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Titel - newguy - 01-03-2023 Ich werde interessieren. Wenn ein unbefristet Titel nach volljährig nicht aus gibt auch nicht verklagen. Der/die Unterhaltsahler/in egal ist. Jahr lange nur H4 beziehen oder ausgewandert ist. Wenn das Kind erbt,Würde er auch die schulden selber geerbt(die schulden an ihm selber verschuldet). RE: Titel - p__ - 01-03-2023 Ich verstehe den Text nicht. Ein Titel, der ohne Änderung einfach weiter läuft sorgt für einen immer höheren Schuldenberg. Wenn der Pflichtige abgehauen ist, gibts auch keine Verwirkung und Verjährung. Und ja, Schulden werden vererbt, sie sind Teil des Erbes. RE: Titel - kay - 01-03-2023 (01-03-2023, 23:29)p__ schrieb: Und ja, Schulden werden vererbt, sie sind Teil des Erbes. Was manN allerdings ausschlagen kann. Dann gehen sie auf den Staat ueber. Der bezahlt aber natuerlich nicht. RE: Titel - p__ - 01-03-2023 Es gibt auch eine Nachlassinsolvenz. Aber ich habe das Gefühl, dass die Frage nicht in diese Richtung ging. RE: Titel - neuleben - 02-03-2023 Titel immer zeitlich befristen. So habe ich das damals gemacht, immer nur auf 2 Jahre befristet, so bin ich, als jedes einzelne Kid 18 wurde, sauber aus der Sache rausgekommen. Glücklicherweise, hat keines meiner Kinder studiert, wäre das gewesen, hätte ich wesentlich länger zahlen müssen. Ein Verwandte von mir ist auch unterhaltspflichtig, dem seine Tochter studiert jetzt schon 8 Jahre rum, die wird bald 30. p seis gedankt, ohne ihn, wäre ich wahrscheinlich auch in die Titelfalle getappt. Immer hin, haben meine Jungs von mir gelernt, die sind inzwischen ü30 und keiner hat Kinder. Mein ältester meinte mal, das schlimmste was einem Mann passieren kann ist doch, womöglich jahrzehntelang für etwas zu zahlen von dem er kaum was hat. Richtig. RE: Titel - newguy - 02-03-2023 (01-03-2023, 23:29)p__ schrieb: Ich verstehe den Text nicht. Ein Titel, der ohne Änderung einfach weiter läuft sorgt für einen immer höheren Schuldenberg. Wenn der Pflichtige abgehauen ist, gibts auch keine Verwirkung und Verjährung. Und ja, Schulden werden vererbt, sie sind Teil des Erbes. Ist schon in diese Richtung. Was ist wenn der abgehauen ist aber nach zehn Jahre wieder zurück weil nicht mehr geht?? Was auf ihm/ihr zu. Wegen die schulden ??nach zehn Jahre ist das Kind schon ü18. RE: Titel - Austriake - 02-03-2023 Wie alt das Kind bei der Rückkehr ist, spielt doch keine Rolle. Die Schulden, die 18 Jahre lang aufgelaufen sind, sind dann immer noch da. Unter Umständen übergegangen auf die Unterhaltsvorschußkasse, also an den Staat. Und der holt sich das Geld wieder, egal wann, egal wie, egal wo. RE: Titel - newguy - 02-03-2023 (02-03-2023, 09:57)Austriake schrieb: Wie alt das Kind bei der Rückkehr ist, spielt doch keine Rolle. Die Schulden, die 18 Jahre lang aufgelaufen sind, sind dann immer noch da. Unter Umständen übergegangen auf die Unterhaltsvorschußkasse, also an den Staat. Und der holt sich das Geld wieder, egal wann, egal wie, egal wo. Kein vorschußkasse mitspielen weil die/der neu verheiratet hat. Bei mir ist ein bekannter Jahre lang nur H4 bezeiht.und nix 1 cent gezahlt. Bald ist der Rente. ???? wie kann der Staat egal wann egal wie und wo wieder das Geld holen? ??? RE: Titel - p__ - 02-03-2023 Er kann, weil die Schulden in der Regel nach wie vor vollstreckbar sind. RE: Titel - newguy - 02-03-2023 (02-03-2023, 11:58)p__ schrieb: Er kann, weil die Schulden in der Regel nach wie vor vollstreckbar sind. Verstehen aber wenn er nach wie vor kein verdinest hat. RE: Titel - ExDeutscher - 02-03-2023 Nix Geld, nix problema in allemana. RE: Titel - p__ - 02-03-2023 (02-03-2023, 13:33)newguy schrieb: Verstehen aber wenn er nach wie vor kein verdinest hat. Wenn nichts da ist, kann logischerweise auch nichts gepfändet werden. Der Versuch passiert trotzdem: Gerichtsvollzieher, Vermögensauskunft. RE: Titel - neuleben - 03-03-2023 (02-03-2023, 01:58)newguy schrieb: Was ist wenn der abgehauen ist aber nach zehn Jahre wieder zurück weil nicht mehr geht?? Was auf ihm/ihr zu. Wegen die schulden ??nach zehn Jahre ist das Kind schon ü18.Bei mir war es damals so, dass ich für die Zeit die ich auf den Philippinen war den Unterhaltsvorschuß den das JA zahlte nicht erstatten mußte. Da ich mich in dem Land nur mit immer wieder halbjährlich verlängertem Touristenvisum aufhielt, war die Behördenlogik, mit Touristenvisum darf man nicht arbeiten, somit kein Einkommen. Ich mußte nur die Zeit nachzahlen, in der ich mich zuvor in Deutschland aufhielt, da hatte ich nämlich auch nicht bezahlt. Touristenvisum und die Verlängerungen mußte ich nachweisen. Ob das heute noch so funktionieren würde, kann ich aber nicht sagen. Damals hätte ich auch nicht gedacht, dass ich so ums Zahlen rum komme. Glaube nicht, dass so was in anderen Ländern überhaupt möglich wäre, quasi unendlich sein Toruistenvisum zu verlängern, in solchen Dingen sind die Philippinen ziemlich spezial, wie ich es beim philippinischen Führerschein letzt auch wieder erlebt habe. Für kleines Aufgeld bekommt man so ziemlich alles. Aber wie gesagt, ist bei mir schon über 30 Jahre her. RE: Titel - newguy - 03-03-2023 (03-03-2023, 05:22)neuleben schrieb:(02-03-2023, 01:58)newguy schrieb: Was ist wenn der abgehauen ist aber nach zehn Jahre wieder zurück weil nicht mehr geht?? Was auf ihm/ihr zu. Wegen die schulden ??nach zehn Jahre ist das Kind schon ü18.Bei mir war es damals so, dass ich für die Zeit die ich auf den Philippinen war den Unterhaltsvorschuß den das JA zahlte nicht erstatten mußte. Wie lange warst du im Philippinen bzw nach wie viel Jahre bist du wieder zurück nach D? |