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Frage zur Unterhaltsberechnung ab 18 - Auskunft Jugendamt - Nappo - 19-10-2023 Ich frage mal nach, weil ich gerade etwas irritiert bin. Und a ich gerne auf Nummer sicher gehe.... - Mit 18 fällt ja eine Beistandschaft weg. Danach gibt´s noch das Recht auf "Beratung" - Kind wird im Dezember 18 - JA meldet sich schon jetzt zwecks Berechnung ab 18 und will Auskunft vom Vater Soweit so gut. Was da zu schreiben ist, weiß ich. Was ich verlange, auch. Ich gehe also richtig in der Annahme, dass das JA - bevor das Kind 18 wird - eine Berechnung (als Beistandschaft) vornehmen kann, bezüglich des Erwachsenenunterhaltes. Sich entsprechend alle notwendigen Unterlagen auch bei der Mutter und dem Kind holt und uns auch eben diese Unterlagen als Auskunft vorlegen muss. Gemäß den Fall, dass z.B. die Mutter nicht ordnungsgemäß Auskunft gibt, oder sich aus anderen Gründen die Berechnung verzögert oder striitig ist und darüber der 18. Geburtstag des Kindes verstreicht, ist DANACH das JA raus, oder im Sinne der "Beratung" noch drin? RE: Frage zur Unterhaltsberechnung ab 18 - Auskunft Jugendamt - p__ - 19-10-2023 Bis 18 Vertretung, ab 18 Beratung. Wenn du das "drin" nennen willst, sind sie drin. Es ist üblich, dass sie kurz vor dem 18. Geburtstag nochmal versuchen, viel festzuzurren. Hinsichtlich der Mutter herrscht da aber ein gravierender Interessenkonflikt. Das Jugendamt vertritt die Mutter, die das Kind vertritt. Aber ab 18 ist die Mutter auch selber unterhaltspflichtig. Damit vertritt das Jugendamt zwei Menschen gleichzeitig, die für den Zeitraum den sie regeln wollen einander widerstrebende Interessen haben. RE: Frage zur Unterhaltsberechnung ab 18 - Auskunft Jugendamt - Nappo - 19-10-2023 Ah. Danke! Soweit war mir ja alles klar, wohingegen der Hinweis auf die "widerstrebenden Interessen" bzw. die Vertretung der Mutter nochmal wichtig war, dies zu verdeutlichen. Ich bin mir sicher, dass ich denen viel Spaß bereiten kann ,-) RE: Frage zur Unterhaltsberechnung ab 18 - Auskunft Jugendamt - p__ - 19-10-2023 Die vertreten damit einen der Schuldner und den Gläubiger gleichzeitig. Das ist irre und passt damit zwar ins irre Familienrecht, aber man braucht es als weiterer Schuldner nicht hinzunehmen. RE: Frage zur Unterhaltsberechnung ab 18 - Auskunft Jugendamt - Newton - 20-10-2023 Dezember ist ja bald. Also möglichst lange verzögern das ganze Prozedere ... RE: Frage zur Unterhaltsberechnung ab 18 - Auskunft Jugendamt - Nappo - 20-10-2023 Ich habe das mal gerade meinem Anwalt geschildert. Habe ja einen im Telefonbuch ,-) . So wie Raymond Reddington ,-) Da quatsche ich manchmal Fälle mit durch für Umme. Na jdenfalls fand der das auch erstaunlich. Was seine Zunft angeht, sah er sofort den Interessenkonflikt. Na jedenfalls, stehen wir ja der frühzeitigrn Ausrechnung vor dem 18. Lj. ja gar nicht entgegen. Ich bin nur mal gespannt, ob das JA die geforderten Unterlagen der Mutter und des Kindes auch heraus rückt. Denn darauf müssen wir ja bestehen. Das wird bestimmt spannend. Verzögern will ich das nicht, denn wir müssen den Titel frühzeitig los werden. RE: Frage zur Unterhaltsberechnung ab 18 - Auskunft Jugendamt - Nappo - 01-12-2023 So. Sache durch. Ich hatte in der Sache dem JA geschrieben, dass mich die Vorgehensweise, den Unterhalt des bald 18 Jahre alt werdenden Kindes etwas "irritiert", wir aber grundsätzlich natürlich auch daran interessiert wären, diesen "neu" berechnet zu sehen. Insofern würde angefragt - während wir hier noch die Auskunft vorbereiten müssten - ob denn das JA auch die Auskünfte von Seiten der Kindesmutter und des Kindes nicht nur sichten, sondern auch notwendigerweise an uns weiter leiten würde? Das Schreiben ging am 09.10. an das JA raus. Dann kam lange keine Antwort. Also hat der Vater vor 14 Tagen die Anforderung i.S. Auskunftserteilung nochmals an die Kindesmutter (noch ist das Kind ja 17) persönlich versendet. Nun der "Witz" Mit Schreiben vom 23.11. - also 7 Wochen (!) nach meinem Schreiben an das JA - folgendes zur Freude des Vaters ,-) "hier wurde Rücksprache mit der Kindesmutter und der nun bald volljährigen Tochter genommen. Dann ein Hinweis auf die "Beratung" bei Volljährigen. Danach der Hinweis, dass sie nach meinem Schreiben davon "ausgehen" dass sich nichts Wesentliches am Einkommen des Vaters (EU-Rentner) geändert hat und die Nennung des SB von 1650 €. (Was im Übrigen falsch ist, denn bei ihm wären es 1400 €). Dies sind die Sb bei nicht mehr privilegiert Volljährigen, weshalb wir davon ausgehen, dass die Tochter schon jetzt nicht mehr zuhause wohnt - was wir nicht wussten. Er könne seine Unterhaltszahlungen ab Januar 2024 einstellen. Schluß. Aus. Mit Schlusssatz, dass sich ja in Zukunft aber noch was ändern könnte, etc bla bla Tja, wenn Mami plötzlich auch Auskunft geben muss und das entfremdete Kind auch, wird´s plötzlich still im Walde. RE: Frage zur Unterhaltsberechnung ab 18 - Auskunft Jugendamt - p__ - 01-12-2023 Die Mutti hat sie zurückgepfiffen, weil es ihr nicht passte, selber Auskunft zu geben. Was man Vätern fast zwei Jahrzehnte lang alle zwei Jahre antut, sich komplett finanziell nackt zu machen, jeden Mist der finanziellen Existenz samt Belegen nachweisen müssen, das passt auf einmal gar nicht mehr, wenn Mutti dieselbe Pflicht haben soll. "Rules For Thee but Not for Me" heisst es dazu... RE: Frage zur Unterhaltsberechnung ab 18 - Auskunft Jugendamt - Nappo - 01-12-2023 Wenn ich überlege, wie viele mir im Laufe der Jahre über den Weg gelaufen sind, die schön brav weiter gezahlt haben, obwohl das Kind schon 18 und drüber war, und die selbst auf Hinweise nicht reagierten, weil sie zu faul, zu dämlich, zu feige waren, mal etwas zu unternehmen und aktiv zu werden, dann ist auch klar, warum das JA und Anwälte gerne versuchen, über Drohgebärden noch für ein paar Jahre mehr, die Quelle weiter sprudeln zu lassen. |