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Verfahrensbeistand, Wechselmodell, Änderungswünsche - Druckversion

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Umgangsverfahren -> Verfahrensbeistand einschätzung - dalailamer - 11-08-2022

Halli Hallo zusammen,

Bin neu hier , selbst 39 Jahre und Habe einen 6 Jährigen Sohn mit meiner Ex-Partnerin von der ich seit 4 Jahren getrennt bin.

Bisher war unser Sohn alle 14 Tage am We bei mir (Nach dem Kiga und nächste Woche hin gebracht). Zusätzlich einen Werktag pro Woche (Der immer unterschiedlich war, wegen den Schichten der Ex-Partnerin). Also so 10-12 Tage im Monat.

Habe eine neue Arbeit mit mehr Gehalt und viel weniger Arbeitszeit, bei der ich super flexibel bin weswegen ich ein Wechselmodell wollte (Wochenenden wechselnd und 2 Werktage). Seine Mama war dagegen, ohne einschlägige Gründe zu nennen.. hat einfach abgeblockt und gesagt, es wäre eine "nachteilige Umstellung" für unseren Jungen. Das ging über ein par Monate so, die Diskussion. Ansonsten haben wir relativ wenige Diskussionen und bevor das Thema war gut miteinander gesprochen.

Habe mir nen Anwalt gesucht und mit Ihm ein Antrag gestellt. Der Termin zum Verfahren ist schon in 2 Wochen und heute hat mich der Verfahrensbeistand (Männlich) daheim besucht.  Er hat die Wohnung betrachtet und gesehen, dass sie sehr Kindergerecht ist (Spielzeuge, eigenes Zimmer etc). Er hat Davon gesprochen, dass er helfen möchte eine Einigung zu finden die nicht der Richter treffen muss. Er ist mit mir sogar konkrete Tagesvarianten für die Betreuung durch gegangen und hat kein Wort davon verloren, dass ein Wechselmodell schlecht wäre oder ähnliches. Er hat sogar betont, dass wir nur 5 Minuten auseinander Wohnen und das gut ist. Klang auf den ersten Blick relativ positiv

Nun hab ich schon oft davon gelesen, dass Verfahrensbeistände versuchen das Vertrauen der Leute zu gewinnen und im Endeffekt was völlig gegenteiliges in Berichte schreiben. Ist das denn "Die norm" , wäre er, wenn er es nicht ernst meint, mit mir wirklich konkrete Varianten für Tagesverteilung durch gegangen etc.? 

Würde mich mal Interessieren wie das hier so eingeschätzt wird

Liebe Grüße!


RE: Umgangsverfahren -> Verfahrensbeistand einschätzung - p__ - 11-08-2022

"Die Norm" wären >90%. Geschätzt würde ich eher auf 50-60% tippen. Interpretiere nicht zu viel in das Vorgehen des Verfahrensbeistandes. Du siehst da Anzeichen, dass er dir zum Wechselmodell verhelfen könnte. Das kann er nicht. Er wird sicher irgendeine Einigung zwischen den Eltern erreichen wollen, aber es geht eben um die Einigung und nicht um ein bestimmtes Ergebnis. Du wirst es ja erleben.

Gibts keine Einigung, wird der Richter entscheiden. Bei denen würde ich eine kritische Haltung zum Wechselmodell schon eher als Norm sehen.


RE: Umgangsverfahren -> Verfahrensbeistand einschätzung - dalailamer - 11-08-2022

Danke dir! Mein Anwalt meinte mal, dass die Richter viel auf die Meinung der Beistände geben. Dachte daher, es ist vielleicht was gutes wenn er schon mal zumindest kein Grund gegen 50/50 sieht.

Hab Montag noch nen Termin beim Jugendamt mit der Mama von unsrem Jungen.. Ist der Termin da ähnlich einzuschätzen, also wollen die auch nochmal versuchen uns zu einer Einigung zu bringen?


RE: Umgangsverfahren -> Verfahrensbeistand einschätzung - p__ - 11-08-2022

Schwer zu sagen. Die Bandbreite ist riesig. Du kannst da auf grandiose Dummheit und Gemeinheit treffen, auf bemühte aber inkompetente Figuren, du kannst Glück haben und auf einen qualifizierten Mitarbeiter treffen, sie könnten dich nur kennenlernen wollen... das Jugendamt kann tun und lassen, was es will. Im Gerichtssaal wird auch jemand vom Jugendamt sitzen und das Jugendamt schreibt eine Stellungnahme.


RE: Umgangsverfahren -> Verfahrensbeistand einschätzung - dalailamer - 12-08-2022

na dann bin ich mal gespannt auf die überraschungskiste. danke dir schon mal für die antworten!


RE: Umgangsverfahren -> Verfahrensbeistand einschätzung - VivaAsia - 12-08-2022

Ich hatte so einen Termin mal. Zu der Zeit hätte ich noch mein Kind sehen können, hätte die Mutter nicht geblockt. Ich bin also zum Vermittlungsgespräch gegangen (150 Km oder so). Mutter kam 15 min. zu spät, hatte also Smalltalk mit der Dame vom Jugendamt (nix besonderes kann mich nicht mehr dran erinnern). Als die Mutter dann kam meinte sie nur, dass ich das Kind nicht sehen dürfe, als ich dann fragte ist die Mutter wieder gegangen, das ganze hat also weniger als 5 min gedauert. Dann meinte die Dame vom Jugendamt "ja dann weiß ich auch nicht".

Soviel also dazu.

Einfach nett auftreten, es mag dir vtl. etwas bringen, aber erwarte nicht zu viel. Vor Gericht habe ich dann vom Richter zu hören bekommen, ich würde ja das Kind nicht sehen wollen, aber das ist eine andere Geschichte.

Viel Glück!


RE: Umgangsverfahren -> Verfahrensbeistand einschätzung - dalailamer - 15-10-2022

Hey zusammen, hat sich alles etwas hingezogen… hatte noch kein gerichtstermin - nächster versuch ist in 2 wochen anberaumt…

Habe allerdings die berichte des jugendamts und verfahrensbeistand.

Verfahrensbeistand positioniert sich ganz klar zum 50/50 model und empfiehlt dieses im schreiben ans gericht.

JA macht keine klare empfehlung, empfiehlt lediglich das beide eltern in eine beratung gehen um die kommunilation zu verbessern und dann eine lösung zu finden.

Was denkt ihr? Realistische chancen mein anliegen so durchzubekommen - notfalls auch am ende durch richterlichen beschluss?

Gruß


RE: Umgangsverfahren -> Verfahrensbeistand einschätzung - p__ - 15-10-2022

Chancen auf jeden Fall. Aber du weiss ja, wie unberechenbar so etwas läuft...


RE: Umgangsverfahren -> Verfahrensbeistand einschätzung - stayFather87 - 15-10-2022

Der Verfahrensbeistand hat gute Arbeit gemacht, er ist nämlich Anwalt des Kindes, nicht Anwalt der Mutter. Kinder brauchen bekanntlich beide Eltern - insofern passt das. Das Problem ist das Verfahrensbeistände vom Gericht beauftragt werden und somit Fahnen im Wind sind, wenn der Richter das nicht möchte dann hat der VB ganz schnell eine andere Meinung.

Das Jugendamt arbeitet im Prinzip auch sauber.

Für dich ist es jetzt wichtig selbst mal tätig zu werden, der BGH hat 2017 die Grundsätze für ein Wechselmodell aufgestellt. Wenn das JA Euch Kommunikation empfiehlt dann kann es sein das ihr aufgrund fehlender Kommunikation erstmal kein WM machen könnt - also geh ins Gespräch mit der Mutter und weise das auch nach!

Ein WM wird ohne ein Familienrechtspsychologisches Sachverständigen Gutachten nur auf Einschätzung eines VB, zumal das JA das nicht möchte aktuell, nicht installiert werden.

Guck dir den BGH Beschluss an, erfülle alle Kriterien zum Wechselmodell und argumentiere diese auch vor den Beteiligten, wenn sie anderer Meinung sind.

An deiner Stelle würde ich keinen Vergleich machen, den kannst du gerichtlich nicht mehr anfechten !


RE: Umgangsverfahren -> Verfahrensbeistand einschätzung - NurErzeuger - 15-10-2022

Ein paritätisches Wechselmodell müsste doch eigentlich jeder Elternteil herzinnigst wollen. Eine Woche vollgas ums Kind kümmern und dann eine Woche liegen gebliebene Verpflichtungen erledigen können und entspannen dürfen mit der Gewissheit und Zufriedenheit, dass das Kind nun beim anderen Part nämlich beim anderen Elternteil ist. 

Dem ist aber unverständlicherweise nicht so. Warum nicht? Mit Liebe zum Kind kann es nichts zu tun haben, weil gerade dann gönnt man dem Kind doch viel Betreuung durch den anderen Elternteil, der ja immerhin ca. 50% der Gene des Kindes ausmacht. Ich verstehe es nicht. 

Gründe für eine derartige Verweigerung können imho nur Egoismus und Geld"gier" sein. Was sonst. Angst den Unterhalt zu verlieren, Angst das Kind teilen zu müssen, uvm. 

Heute wäre mir persönlich ein paritätisches Wechselmodell zu stressig. Ich hatte es über ein Jahr. Stattdessen jedes zweite WE komplett von Freitag bis Montag und jede Woche meinetwegen eine Übernachtung plus hälftige Ferien. Aber schlussendlich muss jeder entscheiden, was für ihn das beste ist.


RE: Umgangsverfahren -> Verfahrensbeistand einschätzung - stayFather87 - 15-10-2022

Mütter sind nach Trennung leider viel öfter bindungsintolerant und auch geldgierig als Väter, das hängt auch damit zusammen das Frauen viel emotionaler als Männer sind und sich "gekränkt" fühlen, dies stellt das Familienrecht vor all die Probleme, die wir aktuell haben. Deswegen sind die Gerichte überladen mit Fällen.

Aber der BGH hat auch klar gestellt das der Elternwille nicht in unerträglicher Weise über dem Kindeswohl stehen kann! Insofern, gibts kein Diktat der Mütter mehr. Väter ihr müsst argumentieren können!


RE: Umgangsverfahren -> Verfahrensbeistand einschätzung - dalailamer - 16-10-2022

Danke für die antworten. Die kommunikation war und ist „gut“. Die mutter verwechselt das eine gute kommunikation nicht gleich bedeutet dass man freundschaftlich miteinander umgeht und bei allem
100 prozent der selben meinung ist. kommunikation in bezug auf unseren sohn ist top - und die mutter und ich sprechen sachlich und regelmäßig miteinander. Alles auch beweispar mit nachrichtenverlauf usw an alle beteiligten. Sie hat nur so ein talent dass so schlecht da stehen zu lassen vor anderem (JA) und die vom JA scheinen es nicht recht verstanden zu haben, dass vorher alles gut war und erst seit dem diese sache im raum steht - man sich zwischenmenschlich nicht mehr so toll versteht. Das heißt nicht dass man sich ignoriert beleidigt oder streitet, sondern derzeit einfach ganz neutral , nicht mehr herzlich und freundschaftlich miteinander kommuniziert. Das sollte doch noch locker als normale kommunikation gelten… naja die vom jugendamt sind anscheinend direkt auf diese emotionale schiene aufgesprungen und denken man muss beste freunde sein?

Denke es ist nun an mir und dem anwalt, dass vor gericht auch genau so zu aufzuzeigen


RE: Umgangsverfahren -> Verfahrensbeistand einschätzung - Kimme und Korn - 16-10-2022

Die Sache mit der Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit ist leider ein heimtückisches Mienenfeld für Väter,
die um ihre Kinder kämpfen.
Die Verfahrensbeteiligten, vor allem aber die Gerichte, beurteilen die Qualität der Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit,
wie es Ihnen gerade in den Kram passt.
Grundsätzlich gibt es BHG Urteil(e), die besagen, dass die schriftliche Kommunikation zw. den Eltern als völlig ausreichend zu bewerten ist.
Dennoch wird immer wieder darauf abgestellt, wenn dies tatsächlich vorliegt und die Eltern nicht miteinander sprechen/telefonieren.
Umso unsinniger wirkt dieses Argument der Gegenspieler, denn nur eine schriftliche Kommunikation ist von Außenstehenden bewertbar.
Schließlich ist nur diese rückwirkend nachvollziehbar. 

Entscheidend ist, dass wenn man dir einen Strick aus einer Sache machen will, weil man z.B. das Wechselmodell verhindern möchte,
man immer etwas finden wird, was man zu deinen Ungunsten umdeuten/auslegen kann. Wer das Haar in der Suppe sucht,
der wird es auch finden.

Daher sind selbst scheinbare Belanglosigkeiten, kleine Sticheleien, vage Andeutungen
oder unkonkrete Aussagen von Vätern in jeder Art von Schriftverkehr unbedingt zu vermeiden.
Immer alles nochmal in Ruhe gegenlesen, bevor man etwas an die Mutter abschickt.
Keine Impulsivreaktionen an die Mutter, egal wie sehr es einem gerade unter den Nägeln brennt.
Denn all das bietet perfektes Futter, um es schamlos gegen dich zu verwenden.
Ich habe es selbst erlebt, die legen sich alles so aus, wie sie es haben wollen.

Erbrachte Nachweise, die die Position des Vaters stützen,
detaillierte Richtigstellungen zum Sachverhalt (über-)füllen das Verfahren.
Wenn sowas von den Richterinnen überhaupt zur Kenntnis genommen wird, dann wird es nur überflogen.
Für die Schlammschlacht der Mutter gegen dich nimmt man sich stets ausgiebig Zeit.
Da wird drauf geachtet, dass nichts unter den Tisch fällt, was dir angelastet wird.

Verfahren, die sich anhand der Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit zw. den Eltern entscheiden,
hängen mMn in den meisten Fällen von der Willkür der Richter ab. Mit einer Einschätzung nach Objektivität
und Neutralität hat das in der Regel nichts zu tun.


RE: Umgangsverfahren -> Verfahrensbeistand einschätzung - dalailamer - 27-02-2023

Halli Hallo zusammen,

Da die beschwerde Frist herum ist , kann ich nun auch ein qualifiziertes Update geben

Der Gerichtstermin hat stattgefunden. Wie zu Anfang ausgefphrt, beantragte ich gemeinsam mit meinem Anwalt das Wechselmodell. Argumentiert habe ich, bei allen Stellen wie Verfahrensbeistand, Jugendamt, Gericht selbst, immer mit den selben gründen - da ich nichts vorzuschieben habe und meine Gründe meiner vollen Überzeugung entsprechen: Ich möchte ein gleichberechtigtes Aufwachsen für das Kind in beiden Haushalten der Eltern, da ich dies für die weitere Entwicklung und den Lebensweg des Kindes für sinnvoll erachte - es ist nicht sinnvoll für das Kind, dass es durch ein bestehendes Residenzmodell vermittelt bekommt, dass es nur bei einem Elternteil zuhause ist bzw ein Elternteil mehr für das Kind da ist als das andere. Auch wurde ausgeführt, dass das Kind sich des öfteren wünscht noch 1-2 Tage länger hier zu sein nach einem Umgangswochenende und mit dem Wechselmodell dem Kind dafür die Möglichkeit in einem geregelten Rahmen gegeben werden soll.

Wie schon ausgeführt, weiß ich bis heute immer noch nicht wieso definitivdie Mutter dagegen ist/war - kann es nur vermuten. Wahrscheinlich sind es verschiedene Gründe die unter anderem ihr Ego und das Geld betreffen. Bei verschiedensten Terminen (Elternberatung, Jugendamt, Verfahrensbeistand, Gericht) wurde immer mit neuen bzw anderen Gründen argumentiert. Letzlich versuchte sie sogar vor Gericht , den Richter zu überzeugen indem sie mich dort als Rabenvater hinstellte (Ich würde mich nicht um das Kind kümmern usw .. kennt ihr ja sicher)

Ich war froh, dass der Richter sowie Verfahrensbeistand pädagogisch und auch Menschlich sehr korrekt waren - die Ausführungen wurden kritisch hinterfragt und es wurde nicht "blind" der Mutter geglaubt wie man es so oft hört.

Nachdem die Mutter mir ein Vergleich anbot der auf eine Betreuung von ca 40/60 hinausgelaufen wäre, lehnt ich diesen ab und forderte einen Gerichtlichen Beschluss.

Der Beschluss endete für mich mit einem Wechselmodell.


Ich kann nur jedem raten, auch wenn hier der Großteil im Forum nur ihre negativen Erfahrungen schildert - gebt nicht auf! Mit der richtigen anwaltlichen Vertretung und wenn ihr wirklich und ehrlich zeigt, dass es euch um euer Kind geht und ihr für es da seid, ist es möglich!

Natürlich hatte ich Glück das ich auf korrekte Menschen (Richter, Verfahrensbeistand) getroffen bin und natürlich sind solche Verfahren oft noch auf der Seite der Mütter - trotzdem ist nicht alles nur schwarz und es besteht die Möglichkeit!

Grüße


RE: Umgangsverfahren -> Verfahrensbeistand einschätzung - kay - 27-02-2023

Gratuliere. Mal ein erfreuliches Ergebnis!


RE: Umgangsverfahren -> Verfahrensbeistand einschätzung - p__ - 27-02-2023

Sehr schön. Wünsche euch eine gelungene Umsetzung in die Praxis.

Zum Aufgeben rate ich übrigens fast nie, aber zum Kräfte begrenzen und nicht weiter anrennen, wenn der immer sinnvolle Dreisprung nichts bewirkt hat.

Dein Fall enthält auch wieder eine sehr typische Komponente, die praktisch immer vorhanden ist: Die Mutter hat sich selber ins Aus gequasselt. Ihre Rabenvater-Anschmiere schlug nach hinten aus. Für Verfahren mit diesem Ausgang braucht man nicht nur a) eigenes zielführendes Verhalten b) Glück mit der Helferindustrie, sondern auch c) Schüsse der Mutter ins eigene Knie.


RE: Umgangsverfahren -> Verfahrensbeistand einschätzung - dalailamer - 27-02-2023

Danke euch! Die letzten Wochen verliefen gut. Auch wenn das bilaterale Verhältnis mit der Mutter nach der ganzen Zeit nicht mehr optimal ist und schaden davon getragen hat - hinsichtlich des Kindes klappen die Dinge nach wie vor Reibungslos. Das Kind freut sich bei beiden Elternteilen sein zu dürfen.



(27-02-2023, 11:58)p__ schrieb: Dein Fall enthält auch wieder eine sehr typische Komponente, die praktisch immer vorhanden ist: Die Mutter hat sich selber ins Aus gequasselt. Ihre Rabenvater-Anschmiere schlug nach hinten aus. Für Verfahren mit diesem Ausgang braucht man nicht nur a) eigenes zielführendes Verhalten b) Glück mit der Helferindustrie, sondern auch c) Schüsse der Mutter ins eigene Knie.

Ich gebe dir vollkommen recht. beispiel: Es wurde von der KM ausgeführt, dass ich mich nicht kümmere und "viel zu viel auf die neue Partnerin abwälze (Abholungen usw)
im Beschluss wurde als Begründung zum Ergebniss WM ausgeführt, dass die neue Partnerin eine Wertvolle stütze im Leben des Kindes ist.

Kann man nur bestätigen, dass so manche Argumentierungen komplett nach hinten los gegangen sind ihrerseits


RE: Umgangsverfahren -> Verfahrensbeistand einschätzung - stayFather87 - 27-02-2023

Du hilft allen Vätern die hier in Zukunft stranden, ganz stark - ein toller Vater.


RE: Umgangsverfahren -> Verfahrensbeistand einschätzung - Austriake - 28-02-2023

(27-02-2023, 11:13)dalailamer schrieb: Ich kann nur jedem raten, auch wenn hier der Großteil im Forum nur ihre negativen Erfahrungen schildert - gebt nicht auf! Mit der richtigen anwaltlichen Vertretung und wenn ihr wirklich und ehrlich zeigt, dass es euch um euer Kind geht und ihr für es da seid, ist es möglich!

Natürlich hatte ich Glück das ich auf korrekte Menschen (Richter, Verfahrensbeistand) getroffen bin und natürlich sind solche Verfahren oft noch auf der Seite der Mütter - trotzdem ist nicht alles nur schwarz und es besteht die Möglichkeit!

Grüße

meinen Glückwunsch zu diesem Erfolg!

Wie du selbst ausführst, ist es eine Sache von Glück und dem glücklichen Zusammentreffen verschiedener Umstände, und deswegen ist es eine Ausnahme und wird auch eine Ausnahme bleiben. Glück und objektive Richter sowie gute väterorientierte Anwälte sind einfach zu selten, als daß man darauf vertrauen könnte.
Nach wie vor muß man jedem davon abraten, sich auf diesen Weg zu begeben wenn schon am Anfang erkennbar ist, dass es weder einen objektiven Richter(in) noch einen guten Anwalt noch glückliche Umstände im Verfahren geben wird.
Völlig aussichtslos ist und bleibt es, wenn die Kindsmutter sich von Anfang an dagegen sperrt und sich um Recht und Gesetz einen Dreck schert. Dann kann man für viel Geld einen wertlosen Fetzen Papier erstreiten.


RE: Umgangsverfahren -> Verfahrensbeistand einschätzung - p__ - 28-02-2023

Das Rezept für den Erfolg ist immer recht ähnlich. Einziges Problem dabei ist, dass man nicht immer alle Zutaten dafür hat :-)


KM wird wieder krawallig - dalailamer - 29-08-2023

Moin zusammen,

Seit meinem Beschluss zum WM anfang des jahres war ruhe zwischen der KM und mir, das habe ich sehr genossen. Der beschluss hat viele regelungen die diskussionen von vornherein vermeiden - alles darüber hinaus was das Kind betrifft (schule,hobbies,gesundheitsthemen usw usw) wurden die letzten Monate immer einvernehmlich und mit guter kommunikation geklärt.

Nun wollte die Km dass eine ferienregelung aus dem beschluss zu ihren gunsten wegen einer reise geändert wird. Wie haben über mögliche termine gesprochen , bestätigt war noch nichts.

Arbeitsbedingt meinerseits muss die regelung nun doch so bleiben wie im beschluss, das habe ich ihr mitgeteilt. Da ihr dass nicht passt und sie ihren willen nicht bekommt, sagte sie mir urplötzlich dass sie ein termin bei der elternberatung gemacht hat bzgl (vorgeschobenen) schulthemen , weil angeblich die kummunikation schlecht ist und wir ein moderiertes gespräch brauchen (komisch, die letzten monate ging es auch so).

Ich habe abgelehnt mit der begründung dass davor auch alles im einvernehmen geklärt wurde und sie die von ihr angeblich gewünschten themen noch nicht mal mit mir direkt geäußert hat. 

Muss ich mir hier irgendwie gedanken machen , kann sie mit JA oder sonst etwas kommen weil ich nicht zu einem von ihr gewünschten gespräch gehe?

Da dieses gewünschte gespräch offensichtlich nur eine retourkutsche ist weil die besagte regelung nicht zu ihren gunsten geändert wird und ihre vorwände erfunden sind, sehe ich hier nicht ein meine zeit für so einen termin zu ändern

Lg


RE: Verfahrensbeistand, Wechselmodell, Änderungswünsche - p__ - 29-08-2023

Nichtssagenden Betreff geändert und mit dem Fallthread vereinigt.

Nach nur einem halben Jahr und einem klaren Beschluss würde ich da auch nicht wieder einsteigen, zumal dir arbeitsbedingt gar keine andere Wahl bleibt. Man muss nicht auf jeden Mist anspringen.


RE: Verfahrensbeistand, Wechselmodell, Änderungswünsche - dalailamer - 29-08-2023

Danke dir P!

Das macht sinn und war auch so mein Gedanke. Vor allem
Weil es haltlos ist, nach mehreren monaten guter/einvernehmlicher kommunikation mit einem moderierten gespräch daher zu kommen, aus dem nichts…


RE: Verfahrensbeistand, Wechselmodell, Änderungswünsche - Nappo - 29-08-2023

Das war ein Schritt, Dich auf einen Claim zu ziehen, auf dem sich die Mutter sicher fühlt und mit Sicherheit keine "Beratung" wollte, sondern Leute, die ihr allzu gerne nach dem Mund schwätzen.
Leider ein Indiz dafür, dass ihr das WM überhaupt nicht passt. es wird auch ein zweiter Schritt als Versuch kommen, das Ganze wieder zu kippen. Jeder Schritt von Dir muss daher gut durchdacht sein.


RE: Verfahrensbeistand, Wechselmodell, Änderungswünsche - dalailamer - 29-08-2023

Hi nappo,

So auch mein gedankengang. Aus diesem termin wäre mit sicherheit kein gespräch geworden, bei dem es ausschließlich um das von ihr genannte thema geht.

Noch mache ich mir da relativ wenig gedanken, denn die zeit ist auf meiner seite. Das Kind wird älter, die meinung von ihm immer gewichtiger und die letzten monate zeigten deutlich, dass ihm das neue modell sichtlich zusagt, gerne hier ist und die zeit genießt