Ganztagsschule bei Einschulung? - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Konkrete Fälle (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Ganztagsschule bei Einschulung? (/showthread.php?tid=13182) |
Ganztagsschule bei Einschulung? - Schrankputzer - 11-04-2022 Hallo liebes Forum, Ich bin hier wahrscheinlich in bester Gesellschaft. Im August 2021 habe ich mich von meiner Frau getrennt (Hochzeit in 2015). Wir haben ein gemeinsames Kind, das jetzt im September eingeschult wird. Meine Frau hat bislang Teilzeit gearbeitet, nämlich 50%. Sie sagt, sie hätte durch die Belastung der Einschulung dann auch keine Kapazitäten, um mehr zu arbeiten. Ich hingegen arbeite mehr als 100%, nämlich Wochenend- und Schichtdienst, regelhaft um die 50h / Woche. Wir sind mitten im Trennungsprozess, es ist noch nicht ganz klar wie wir uns beim Unterhalt einigen. Bislang zahle ich einen Betrag, und biete eine außergerichtliche Einigung an, warte diesbezüglich auf Antwort. Zum Glück gibt es bei mir nur das Gehalt, sonst nichts, und mein Gehalt wird eher steigen, also ich wachse aus dem Gröbsten mit den Jahren raus. Jetzt frage ich mich allerdings: Zur Einschulung muss ich ja auch unterschreiben, und da muss ich auch mitentscheiden, welcher Weg gegangen wird. Das Kind ist gesund, fit, schlau, alles bestens. Das Kind geht auch heute schon in den KiGa, und auch durchaus mal bis zum Nachmittag. Ich halte eine Ganztagsklasse für realistisch, damit die Mutter entspannt mind. 80% arbeiten kann. Die Mutter möchte das nicht, sie will das ihrem Kind nicht "antun". Das Trennungsjahr wird zur Einschulung vorüber sein. Nun meine Frage: Ich kann meine Ex natürlich nicht zwingen, vollzeit zu arbeiten. Wenn sie weniger als 100% arbeiten will, soll sie das bitte tun. Ich möchte nur nicht dafür bezahlen, und möchte daher auch keine Voraussetzungen schaffen, dass sie sagen kann, sie könne nicht. Wie muss ich mich hier verhalten? Ob dem Kind eine Ganztagsklasse zugemutet werden kann, werden im Zweifelsfall Psychologen entscheiden, die nichts finden werden, das dagegen spricht, weil es nichts gibt. Muss ich als Vater nachvollziehbar und schriftlich dafür plädieren, dass mein Kind in eine solche Betreuung kommt, um nicht dafür zahlen zu müssen, dass meine Ex nur 50% arbeiten möchte, oder kann ich sowas gar nicht beeinflussen? Ich will mich nicht zu spät oder gar falsch verhalten, daher frage ich euch um Rat. Anwälte kosten auch saftig (280€ pro Stunde finde ich interessant, so viel bekomme ich lange nicht, und ich bin auch hervorragend ausgebildet), in Google habe ich zu meiner Fragestellung nichts finden können. Dankeschön! RE: Ganztagsschule bei Einschulung? - Austriake - 11-04-2022 Zwingen kannst du deine Exe nicht, aber motivieren. Sofern noch möglich, würde ich ihr das Angebot machen, eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung vorgerichtlich bei einem Mediator machen zu lassen. Und dort handelst du ihr das Zugeständnis ab, ab dem Zeitpunkt XYZ wieder Vollzeit arbeiten zu gehen. Mach ihr, wenn du kannst, dafür an anderer Stelle Zugeständnisse. Wichtig: was beim Mediationsprozess akzeptiert wurde, kann in einer folgenden Gerichtsverhandlung (die ist obligatorisch, online-Scheidungen gibt es nicht) nicht mehr in Frage gestellt werden - sonst ist das ganze Ergebnis der Mediation Makulatur. Und Vorsicht vor übereifrigen Anwältinnen! Wenn die Exe eine beauftragt (und das wird sie müssen, vor Familiengerichten herrscht Anwaltspflicht) und die ist eine von der dummdreist-feministischen Sorte, dann kann die in ihrer Blödheit u.U. das ganze Mediationsergebnis kippen. Viele von denen sind nämlich der festen Überzeugung, dass sie das beste für ihre Mandantin herausholen, wenn sie die Gegenseite, also dich, maximal schädigen - nach dem Motto, je größer der Schaden bei ihm, umso größer der Nutzen bei ihr. Falls das eintreten sollte, verweigere jedes Zugeständnis. Dann muss eben das Gericht entscheiden (was es sowieso dann machen wird). RE: Ganztagsschule bei Einschulung? - Schrankputzer - 11-04-2022 War es nicht so, dass ein Gericht bei der Möglichkeit einer Ganztagsschule diese einkalkulieren, und die Mutter zu mehr als 50% Arbeit nötigen würde? Ich wüsste gar nicht, wo ich Entgegenkommen zeigen könnte, außer finanzielll. Durch meine Arbeit kann ich zeitlich wenig anbieten, der Hausrat ist geteilt, Vermögen gibt es keines. Aber das ist ja eben der Witz, dass ich sehr viel arbeite, und meine Ex könnte mehr, ziert sich aber, weil das bedeuten würde, dass sie weniger Freizeit genießen kann. Motivieren kann ich da wenig, das müsste ihr auferlegt werden. Anwälte mögen wir bisher beide nicht. Bei einem Mediator waren wir übrigens bereits. Der hat dann viel geredet, viel Zeit für nichts vergeudet, und den Unterhalt letztendlich so rechnen wollen, dass ich bis zum Ende des Studiums des Kindes ca. 1.100€ / Monat zahle. Fand ich komisch, denn nach meinem Verständnis zahle ich bei einem neuen Partner meiner Ex nur noch Kindesunterhalt, und da bin ich weit entfernt von 1.110€ / Monat. Kam mir unseriös vor. Und ja, ich gehe schwer davon aus, dass meine Ex sich wieder binden möchte, sie möchte nämlich noch Kinder, und einen Vater dazu. RE: Ganztagsschule bei Einschulung? - p__ - 11-04-2022 Hoffentlich bindet sie sich. Dann bist du den Ehegattenunterhalt ganz los und ein anderer Depp darf zahlen. Mehr als argumentieren kannst du nicht, letztlich wird der Richter entscheiden. Deine Argumentation ist eben, dass Betreuung existiert und es deshalb keinen Grund gibt, in 50% Teilzeit zu verharren. Heutzutage ist Betreuung auch der Normalfall, man braucht sich nicht mehr darauf verweisen lassen, das würde dem Kind nicht guttun. Im Gegenteil. RE: Ganztagsschule bei Einschulung? - Schrankputzer - 11-04-2022 D.h. Ball flach halten, und das ganze im Gerichtsprozess entscheiden lassen? Ich will eben vermeiden, dass mein Kind eingeschult wird, und dann nach kurzer Zeit die Klasse wechselt, weil es doch in eine Ganztagsklasse geht. Das halte ich für unnötigen Stress für alle Beteiligten. |