Abrechnung von nicht erstattungsfähigen Heilmittel - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Konkrete Fälle (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Abrechnung von nicht erstattungsfähigen Heilmittel (/showthread.php?tid=13120) |
Abrechnung von nicht erstattungsfähigen Heilmittel - mrsandman - 10-01-2022 Kind ist bei Papa privat krankenversichert. Papa zahlt brav KU. Kind bekommt eine chronische Krankheit und benötigt allerlei Medikamente und Heilmittel. Mutter geht in befreundete Apotheke mit allerlei Rezepten und vereinbart, dass die Apotheke die Rechnung für erhaltene Präparate einfach an Papa schicken soll. Papa bekommt überraschend große Rechnung von Apotheke. Weil Papa so lieb ist reicht er Rechnung bei PKV ein. PKV erstattet alles, bis auf 1 Posten für medizinisch nicht notwendige Zelletten. Papa zahlt an Apotheke alles bis auf eben diesen 1 Posten und informiert Mama, dass sie bitte schön selber die Kosten hierfür zu zahlen hat. Mama hat aber keine Lust und zeigt Papa den Mittelfinger. Jetzt bekommt Papa Mahnung von Apotheke und soll bitte schön den Restbetrag für den 1 Posten auch zahlen. Was tun? RE: Abrechnung von nicht erstattungsfähigen Heilmittel - Asltaw - 10-01-2022 Darf Mutti als Auftraggeberin selber zahlen. Gibt der Mutti eine Vollmacht zum Einreichen der Krankenrechnungen vom Kind bei der PKV und teile ihr mit, daß du dafür nicht (mehr) zuständig bist und sie sich selber um die Erstattung zu kümmern hat. RE: Abrechnung von nicht erstattungsfähigen Heilmittel - ArJa - 11-01-2022 Moin. Ich habe in ähnlich gelagerten Fällen dem Rechnungsersteller ( Arzt, Apotheke ) mitgeteilt, dass zwischen ihm und mir kein Rechtsverhältnis besteht und ich nur die übernahmefähigen Kosten seiner Rechnung übernehme, er die von mir anerkannten Rechnungspositionen erst nach Eingang meiner Erstattungen durch KV und Beihilfe erhält und er gefälligst seine Mahnungen an den Rechnungsverursacher ( also die Kindesmutter ) senden und seine Forderungen dort eintreiben soll. Die Exe hat eine Durchschrift erhalten. Gruß ArJa RE: Abrechnung von nicht erstattungsfähigen Heilmittel - Simon ii - 11-01-2022 Um welche Summe geht es denn? Lohnt sich der Streit überhaupt? Grundsätzlich würde ich es für die Zukunft aber wie von ArJa vorgeschlagen machen. RE: Abrechnung von nicht erstattungsfähigen Heilmittel - mrsandman - 11-01-2022 Die Summe ist überschaubar. Es geht mir aber darum, dass Ganze in Zukunft zu unterbinden. Sonst läuft die ja mit nem Freifahrtschein rum. Daher werde ich es so machen wie von ArJa vorgeschlagen, und werde ggfs. noch die Vollmacht ausstellen, wie von Asltaw vorgeschlagen, um an dieser Stelle dauerhaft Ruhe zu haben. Hier bezweifele ich nur, dass Mama darauf eingeht bzw. die notwendige intellektuelle Kompetenz besitzt sich selber um die Erstattungen zu kümmern. Werden wir dann aber sehen. Danke an die Runde! RE: Abrechnung von nicht erstattungsfähigen Heilmittel - Simon ii - 11-01-2022 (10-01-2022, 23:35)Asltaw schrieb: Gibt der Mutti eine Vollmacht zum Einreichen der Krankenrechnungen vom Kind bei der PKV und teile ihr mit, daß du dafür nicht (mehr) zuständig bist und sie sich selber um die Erstattung zu kümmern hat. Geht das denn so einfach? Was sagt denn die PKV dazu? Nicht, daß hinterher der Vater doch noch für irgendwelchen Müll geradestehen muß, der sich hätte vermeiden lassen, wenn die Rechnungseinreichung über ihn gelaufen wäre. RE: Abrechnung von nicht erstattungsfähigen Heilmittel - DerU - 11-01-2022 Ich kann mich an ähnlichen Ärger mit der PKV erinnern. Mutti lässt eine Brille für das Kind anfertigen, die dann nur drei Tage getragen wird oder holt sich dritt und viert Meinung ein inkl. ausführlicher Beratung. Das Kind ist nach der Scheidung in die GKV der KM gewechselt, danach war Ruhe und kostengünstiger war es auch noch. Kontakt mit der Ex wurde ebenfalls reduziert. Du könntest in Erfahrung bringen, ob die notwendigen Behandlungen für dein Kind nicht ebenfalls vor der GKV übernommen werden. Die KM kann natürlich dann behaupten, dass der böse Vater durch den Wechsel dem Kind die notwendige Versorgung vorenthält. Ich bin nur in der PKV wegen des Kostenvorteils in jungen Jahren. RE: Abrechnung von nicht erstattungsfähigen Heilmittel - ArJa - 11-01-2022 Ist ja bereits hier immer wieder rauf und runter diskutiert worden... seit dem leidigen Urteil des OLG Koblenz haben Trennungskinder im Trennungs-/ Scheidungsfall ja das Recht weiter in der PKV des privat versicherten Vaters zu bleiben, weil den Kindern ein zwangsweiser Wechsel in die GKV nicht zuzumuten ist ... Das ist ja die Krux und das Spannungsfeld... Geklärt ist offenbar immer noch nicht, wie sich das Ganze bei studierenden volljährigen Kindern verhält.. Das dauert beim TO ja noch, kann u.U. aber auch irgendwann auf ihn zukommen.. Da meine Beihilfe und meine PV sich erklärt hatten, Beihilfefähigkeit und Krankenversicherung bis zum 25. Lebensjahr zu übernehmen habe ich mich zähneknirschend bereit erklärt, die letzten 5 Jahre auch noch diesen PKV Wahnsinn mitzumachen ... eine Klage hätte sich nicht gelohnt. Aber ansonsten muss man ja nicht über jedes Stöckchen hüpfen, was einem vor die Füße geworfen wird. Wenn die Exe zukünftig zum Arzt kommt und dann auf ausstehende Rechnungspositionen hingewiesen wird, hat sich das mit der Premiumbehandlung auch erstmal erledigt. Ist für die Alte ja vielleicht ein wirkungsvoller Lerneffekt... Gruß ArJa RE: Abrechnung von nicht erstattungsfähigen Heilmittel - Asltaw - 11-01-2022 (11-01-2022, 11:53)Simon ii schrieb:(10-01-2022, 23:35)Asltaw schrieb: Gibt der Mutti eine Vollmacht zum Einreichen der Krankenrechnungen vom Kind bei der PKV und teile ihr mit, daß du dafür nicht (mehr) zuständig bist und sie sich selber um die Erstattung zu kümmern hat. Ja, das ist Standard für die PKV. Habe das damals formlos mit einem Dreizeiler an die PKV gemacht. Rechnungsempfänger der Krankenrechnungen soll dann natürlich immer die Mutter sein. Angenehmer Nebeneffekt bei mir, der Papierkram wurde der ex auf Dauer zuviel und Kindchen wechselte dann in die Familienversicherung der gesetzlich versicherten Mutter und ich musste die PKV-Versicherungsprämie für das Kindchen nicht mehr zahlen. RE: Abrechnung von nicht erstattungsfähigen Heilmittel - Simon ii - 12-01-2022 (11-01-2022, 18:47)Asltaw schrieb: Ja, das ist Standard für die PKV. Habe das damals formlos mit einem Dreizeiler an die PKV gemacht. Rechnungsempfänger der Krankenrechnungen soll dann natürlich immer die Mutter sein. Danke für die Info. Es betrifft mich zwar nicht, hat mich aber trotzdem interessiert. RE: Abrechnung von nicht erstattungsfähigen Heilmittel - IPAD3000 - 13-01-2022 Vielleicht darf ich an meinen bereits vor über zehn Jahren an anderer Stelle erwähnten Schachzug erinnern. Damals teilte ich der KM mit, dass ich unser Kind bei der PKV hab abmelden können, sie dieses bitte zügig in ihre Familienversicherung reinnehmen möchte, um ungedeckte PickelkönntenKrebssein-Behandlungen zu vermeiden. Schwups, war ich raus aus der Nummer. Man sollte nie die Naivität der Frauen unterschätzen, wenn das Verhältnis zum wöchentlich aufgesuchten Kinderarzt auf dem Spiel steht. |