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Altersgruppenwechsel Düsseldorfer Tabelle - Zoe - 06-05-2023 Hallo Ich bin ganz neu und habe über einen Facebookpost von Euch erfahren. Ich habe aktuell eine wichtige Frage: Thema Wechsel der Altersstufe Düsseldorfer Tabelle Eine Frage an die Runde: Mein Kind wird am 15.6. 6 Jahre alt und wechselt damit in die 2. Alterstufe der Düsseldorfer Tabelle. Die Beistandschaft möchte, das ich zum 01.06. den neuen Zahlbetrag , also 377 statt 312 überweise. Habt Ihr eine rechtliche Quelle, warum ich der Tochter bereits vor dem vollendeten 6.Lebensjahr schon mehr bezahlen muss? Ich würde der Mutter den Unterhalt anteilmässig überweisen ( 1/2 Betrag aus erster Alterstufe und1/2 Betrag aus zweiter Altersstufe). Das wäre jedenfalls rein rechnerisch richtig. Aber wie ist das rechtlich geregelt? ![]() Es besteht ein Titel. Danke für Euren Erfahrunngsaustausch und evtl. Hinweise/Links zu Gesetzestexten. RE: Altersgruppenwechsel Düsseldorfer Tabelle - p__ - 06-05-2023 Zu zahlen ist im voraus, § 1612 Abs. 3. Und dann gilt auch noch § 1612a Abs. 3: "Der Unterhalt einer höheren Altersstufe ist ab dem Beginn des Monats maßgebend, in dem das Kind das betreffende Lebensjahr vollendet." |