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frisch getrennt, Lohnsteuerklasse 3 oder 1 ? - Druckversion

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frisch getrennt, Lohnsteuerklasse 3 oder 1 ? - RudiRakete - 19-01-2022

Hallo,

ich bin gerade frisch getrennt und in Steuerklasse 3,
wäre es jetzt ratsam die Lohnsteuerklasse sofort auf 1 umschreiben zu lassen?
Anscheinend gibt es da Vor- und Nachteile beim Trennungs- und nachehelichen Unterhalt.
Danke für eure Antworten.


RE: frisch getrennt, Lohnsteuerklasse 3 oder 1 ? - p__ - 19-01-2022

Dieses Jahr kannst du in Steuerklasse 4 wechseln, nicht in 1. In 1 oder 2 (wenn die Kinder bei dir bleiben) kommst du ab 1.1.2023.
Was von Vorteil ist, hängt u.a. von euren Einkommenshöhen ab.


RE: frisch getrennt, Lohnsteuerklasse 3 oder 1 ? - RudiRakete - 19-01-2022

Alles klar, ich bin der Hauptverdiener, meine Frau arbeitet in einem Minijob 450€.
Die beiden Kinder 17 & 20 bleiben bei ihr.
Hat die Lohnsteuerklasse einen Einfluss auf die Berechnung des Trennungs- oder nachehelichen Unterhalts?


RE: frisch getrennt, Lohnsteuerklasse 3 oder 1 ? - p__ - 19-01-2022

Der Trennungsunterhalt wird nach dem aktuellen Einkommen berechnet. Sinkt das wegen Steuerklassenwechsel, sinkt auch der Unterhalt. Du zahlst dann halt mehr Steuern und weniger Unterhalt. Rechne es mal mit deinen Zahlen durch. Wahrscheinlich hats dein Anwalt schon getan?

Wenn das Verhältnis zur Ex gut ist, kann man auch bis 31.12. in 3/5 bleiben und man kann die Zahlen so vereinbaren, dass beide was davon haben.


RE: frisch getrennt, Lohnsteuerklasse 3 oder 1 ? - mrsandman - 20-01-2022

Eine Umschreibung der Steuerklasse hat Vorteile für dich, und Nachteile für deine Exe und Kinder. 

Sofern ihr erst seit dem 1.1. getrennt lebt (mit entsprechender Anmeldung an neuer Anschrift deinerseits), ist es erst Anfang nächsten Jahres möglich, die Steuerklasse von 3 auf 1 zu wechseln. Bzw. wirst du eh vom Finanzamt dazu gezwungen. Hättest du die Trennung vor dem 31.12. vollzogen wärst du jetzt schon in StK 1. Timing ist wichtig bei Trennung...

Ich gehe bei dir vom ersteren Fall aus. Du hast jetzt zwei Möglichkeiten:

1) Nichts tun, abwarten 
2) StK 4 beantragen. Dies geht ohne Zustimmung des Ehepartners. In dem Fall wird die Ex ebenfalls automatisch in StK 4 versetzt.

Bei der Ermittlungen der Höhe des Unterhalts wird dein bereinigtes Nettoeinkommen der letzten 12 Monate zugrunde gelegt. Hier solltest du dich grundsätzlich schon mal über Möglichkeiten informieren, wie du das Nettoeinkommen senken kannst. Vor allem wenn du gut verdienst gibt es da einige Hebel (mach dich hier im Forum schlau).

Es gilt jetzt die Risiken abzuwägen. 

Bei 1) bist du dem Risiko ausgesetzt, dass deine Ex sich jetzt ganz viel Zeit lassen kann darüber zu entscheiden, ob sie dich maximalst auspresst und Unterhaltstitel für sich und die Kinder gegen dich erwirkt, bevor die neue StK 1 eintritt. Eine nachträgliche Abänderung der Titel aufgrund eines dann geringeren, StK 1 bedingten Einkommens ist mühselig, im Zweifel kleben diese noch Jahre an dir hängen. Bei drei Unterhaltsberechtigten ist das also schon ein recht großes Risiko. Fazit: Das würde ich nur tun, wenn du dir sehr sicher bist, dass ihr euch auf Dauer friedlich und einvernehmlich einigen könnt, und keine Anwälte oder "beste Freundin" die Exe "scharf" machen. Denn auch wenn man nach frischer Trennung oft noch einigermaßen mit einander umgehen kann, so kann die Lage sehr schnell kippen, wenn Exe von Abkassierern "aufgeklärt" wird. Bei mental eingeschränkten und unselbstständigen Menschen keine Seltenheit.

Für 2) spricht, dass man zügig auf ein auf StK 1 vergleichbares Niveau abgesenkt wird, und die Karten besser stehen, eine Berechnung auf diesem angepassten Niveau zu verargumentieren. Nachteil hierbei ist, dass man mit einer solchen, nicht abgestimmten Aktion uU schlafende Hunde weckt und die Exe misstrauisch macht, und diese dann zügig gegen dich vorgeht. 

Option 1 ist natürlich favorisiert aber nur wenn du das Risiko als beherrschbar erachtest, und ihr offen und ohne großen Tamtam solche Sachen sprechen und einigen könnt.