Betreuungskosten - unklare Steuergesetze - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Konkrete Fälle (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Betreuungskosten - unklare Steuergesetze (/showthread.php?tid=13414) |
Betreuungskosten - unklare Steuergesetze - anydad - 04-06-2023 Hallo, kann jemand von euch genau die Aufteilung der Betreuungskosten und das Absetzen über die Steuer erklären? Konstellation: -geschieden seit 2022 -ein gemeinsame Kind -beide Berufstätig zwischen 80-100% Ex-Frau mittlerweile Kind von neuem Partner und lebt mit diesem zusammen 11 Tage Betreuung Voller Unterhalt Kitakosten übernimmt der Kindsvater zu 60% Aussage Steuerberater und Steuerberatungsforen: Keine Absetzung der Betreuungskosten möglich, da Kind bei Mutter gemeldet siehe Urteile: Kinderbetreuungskosten - Quelle: Buhl steuernsparen.de Kinderbetreuungskosten - anhängige Verfahren beim BFH Aussage Finanzamt: Kein Problem, tragen sie es ein. Letztes Jahr habe ich es versucht, war kein Problem, wurde anerkannt. Was soll der Quatsch? Wer hat nun Recht? Vielen Dank, RE: Betreuungskosten - unklare Steuergesetze - p__ - 04-06-2023 So kenn ich das auch, Betreuungskosten abzusetzen geht nicht. Wenn es dein Finanzamt macht, reibe die Hände, freu dich und nutze es solange es geht. Das ist dann kein Quatsch, sondern grosses Glück. RE: Betreuungskosten - unklare Steuergesetze - anydad - 04-06-2023 Danke. Seltsam ist wirklich, weshalb es bei anderen Trennungsväter in meinem Freundeskreis toleriert wird. System ist krank und absurd. RE: Betreuungskosten - unklare Steuergesetze - DrNewton - 04-06-2023 Beim Steuerprogramm "TAXMAN" kommt auch ein entsprechender Hinweis, dass es nicht geht ("kein gem. Hauhalt mit Kind"). Hatte es trotzdem eingesetzt und versucht. Das FA hat's (wie oben geschrieben) nicht anerkannt. Hatte es damals hartnäckig 4-5 Jahre hintereinander versucht, hat jedes Mal leider nicht geklappt. Also: Freu dich, dass dein FA es anerkennt, solange es über den "Fehler" nicht stolpert. |