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Sicherheitsleistung - SixFeetUnder - 23-02-2023

Grüße Allerseits.

Hätte da eine Frage bezüglich Sicherheitsleistung.

Ich beziehe aktuell den letzten Monat ALG1 und habe die Bewilligung zu ALG2 bekommen und deswegen eine Titeländerung veranlasst.

Jetzt teilte mir das Gericht mit das die Aussetzung der Vollstreckbarkeit gegen Sicherheitsleistung stattfindet.

Diesen Betrag habe ich allerdings leider nicht.

Meine Frag wäre daher ob es Sinn machen würde , für den Betrag Schulden auf zunehemen, bei einem Freund zu leihen  oder mitteilen das ich die Summe nicht habe?


RE: Sicherheitsleistung - p__ - 23-02-2023

Das hängt von deinen Erfolgschancen ab. Ansonsten schichtest du nur Schulden um und hast noch die Verfahrenskosten. Erfahrungsgemäss ist es sehr schwer, einen Titel nach unten abzuändern, weil man arbeitslos, krank o.ä ist. Hast du Gründe für die Annahme, dass du erfolgreich bist?


RE: Sicherheitsleistung - SixFeetUnder - 23-02-2023

Die Richterin hat geschrieben :

Der Abänderungsantrag ist zulässig und erscheint nicht als völlig aussichtslos.

Habe eine chronische nicht heilbare Krankheit.

Verstehe nur nicht warum sie geschrieben hat , das die Einstellung der Zwangsvollstreckung ohne Sicherheitsleistung nicht hinreichend  glaubhaft gemacht wurde obwohl ich PKH beantragt habe bzw. schon alles angegeben wie den ALG2 Bewilligungsbescheid.


RE: Sicherheitsleistung - p__ - 23-02-2023

Das sind Standard-Textbausteine. Wenn die Verfahrenskostenhilfe schon genehmigt ist, dann leih dir das Geld.


RE: Sicherheitsleistung - SixFeetUnder - 23-02-2023

Ich habe noch keinen Bescheid bekommen über die Verfahrenskostenhilfe.

Bis jetzt nur den Beschluss des Gerichtes.


RE: Sicherheitsleistung - p__ - 24-02-2023

Ach so, ich dachte das wäre erst dein Verfahrenskostenhilfeantrag gewesen. Der ist mit einer juristischen Vorprüfung auf Erfolgsaussichten verbunden, die Formulierung hörte sich so an als wäre das damit gemeint gewesen. Du hast also den Antrag schon gestellt und er ist rechtshängig.

Trotzdem, an der Sache ändert es nichts. Versuchs mit Geld leihen.


RE: Sicherheitsleistung - SixFeetUnder - 24-02-2023

Bekomme ich das Geld dann zurück?

Gibt es auch bekannte Fälle, bei diesen der Unterhaltstitel komplett aufgehoben wurden?


RE: Sicherheitsleistung - p__ - 24-02-2023

Das ist der Sinn der Sache - du bekommst entsprechend des Beschlusses Geld zurück, vielleicht auch nur einen Teilbetrag, der Beschluss entscheidet. Denn was du gezahlt hast, war kein Unterhalt mehr, sondern eine Sicherheitsleistung. Sollte dein Anwalt dir eigentlich gesagt haben. Es herrscht ja Anwaltspflicht. Sicher gibts Fälle, in denen ein Unterhaltstitel wirklich weggeklagt werden konnte, aber das ist echt selten. Meist kommen die üblichen Ausreden. Ist zwar krank, aber hat sich nicht hinreichend intensiv auf einen anderen Job beworben, der er trotz Krankheit machen könnte oder so was.


RE: Sicherheitsleistung - SixFeetUnder - 24-02-2023

Nein leider hat er mir das nicht ausführlich erläutert.

Er gibt mehr oder weniger nur Anweisungen und kaum Beratung.

Liegt vielleicht daran das wir noch nicht so viel miteinander zu tun hatten.


RE: Sicherheitsleistung - SixFeetUnder - 24-02-2023

Vielen Danken für die Antwort.

Ich hätte da noch eine Frage.

Die KM gibt seit Jahren eine falsche Adresse an.  Dort wohnt sie nicht. Hat einen Mietvertrag auf sich laufen das ein Familienmitglied bezahlt die dort wohnt und sie selber die KU fungiert als Strohmann.

Kann man die KU in so einem Fall nicht belangen?


RE: Sicherheitsleistung - p__ - 24-02-2023

Siehe § 54 - Bundesmeldegesetz (BMG) - das ist eine Ordnungswidrigkeit. Du kannst darauf hinweisen, mehr aber nicht.


RE: Sicherheitsleistung - SixFeetUnder - 24-02-2023

Ich habe schonmal drauf hingewissen es ist nichts passiert. Wird ignoriert auch vom Anwalt.

Wenn sie dadurch PKH bewilligt bekommt obwohl Sie beim Lebenspartner keine Miete und sonst was zahlt ist das dann nicht von Bedeutung?


RE: Sicherheitsleistung - p__ - 24-02-2023

Theoretisch ist es von Bedeutung, aber in der Praxis eben durch dich nicht zu nutzen.


RE: Sicherheitsleistung - SixFeetUnder - 24-02-2023

Geht mir nicht in den Kopf wo kann man sich Beschweren?! Ist doch Betrug !

Ist doch wichtig wenn der KV keine Geldmittel mehr hat oder verstehe ich da was nicht?


RE: Sicherheitsleistung - p__ - 24-02-2023

Das ist eine Sache zwischen Ex und Staat, nicht zwischen Ex und Dir. Wenn der Staat nichts machen will, kannst du nichts daran ändern.


RE: Sicherheitsleistung - SixFeetUnder - 24-02-2023

Ne wieso, das ist auch eine Sache zwischen mir der Ex und dem Staat.

Alle wollen sie von mir was und ich habe aus der Not heraus keine Geldmittel mehr.

Nicht ich will was die EX will was.


RE: Sicherheitsleistung - p__ - 24-02-2023

Jetzt musst du nur noch den Staat dazu bringen, deine Ansicht zu übernehmen:-)


RE: Sicherheitsleistung - SixFeetUnder - 25-02-2023

Ne muss garnichts ausser sterben.  Six Feet Under Wink

Aber danke für deine Konversation.