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Scheidung nach EU-Verordnung „Rom III“ im EU Ausland - IRFP - 17-05-2022 Vorbereitung eventuell auf Scheidung nach EU-Verordnung „Rom III“ im EU Ausland Malta nach thailändischem Recht als Deutscher, 5 Jahre verheiratet mit Thailänderin und deutschem Kind Das ausländische Scheidungsrecht wird auch angewandt, wenn es nicht das Recht eines an Rom III teilnehmenden Staats ist. Der Anwendungsbereich der Rom III–Verordnung umfasst leider nur das materielle Scheidungsrecht, Über mich: Ich bin HABENICHTS, Einkommen hat die letzten 2 Jahre wegen Covid-19 nur meine Frau erzielt. Vermögensrechtliche Folgen der Ehe, Unterhaltspflichten und elterliche Sorge sind aus dem Wirkungsbereich von Rom III ausgenommen, hat da jemand eine Ahnung was da auf mich zukommen kann mich in Malta scheiden zu lassen ? Ich denke so schlimm wie in Deutschland kann es nicht werden, Ich dürfte in einer guten Position sein. Ich denke das Beste ist in so einem Fall gut vorbereitet gleich vollendete Tatsachen zu schaffen und nicht abzuwarten Hintergrund: das Kind kam nicht das erste Mal aber heute wieder zu mir, sagte dass die Mama auf Thai mit anderem Mann telefoniert der im selben Betrieb wie sie arbeitet und zu ihm Immer Schatzi sagt etc.,...Ich soll aber nichts erzählen Wie gesagt ich kann es nicht prüfen ob das eigene Kind mir Mist erzählt oder nicht Was meint ihr ? RE: Scheidung nach EU-Verordnung „Rom III“ im EU Ausland - Maestro - 13-06-2022 Hatte dazu mal recherchiert, dachte Rom3 dürfe nur zur Anwendung kommen, wenn die Ehe nicht in Deutschland geschlossen worden ist. Und laut Rom3 hat man eine gewisse Wahlfreiheit in welchem Land man die Scheidung vollziehen will. Dachte aber es wäre nur dort möglich, sich dort scheiden zu lassen, wo man geheiratet hat. Also z.B. Ehe in Schweden geschlossen, dann umgezogen nach Deutschland, dann Scheidung in Schweden bzw. nach schwedischem Recht möglich. Würde mich auch sehr interessieren, wenn hier jemand etwas dazu weiß... her damit. ![]() |