OLG FFM - 18.07.2022 - AZ 6 UF 87/22 - Ehewohnung steht nach Scheidung Eigentümer zu - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Information (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=6) +--- Forum: Gerichtsurteile (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=7) +--- Thema: OLG FFM - 18.07.2022 - AZ 6 UF 87/22 - Ehewohnung steht nach Scheidung Eigentümer zu (/showthread.php?tid=13362) |
OLG FFM - 18.07.2022 - AZ 6 UF 87/22 - Ehewohnung steht nach Scheidung Eigentümer zu - Simon ii - 15-02-2023 OLG Frankfurt am Main, Beschluß vom 18.07.2022 - AZ 6 UF 87/22 - Die eheliche Wohnung steht nach der Scheidung dem Eigentümer zu. Link: https://openjur.de/u/2445935.html 1. Eine unbillige Härte i. S. d. § 1568a Abs. 2 S. 1 BGB liegt nicht schon dann vor, wenn in Bezug auf die noch in der Ehewohnung mit der Mutter verbliebenen Kinder die abstrakte Befürchtung einer Destabilisierung der Kinder durch einen Umzug mit der Folge des etwaigen Verlusts der sozialen Bindungen in den Bildungseinrichtungen, im Freundeskreis und bei Vereinen besteht und die Mutter während der Trennungszeit keinerlei Anstrengungen zur Suche von Ersatzwohnraum unternommen hat. 2. Begehrt der Alleineigentümer, der während der Trennungszeit die Ehewohnung dem anderen Ehegatten überlassen hat, die Überlassung der Ehewohnung für die Zeit nach der Scheidung nach § 1568a Abs. 1 BGB an sich, gilt der Maßstab von § 1568a Abs. 2 S. 1 BGB entsprechend, so dass ihm der Anspruch nur dann zu versagen ist, wenn sich der andere Ehegatte auf eine unzumutbare Härte berufen kann. Tenor:
Vielleicht ist dieses Urteil für den ein oder anderen interessant. Trotz drei gemeinsamen Kindern wurde der KM aufgetragen, die Wohnung zu räumen. Das Gericht sah keinen Härtefall gegeben, der einen Verbleib der KM und der Kinder in der Wohnung des Vaters begründen könnte. RE: OLG FFM - 18.07.2022 - AZ 6 UF 87/22 - Ehewohnung steht nach Scheidung Eigentümer zu - p__ - 15-02-2023 Da hat sie sich zu sehr auf den Mutterbonus verlassen und dachte, auch nach der Trennungszeit könne man bequem in der Wohnung bleiben, die einem nicht gehört. Allerdings bekam sie doch noch mindestens ein halbes Jahr obendrauf. RE: OLG FFM - 18.07.2022 - AZ 6 UF 87/22 - Ehewohnung steht nach Scheidung Eigentümer zu - Simon ii - 15-02-2023 (15-02-2023, 15:14)p__ schrieb: Allerdings bekam sie doch noch mindestens ein halbes Jahr obendrauf. Interessant zu wissen wäre, ob sie die Wohnung wirklich geräumt hat. In der von mir eher zufällig gefundenen Quelle, die den Verweis auf obiges Aktenzeichen enthielt, stand dazu nichts drin. |