Pfändung im Ausland - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Konkrete Fälle (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Pfändung im Ausland (/showthread.php?tid=1336) |
Pfändung im Ausland - Petrus - 20-05-2009 Guten Morgen, heute habe ich gerade das hier gelesen: http://www.stadt-zuerich.ch/content/portal/de/index/politik_u_recht/stadtammann-_undbetreibungsaemter/betreibungsamt/arrest.html Zitat: Zitat:Die Betreibungsämter inhaftieren keine Personen, sondern beschlagnahmen überfallartig bestimmte Vermögenswerte zur Sicherstellung im Interesse des Gläubigers.Also die beschlagnahmen überfallartig Vermögenswerte. Ich dachte ich gucke nicht richtig. Ist das normal oder läuft das in D-Land auch überfallartig ab? RE: Pfändung im Ausland - vorsichtiger - 20-05-2009 kann überfallartig sein - muss es aber nicht. Der Staat selber setzt seine Forderungen gerne mal überfallartig durch. Zum Beispiel mit der Zollfahndung und deren Anhang. Zivilrechtliche Forderungen gehen moderater durch. Im günstigsten Fall sitzt z.B. ein Gerichtsvollzieher nach Terminabsprache zum Kaffee am Tisch, plaudert ein wenig, zeigt Verständnis und nimmt ganz beiläufig und schmerzfrei die EV ab. RE: Pfändung im Ausland - gleichgesinnter - 20-05-2009 Nene, V-man hat schon Recht, in Deutschland geht das auch, nennt sich Arrestpfändung. Aber, und das ist wieder anders, geht das nicht länderübergreifend. Innerhalb der eigenen Landesgrenzen ja, aber nicht von einem zum anderen Land, weil das viele Länder gar nicht kennen, so auch hier in Spanien. gleichgesinnter RE: Pfändung im Ausland - Exilierter - 20-05-2009 so richtig spannend koennte mal eine taschenpfaendung am flughafen sein. nur dann muessten die ja einige tausend namen eintippen. da ist denen der aufwand sicherlich zu hoch. also: bloss nicht nach deutschland zurueck. man weiss ja nie oder ueber ein drittland einreisen. RE: Pfändung im Ausland - gleichgesinnter - 20-05-2009 Hehe, auch das kann man umgehen. Hat ein freund von mir so gemacht, als er nach Deutschland ist zum Urlaub. Er hat 1000,- Euro in einen Briefkuvert gesteckt, einen kurzen Brief mit einer Danksagung für das geliehene Geld und die Rückerstattung sowie dann auf dem Kuvert darauf den Namen eines anderen Freundes geschrieben mit dem Vermerk "persönlich" (Freund wurde eingeweiht). Bei der Taschenpfändung musste er den Brief öffnen, das Geld durften die aber nicht einbehalten, weil es den Schuldner nicht gehört! Als ich das gehört hatte, muss ich schmunzeln und dachte mir: Clever! Zum Thema: Arrestpfändung ist eine Pfändung in Vermögen wo das Geld dann "verwahrt" wird und daraus dann monatlich bei wiederkehrender Leistung (also Unterhalt) ausbezahlt wird. gleichgesinnter RE: Pfändung im Ausland - blue - 20-05-2009 (20-05-2009, 16:47)Cocktail-Detlef schrieb: so richtig spannend koennte mal eine taschenpfaendung am flughafen sein. nur dann muessten die ja einige tausend namen eintippen.Nö, die wissen besser Bescheid als man sich vorstellen kann. Über den Flughafen direkt nach Absurdistan einreisen ist die allerschlechteste Alternative. Kann ich nur von abraten RE: Pfändung im Ausland - Exilierter - 21-05-2009 @blue genau das habe ich vor ca. 10 wochen gemacht. ich war für 4 tage in deutschland und ich bin direkt in frankfurt gelandet. ein bissel mulmig wars mir schon und die visitenkarte meines ausgesuchten strafverteidigers lag griffbereit in meiner brusttasche. aber ich dachte mir: ich zahle unterhalt, ich habe meinen vaterschaftstest in bangkok freiwillig gemacht und ich bin ansonsten ein netter kerl - und ich wurde ohne störung hinaus gelassen. ein bekannter holte mich ab und da mein gepäck ganz zum schluss kam, wollte er schon zum BGS gehen. bei meinem rückflug haben die mich aber zerlegt wegen einer sprengstoffwarnung bei mir. einzelraum, 2 schnüffler ... meine kameralinsen schlugen an. ich sagte denen, dass deren geräte geradezu präzise auf spitzenniveau arbeiten und auf meine frage hin, wieviel sprengstoff sie denn schon gefunden hätten (mit einem netten lächeln), konnte ich den rest auch noch auspacken. dann ging es nochmal durch einen extraschalter, wo ein typ in meinem reisepass blätterte und fragte, ob ich in thailand wohnen würde. meine antwort: muss ich ihnen auskunft geben und wenn ja, auf welcher rechtsgrundlage? keine antwort und ich konnte gehen. der nächste tripp nach deutschland steht dann an, wenn meine eltern das zeitliche segnen oder meine ex beerdigt wird - das lasse ich mir nicht nehmen. das kann also noch dauern. RE: Pfändung im Ausland - stafford - 21-05-2009 habe ich das jetzt richtig verstanden? es geht um personen, die im ausland wohnen, welche gepfändet werden wenn sie mit geld nach bspw. deutschland einreisen (wenn sie denn erwischt werden)?? hmm... könnte man da nicht einen freund auf einen kurzurlaub einladen und dieser nimmt das geld auf der rückreise mit nach deutschland? müsste natürlich einer sein, dem selbst keine pfändung droht. RE: Pfändung im Ausland - Jigsaw - 24-05-2009 Taschenpfändung!! Erst dachte Ihr wollt mich verarschen :-) Vielleicht sollte Taschenpfändung an der Kinokasse ausgeführt werden RE: Pfändung im Ausland - gleichgesinnter - 24-05-2009 Taschenpfändung kann innerhalb des deutschen Terretoriums immer und überall passieren, egal wo man sich aufhält, fluechtling! gleichgesinnter RE: Pfändung im Ausland - Petrus - 24-05-2009 (21-05-2009, 12:29)Cocktail-Detlef schrieb: der nächste tripp nach deutschland steht dann an, wenn meine eltern das zeitliche segnen oder meine ex beerdigt wird - das lasse ich mir nicht nehmen. das kann also noch dauern.Das ist, wie mit Unkraut - in Afrika wirds plattgetrampelt und hier gedeiht es prächtig. |