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Unterhalt/Mehrbedarf/Sonderbedarf - Druckversion

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Unterhalt/Mehrbedarf/Sonderbedarf - Ruffys - 17-03-2022

Mal zwischendurch ne frage, auch wenns noch nicht konkret ist. 
Für Unterhalt gilt ja gesteigerte Erwerbsobliegenheit.
Würde das auch für Mehr/Sonderbedarf gelten, oder könnte man die Arbeitszeit einfach etwas runter setzen um knapp unter dem Selbstbehalt zu landen?


RE: Unterhalt/Mehrbedarf/Sonderbedarf - p__ - 17-03-2022

Keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Der Grund ist einfach: Das würde dann auch für die Mutter gelten, denn Mehr- und Sonderbedarf ist von beiden Eltern zu decken. Pflichten für die Mutter, das geht natürlich gar nicht.