Berechnung Kindesunterhalt - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Konkrete Fälle (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Berechnung Kindesunterhalt (/showthread.php?tid=13153) |
Berechnung Kindesunterhalt - datrainer - 01-03-2022 Mahlzeit, Kurz und knapp, diesen Monat findet „eine Gerichtsverhandlung“ statt. Ich habe noch folgende Frage dazu. Ab wann genau wird der Kindesunterhalt berechnet? - Wenn man sich im Sommer (21) trennt. Wird ab der Trennung berechnet? Oder zählt das letze Kalenderjahr? Ich arbeite (noch) im Schichtdienst, mein Lohn ist immer unterschiedlich… Auch sind diverse Sonderzahlungen/Prämien hier und da enthalten. Angeblich bin ich ja Unterhalt schuldig, obwohl ich vor die Wahl gestellt wurde, entweder die Hausmiete oder Unterhalt Unterhaltsrückstände werden nicht nach auf der Grundlage von Einkomensprognosen ermittelt. Grundlage für Unterhaltsrückstände ist stets das in dem betroffenen vergangenen Zeitraum tatsächlich erzielte Einkommen. Ein Abstellen auf Vorjahreszeiträumen ist nicht zulässig. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.03.2015, UF 224,14. Az. 311/14; KG Berlin, Beschluss vom 04.07.2016 - 25 - UF 97/15, intern vorhanden, Az 128/15 BGH Fam RZ 2005, 101; BGH Fam RZ 2007,1532 Danke Schon mal p___ Ist bestimmt ein Klacks für dich RE: Berechnung Kindesunterhalt - mrsandman - 01-03-2022 In der Kurzversion: Kindesunterhalt wird ab dem 1. des Monats geschuldet, in dem du zur Zahlung oder zur Erteilung der Auskunft über dein Einkommen aufgefordert wurdest. Grundlage für die Berechnung der Höhe des geschuldeten Kindesunterhalt sind deine Einkünfte (und unterhaltsmindernde Ausgaben) der davorliegenden 12 Monate (auch wenn diese von Monat zu Monat schwanken). RE: Berechnung Kindesunterhalt - Austriake - 02-03-2022 noch ein Wort "zur Wahl Unterhalt oder Hausmiete" - den Unterhalt schuldest du dem Kind. Die mutter nimmt das Geld nur entgegen.# Wenn man sich stattdessen verpflichtet, ersatzweise etwas anderes zu zahlen als den Kindesunterhalt, dann kann das dazu führen, dass die Zahlungen z.B. für Wohnungsmiete nicht als schuldbefreiend anerkannt werden. In der Praxis: du zahlst Miete, und Unterhalt noch obendrauf. |