufen auch keine Schulden auf.
Mit Glück akzeptieren sie das nicht, verklagen dich, aber der Richter akzeptiert dann den Mangelfall. Zumindest für eine Zeitlang. Solange laufen auch keine Schulden auf.
Im Normalfall akzeptieren sie das nicht, verklagen dich und der Richter sagt: Du hat die Pflicht zu arbeiten und soviel zu verdienen dass du Unterhalt bezahlen kannst, Behinderung ist Ausrede, Studium ist Flucht. Weil du diese Pflicht verletzt hast und keine Nachweise vorlegst, dich um einen ausreichend bezahlten Job zu bemühen wirst du aufgrund von fiktivem Einkommen zu Unterhalt verurteilt. Zahlst du den nicht, laufen Schulden auf.

Ob die Unterhaltsvorschusskasse oder die Beistandschaft oder die Ex mit einem Anwalt hinter dir her sind, wirkt sich nur auf die Beträge auf, die die Gegenseite fordern kann. Die UVKasse darf nur soviel fordern, wie sie selber UV zahlen. Alle Übrigen dürfen fordern was sie für richtig halten.

Den Satz "Zumindest für eine Zeitlang" erklärt: Du wirst regelmässig zur Auskunft aufgefordert werden und stehst ständig unter Beobachtung. Sobald das Studium länger als erlaubt benötigt oder du was verdienst, kommen sofort erneute Forderungen.


RE: Ein neuer Fall... - Sixteen Tons - 02-03-2022

Was P erklärt hat, ist eigentlich ausführlich genug. Die Mutter ist an der Erwerbsarbeit zumindest zeitweise gehindert, weil sie das
Kind betreut. Das darf und muß sie auch.

Also wird man von dir verlangen, für den Kindesunterhalt zu sorgen und dich stärker zu bemühen, das nötige Geld aufzutreiben. In der Praxis wird dann mit sogenanntem fiktiven Einkommen hantiert, das heißt, man behandelt dich so, als wärst du in er Lage, einen bestimmten Betrag an Unterhalt zu zahlen, obwohl du den in der Praxis gar nicht zur Verfügung hast.

Vor einer Pfändung muß erst mal ein Unterhaltstitel bestehen, mit Ausnahme des UV. Die Unterhaltsvorschußkasse kann sich ihre Titel selber schreiben und damit auch pfänden (sogenannter gesetzlicher (Unterhalts)Anspruchsübergang).


RE: Ein neuer Fall... - Egal - 08-03-2022

(02-03-2022, 09:22)Voldemort schrieb: was die Antragstellerin VOR der Gerburt verdient hat ist total egal.
Jetzt ist da ein ziemlich junges Kind und sie wird auf absehbare Zeit diesen Verdienst nicht mehr erwirtschaften und niemand wird sie dazu verdonnern.
Also vergiss diese Idee gleich wieder.

Danke für die Auskunft, dann fällt diese Möglichkeit wohl weg.



(02-03-2022, 09:28)Austriake schrieb: Wie ist denn der Stand der Vaterschaftsfeststellung? In Österreich gibt es Labors (selber googeln), die machen das für 100-150 Euro, und dort muss man nicht erst die Einverständniserklärung der Mutter vorlegen. Zwei Haarlocken oder benutzte Taschentücher genügen. Hast du diesbezüglich schon was unternommen? Dies dient der Klärung der Situation - bist du nicht der biologische Vater, Problem gelöst. Bist du es, macht weiterer Widerstand gegen die Unterhaltspflicht einfach keinen Sinn.
Bei deinem jetzigen Einkommen würde ich dazu raten, im Falle der Bestätigung der Unterhaltspflicht die Variante "Aufstocker nach SGB II" zu wählen. Du gehst zum Jobcenter und beantragst Leistungen nach Hartz 4, weil dein Einkommen nach Zahlung des Kindesunterhalts zum Leben nicht mehr ausreicht. Ist ein bißchen Schreiberei beim Erstantrag, aber danach kommen sie nur noch alle sechs Monate und prüfen die aktuelle Situation. Diese Variante hat für den Kindesvater den Charme, dass keine Unterhaltsrückstände entstehen und keine Unterhaltsschulden auflaufen. Aber Achtung: das Jobcenter könnte etwas dagegen haben, die Vaterschaft (und damit das Eingehen der Unterhaltsverpflichtung) vorschnell und allzu freiwillig anzuerkennen. Gespräch mit deinem Fallmanager führen!

Die Antwort auf das Schreiben vom JA im Bezug auf der freiwilligen Vaterschaftsanerkennung meinerseits erfolgte heute und wurde abgelehnt.
Die Möglichkeit Gegenstände mit vorhandener DNA des Kindes einzusenden (z.B. in Österreich) fallen weg, da weder Kontakt zur KM als auch zum Kind besteht und auch beiderseits nicht erwünscht ist.
Wäre es denn möglich, die Kontaktaufnahme zur KM zwecks der Vaterschaftsfeststellung durch das JA herzustellen ? Sodass das JA als "Vermittler" zwischen beider Parteien fungiert? Denn meinerseits besteht kein Interesse an einer Konversation, mit der KM, jeglicher Art.

Danke für den Tipp der Möglichkeit einer Aufstockung beim Jobcenter. Falls diese Aufstockung bewilligt wird, bekommt man den Betrag, welcher für den KU anfallen würde oder wie verhält es sich denn ?


RE: Ein neuer Fall... - Egal - 08-03-2022

(02-03-2022, 15:23)Sixteen Tons schrieb: Also wird man von dir verlangen, für den Kindesunterhalt zu sorgen und dich stärker zu bemühen, das nötige Geld aufzutreiben. In der Praxis wird dann mit sogenanntem fiktiven Einkommen hantiert, das heißt, man behandelt dich so, als wärst du in er Lage, einen bestimmten Betrag an Unterhalt zu zahlen, obwohl du den in der Praxis gar nicht zur Verfügung hast.
,
Hat jemand Kentnisse darüber, wie es beim Punkt fiktives Einkommen verhält und ob es überhaupt berücksichtigt wird, wenn z.B. wie in meinem Fall eine Begutachtung vom ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit vorliegt (Sozialmedizinische Stellungnahme), in welcher folgende Punkte auszuschließen sind.

-Anhaltende Zwangshaltungen der Wirbelsäule
-Häufiges Bücken
-Rotationsbewegungen
-Häufiges Heben oder Tragen über 5Kg ohne mechanische Hilfsmittel
-Vibrationen
-Einseitige Körperhaltung ohne Gelegenheit zum Ausgleich
-Hohe Ansprüche an die psychische Belastbarkeit
-Hohe Anforderung an das Umstellungs- und Anpassungsvermögen
-Zeitdruck
-Nachtschicht
-Maximale körperliche Arbeitsschwere: leichte Arbeit

Und kann der Richter ein fiktives Einkommen damit begründen, dass man sich um eine Weiterbildung zur Zahlung des des KU bemühen MUSS oder nur um eine Stelle mit mehr Arbeitsstunden? Da mein beim zweiteren eventuell zumindest eine sehr geringe Chance hätte, dass zu eigenem Gunsten entschieden werden könnte, aufgrund der vorliegenden Behinderungen.


RE: Ein neuer Fall... - p__ - 08-03-2022

Fiktives Einkommen Gericht ist wie der Guss durch ein Sieb. Es wird immer verhängt. Du machst 50 Löcher zu und der Richter begründet fiktives Einkommen mit dem 51.ten.

Vergiss nicht die Beweislastumkehr. Der Richter muss nicht irgendwas fordern, sondern du musst beweisen dass du nicht mehr verdienen kannst. Es geht dabei nicht um Chancen, sondern um Nachweise. Abgelehnte Bewerbungen. Viele. Ernsthafte. Überregionale. Breite.


RE: Ein neuer Fall... - Egal - 01-09-2022

Die Vaterschaft wurde inzwischen, nach einem Vaterschaftstest,  anerkannt und es soll ein Schreiben ausgefüllt werden. Kennt sich jemand damit aus, wie man jetzt am besten vorgeht oder was man am besten einträgt, wenn man aufgrund des geringen Einkommens (ca. 1000€ netto) nicht Zahlungsfähig ist ?

Vielen Dank


RE: Ein neuer Fall... - p__ - 01-09-2022

Fülle das aus, erkläre dass Du bereit bist, Null Euro zu zahlen. Oder eben den Betrag, den du für richtig hälst.