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aufstocken - Aufstieg - 11-03-2022 Hallo, wie viel muss ich verdienen, um 700 Euro Kindesunterhalt aufstocken zu können? Danke RE: aufstocken - Sixteen Tons - 11-03-2022 Weniger als Warmmiete + Regelsatz +330 Euro Erwerbstätigenfreibetrag + Kindesunterhaltszahlbetrag. Sagen wir mal 500 Euro Warmmiete, 449 Euro Regelsatz in 2022 500 + 449 + 330 + 700 = 1.979 Verdienst du nur 1978 Euro, wären 1 Euro Hartz 4 drin. RE: aufstocken - Aufstieg - 11-03-2022 Wenn ich 400 Euro verdiene, kann ich dann auch den vollen Kindesunterhalt aufstocken? RE: aufstocken - Sixteen Tons - 11-03-2022 Okay, ich korrigiere meine Antwort. Um 700 Euro KU aufstocken zu lassen, mußt du 700 Euro verdienen. Für 400 Euro gezahlten Ku kannst du auch nur 400 Euro auf deine Aufstockung anrechnen lassen. Die nichtgezahlten 300 Euro laufen als Schulden auf und werden auch nicht "ersetzt", also auch nicht aufgestockt. RE: aufstocken - Aufstieg - 11-03-2022 danke RE: aufstocken - Dassault - 15-03-2022 Dazu habe ich gehört das man, sollte man irgendwann "ausreichendes" Einkommen erhalte, erben, im Lotto gewinnen usw. die Aufstockungsbeträge von der Behörde zurück gefordert werden können? ist das korrekt? RE: aufstocken - Sixteen Tons - 15-03-2022 Nee, das war tatsächlich früher mal so. Wer im ALGII Bezug erbt, bekommt aber das ererbte Vermögen nach Abzug von Erbschaftsteuer und so weiter, auf seine Leistungen angerechnet. Wenn das Vermögen die Freibeträge übersteigt, muß man dieses "verleben" bevor man erneut ALG II Leistungen in Anspruch nehmen kann. Für bereits in der Vergangenheit gezahlte ALGII Leistungen wird man nicht in Regress genommen. Es kann aber natürlich sein, das im Monat des Zuflusses des Erbvermögens die Leistungen auf Null gekürzt werden, weil dann genug Geld da ist. |